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    1. Anrede und Grüße Vorreden aufgreifen Gliederung meines Vortrages: Entstehungsgeschichte der E. Form und Inhalt der E.Anrede und Grüße Vorreden aufgreifen Gliederung meines Vortrages: Entstehungsgeschichte der E. Form und Inhalt der E.

    2. Ausgangspunkt = Fragen aus der klinischen Praxis Lebenserhaltende Maßnahmen: Was? Wann dürfen sie beendet werden? Bedeuten Beenden und Nicht-Beginnen dasselbe? Therapieziel: Wie zu bestimmen? Wann soll bei einer unheilbaren, fortgeschrittenen Erkr. das TZ Lebensverlängerung zugunsten von Leidminderung geändert werden? (s. Borasio) PV: Wie verbindlich? Welche Bedingungen? Welche Form? Betreuung: Wann einzuleiten? Entscheidungsspielraum ? VV: Stellenwert? Was tun, wenn Fragen oder Konflikte auftauchen? KLÄRUNGSBEDARF geht v.a. zurück auf eine RECHTSUNSICHERHEIT – von Rechtsprechung und Gesetzgeber erkannt, deshalb rechtspolitische Bemühungen, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen:Ausgangspunkt = Fragen aus der klinischen Praxis Lebenserhaltende Maßnahmen: Was? Wann dürfen sie beendet werden? Bedeuten Beenden und Nicht-Beginnen dasselbe? Therapieziel: Wie zu bestimmen? Wann soll bei einer unheilbaren, fortgeschrittenen Erkr. das TZ Lebensverlängerung zugunsten von Leidminderung geändert werden? (s. Borasio) PV: Wie verbindlich? Welche Bedingungen? Welche Form? Betreuung: Wann einzuleiten? Entscheidungsspielraum ? VV: Stellenwert? Was tun, wenn Fragen oder Konflikte auftauchen? KLÄRUNGSBEDARF geht v.a. zurück auf eine RECHTSUNSICHERHEIT – von Rechtsprechung und Gesetzgeber erkannt, deshalb rechtspolitische Bemühungen, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen:

    3. BGH-Beschluss: PV ist verbindlich, wenn sie auf die Situation zutrifft und nicht widerrufen worden ist. BÄK: Votum des BGH ins Standesrecht übernommen. BMJ: Expertengremium, inhaltliche Vorbereitung einer gesetzlichen Regelung BMJ: Referentenentwurf zu einer Gestzesänderung: Festschreibung der aktuellen Rechtslage (s. Eisenmenger): Gesetzliche Verankerung der PV Betreuer/Bevollmächtigte an den in einer PV ausgedrückten Willen gebunden Regelung, wann das Vormundschaftsgericht angerufen werden muss Verbot der Tötung auf Verlangen bleibt bestehen und wird explizit abgegrenzt von der zulässigen Behandlungsbegrenzung = rechtspolitische MEHRHEITSMEINUNG, die noch in dieser Legislaturperiode (2006) in ein Gesetz münden soll Frage: WAS BEDEUTET DAS FÜR UNSER KLINIKUM?BGH-Beschluss: PV ist verbindlich, wenn sie auf die Situation zutrifft und nicht widerrufen worden ist. BÄK: Votum des BGH ins Standesrecht übernommen. BMJ: Expertengremium, inhaltliche Vorbereitung einer gesetzlichen Regelung BMJ: Referentenentwurf zu einer Gestzesänderung: Festschreibung der aktuellen Rechtslage (s. Eisenmenger): Gesetzliche Verankerung der PV Betreuer/Bevollmächtigte an den in einer PV ausgedrückten Willen gebunden Regelung, wann das Vormundschaftsgericht angerufen werden muss Verbot der Tötung auf Verlangen bleibt bestehen und wird explizit abgegrenzt von der zulässigen Behandlungsbegrenzung = rechtspolitische MEHRHEITSMEINUNG, die noch in dieser Legislaturperiode (2006) in ein Gesetz münden soll Frage: WAS BEDEUTET DAS FÜR UNSER KLINIKUM?

