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Проведение экзамена на налогового консультанта по немецкому праву Доклад на международной научно-практической конференции, посвященная вопросам подготовки налоговых консультантов am 10. Oktober 2011 in Dresden. Inhalt. Statistik zur Steuerberaterprüfung Zulassung zur Steuerberaterprüfung
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Проведение экзамена на налогового консультанта по немецкому правуДоклад на международной научно-практической конференции, посвященная вопросам подготовки налоговых консультантовam 10. Oktober 2011 in Dresden
Inhalt • Statistik zur Steuerberaterprüfung • Zulassung zur Steuerberaterprüfung • Durchführung der Steuerberaterprüfung • Gliederung der Prüfung • Prüfungsgebiete • Schriftliche Prüfung • Mündliche Prüfung • Gebühren
Statistik Ergebnis der Steuerberaterprüfung 2010 in Sachsen
Zulassung zur Steuerberaterprüfung • Es kann nicht jeder an der Steuerberaterprüfung teilnehmen • Zulassung setzt voraus: • Entsprechende Ausbildung • Praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts • Zuständig : Steuerberaterkammer
Voraussetzungen im einzelnen 1. wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium mit einer Studiendauer von mindestens vier Jahren und praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren oder 2. wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium mit einer Studiendauer von weniger als vier Jahren und praktische Tätigkeit von mindestens drei Jahren
Voraussetzungen im einzelnen 3. kaufmännische Ausbildung mit erfolgreich absolvierter Prüfung zum Steuerfachwirt oder geprüften Bilanzbuchhalter und praktische Tätigkeit von mindestens sieben Jahren oder 4. kaufmännische Ausbildung und praktische Tätigkeit von mindestens zehn Jahren
Durchführung • Steuerberaterprüfung ist eine staatliche Prüfung • Prüfung erfolgt daher durch das jeweilige Länderfinanzministerium nicht durch die Steuerberaterkammer • Steuerberaterkammer lediglich für die Organisation verantwortlich • Ziel der Steuerberaterprüfung: • Bewerber hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, den Beruf des Steuerberaters ordnungsgemäß auszuüben
Gliederung der Steuerberaterprüfung 1. Schriftlicher Teil besteht aus drei Aufsichtsarbeiten 2. Mündlicher Teil besteht aus einem Kurzvortrag und dem Prüfungsgespräch
Prüfungsgebiete • Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstrafrecht • Steuern vom Einkommen und Ertrag • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen • Volkswirtschaft • Berufsrecht
Schriftliche Prüfung • Es sind drei Aufsichtsarbeiten zu fertigen • Zwei Arbeiten müssen steuerrechtliche Themen zum Gegenstand haben, dritte Arbeit muss die Gebiete der Buchführung und des Bilanzwesens behandeln • Andere Prüfungsgebiete können in den Aufsichtsarbeiten enthalten sein • Prüfungsaufgaben werden bundeseinheitlich von Länderfinanzministerien bestimmt • Bearbeitungszeit beträgt je Arbeit mindestens vier höchstens sechs Stunden • Prüfungstermin bundeseinheitlich Anfang Oktober des Jahres
Mündliche Prüfung • Besteht aus : 1. Kurzvortrag zu einem Thema aus den Prüfungsgebieten - Prüfling erhält drei Themen zur Auswahl - Vorbereitungszeit 30 Minuten - Vortragsdauer etwa 10 bis 15 Minuten 2. Prüfungsgespräch - sechs Prüfungsabschnitte (je Prüfer ein Abschnitt) - Gegenstand sind alle Prüfungsgebiete nach Gesetz • Maximale Prüfungsdauer je Prüfling: 90 Minuten
Gebühren • Gebühren sind gesetzlich festgelegt, Steuerberaterkammer kann aber hiervon abweichen • Gebühr für Zulassung: 200,- EUR • Gebühr für Prüfung: 1.000,- EUR