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MANV-Konzept des Landkreises Reutlingen

MANV-Konzept des Landkreises Reutlingen. MANV - Reutlingen. 1. Einleitung  erstellt von der unteren Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Reutlingen zusammen mit DRK, LNA, Kreiskliniken, Kreisgesundheitsamt, Polizei,

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MANV-Konzept des Landkreises Reutlingen

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  1. MANV-Konzeptdes Landkreises Reutlingen

  2. MANV - Reutlingen • 1. Einleitung  erstellt von der unteren Katastrophenschutzbehörde des Landkreises Reutlingen zusammen mit DRK, LNA, Kreiskliniken, Kreisgesundheitsamt, Polizei, Kreisbrandmeister und Kirchen

  3. MANV - Reutlingen • 1.1. Grundlage : - Hinweise des Innenministeriums und des Arbeits- und Sozialministeriums für die Einsatzplanung und Bewäl- tigung von Großschadensereignissen - Konzeption des IM für die Einsatzplanung und Bewältigung eines MANV im Katastrophenschutz

  4. MANV Reutlingen • 1.2. Ziel :  Bestmöglichste Versorgung nach notfall- medizinischen Kriterien bei einem MANV bis zu 50 Personen  Bestmöglichste Versorgung nach katastrophenmedizinischen Kriterien bei einem MANV Stufe 4 ( > 50 Verletzte )

  5. MANV Reutlingen • 2. Allgemeines : 2.1. Großschadensfall - Vielzahl von Verletzten/Erkrankten - Häufig nicht mehr funktionsfähige oder nicht mehr ausreichende Infrastruktur am Schadensort - Missverhältnis zwischen Bedarf und Kapazität des Rettungsdienstes an der Schadensstelle - Zeitweilig ist eine individualmedizinische Versorgung der Patienten nicht möglich

  6. MANV Reutlingen • 2. Allgemeines : 2.2 Katastrophe ( § 1 Abs. 2: LKatSG ) : Geschehen, das Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in solch ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen.

  7. MANV Reutlingen • Oberstes Ziel :  Anfänglicher Mangel an Ressourcen ist so zu organisieren, dass die Versorgung der Patienten nach individual- medizinischen Kriterien so schnell wie möglich wieder hergestellt wird.

  8. MANV Reutlingen • 2. Allgemeines 2.3. Aufgaben bei Ressourcenmangel  Priorisierung der Aufgaben (Sichtung der Patienten)  Bündelung der Aufgaben und Ressourcen (Konzentration)  Pufferung aufschiebbarer Aufgaben (Transportorgani- sation und Verteilung von Patienten auf die Kranken- häuser)  Einbindung der Krankenhäuser

  9. MANV Reutlingen • 2. Allgemeines 2.3. Aufgaben bei Ressourcenmangel Miteinbindung von Ressourcen - aus benachbarten Kreisen - der Schnelleinsatzgruppen der Hilfsorganisationen - der Feuerwehren - des THW - der Polizei - von Einsatzgruppen des Katastrophenschutzes

  10. MANV Reutlingen • 2. Allgemeines 2.4. MANV – Kategorien  MANV 1 : 5 – 10 Verletzte / Erkrankte  MANV 2 : 11 – 25 Verletzte / Erkrankte  MANV 3 : 25 – 50 Verletzte / Erkrankte  MANV 4 : > 50 Verletzte / Erkrankte

  11. MANV Reutlingen • 3. Teilnehmende Organisationen/Institutionen - ILS für Feuerwehr und Rettungsdienst - Oberleitstelle Baden-Württemberg - Rettungsdienst - Hilfsorganisationen im Landkreis Reutlingen - LNA – Gruppe des Kreises Reutlingen - PSNV (Notfallnachsorgedienst des DRK und der Kirchen) - Kreiskliniken - Feuerwehren und THW - Untere Katastrophenschutzbehörde - Kreisgesundheitsamt