    4. Dieser Frage hat sich der Arbeitskreis PV im Klinikum der Univ. München angenommen. AG = KEIN Gremium aus Theoretikern, sondern erfahrenen Praktikern! interdisziplinär und multiprofessionell zusammengesetztes Gremium, existiert seit ein paar Jahren, um den Umgang mit PV im Klinikum zu koordinieren Zusammensetzung 22 Mitglieder aus folgenden Bereichen:... Der AK PV hatte seit 2002 beraten und kam schließlich mit der Idee der Empfehlungen auf (28.6.04). Dieser Frage hat sich der Arbeitskreis PV im Klinikum der Univ. München angenommen. AG = KEIN Gremium aus Theoretikern, sondern erfahrenen Praktikern! interdisziplinär und multiprofessionell zusammengesetztes Gremium, existiert seit ein paar Jahren, um den Umgang mit PV im Klinikum zu koordinieren Zusammensetzung 22 Mitglieder aus folgenden Bereichen:... Der AK PV hatte seit 2002 beraten und kam schließlich mit der Idee der Empfehlungen auf (28.6.04).

    5. Was ist die Idee der Empfehlungen? KEINE Verordnung von oben herab, keine strikten Richtlinien oder Leitlinien Sondern eine Hilfestellung an die klinisch tätigen Mitarbeiter durch Erläuterung der aktuellen Rechtslage (kompliziert, oft missverstanden) Klärung medizinischer Handlungsprinzipien (Wille/Wohl des Patienten) Vorschläge zum praktischen Prozedere (a. in bildhafter, einprägsamer Form z.B. als Flussdiagramme) Empfehlungen im ersten Halbjahr 2004 erarbeitet und im Juli 2004 vom Vorstand verabschiedet. Zuvor wurden noch Rechtsgutachten eingeholt, um die Übereinstimmung mit der Rechtslage und dem ärztlichen Standesrecht zu gewährleisten:Was ist die Idee der Empfehlungen? KEINE Verordnung von oben herab, keine strikten Richtlinien oder Leitlinien Sondern eine Hilfestellung an die klinisch tätigen Mitarbeiter durch Erläuterung der aktuellen Rechtslage (kompliziert, oft missverstanden) Klärung medizinischer Handlungsprinzipien (Wille/Wohl des Patienten) Vorschläge zum praktischen Prozedere (a. in bildhafter, einprägsamer Form z.B. als Flussdiagramme) Empfehlungen im ersten Halbjahr 2004 erarbeitet und im Juli 2004 vom Vorstand verabschiedet. Zuvor wurden noch Rechtsgutachten eingeholt, um die Übereinstimmung mit der Rechtslage und dem ärztlichen Standesrecht zu gewährleisten:

    6. Eine gutachterliche Bestätigung erfolgte durch die Rechtsabteilung des Klinikums (Herrn RD J. Weber) Die BÄK (Prof. E. Beleites) Bay. Staatsmin. Der Justiz (MR Dr. Heßler) Veröffentlichung der Empfehlungen am 11.11.2004 per e-mail und im Intranet (kein Faschingsscherz!) Was BEINHALTEN nun die Empfehlungen?Eine gutachterliche Bestätigung erfolgte durch die Rechtsabteilung des Klinikums (Herrn RD J. Weber) Die BÄK (Prof. E. Beleites) Bay. Staatsmin. Der Justiz (MR Dr. Heßler) Veröffentlichung der Empfehlungen am 11.11.2004 per e-mail und im Intranet (kein Faschingsscherz!) Was BEINHALTEN nun die Empfehlungen?

