1 / 45

Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern

Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern Föderalismus/Gemeindeautonomie II Prof. Dr. Andreas Ladner Kompetenzzentrum für Public Management Sommersemester 2005. 3. Kantone und Gemeinden. Politische Feingliederung. 3.1 Kantone.

abel-oliver
Download Presentation

Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern Föderalismus/Gemeindeautonomie II Prof. Dr. Andreas Ladner Kompetenzzentrum für Public Management Sommersemester 2005

  2. 3. Kantone und Gemeinden

  3. Politische Feingliederung

  4. 3.1 Kantone www.badac.ch – Die Schweizer Kantone unter der Lupe (2005)

  5. Art. 1: Schweizerische Eidgenossenschaft Das Schweizervolk und die Kantone Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden und Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura bilden die Schweizerische Eidgenossenschaft Art. 3: Kantone Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist; sie üben alle Rechte aus, die nicht dem Bund übertragen sind. Art. 43: Aufgaben der Kantone Die Kantone bestimmen, welche Aufgaben sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten erfüllen. Art. 47 Eigenständigkeit der Kantone Der Bund wahrt die Eigenständigkeit der Kantone. Bundesverfassung

  6. Nach heutiger Auffassung sind die Kantone keine souveränen Staaten mehr, sondern Gliedstaaten mit Selbstverwaltung. Sie besitzen Staatshoheit, soweit die Bundesverfassung nichts anderes bestimmt. „Bundesrecht bricht kantonales Recht“. Souveränität?

  7. Einwohnerzahlen Kantone (2000) Quelle: www.badac.ch

  8. Ausgaben der Kantone insgesamt (1999)

  9. Kantone haben Volkswahl der Exekutive Erweiterte und erfolgreichere direkte Demokratie Keine zweite Parlamentskammer, schwache Stellung des Parlament Weniger formalisiertes vorparlamentarisches Verfahren, geringerer Einfluss der Wirtschaftsverbände Einfachere parteipolitische Verhältnisse Unterschiede zwischen eidgenössischen und kantonalen Politikstrukturen Linder 1999: 156; Vatter 2002: 31 ff.

  10. 3.2 Gemeinden

  11. Bei den Gemeinden handelt es sich um Körperschaften, die gebietsmässig umgrenzt, mit hoheitlicher Gewalt ausgestattet und als rechtlich verselbständigte Verbände (mit Vermögensfähigkeit, eigenem Finanzhaushalt, eigenen Organen, mehr oder weniger weitreichender Organisationsgewalt) zu bezeichnen sind (Jagmetti 1972: 246 f.).

  12. sind im Rahmen von BV und Kantonsverfassungen selbständig. der äusserer Rahmen ihrer Aktivitäten und Befugnisse wird in erster Linie durch die kantonalen Gemeindegesetze festgelegt. ein Teil der Gemeindeaufgaben fällt in ihren eigenen Wirkungskreis, bei einem grossen Teil der Aufgaben handelt es sich jedoch um übertragene Aufgaben. Gemeinden …

  13. Weitere Merkmale der Gemeinden • Kommunalisierung zwischen 14. und 19. Jahrhundert • Wandel vom Bürgerprinzip zum Einwohnerprinzip verlief nicht ganz ohne fremde Hilfe (Helvetik) • 1874 Aufhebung aller politischen Vorrechte auf Gemeindestufe • 1998 erstmals explizite Erwähnung in Bundesverfassung: Art. 50 • Gemeindepluralismus • Finanz- und Steuerautonomie

  14. Ausgaben der Gemeinden insgesamt (1999)

  15. Anzahl Gemeinden pro Kanton Stand 2003

  16. Gemeindegrösse (%)

  17. Bevölkerung (%)

  18. Gemeindegrösse im internationalen Vergleich

  19. Aktuelle Probleme und Reformtrends

  20. Vier gesamtschweizerische Befragungen der Gemeindeschreiber (1988, 1994, 1998, 2005) Empirische Grundlage

  21. Leistungsgrenzen erreicht oder überschritten (CH, 1998) N=1989-2374

  22. Zunahme der Leistungsgrenzen (CH, 1994-1998)

  23. Leistungsgrenzenindex, nach Gemeindegrösse (CH)

  24. Schwierigkeiten bei der Rekrutierung von Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeindeexekutive

  25. (ca.) 2900 Gemeinden 17‘500 Exekutivsitze + 17‘500 Legislativsitze + viele Kommissionsmitglieder = Total 150‘000 Personen Grosser Bedarf an politischem Personal