  12. MANV Reutlingen • 4. Einsatzablauf 4.1. Alarmierung  Abhängig von der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnung  Ersteintreffende Einsatzkräfte von FW und/oder RD geben umgehend erste Lagemeldung  Qualifizierte Einsatzmeldung nach der ersten Lage- erkundung durch die (vorläufige) medizinische EL (Schadensausmaß, zu erwartende Patienten- /Betroffenen- anzahl, Hinweise zu Anfahrtswegen und Bereitstellungs- räumen und Besonderheiten des Einsatzortes)

  13. MANV Reutlingen • 4. Einsatzablauf 4.2. Führungsorganisation und Einsatzleitung Bei einer Mischlage : - Einrichten einer TEL bestehend aus : Einsatzleiter der Feuerwehr plus Einsatzstab mit Fachberatern oder Verbindungspersonen (LNA/OrGL, Polizei, THW, ggf. weitere Fachber.) - Einsatzabschnitts „Medizin. Versorgung“ geleitet durch die „Mediz. Einsatzleitung“ (MedEL) (LNA, OrGL und KBL) Bei Massenanfall von Erkrankten : - Einsatzleitung durch die med. Einsatzleitung

  14. MANV Reutlingen • 4.2. Führungsorganisation und Einsatzleitung 4.2.1. Führungsmittel  Folgende Fahrzeuge stehen zur Verfügung : - 2 ELW 1 - 6 Kommandowagen je nach MANV-Stufe für die MedEL und die Einsatzabschnittsleitungen eingesetzt

  15. MANV Reutlingen • 4.2. Führungsorganisation und Einsatzleitung 4.2.2. Gliederung der Einsatzstelle  Folgende Bereiche sind zu errichten : 1. TEL 2. Schadensbekämpfung 3. Medizinische Versorgung 4. Betreuung 5. Bereitstellung

  16. MANV Reutlingen • 4.2. Führungsorganisation und Einsatzleitung 4.2.3 Einsatzabschnitt „Medizinische Versorgung“ - Patientenablage - Transportorganisation - Behandlungsplatz

  17. MANV Reutlingen • 4.2. Führungsorganisation und Einsatzleitung 4.2.4 Betreuung - Soziale Betreuung / PSNV - Unterkunft - Verpflegung

  18. MANV Reutlingen • 4. Führungsorganisation und Einsatzleitung 4.3. Ersteintreffende Kräfte 4.3.1. Ersteintreffendes notarztbesetztes Rettungsmittel  Team aus ersteintreffendem NA und RA (gelbe Arm- binde) leitet die Abschnittsleitung „Med. Versorgung“ bis zum Eintreffen des LNA/OrGL

  19. MANV Reutlingen • 4.3.1 Ersteintreffendes notarztbesetztes Rettungsmittel  Aufgaben : - Lageerkundung - Lagemeldung an die RLS - Kontaktaufnahme mit EL von FW und/oder Polizei - Koordination der ersten Einsatzmaßnahmen mit anderen Führungskräften - Raumordnung in Absprache mit EL: (Patientenablage, Bereitstellungsräume, Behand- lungsflächen, Sammelpunkte für Betroffene) - Einweisung der nachrückenden Einsatz- und Führungs- kräfte in die Lage (insbes. LNA und OrGL) - Ersteingetroffenes Team übernimmt Unterabschnitts- leitung „Patientenablage (bzw. nach Anweisung)

  20. MANV Reutlingen • 4.3.2. Nachrückende Rettungsmittel - Aufstellung, dass ein Abrücken jederzeit möglich ist - Anweisungen durch ILS zu Aufstellungs- und Bereitstellungsräumen sind zwingend zu befolgen - Fahrzeugführer melden sich bei der med. Einsatzleitung

  21. MANV Reutlingen • 4.4. Patientenübergabestelle/Patientenablage  Schnittstelle zwischen Unterabschnitt „Menschenrettung“ (von FW besetzt) und Einsatz- abschnitt „Medizinische Versorgung“  Patientenübergabestelle und Patientenablagestelle können identisch sein  Örtlichkeit wird durch Med.EL und TEL festgelegt  Einrichtung obliegt dem ersteingetroffenen Team