    7. Es existieren eine Langfassung (14 Seiten, ausführliche Erläuterung + Literaturhinweise) Und eine Kurzfassung (geeignet für Kitteltasche oder Schwarze Bretter) Die Umsetzung der Empfehlungen soll unterstützt und erleichert werden durch das Angebot eines Konsiliardienstes (s. unten). Außerdem Evaluation durch wiss. Begleitstudie auf allen Erwachsenen-Intensivstationen des Hauses (erste Umfrage vor Veröffentlichung der Empfehlungen, Rücklauf: 268 Pflegekräfte und 95 Ärzte, entspr. 56 bzw. 51% aller dort Arbeitenden). Zweite Umfrage ist Mitte diesen Jahres geplant. Was den INHALT der E. angeht, ist vieles schon bei meinen Vorrednern angeklungen, anderes wird in der Diskussion zur Sprache kommen. Ich möchte mich deshalb auf zwei wesentliche Punkte beschränken.Es existieren eine Langfassung (14 Seiten, ausführliche Erläuterung + Literaturhinweise) Und eine Kurzfassung (geeignet für Kitteltasche oder Schwarze Bretter) Die Umsetzung der Empfehlungen soll unterstützt und erleichert werden durch das Angebot eines Konsiliardienstes (s. unten). Außerdem Evaluation durch wiss. Begleitstudie auf allen Erwachsenen-Intensivstationen des Hauses (erste Umfrage vor Veröffentlichung der Empfehlungen, Rücklauf: 268 Pflegekräfte und 95 Ärzte, entspr. 56 bzw. 51% aller dort Arbeitenden). Zweite Umfrage ist Mitte diesen Jahres geplant. Was den INHALT der E. angeht, ist vieles schon bei meinen Vorrednern angeklungen, anderes wird in der Diskussion zur Sprache kommen. Ich möchte mich deshalb auf zwei wesentliche Punkte beschränken.

    8. Der erste Punkt betrifft die Frage, welche Prinzipien medizinisches Handeln leiten sollen. Aktuell erklärter Wille Vorausverfügter Wille mutmaßlicher Wille Wohl des Patienten (in dubio pro vita)Der erste Punkt betrifft die Frage, welche Prinzipien medizinisches Handeln leiten sollen. Aktuell erklärter Wille Vorausverfügter Wille mutmaßlicher Wille Wohl des Patienten (in dubio pro vita)

    9. Als zweiten Punkt möchte ich ein Flussdiagramm vorstellen, das von Prof. Eisenmenger und Prof. Borasio entworfen und im DÄ publiziert wurde. Wir Mediziner lieben ja solche Diagramme und Schaltkreise und haben sie von Beginn der Ausbildung an quasi mit der Muttermilch aufgesogen. Als zweiten Punkt möchte ich ein Flussdiagramm vorstellen, das von Prof. Eisenmenger und Prof. Borasio entworfen und im DÄ publiziert wurde. Wir Mediziner lieben ja solche Diagramme und Schaltkreise und haben sie von Beginn der Ausbildung an quasi mit der Muttermilch aufgesogen.

    10. Für komplizierte oder konfliktträchtige Fälle bietet das IZP eine konsiliarische Unterstützung an. Wenn Sie einen solchen Fall auf Station haben, können Sie eine Anfrage zur Klärung des Therapieziels stellen. Kontaktieren Sie hierzu den palliativmedizinischen Konsiliararzt und füllen Sie einen Konsilschein aus. Vorgehen: zunächst Beratung mit dem Behandlungsteam und – falls erforderlich und erwünscht auch eine Teilnahme an Angehörigengesprächen möglich ist. Entscheidend: Teilnahme des behandelnden Arztes (möglichst OA), der behandelnden Pflegekraft und – falls involviert – des Seelsorgers oder anderer Berufsgruppen. Für komplizierte oder konfliktträchtige Fälle bietet das IZP eine konsiliarische Unterstützung an. Wenn Sie einen solchen Fall auf Station haben, können Sie eine Anfrage zur Klärung des Therapieziels stellen. Kontaktieren Sie hierzu den palliativmedizinischen Konsiliararzt und füllen Sie einen Konsilschein aus. Vorgehen: zunächst Beratung mit dem Behandlungsteam und – falls erforderlich und erwünscht auch eine Teilnahme an Angehörigengesprächen möglich ist. Entscheidend: Teilnahme des behandelnden Arztes (möglichst OA), der behandelnden Pflegekraft und – falls involviert – des Seelsorgers oder anderer Berufsgruppen.

    11. Ich komme zum Schluss. Wenn Sie noch keine Empfehlung haben oder diese an andere weiterreichen wollen, können Sie sich die Dokumente im Intranet oder auf der Homepage des IZP herunterladen. Dank für Aufmerksamkeit Einladung zu reger Teilnahme an der Diskussion!Ich komme zum Schluss. Wenn Sie noch keine Empfehlung haben oder diese an andere weiterreichen wollen, können Sie sich die Dokumente im Intranet oder auf der Homepage des IZP herunterladen. Dank für Aufmerksamkeit Einladung zu reger Teilnahme an der Diskussion!

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