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Aufbau und Schutzfunktion

Aufbau und Schutzfunktion. Aufbau und Schutzfunktion. Die Oberhaut, entscheidende Schutzfunktion Durchschnittliche Dicke: 0,1 mm Schützt das darunterliegende Gewebe vor Verletzungen Krankheitserregern Schadstoffen der Umwelt. Hydrolipidmantel. Hornschicht. Körnerzellschicht.

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Aufbau und Schutzfunktion

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Presentation Transcript


  1. Aufbau und Schutzfunktion

  2. Aufbau und Schutzfunktion • Die Oberhaut, entscheidende Schutzfunktion • Durchschnittliche Dicke: 0,1 mm • Schützt das darunterliegende Gewebe vor • Verletzungen • Krankheitserregern • Schadstoffen der Umwelt Hydrolipidmantel Hornschicht Körnerzellschicht Stachelzellschicht Melanozyten Basalzellschicht

  3. Aufbau und Schutzfunktion • Die Lederhaut • Bindegewebe macht die Haut elastisch und stabil • Ist gut durchblutet • Ernährt die Oberhaut Blutgefäße Freie Nervenenden Talgdrüse Haarmuskel Schweißdrüse Bindegewebe Lymphgefäße

  4. Aufbau und Schutzfunktion Das Unterhautfettgewebe • Schützt vor Druck und Stößen • Speichert Wärme und Nährstoffe Haarwurzel Fettzellen

  5. Aufbau und Schutzfunktion • Barrierefunktion der Haut: • Gesunde Haut bildet eine Barriere! • Intakte Haut lässt Krankheitserreger, Allergene und Schadstoffe nur schwer eindringen: Wasser-Fett-Film schützt gegen: • das Austrocknen • gegen Keime Hornschicht der Oberhaut: • bildet Barriere gegen • Chemikalien • Bakterien, Pilze, Viren • Verhindert Wasserverlustaus dem Körper

  6. Aufbau und Schutzfunktion • Wenn die Barriere gestört ist: Die Haut wird durchlässiger für: • Schadstoffe, • Allergene und • Infektionserreger. Die Haut verliert Feuchtigkeit! Sichtbares Zeichen: • Die Haut wird trocken und schuppig. • Erste Rötungen treten auf.

  7. Aufbau und Schutzfunktion • Wenn die Hautbelastung über einen längeren Zeitraum anhält: Es entsteht ein Abnutzungsekzem: Das klinische Bild einer länger gestörten Barrierefunktion der Haut. Erste Anzeichen: Trockenheit und Rötung. • Eine gestörte Barrierefunktion der Haut begünstigt die Entwicklung von Allergien.

  8. Hautveränderungen • Was sind Hautveränderungen, auf die ich achten muss? • Alles, was auf eine gestörte Barrierefunktion der Haut hinweist. Die Haut: • wird trocken, spröde, schuppig und rissig • rötet sich • brennt nach der Händedesinfektion • juckt und nässt

  9. Hautveränderungen • Was soll ich tun, wenn meine Haut z. B. sehr trocken oder manchmal leicht gerötet ist? • Handeln Sie! • Suchen Sie Hilfe und lassen Sie sich beraten! • Nur frühzeitiges Eingreifen kann bleibende Hauterkrankungen verhindern! • Wenden Sie sich an einen Hautarzt! • Liegt noch keine Allergie vor, heilen die Hautveränderungen meist folgenlos ab. • Wichtig: konsequenter Hautschutz und Hautpflege • Über das weitere Vorgehen am Arbeitsplatz berät Sie Ihre Betriebsärztin/Ihr Betriebsarzt

  10. Hautbelastungen in der Pflege • Wasser ist die Hauptgefahrenquelle! • Die Hände werden zu häufig gewaschen und weniger schonend als möglich. • Die eigenen Fette, welche die Haut • schützen, werden dabei entfernt. • Mit bloßen Händen im Wassergearbeitet wird auch • bei der Körperpflege der Patienten • bei Reinigungstätigkeiten • Jedes Reinigungsmittel strapaziert die Haut zusätzlich. • Auch Kontakt mit Flächen- und Instrumentendesinfektions-mitteln entfettet die Haut.