  22. MANV Reutlingen • 4.4.1 Leitung und Organisation der Patientenablage - medizinische Leitung durch ersteingetroffenen Notarzt - organisatorische Leitung durch 1. RA • 4.4.2 Kräfteansatz - Abschnittsleitung (1/1/0) 2 - Rettungsdienst 2 RTW (0/2/2) 4 - SEG-E (0/1/8) 9 - gesamt (1/4/10) 15  Erhöhung bei Bedarf

  23. MANV Reutlingen • 4.4.3 Aufgaben an der Patientenablage - Sichtung durch med. Leiter der PA (Erstsichtung) - Ausnahmsweise auch Sichtung an der Schadensstelle - Im Regelfall Rettung der Pat. durch die Feuerwehr aus dem Schadensgebiet und Übergabe an der Patienten- übergabestelle/Patientenablage an den Abschnitt „Medizinische Versorgung“ - Maßnahmen beschränkt auf lebensrettende Sofortmaß- nahmen - Abweichung hiervon nur, wenn PA zum Behandlungsplatz erklärt wird (durch Med. EL) mit entsprechender Aufstockung

  24. MANV Reutlingen • 4.4.3. Aufgaben an der Patientenablage - Patientenanhängekarte für jeden Patienten (wenn nicht schon an der Schadensstelle erhalten) - Ergebnis der Sichtung mit Farbkarte dokumentieren - Abzeichnung durch den Sichtenden - Lagerung entsprechend der Sichtung - Suchkarte (innenliegend) sofort und vollständig ausfüllen - Pat. auf Einmalrettungstüchern lagern - Weitertransport erst nach vollständiger Sichtung und nach Genehmigung durch den med. Leiter der PA - Transport erst dann, wenn von med. EL Aufnahmebereitschaft eines BHP oder das Transportziel mitgeteilt wurde - Org. Abschnittsleiter führt Liste

  25. MANV Reutlingen • 4.4.4 Verletztenanhängekarten (VAK) - Bundeseinheitliche VAK - Grundlage für die Registrierung von Patienten - VAK sind bereits vorbereitet - Mit Nummern versehen (z.B. RT-099) - Weitere Aufkleber zur Kennzeichnung von Kleidung und Wertsachen der Patienten - Am Schadensort oder an PA umgehängt - Vor der ersten Sichtung ist Farbfeld weiß - Farbliche Anpassung bei jeder Sichtung je nach Kategorie

  26. Bestandteile der Verletztenanhängekarte Suchdienstkarte Aufkleber Pat.-Nr zwei PappdeckelDurchschreibeschutz Befestigungsband VAKbeschriftbar V 1.01 VAK Ausfüllanleitung

  27. VAK – Vorderseite Personeninformationen Patientennummer V 1.01 VAK Ausfüllanleitung

  28. VAK – Vorderseite Sichtungsergebnis 1200 Dr.Fritz T1 T2 T3 T4 zwingend die Farbkarte anpassen! V 1.01 VAK Ausfüllanleitung

  29. VAK – Vorderseite Transport / Verwaltung Festlegung durch den ausleitenden Arzt 1. Ausfertigung bleibt beim Verlassen des Behandlungsplatz beim KAB und der Personenauskunft 2. Ausfertigung wird vom Rettungsmittel nach Klinikübergabe mitgenommen und zur Einsatzleitung gebracht V 1.01 VAK Ausfüllanleitung

  30. VAK - Rückseite V 1.01 VAK Ausfüllanleitung

  31. Suchdienstkarte Bl. 1 – bleibt am Behandlungsplatz Test Peter 12.12.1965 X Amselgasse 12 D Leonberg GDS Block 33 1.4.06 12.16 T1 Marienhospital vorgesehenes Transportziel V 1.01 VAK Ausfüllanleitung

  32. Suchdienstkarte Bl. 2 – Nach Klinikübergabe durch Test Peter 12.12.1965 X Leonberg D Amselgasse 12 GDS Block 33 1.4.06 12.16 T1 Marienhospital Med Cannstatt tatsächliches Transportziel V 1.01 VAK Ausfüllanleitung

