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Beratende Organe der Europäischen Union

Beratende Organe der Europäischen Union. Ausschuss der Regionen. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss Was ist der EWSA Wer ist im EWSA vertreten Die drei Gruppen des EWSA Die Arbeitsorgane des EWSA Tätigkeiten des EWSA Arbeitsmethoden des EWSA. Ausschuss der Regionen Was ist der AdR

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Beratende Organe der Europäischen Union

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Presentation Transcript


  1. Beratende Organe der Europäischen Union Ausschuss der Regionen

  2. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss • Was ist der EWSA • Wer ist im EWSA vertreten • Die drei Gruppen des EWSA • Die Arbeitsorgane des EWSA • Tätigkeiten des EWSA • Arbeitsmethoden des EWSA • Ausschuss der Regionen • Was ist der AdR • Warum einen AdR? • Geschichte des AdR • Der AdR in Zahlen • Organisation des AdR • Arbeitsweise des AdR • Der Präsident/Das Präsidium • Die Fachkommissionen des AdR • Tagungen des AdR • Obligatorische Befassungsgebiete des AdR

  3. Einbindung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen in die Europäische Union Europäisches Parlament Europäische Kommission Rat der EU EWSA AdR ANHÖRUNG BESCHLUSS MITENTSCHEIDUNG VORSCHLAG ANHÖRUNG

  4. Was ist des EWSA • Der EWSA ist eine VERSAMMLUNG von 317 Mitgliedern aus den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. • Die Mitglieder werden für 4 Jahre ernannt, Wiederernennung ist zulässig. • Die Ernennung der Mitglieder erfolgt durch den Rat der Europäischen Union auf Vorschlag der Regierungen.

  5. Wer ist im EWSA vertreten Vertrag von Nizza 2000 Vertreter der verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft Organisierte Zivilgesellschaft: Repräsentative Organisationen der Unternehmer, Landwirte, Arbeitnehmer, freien Berufe, Sozialwirtschaft und Verbraucher sowie weitere NGO (Nicht-Regierungs-Organisationen) Die organisierte Zivilgesellschaft zeichnet sich durch ihre Funktion als Mittler zwischen den Verwaltungsebenen und den Bürgern aus.

  6. Die Drei Gruppen des EWSA Gruppe I – Arbeitgeber öffentlicher und privater Industrie-, Handels- und Finanzsektor usw. (Großunternehmen) Gruppe II – Arbeitnehmer einzelstaatliche Gewerkschaftsverbände Gruppe III – Verschiedene Interessen Landwirte, Verbraucher, Sozialwirtschaft, Handwerk und KMU, regierungsunabhängige Organisationen im Sozial- und Umweltbereich, freie Berufe usw.

  7. Die Arbeitsorgane des EWSA • Die sechs Fachgruppen • Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch – INT • Verkehr, Energie, Infrastrukturen, Informationsgesellschaft – TEN • Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz – NAT • Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – ECO • Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft – SOC • Außenbeziehungen – REX • … und zwei jüngere Arbeitsorgane • Binnenmarktbeobachtungsstelle – BBS • Kommission für den industriellen Wandel – BKIW • Die Mitglieder und die verschiedenen Organe werden bei ihrer Arbeit vom Generalsekretariat unterstützt.

  8. Tätigkeiten des EWSA • Der Ausschuss erarbeitet und verabschiedet Stellungnahmen (ca. 150 pro Jahr) • Vertrag von Rom 1957 • Der Ausschuss kann vom Rat oder von der Kommission gehört werden. • Vertrag von Amsterdam 1997 • Der Ausschuss kann vom Rat, von der Kommission oder vom Europäischen Parlament gehört werden. • obligatorische oder fakultative Befassungen – • Darüber hinaus • verfügt der Ausschuss über das Initiativrecht, • kann Sondierungsstellungnahmen erarbeiten und • tritt als Initiator und Förderer des zivilen Dialogs auf.

  9. Arbeitsmethoden des EWSA • Zur Erarbeitung der Stellungnahmen richten die Fachgruppen meistens • „Studiengruppen” ein und bestellen einen Berichterstatter. • Es wird stets ein „dynamischer Kompromiss” angestrebt. • Dank des gebündelten Sachwissens werden konstruktive Debatten geführt. • Die Stellungnahmen werden in den Fachgruppen angenommen und danach im Plenum verabschiedet.