  11. Hautbelastungen in der Pflege • Zu langes Tragen von Handschuhen belastet die Haut in der Pflege! • Handschuhe sind ein wirksamer Hautschutz: Sie halten die Hände sauber und diese sind seltener zu waschen. • Aber: Nach längerem Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe bildet sich ein Feuchtigkeitsfilm auf der Haut. Dieser wirkt ähnlich belastend wie die Arbeit im Wasser. • Handschuhe werden: • oft länger getragen als für die Arbeitsaufgabe nötig • zu selten gewechselt • häufig falsch ausgewählt • Besonders wichtig: Handschuhe niemals mit feuchten Händen anziehen!

  12. Hautbelastungen in der Pflege • Feuchtarbeit – ein großes Thema in der Pflege! • Von Feuchtarbeit spricht man, wenn: • die Hände regelmäßig in feuchtem Milieu arbeiten • über längere Zeit feuchtigkeitsdichte Handschuhe zu tragen sind • die Hände oft und gründlich gereinigt werden

  13. Hautbelastungen in der Pflege Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Anzubieten ist die arbeitsmedizinische Vorsorge bei mehr als 2 Stunden über den Tag verteilter Feuchtarbeit. Bei mehr als 4 Stunden Feuchtarbeit handelt es sich um Pflichtuntersuchungen. Diese Untersuchungen werden durchgeführt von Betriebsärztin/Betriebsarzt: ______________________________________________ Rückfragen richten Sie bitte an: ______________________________________________

  14. Hautbelastungen in der Pflege Stress – ein Problem für die Haut? Oft kommen durch Stress im Pflegedienst Schutz und Pflege der eigenen Haut zu kurz. Im Interesse Ihrer Gesundheit: Tun Sie was dagegen! Seien Sie Profi: Schützen und pflegen Sie Ihre Haut!

  15. Hautschutzplan • Welche Funktion hat ein Hautschutzplan?Unser Hautschutzplan stimmt alle Hautschutzmaßnahmen aufeinander ab. • Unser Hautschutzplan befindet sich: • ______________________________________________ • Er enthält die bei uns zur Verfügung stehenden Produkte • zum Hautschutz, • zur Händedesinfektion, • zur Hautreinigung und • zur Hautpflege und erläutert, wie Sie sich bei Tätigkeiten zu verhalten haben, welche die Haut gefährden.

  16. Hautschutzplan • Hautschutz dient der Vorbeugung • Hautschutzmittel sind speziell auf die jeweilige Arbeitsaufgabe und die damit verbundenen Hautgefährdungen abgestimmt. • Die Produkte unterstützen die Barrierefunktion der Haut. • Sie ziehen sehr schnell in die Haut ein! • Hautschutzmittel während der Arbeitszeit immer anwenden: • zu Arbeitsbeginn • vor Feuchtarbeiten • Bei uns wird folgendes Hautschutzmittel verwendet: • ______________________________________________

  17. 1 2 3 4 5 6 Hautschutz und Hautpflege

  18. Hautschutzplan • Händedesinfektion reduziert gefährliche Keime • Die Hände immer desinfizieren: • vor pflegerischen Verrichtungen • nach Kontakt mit Blut, Sekreten, Ausscheidungen, kontaminierten Gegenständen • nach Toilettenbesuch • nach Ablegen von Handschuhen • Es gelten die Prinzipien: • Lieber einmal mehr desinfizieren als einmal zu wenig! • Händedesinfektion statt Händewaschen! • Bei uns werden folgende Händedesinfektionsmittel verwendet: • ______________________________________________ • ______________________________________________

  19. 1 5 6 2 3 4 Händedesinfektion und Händereinigung

  20. 1 4 2 3 5 Händedesinfektion und Händereinigung

  21. Hautschutzplan • Hautreinigung bei sichtbarer Verschmutzung • Hautreinigungsmittel sollen möglichst schonend reinigen. Die Hände sind nur zu waschen: • vor Arbeitsbeginn • bei sichtbaren Verschmutzungen • Es gilt das Prinzip: So wenig wie möglich, so oft wie nötig! • Zur Erinnerung: Häufiges Händewaschen lässt die Hornschicht aufquellen und spült die schützenden Hautfette ab. • Bei uns wird folgendes Hautreinigungsmittel verwendet: • ______________________________________________

  22. Hautschutzplan • Hautpflege dient der Regeneration der Haut • Hautpflegemittel regenerieren die Haut, indem sie ihr ausgewaschene Fette zurückgeben. • Feuchtigkeitsbindende Substanzen verringern ein erneutes Austrocknen der Haut, diese gewinnt dadurch einen Teil ihres natürlichen Schutzes zurück. • Hautpflegemittel benötigen zum Einwirken Zeit. • Hautpflegemittel immer anwenden: • vor der Pause • nach Arbeitsende und in der Freizeit • Bei uns wird folgendes Hautpflegemittel verwendet: • ______________________________________________