  33. Suchdienstkarte Bl. 3 - bleibt in der VAK beim Patienten Test Peter 12.12.1965 X Leonberg D Amselgasse 12 GDS Block 33 1.4.06 12.16 T1 Marienhospital Med Cannstatt

  34. Aufkleberbogen zur Kennzeichnung Notarztprotokolle Replantatbeutel Patientengut-Tasche bei der digitalen Patientenerfassung V 1.01 VAK Ausfüllanleitung

  35. MANV Reutlingen • 4.4.5 Patientenmanagement - Lagerung der Patienten nach Sichtungskategorie getrennt - Schnelle Übersicht über Anzahl je Kategorie möglich - Einfachere Organisation des Weitertransportes - Ungesichtete (weiße) Patienten immer nur von einer Seite an die PA transportieren und der Reihe nach ablegen - Nach der Sichtung (farbig) je nach Kategorie verschieben - Transportreihenfolge nach Kat. (T1 vor T2, dann T3) - Abweichungen auf Weisung möglich, z.B. bei Kapazitäts- überlastung des BHP in einer Sichtungskategorie

  36. MANV Reutlingen • 4.4.6 Soforttransport - Ausnahmsweise Soforttransport eines Pat. schon nach der ersten Sichtung - Nur bei Verletzungsmuster, bei denen eine Gesunderhal- tung nur durch eine sofortige Weiterbehandlung in einer Klinik möglich ist - Genehmigung durch Med.EL ersatzweise durch erstein- getroffenen Notarzt - Vor Transportbeginn Dokumentation der Sichtung und des Transportziels abschließen - Ausgefüllte Suchdienstkarte dem EAL abgeben - Transportziel durch ILS bestätigen lassen (Aufnahmebereitschaft der Zielklinik)

  37. MANV Reutlingen • 4.5. Patiententransport an der Einsatzstelle - FW-Einsatzkräfte des Einsatzabschnitts „Menschenrettung“ übergeben Pat. an der PA an den Einsatzabschnitt „Med. Rettung“ zur weiteren Versorgung - Weitertransport zum BHP i.d.R. durch Trägertrupps der Feuerwehr - Hierfür ILSt-Alarmierung von Einheiten, die nicht zur Gefahrenabwehr oder zur Menschenrettung eingesetzt sind

  38. MANV Reutlingen • 4.5.1. Aufgabe der Trägertrupps - Transport der Patienten von PA zum BHP - Verbleiben beim Patienten bis weitere Sichtung abgeschlossen ist - Weitertransport der Patienten in das vom Sichtungsarzt zugewiesene Behandlungszelt - Dann Rückkehr zur PA

  39. MANV Reutlingen • 4.5.2 Kräfteansatz  Ca. 60 % müssen liegend transportiert werden  Für jeden Pat. 4 Träger erforderlich  Alternativ : 1,4 Träger pro Betroffenen  Folgender Trägerbedarf : MANV 1 (5 – 10) 6 – 12 Träger 1 – 2 MTW MANV 2 (11-25) 13 - 30 Träger 2 – 4 MTW MANV 3 (26-50) 31 – 60 Träger 4 – 8 MTW MANV 4 ( >50) je nach Patientenzahl

  40. MANV Reutlingen • 4.6. Behandlungsplatz (BHP) BHP stellt Unterabschnitt innerhalb des Einsatzabschnittes „Med. Versorgung“ mit eigener Unterabschnittsleitung dar (UAL-BHP)  Gestaltung der BHP : MANV 1 : Kein BHP vorgesehen MANV 2 : BHP 25 des DRK-KV RT MANV 3 : 2x BHP 25 des DRK-KV RT oder BHP 25 aus Nachbarkreis MANV 4 : 2x BHP 25 des DRK-KV RT und BHPs aus Nachbarkreisen

  41. MANV Reutlingen • 4.6.1. Leistungsfähigkeit eines BHP  BHP 25  erforderliche Kapazität zur Versorgung von insgesamt 25 Patienten aus den verschiedenen Sichtungskategorien ( 40% T1, 20% T2, 40% T3 )