  26. Anzahl Amtsinhaber und Anteil Amtsinhaber, nach Gemeindegrösse

  27. Verschiedene Reformbereiche Aufgaben-teilung Finanz- und Lastenaus-gleich NPM IKZ, Fusionen PP- Partnership, Outsourcing

  28. Aufgabenteilung (mit Finanzausgleich) Interkommunale Zusammenarbeit Gemeindefusionen New Public Management Zentrale Reformbereiche

  29. Schlüssel zu den Gemeindereformen Subsidiarität, Gemeindeautonomie Fiskalische Äquivalenz Aufgabenteilung

  30. Rechtlich: Handlungsspielraum im Bereich Gemeindeorganisation Wirtschaftlich: Pro Kopf-Ausgaben der Gemeinden Selbsteinschätzung Gemeindeschreiber Gemeindeautonomie

  31. grosse Autonomie: ZH, SZ, OW, NW, GL, ZG, AI, AR, GR, AG, TG mittlere Autonomie: BE, LU, UR, SO, BS, BL, SH, SG, TI, JU  wenig Autonomie: FR, VS, VD, NE, GE. Giacometti (1952:19) unterteilt z.B. die Kantone in drei Gruppen

  32. Gemeindeautonomie (gem. Einschätzung der Gemeindeschreiber 1994, Durchschnittswerte) 1 = überhaupt keine Autonomie; 10 = sehr grosse Autonomie

  33. Abnahme der Gemeindeautonomie gem. Gemeindeschreiber 1994, Anteil Gemeinden mit Abnahme

  34. Der Kanton soll den Gemeinden in bestimmten Bereichen mehr Autonomie zugestehen Ja vs. nein, N = antwortende Gemeindeschreiber, 1998, ZH z.B. 120

  35. In welchen Sachbereichen wünschen die Gemeinden zusätzliche Autonomie?

  36. In welchen Sachbereichen wünschen die Gemeinden eine Entlastung durch den Kanton?

  37. Verschiebung wichtiger Aufgaben (Fürsorge, Schule, Gesundheitswesen) zum Kanton. Verschiebung von finanziellen Ressourcen (Steuerzehntel) zum Kanton. Aufgabenteilung am Beispiel des Kantons Bern:

  38. Zusammenarbeit

  39. Zusammen-arbeit nach Sach-bereichen Anzahl Gemeinden: N (CH) = 2391;

  40. Je nach Aufgabe und Gemeinden drängen sich unterschiedliche Rechtsformen auf. Demokratische Legitimation ist nicht immer sichergestellt. Hier besteht ein Reformbedarf (Output-Steuerung, Mandat für die Delegierten, gemeinsame Abstimmungen) Probleme der Zusammenarbeit

  41. Fusionen (polit. Gemeinden)

  42. Je nach Art der Gemeinde ist eine andere Grösse optimal. Je nach Art der Aufgabe ist ein anderer Perimeter optimal. Es gibt keine optimale Gemeindegrösse

  43. Argumente für und gegen IKZ und Fusion Pro IKZ: Pro Fusion: • Bessere Qualität, tiefere Kosten • Ämter besser besetzt • Höhere Responsivität • Kanton wird entlastet • Höhere Standortattraktivität • Grössenvorteile und mehr Professionalität • Aufgaben überschreiten Gemeindegrenzen • Abstimmung von Angebot und Nachfrage Contra IKZ: Contra Fusion: • Teurer • Aufgaben haben unterschiedliche Grössenoptima • Anonymisierung • Autonomieverlust • Demokratiedefizite • Fehlendes Kongruenzprinzip • Bürokratiegefahr

  44. Fusionskantone: TG, FR, TI, GR, LU, GL und AG Nicht die kleinen und schwachen Gemeinden fusionieren. Es braucht einen starken Partner. Die Zukunft liegt bei FOCJ, Zweckgemeinden oder Zweckregionen? Entwicklung

More Related