1 / 14

Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege

Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege. Für wen gilt er ? Betrieblicher Geltungsbereich

chesmu
Download Presentation

Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege Für wen gilt er ? Betrieblicher Geltungsbereich Die Verordnung gilt für Pflegebetriebe. Dies sind Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistung für Pflegebedürftige erbringen. Die Verordnung soll nicht für Betriebe und selbständige Betriebsabteilungen gelten, die überwiegend ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen. Keine Pflegebetriebe im Sinne des Satzes 2 sind Einrichtungen, in denen die Leistungen zur medizinischen Vorsorge, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung kranker oder behinderter Menschen im Vordergrund des Zwecks der Einrichtung stehen sowie Krankenhäuser.

  2. Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege Persönlicher Geltungsbereich Die Verordnung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend pflegerische Tätigkeiten in der Grundpflege gemäß § 14 Absatz 4 Nr. 1 – 3 SGB XI erbringen. Sie gilt nicht für • Auszubildende, die eine staatlich anerkannte Berufsausbildung anstreben sowie • Praktikantinnen und Praktikanten, deren Tätigkeit im untrennbaren Zusammenhang mit einem berufsvorbereitenden, beruflichen oder schulischen Lehrgang bzw. einer entsprechenden Maßnahme steht. Sie gilt auch nicht für Personen nach § 87b SGB XI

  3. Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege Was ist Grundpflege nach SGB XI? Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehört im Bereich der Körperpflege • das Waschen, • das Duschen, • das Baden, • die Zahnpflege, • das Kämmen, • das Rasieren, • die Darm- oder Blasenentleerung

  4. Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege Was ist Grundpflege nach SGB XI? Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehört im Bereich Ernährung • das mundgerechte Zubereiten der Nahrung, • die Aufnahme der Nahrung

  5. Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege Was ist Grundpflege nach SGB XI? Zur Grundpflege im Sinne der Pflegeversicherung gehört im Bereich Mobilität • Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, • An- und Auskleiden, • Gehen, • Stehen, • Treppensteigen, • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

  6. Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege Räumlicher Geltungsbereich Die Verordnung gilt für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

  7. Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege Wie hoch ist er? Das Mindestentgelt im Gebiet der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein beträgt ab dem Inkrafttreten • ab dem 1. August 2010: 8,50 € je Stunde, • ab dem 1. Januar 2012: 8,75 € je Stunde, • ab dem 1. Juli 2013: 9,00 € je Stunde.

  8. Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege Wie hoch ist er? Das Mindestentgelt im Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beträgt ab dem Inkrafttreten • ab dem 1. August 2010: 7,50 € je Stunde, • ab dem 1. Januar 2012: 7,75 € je Stunde, • ab dem 1. Juli 2013: 8,00 € je Stunde

  9. Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege Wer kontrolliert die Einhaltung? Der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), entweder routinemäßig oder auf Hinweis. Die FKS ist beim Zoll angesiedelt und überprüft, ob die Mindestlohnregelungen auch eingehalten werden. Jürgen Wörner Ver.di Bundesverwaltung

  10. Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege Was darf der Arbeitgeber nicht mit dem Mindestlohn verrechnen? Beispiele für Zulagen und Zuschläge, die immer berücksichtigt werden: • Zulagen, die im Arbeitsvertrag als Differenz zwischen dem heimischen Lohn und dem geschuldeten Mindestlohn ausgewiesen sind. (Beispiel: in einem portugiesischen Arbeitsvertrag wird vorab für Zeiten einer Entsendung nach Deutschland eine Zulage vereinbart, die zusammen mit dem portugiesischen Grundlohn dem Betrag des maßgeblichen deutschen Mindestlohns entspricht); • Kinderzuschläge

  11. Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege Was darf der Arbeitgeber nicht mit dem Mindestlohn verrechnen? … nicht berücksichtigt werden: • Zuschläge und Zulagen, deren Zahlung Folgendes voraussetzt: • mehr Arbeit pro Zeiteinheit (Akkordprämien), • überdurchschnittliche qualitative Arbeitsergebnisse (Qualitätsprämien), • Arbeit zu besonderen Zeiten (z.B. Überstunden, Sonn- oder Feiertagsarbeit), • Arbeit unter erschwerten oder gefährlichen Bedingungen (z.B. Schmutzzulagen, Gefahrenzulagen).

  12. Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege Was darf der Arbeitgeber nicht mit dem Mindestlohn verrechnen? • Gewährt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn geldwerte Sachleistungen, wie z.B. Unterkunft und/oder Verpflegung, so wird deren Geldwert nicht als Lohnbestandteil berücksichtigt. • Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nur abzüglich von Kosten für arbeitgeberseitige Leistungen (z.B. Unterkunft, Verpflegung) aus, so ist lediglich dieser tatsächlich ausgezahlte Betrag als Mindestlohnzahlung zu berücksichtigen. • Nicht zu berücksichtigen sind die Kosten für die Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Betriebssitz und jeweiligem Einsatzort (Pflegestelle) sowie ggf. zwischen mehreren solcher Einsatzorte.

  13. Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege Was darf der Arbeitgeber nicht mit dem Mindestlohn verrechnen? • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld • Leistungen wie Weihnachtsgeld oder ein zusätzliches Urlaubsgeld werden als Bestandteil des Mindestlohns gewertet, wenn der Arbeitnehmer den auf die Entsendezeit entfallenden anteiligen Betrag jeweils zu dem für den Mindestlohn maßgeblichen Fälligkeitsdatum tatsächlich und unwiderruflich ausbezahlt erhält. • Bei der Berechnung des Mindestlohnes bleiben Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung außer Betracht.

  14. Der Mindestlohn in der ambulanten und der stationären Altenpflege Wann tritt er in Kraft und wie lange gilt er ? Ab 01.08.2010 bis 31.12.2014. Nach dem jetzt gültigen Arbeitnehmer-Entsendegesetz kann eine der antragsberechtigten Stellen (Tarifvertragspartei in der Pflegebranche oder Dienstgeber- oder Dienstnehmerseite von paritätisch besetzten kirchlichen Arbeitsrechtskommissionen), die Einberufung einer neuen Kommission verlangen, um eine Anpassung der Mindestlöhne zu vereinbaren.

More Related