  10. Was ist der Ausschuss der Regionen Eine politische Versammlung der Europäischen Union zur Vertretung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Warum einen Ausschuss der Regionen? • um den Sachverstand der Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Entwurf euro-päischer Rechtsvorschriften zu nutzen • um den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Brüssel eine Stimme zu geben • um Europa bürgernäher zu gestalten

  11. Geschichte des AdR • 1993 – Vertrag von Maastricht: Errichtung des AdR • 1994 – 1. Plenartagung in Brüssel • 1995 – Anstieg der AdR-Mitgliederzahl von 189 auf 222 mit der Erweiterung der EU auf 15 Mitgliedstaaten • 1999 – Vertrag von Amsterdam: Stärkung des AdR (Ausweitung der obligatorischen Anhörungsbereiche und Einführung der Befassung durch das Europäische Parlament) • 2003 – Vertrag von Nizza: AdR-Mitglieder: Träger eines Wahlmandats oder politisch verantwortlich gegenüber einer gewählten Versammlung • 2004 – Anstieg der AdR-Mitgliederzahl von 222 auf 317 mit der Erweiterung der EU auf 25 Mitgliedstaaten • 2004 – Vertrag über eine Verfassung für die Europäische Union: Stärkung der institutionellen Stellung und der politischen Rolle des AdR

  12. Der Ausschuss der Regionen in Zahlen • 317 Vollmitglieder (Vertreter lokaler und regionaler Gebietskörperschaften) + 317 Stellvertreter (+ 27 Beobachter aus Bulgarien und Rumänien) • 25 nationale Delegationen (die AdR-Mitglieder aus jeweils einem Mitgliedstaat) • 4 Fraktionen • 6 Fachkommissionen

  13. Organisation des AdR • Vertreter lokaler und regionaler Gebietskörperschaften • auf Vorschlag der Mitgliedstaaten offiziell vom Rat ernannt • vierjährige Mandatsdauer (Wiederernennung zulässig) • treten einer Fraktion bei • gehören einer nationalen Delegation an • arbeiten in Fachkommissionen 317 (344) Mitglieder + 317 (344) Stellvertreter Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich .......... 24 Polen, Spanien .......................................................................... 21 Rumänien.................................................................................. 15 Belgien, Bulgarien, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn .............. 12 Dänemark, Finnland, Irland, Litauen, Slowakei .......................... 9 Estland, Lettland, Slowenien ...................................................... 7 Luxemburg, Zypern .................................................................... 6 Malta ........................................................................................... 5

  14. Arbeitsweise des AdR • Befassung durch die Europäische Kommission, den Rat oder das Europäische Parlament • Zuweisung des Vorschlags an eine Fachkommission durch das Präsidium • Bestellung des Berichterstatters der Fachkommission und Beginn der Ausarbeitung der Stellungnahme • Erörterung des ersten Stellungnahmeentwurfs in der Fachkommission • Fortsetzung der Arbeit des Berichterstatters • Erörterung des Stellungnahmeentwurfs, Vorlage von Änderungsanträgen und Annahme des Stellungnahmeentwurfs in der Fachkommission • Verabschiedung der Stellungnahme auf der Plenartagung und anschließend Veröffentlichung im Amtsblatt

  15. Der Präsident/Das Präsidium Der Präsident steht an der Spitze des Ausschusses, er leitet die Plenartagungen und vertritt den Ausschuss nach außen. Derzeitiger Präsident: Michel DELEBARRE (SPE/FR),2006-2008 Derzeitiger Erster Vizepräsident:Luc VAN DEN BRANDE (EVP/BE),2006-2008 Die Ausschussmitglieder wählen den Präsidenten und den Ersten Vizepräsidenten für eine Amtszeit von zwei Jahren. Darüber hinaus gibt es einen Vizepräsidenten pro Mitgliedstaat.

  16. 56 Mitglieder (politisch und geografisch ausgewogene Vertretung der Mitgliedstaaten) + 54 persönliche Stellvertreter • Präsident und Erster Vizepräsident • ein Vizepräsident pro Mitgliedstaat • 4 Fraktionsvorsitzende • 25 weitere Mitglieder • Organisation der AdR-Arbeit • 7 Präsidiumssitzungen pro Jahr • Vorbereitung der Plenartagungen • Erarbeitung des politischen Programms des AdR • Beschlüsse über die Zuweisung der Stellungnahmen an die Fachkommissionen • Beschlüsse über die Erarbeitung von Initiativstellungnahmen

  17. Die Fachkommissionen des AdR • COTER – Fachkommission für Kohäsionspolitik • ECOS – Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik • DEVE – Fachkommission für nachhaltige Entwicklung • EDUC – Fachkommission für Kultur, Bildung und Forschung • CONST – Fachkommission für konstitutionelle Fragen, Regieren in Europa und für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts • RELEX – Fachkommission für Außenbeziehungen und dezentralisierte Zusammenarbeit • sowie eine Kommission für Finanz- und Verwaltungsfragen (CAFA)

  18. Tagungen des AdR / Obligatorische Befassungsgebiete des AdR • Werden Plenartagungen genannt • Vollversammlung des AdR • 5 Plenartagungen jährlich • Verabschiedung der Stellungnahmen, politische Debatten • Obligatorische Anhörungsbereiche: • wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt • Bildung und Jugend • Kultur • Gesundheitswesen • Transeuropäische Netze • Verkehr • Beschäftigung • Sozialpolitik • Umwelt • Europäischer Sozialfonds • Berufsausbildung

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