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Luftrecht

Luftrecht. Wieso Luftrecht für Fallschirmspringer?. § 1 LuftVG Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz […] be-schränkt wird. Luftfahrzeuge sind Flugzeuge Drehflügler […] Luftsportgeräte . Grundgesetz Verfassung. Gesetze.

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Presentation Transcript


  1. Luftrecht

  2. Wieso Luftrecht für Fallschirmspringer? § 1 LuftVG • Die Benutzung des Luftraums durch Luftfahrzeuge ist frei, soweit sie nicht durch dieses Gesetz […] be-schränkt wird. • Luftfahrzeuge sind • Flugzeuge • Drehflügler • […] • Luftsportgeräte.

  3. Grundgesetz Verfassung Gesetze LBA-Gesetz Luftfahrt- Bundesamt DFS Flugsicherung GmbH Beauftragte Verbände: DFV, DAeC Luftverkehrs- gesetz LuftVG Rechts- verordnungen LuftVO LuftVZO LuftBO LuftPersV LuftGerPV LuftKostV Einteilung des deutschen Luftrechts

  4. Flugplatzzwang • Grundsätzlich für alle Luftsportgeräte Flugplatzzwang • Ausnahmen: • Außenlandungen, die nach § 16 Abs. 3 LuftVO vom zuständigen Beauftragten genehmigt wurden (DFV/DAeC) • Notlandungen (Notsprung, Öffnungs- störung, Steuer- und/oder Absetzfehler)

  5. Außenlandungen • Unterlagen zur Erteilung einer Außenlandeerlaubnis • Antrag auf Außenlandeerlaubnis • Einverständniserklärung des Grundstücks- eigentümers • Gutachten eines anerkannten Gelände- gutachters • ggf. Zustimmung des Ordnungsamtes • Stellungsnahme der Naturschutzbehörde • Antrag auf Erteilung einer Flugverkehrs- kontrollfreigabe bei der DFS Außenlandungen ohne Vorliegen einer Außenlande- erlaubnis sind Straftaten – Ahndung mit Freiheits- strafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe!

  6. Luftfahrzeuge und zulassungspflichtige Ausrüstung

  7. Definition Fallschirm • Luftsportgerät • Nicht verkehrszulassungspflichtiges Luftfahrzeug (kein Kennzeichen notwendig!) • Unterliegt jedoch der Prüfpflicht • Musterprüfung • Stückprüfung • Nachprüfung

  8. Luftfahrtpersonal

  9. Grundlagen Definition Fallschirmspringer (§ 20 LuftVZO) • Luftsportgeräteführer (Luftfahrer i.S.d. LuftVG) • Benötigen eine amtliche Erlaubnis zur selbst-ständigen Durchführung von Fallschirmabsprüngen (Luftfahrerschein) Allgemeine Voraussetzungen zum Erwerb • Mindestalter Lizenzerteilung 16 Jahre (Beginn der Ausbildung bereits ab 14 Jahren möglich) • Gesundheitsattest eines Sport- oder Hausarztes als Tauglichkeitszeugnis • Amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen

  10. Ausbildung • Erfolgt in einem Ausbildungsbetrieb, der dafür eine amtliche Erlaubnis besitzt (§ 30 LuftVZO) Neben den allgemeinen Voraussetzungen sind folgende fachliche Voraussetzungen nachzuweisen: • Theoretische Ausbildung • Praktische Sprungausbildung • Erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs Art, Umfang und fachliche Voraussetzungen der Lizenz für Fallschirmspringer bestimmen sich aus der Verord- nung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV).

  11. Theoretische Ausbildung • Sachgebiete: • Luftrecht • Freifall • Meteorologie • Technik • Verhalten in besonderen Fällen • Aerodynamik • Menschliches Leistungsvermögen

  12. Praktische Sprungausbildung • Packen von Sprungfallschirmen • Hängerausbildung, Landefallübungen • Prüfungsreife nach mind. 6 automatischen sowie 23 manuellen Sprüngen • Praktische Prüfung • ein stabiler Sprung aus 1.200 m GND • ein weiterer Sprung aus mind. 2.500 m GND mit Bewegungsaufgaben um alle drei Achsen

  13. Erteilung und Gültigkeit • Erteilung der Lizenz für Fallschirmspringer durch den vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Wohnungs-wesen beauftragten Verband (DFV/DAeC) • Unbefristete Gültigkeit • Auch im Ausland gültig, wenn der Luftfahrerschein dort anerkannt ist • Nachweis von 12 manuellen Sprüngen innerhalb der letzten 12 Monate vor dem aktuellen Sprungvorhaben zum Erhalt der Lizenz