  23. Handschuhplan • Welche Funktion hat ein Handschuhplan? • Unser Handschuhplan benennt die geeigneten Handschuhe für Tätigkeiten in der Pflege. • Unser Handschuhplan befindet sich: • ______________________________________________ • Handschuhe – nicht immer, aber wenn, die richtigen! • Handschuhe bieten den besten Schutz vor • Feuchtigkeit • infektiösen Materialien • aggressiven Substanzen • Wählen Sie je nach Arbeitsvorgang die geeigneten Handschuhe aus dem Handschuhplan, um sich zu schützen!

  24. Handschuhplan • Medizinische Einmalhandschuhe • Sie schützen vor Krankheitserregern, in der Regel aber nicht vor Chemikalien. • Verwenden Sie diese zum Schutz vor möglicherweise enthaltenen Bakterien und Viren bei Kontakt mit • Blut, • Sekreten und • Ausscheidungen. • Medizinische Einmalhandschuhe werden ebenso verwendet: • bei Kontakt mit Arzneimitteln, sofern latexfrei • sensibilisierenden Stoffen in Pflegemitteln • beim Waschen von Patienten – mit ausreichend langer Stulpe

  25. Handschuhplan Chemikaliendichte Haushaltshandschuhe Sie werden mehrfach verwendet. Sie haben Stulpen zum Schutz Ihrer Unterarme und Handgelenke. Handschuhe mit gewebtem Baumwollfutter sind besonders hautverträglich. Sie eignen sich für Tätigkeiten mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.

  26. Handschuhplan So tragen Sie Handschuhe richtig: Tragen Sie flüssigkeitsdichte Handschuhe nur so lange wie nötig! Bei längeren Tragezeiten benutzen Sie bitte zusätzlich Baumwollunterziehhandschuhe! Wechseln Sie die Handschuhe, wenn sie beschädigt oder innen feucht geworden sind. Einmalhandschuhe heißen nicht ohne Grund so: Bei mehrmaligem Gebrauch verlieren sie ihre Schutzwirkung. Hängen Sie die Haushaltshandschuhe nach Gebrauch mit der Öffnung nach oben zum Trocknen auf.

  27. Handschuhplan Auswahl geeigneter Produkte Latexhaltige Handschuhe müssenpuderfrei sein – für alle anderen Handschuhe ist es empfehlenswert. Tragen Sie Handschuhe nur, wann und wie es der Handschuhplan fordert. Haben Sie Probleme mit den Handschuhen, wenden Sie sich an Ihre Stationsleitung, Ihre Pflegedienstleitung bzw. Ihre Betriebsärztin/Ihren Betriebsarzt. Ansprechpartner/-in bei fehlenden Handschuhen: ______________________________________________ Weitere Informationen zu Handschuhen finden Sie in der Kurzunterweisung „Auswahl von Handschuhen“.

  28. Ansprechpartner • ______________________________________________ • (Station / Ambulanz / OP) • An wen wende ich mich ... • beim Auftreten von Hautveränderungen oder Hauterkrankungen? • bei Unverträglichkeit von angebotenen Hautschutz-, Hautreinigungs- oder Hautpflegemitteln? • bei Unverträglichkeit von angebotenen Schutzhandschuhen? ______________________________________________

  29. Ansprechpartner • An wen wende ich mich ... • wenn die im Hautschutzplan genannten Hautschutz-, Hautreinigungs- oder Hautpflegemittel nicht oder nicht in ausreichender Menge vorhanden sind? • wenn die im Handschuhplan genannten Handschuhe nicht oder nicht in ausreichender Menge vorhanden sind? • ______________________________________________ • An wen wende ich mich ... • wenn die angebotenen Hautschutz-, Hautreinigungs- oder Hautpflegemittel mir für meine Arbeitsaufgabe ungeeignet erscheinen? • wenn die angebotenen Schutzhandschuhe mir für meine Arbeitsaufgabe ungeeignet erscheinen? ______________________________________________

  30. Ansprechpartner • An wen wende ich mich ... • wenn ich Fragen zum Hautschutz in meinem Arbeitsumfeld beantwortet haben möchte? ______________________________________________ An wen können sich meine Ansprechpartner im Hautschutz oder auch ich selbst mich bei unserem Unfallversicherungsträger (UVT) wenden, wenn sie oder ich Fragen haben? ______________________________________________

