1 / 9

8. April – 11. April 2014

8. April – 11. April 2014. Ackerbaustellenleiter-Tagung. HODUFLU. Ackerbaustellenleiter-Tagung 8. – 11. April 2014. HODUFLU. Matthias Ofner , Abteilung Landwirtschaft. HODUFLU. Gesetzliche Grundlagen. HODUFLU gilt ab 2014 in allen Kantonen!

apollo
Download Presentation

8. April – 11. April 2014

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. 8. April – 11. April 2014 Ackerbaustellenleiter-Tagung

  2. HODUFLU Ackerbaustellenleiter-Tagung 8. – 11. April 2014 HODUFLU Matthias Ofner, Abteilung Landwirtschaft

  3. HODUFLU Gesetzliche Grundlagen HODUFLU gilt ab 2014 in allen Kantonen! • LwGArt. 70 Absatz 2b und Art 165f Absatz 2 und 3: Der ökologische Leistungsausweis umfasst eine ausgeglichene Düngerbilanz. Betriebe, die Nährstoffe abgeben, müssen sämtliche Lieferungen im Informations-system erfassen. Betriebe, die Nährstoffe übernehmen, müssen sämtliche Lieferungen im Informations- system bestätigen. • DZV Anhang 1, Punkt 2.1.3: Sämtliche Verschiebungen von Hof- und Recyclingdünger, in und aus der Landwirtschaft sowie zwischen den Betrieben müssen in der Internetapplikation HODUFLU nach Artikel 14 ISLV erfasst werden. Es werden nur die in HODUFLU erfassten Verschiebungen von Hof- und Recyclingdünger für die Erfüllung der ‚Suisse-Bilanz‘ errechnet. Abteilung Landwirtschaft

  4. HODUFLU Allgemeines • HODUFLU ist Lieferschein basiert • Die Vertragspflicht wird aufgehoben. Verträge werden nicht mehr vom ALN bewilligt, bereits bestehende besitzen jedoch immer noch zivilrechtliche Gültigkeit. • Lieferungen werden für den ÖLN nur angerechnet, wenn Sie zwischen dem 1. Januar und 31.Dezember erfolgt und bestätigt wurden. • Zugriff unter agate.ch • Falls man die Zugriffsdaten vergessen, verloren oder nie erhalten hat, bitte Agate-Hotline kontaktieren. • Gewerbliche Betriebe (z.B. Pferdeställe, Gemüseproduzenten), die nicht beim ALN registriert sind, können auf der ALN-Homepage ein Anmeldeformular herunterladen und der Abteilung Landwirtschaft einreichen. Abteilung Landwirtschaft

  5. HODUFLU Allgemeines • Neu müssen auch Recyclingdünger erfasst werden (Kompost, Gärgut) • Bagatellschwelle: Jährliche Hof- und Recyclingdüngerlieferungen unter einer DGVE (105 kg N und 15 kg P) müssen nicht erfasst werden. Abteilung Landwirtschaft

  6. HODUFLU 1. Login unter www.agate.ch 2. ‚Produkte‘ erstellen Ein neues Produkt kann erfasst oder ein bestehendes mutiert oder gelöscht werden. Mit Vertrag Ohne Vertrag Unter‚Verträge(Abgabe)‘können Verträge erfasst, mutiert, aktiviert, eingesehen und gekündigt werden. Unter ‚Verträge (Annahme)‘können laufende Verträge eingesehen und gekündigt werden. 3.2. ‚Lieferungen‘ erfassen ‚Abgaben (mit Vertrag)‘ erfassen • Auswahl Vertrag • Neue Lieferung erfassen • Produkt auswählen • Angaben Liefermenge und -datum • Bestätigung Einhaltung Vorgaben 3.1 ‚Lieferungen‘ erfassen ‚Abgaben (ohne Vertrag)‘ erfassen • Auswahl Abnehmer • Produkt auswählen • AngabenLiefermengeund -datum • Bestätigung EinhaltungVorgaben 4. Lieferung bestätigen Ablauf Abteilung Landwirtschaft

  7. HODUFLU Ablauf Die Lieferung muss vom Abnehmer wie folgt bestätigt werden und gilt in der Suisse Bilanz als anrechenbar, wenn… … der Abnehmer die Lieferung via E-Mail bestätigt oder … der Abnehmer die Lieferung per SMS bestätigt oder … der Abnehmer die Lieferung direkt in HODUFLU bestätigt oder … der Abnehmer weder über eine E-Mail Adresse noch eine Mobile Nummer verfügt, dieser den unterschriebenen Lieferschein dem Abgeber zustellt. Nach Vorliegen des unterzeichneten Lieferscheins muss der Abgeber in HODUFLU die Lieferung selber bestätigen. Abteilung Landwirtschaft

  8. HODUFLU Superuser Lieferung Normalfall Abgeber Abnehmer Abgeber Abnehmer Superuser Freischaltung Lieferung / Vertrag Superuser • Nur Kanton kann Superuser bestimmen • Verantwortung liegt weiterhin beim Abgeber • Speziell eine Möglichkeit für Ackerbaustellenleiter… Abteilung Landwirtschaft

  9. HODUFLU Häufige Anfrage und Beanstandungen • …wenn Abgebersich weigern oder es nicht wagen mit dem Computer zu arbeiten. Lösung: Überzeugungsarbeit oder Superuser • Abgeber kann den Abnehmer nicht finden. Lösung: möglichst einfache Eingaben machen! Kanton und PLZ genügen. • Datenschutz ist gewährleistet Nur Personalien und Postadresse einsehbar. Bei erfolgter Lieferung auch Handy-Nr. und E-Mail. Selbstverständlich wird die Lieferung vorher besprochen bzw. abgemacht. • Bitte keine Selbstregistrierung auf agate.ch machen! Sondern bei nicht vorhandenen Agate-Zugangsdaten den Helpdesk anrufen Abteilung Landwirtschaft

More Related