  14. Teilnahme am Luftverkehr

  15. Pflichten der Teilnehmer ! • Grundregel für das Verhalten im Luftverkehr Jeder Luftfahrzeugführer als Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung im Luft- verkehr gewährleistet sind und kein Anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

  16. Pflichten der Teilnehmer • Sprungvorbereitung Fallschirmspringer hat sich vorab mit allen Unterlagen/ Informationen, die für die sichere Durchführung des Sprunges von Bedeutung sind, vertraut zu machen. Papiere, die auf dem Sprungplatz mitzuführen sind: • Gültige Lizenz als Fallschirmspringer • Nachweis einer Halter-Haftpflicht- versicherung (Haftpflichtsumme 1,5 Mio. €) • Lufttüchtigkeitsnachweise und Reserve- Packnachweis • Sprungbuch

  17. Pflichten der Teilnehmer • Sprungbuch • Nachweis für das ausreichende praktische In-Übung-Sein • Pflicht, ein Sprungbuch zu führen • Bestätigung aller Sprünge ist nicht notwendig • Angabe der Sprünge mit Datum, Sprungort, Sprunghöhe, Sprungart und Kennzeichen des absetzenden Flugzeugs

  18. Allgemeine Regeln Vermeidung von Zusammenstößen • Absprung- und Freifallphase • Vor dem Absetzen Luftraum überprüfen • Absprungreihenfolge, Freifallarbeit, Öffnungshöhe vorher absprechen • Unbeabsichtigte Fallschirmöffnung vermeiden

  19. Allgemeine Regeln Vermeidung von Zusammenstößen • Sinkphase • Ausweichregeln beachten: • Bei Gegenkurs müssen beide Springer nach rechts ausweichen! • Ansonsten gilt „rechts vor links“! • Der untere Springer hat Vorfahrt! • Nach der Schirmöffnung nach anderen Springern Ausschau halten und immer „steuer- bereit“ sein

  20. Allgemeine Regeln Vermeidung von Zusammenstößen • Landephase • Landeplatz rasch räumen, damit andere Springer ungehindert landen können • Start-, Lande und Rollbahn rasch räumen, den Flugplatzverkehr beim Überqueren der Roll- bahn besonders beachten – das Flugzeug hat immer Vorfahrt, wenn Springer am Boden!

  21. Lernzielkontrolle • Frage 1: Wichtigste Rechtsgrundlage für Luftrecht-, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften ist das … Luftverkehrsgesetz. • Frage 2: Was sind Fallschirme im Sinne des Gesetzes? Nicht verkehrszulassungspflichtige Luftfahrzeuge.

  22. Lernzielkontrolle • Frage 3: Zur Eröffnung eines Supermarktes sollen 4 Fallschirm- springer auf dem Parkplatz eine Außenlandung durch- führen. Ohne Vorliegen einer Außenlandeerlaubnis ist dies … eine Straftat. • Frage 4: Welche Gründe rechtfertigen eine Außenlandung ohne vorherige Erlaubnis? Notsprung, Öffnungsstörung, Steuer- und/oder Absetz- fehler.

  23. Lernzielkontrolle • Frage 5: Wer erteilt die Lizenz für Fallschirmspringer? Der vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Woh- nungswesen beauftragte Verband. • Frage 6: Das reguläre Mindestalter für den Beginn der Aus- bildung zum Fallschirmspringer ist … 14 Jahre.

  24. Lernzielkontrolle • Frage 7: Eine Lizenz für Fallschirmspringer wird mit einer Gültig- keit von … unbefristeter Dauer erteilt. • Frage 8: Welche Papiere muss ich als Fallschirmspringer auf dem Sprungplatz mitführen? Nachweis einer Halter-Haftpflichtversicherung, gültige Lizenz als Fallschirmspringer, Lufttüchtigkeitsnach- weise und Reserve-Packnachweis.

  25. Lernzielkontrolle • Frage 9: Zwei Fallschirmspringer kommen sich beim Anflug auf den Landepunkt direkt entgegen. Nach welcher Seite weichen sie aus? Nach rechts. • Frage 10: Zwei Fallschirmspringer sind im Endanflug auf den Zielkreis. Wer hat Vorrecht? Der untere Fallschirmspringer.

  26. Fragen?

  27. Vielen Dank!

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