  31. Hilfe durch den Unfallversicherungsträger Zu den Aufgaben der Unfallversicherungsträger (UVT) gehört es, Sie gegen die Folgen einer im Beruf erworbenen Erkrankung abzusichern. Aber der UVT kümmert sich auch intensiv um die Vorbeugung von beruflich bedingten Hauterkrankungen. Belastungen der Haut sind der häufigste Grund für gesundheitliche Probleme im Beruf. Gute Chancen, den Arbeitsplatz zu behalten, hat derjenige, der die notwendigen Präventionsmaßnahmen beachtet bzw. rechtzeitig eine Therapie beginnt. Dies kann Behandlungsverläufe verkürzen, die Lebensqualität verbessern sowie Arbeitsunfähigkeitszeiten vermeiden.

  32. Hilfe durch den Unfallversicherungsträger • Prävention • Die UVT sind verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen und Leistungen einzusetzen, um die Entstehung von Berufskrankheiten zu verhindern. • Hautarztverfahren • Treten Hautveränderungen auf, wird das Hautarztverfahren eingeleitet, damit verhindert werden kann, dass durch eine berufliche Tätigkeit eine Hauterkrankung entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert. • Es bietet für UVT und Ärzte eine gemeinsame Grundlage, • berufsbedingte Hauterkrankungen frühzeitig zu erfassen und • schnell und effektiv geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit Betroffene ihre berufliche Tätigkeit fortsetzen können.

  33. Hilfe durch den Unfallversicherungsträger Bitte nehmen Sie Warnzeichen Ihrer Haut ernst, zum Beispiel Rötungen, Risse oder Juckreiz. Suchen Sie Hilfe bei Betriebs- und Hautärztinnen/-ärzten. Diese leiten das Hautarztverfahren ein. Es wird vom UVT finanziert und überwacht, dieser stößt gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Lösung von Problemen an. Wird das Hautarztverfahren eingeleitet, bedeutet dies nicht automatisch die Anerkennung der Hauterkrankung als Berufskrankheit. Hierfür müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Jedoch übernimmt der UVT für eine begrenzte Zeit alle Kosten für die Heilbehandlung, Schulung, Beratung und Ausstattung mit persönlichen Hautschutzmitteln.

  34. Hilfe durch den Unfallversicherungsträger • Beratung und Information • Antworten auf viele Fragen zu Arbeits- und Gesundheitsschutz finden Sie auf den Internetseiten der Unfallversicherungsträger (UVT): • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege • www.bgw-online.de • speziell zum Hautschutz im Kundenzentrum unter „Hauptsache Hautschutz“ und unter „schu.ber.z“. • Unfallkasse Nordrhein-Westfalen • www.unfallkasse-nrw.de • www.gesundheitsdienstportal.de • Für Ihre ganz persönliche Beratung gibt es spezielle Ansprech- • partner beim zuständigen Unfallversicherungsträger (UVT).

  35. Hilfe durch den Unfallversicherungsträger Beratung und Information Für Ihre ganz persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an den für Sie in Ihrem Bundesland zuständigen Unfallversicher- ungsträger (UVT). In Nordrhein-Westfalen sind dies: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW Schu.ber.z Köln Telefon: (0221) 3772-368 schuberz-koeln@bgw-online.de BGW Schu.ber.z Bochum Telefon: (0234) 3078-651 schuberz-bochum@bgw-online.de Die Beratung erfolgt vertraulich:Ihren Arbeitgeber informiert der UVT nur mit Ihrer aus-drücklichen Zustimmung und nur in dem Umfang, der zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen erforderlich ist.

  36. Hilfe durch den Unfallversicherungsträger Beratung und Information Für Ihre ganz persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an den für Sie in Ihrem Bundesland zuständigen Unfallversicher- ungsträger (UVT). Für kommunale Kliniken und Heime sowie Gesundheitsein- richtungen des Landes Nordrhein-Westfalen: Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Regionaldirektion Rheinland Telefon: (0211) 2808-0 rheinland@unfallkasse-nrw.de Regionaldirektion Westfalen-Lippe Telefon: (0251) 2102-0 westfalen-lippe@unfallkasse-nrw.de Die Beratung erfolgt vertraulich: Ihren Arbeitgeber informiert der UVT nur mit Ihrer aus-drücklichen Zustimmung und nur in dem Umfang, der zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen erforderlich ist.

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