  42. MANV Reutlingen • 4.6.2. Führung und Organisation des BHP - OLB („Organisatorischer Leiter BHP“) Gesamtverantwortung und Führung der RD- und SanD-Kräfte im BHP-Bereich - MLB („Medizinischer Leiter BHP“) Verantwortung für med. Entscheidungen und Führung der Notärzte/Ärzte im BHP- Bereich - TLB („Technischer Leiter BHP“) Verantwortung für den Aufbau und techn.Betrieb, Logistik und Führung der techn. Einheiten  zusätzl. Ärztl. Leiter für das Behandlungszelt T1 Zuständigkeit für med. Maßnahmen und Transportreihenfolge der T1-Pat. in Abstimmung mit dem MLB

  43. MANV Reutlingen • 4.6.3 Personal  abhängig von der Patientenzahl • 4.6.4. Kennzeichnung der Einsatzkräfte  Notarzt: weiße Armbinde, schwarze Aufschrift „NA“  Rett.Ass.: blaue Armbinde, silberne Aufschrift „RA“  Rett.San.: grüne Armbinde, silberne Aufschrift „RS“

  44. MANV Reutlingen • 4.6.5. Sichtung / Eingang - Untersuchung aller Betroffener an der Sichtungsstelle durch Notarzt - Dauer der Sichtung ca. 90 Sekunden - Medizinische Versorgung im Sichtungsbereich nur in Ausnahmefällen - Sichtungsergebnis auf der Anhängekarte farblich dokumentieren - Dokumentation der med. Maßnahmen und Diagnosen auf VAK - Führung der Liste „Eingang“ - Notieren aller vorhandenen Daten auf Suchdienstkarte

  45. MANV Reutlingen • 4.6.6 Behandlungsbereiche T1 bis T4 - Med. Versorgung der Pat entsprechend ihrer Verletzungen bzw. Erkrankungen - Verlegung der Pat. bei Änderung der Sichtungskategorie in den entsprechenden Behandlungsbereich - Farbliche Dokumentation einer Änderung der Sichtungs- kriterien - Med. Maßnahmen vollständig dokumentieren

  46. MANV Reutlingen • 4.6.7 Ausgang - Übergabe an das Rettungsmittel im Ausgangsbereich - Transport in den Ausgangsbereich erst, wenn Rettungsmittel dort bereitsteht - Dokumentation in der Liste „Ausgang“ (Patient und Rettungsmittel) - Zielklinik durch ILS zugewiesen, unter Beachtung der Vorgaben der Med.EL - Erfassung der Grunddaten, wenn noch nicht geschehen - Einbehalten der 1. Ausfertigung der Suchdienstkarte beim Kreisauskunftsbüro Reutlingen (KAB) - elektron. Patientenerfassung im landesweiten System „GSLweb“

  47. MANV Reutlingen • 4.6.7 Ausgang - Anfertigung eines digitalen Lichtbild von bewußtlosen bzw. bewußtseinsgetrübten Patienten ohne Ausweis - Weiterreichen dieser Bilder an die Polizei (Personen- ermittlung) - enge Zusammenarbeit mit der Polizei

  48. MANV Reutlingen • 4.6.8 Rettungsmittelhalteplatz - Einrichten eines RMHP auf Weisung der EAL mit OLB - geeigneter Platz möglichst nahe dem BHP - Leitung durch Führungskraft der Organisation, die BHP stellt - Einrichtung eines Landeplatzes für mind. 3 RTH und ggf. auch für GRTH möglichst nahe des Geschehens - Enge Absprachen zw. Med.EL und der Polizeiführung - Kennzeichnung des RMHP - Sinnvolles Sortieren, Sicherstellung für ungehindertes An- und Abrücken

  49. MANV Reutlingen • 4.7. Rettungsmittel  Alarmierung : - entsprechend der zu erwartenden Patientenzahl nach der AAO - Anfahrtsroute und Aufstellungsort wird durch ILS angewiesen - je nach Lage, ggf. Zuordnung von weiteren Rettungs- mitteln

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