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Unsportliches Betragen in Regel und Praxis

Unsportliches Betragen in Regel und Praxis. “Unsportliches Betragen“. Wie definiere ich es?.

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Unsportliches Betragen in Regel und Praxis

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Presentation Transcript


  1. Unsportliches Betragen in Regel und Praxis

  2. “Unsportliches Betragen“ Wie definiere ich es? “Ein Spieler begeht eine Handlung, die im Gegensatz zur sportlichen Gesinnung steht, d.h. er setzt Mittel ein, die dem Gedanken eines fairen Kampfes widersprechen, ohne dass sie unter die Begriffe des verbotenen oder gefährlichen Spiels fallen“ Quelle: DFB-SR-Handbuch (13. Unsportliches Verhalten)

  3. Wo ist es geregelt? Im Regelwerk wird das unsportliche Verhalten an verschiedenen Stellen thematisiert. Die grundsätzlichen Regelungen bezüglich der Ahndung finden sich in der Regel 12, die den Begriff bereits in der Überschrift verwendet.

  4. In welchen Formen tritt es auf? Das unsportliche Verhalten kann grundsätzlich in einem Tun (Handeln) oder einem Unterlassen (nicht Handeln) bestehen. Das Unterlassen kann dem Handeln aber nur dann gleichgesetzt werden, wenn von der betreffenden Person ein Handeln im Sinne der Spielregeln verlangt werden darf. Nur dann ist eine Weigerung, etwas bestimmtes zu tun, auch als Unsportlichkeit zu bewerten! Beispiel: Weigerung der Namensnennung

  5. Wie wird es persönlich bestraft? Die für den “Normalfall“ im Regelwerk vorgesehene persönliche Strafe ist die Verwarnung! vgl. Regel 12 – Persönliche Strafen – Verwarnungswürdige Vergehen “Ein Spieler muss durch Zeigen der Gelben Karte verwarnt werden, wenn er sich unsportlich verhält“

  6. Ist das Verhalten hingegen als grob unsportlich zu werten, ist vorgesehene persönliche Strafe der Feldverweis! vgl. Regel 12 – Persönliche Strafen – Feldverweiswürdige Vergehen “Ein Spieler muss durch Zeigen der Roten Karte des Feldes verwiesen werden, wenn er anstößige, beleidigende oder schmähende Äußerungen oder Gebärden gebraucht“

  7. Abweichend von der Definition werden aber auch verschiedene Vergehen aus dem Bereich des verbotenen Spiels (zusätzlich) als Unsportlichkeiten bzw. grobe Unsportlichkeit angesehen. Beispiele hierfür sind das Anspucken, das Schlagen oder auch das Handspiel, wenn es dazu eingesetzt wird, einen aussichtsreichen Angriff zu unterbinden oder ein Tor zu verhindern.

  8. Bei der Bewertung eines Verhaltens als Unsportlichkeit oder grobe Unsportlichkeit besitzt der SR grundsätzlich in beide Richtungen Ermessensspielraum. Dieser Ermessensspielraum wird nach unten begrenzt durch das Regelwerk, das bestimmte Verhaltensweisen ausnahmslos als grob unsportlich einstuft. Paradebeispiele hierfür sind die Verhinderung eines Torerfolges mit verbotenen Mitteln oder das Anspucken und Schlagen. Hier besteht kein Spielraum! Die Rote Karte ist zwingend!

  9. Nach oben wird der Ermessensspielraum grundsätzlich durch die Wahrnehmung und das Empfinden des SR begrenzt. D.h. der SR entscheidet, ob er das Verhalten überhaupt als Unsportlichkeit bewertet oder ob er ein unsportliches Verhalten, was nicht ausdrücklich als solches bezeichnet ist, als grob unsportlich einstuft.

  10. Beispiel: Das Reklamieren kann, wenn es dezent (nicht sichtbar) erfolgt, gerade noch hingenommen werden. Der SR wird den Spieler in diesem Fall ermahnen. Ist das Reklamieren deutlich sichtbar oder hörbar (Beklatschen einer Entscheidung etc.), wird es der SR als Unsportlichkeit mit der Verwarnung ahnden. Überschreitet das Reklamieren die Grenze zur Beleidigung, werden anstößige Gesten benutzt (Scheibenwischer etc.) oder der SR angefasst, dann ist ein Feldverweis mit der Roten Karte auszusprechen.

  11. Die Bewertung sollte unabhängig davon getroffen werden, gegen wen oder an wen sich die Handlung richtet. D.h., ob sich das Verhalten gegen den Gegner, die Mitspieler, die Auswechselspieler, die Betreuer, die Zuschauer, den SR oder seine Assistenten richtet, ist grundsätzlich unbeachtlich für die Bewertung!

  12. Dass oftmals die Beleidigung des SR härter und konsequenter geahndet wird, liegt zumeist daran, dass Bemerkungen in Richtungen des SR von diesem eher wahrgenommen und schneller als “Beleidigung“ aufgefasst werden, als die, die sich nicht gegen seine Person richten. Bei Bemerkungen bzw. Gesten in Richtung des Gegners oder der Zuschauer wird dann nicht jedes Wort oder jede Geste gleich streng bewertet. Andererseits muss aber auch beachtet werden, dass der geordnete Spielablauf maßgeblich von der Autorität des SR abhängt. Dieser Aspekt muss daher zwangsläufig die Abwägung des SR beeinflussen!

  13. Schematische Darstellung – Persönliche Strafe Wahrnehmung eines Verhaltens Beurteilung des Verhaltens durch den SR: Erfüllt nicht oder noch nicht den Tatbestand der Unsportlichkeit Erfüllt den Tatbestand der groben Unsportlichkeit Erfüllt den Tatbestand der Unsportlichkeit Entscheidung ggf. Ermahnung Verwarnung Feldverweis

  14. Wie wird es spieltechnisch bestraft? Für den “Normalfall“ ist im Regelwerk als spieltechnische Strafe der Indirekte Freistoß vorgesehen! Regel 12 – Indirekter Freistoß – “Außerdem verursacht ein Spieler einen indirekten Freistoß, wenn er => irgendeine andere, nicht bereits in Regel 12 erwähnte Regelübertretung begeht, für welche das Spiel unterbrochen wird, um ihn zu verwarnen oder des Feldes zu verweisen“

  15. Wo wird das Spiel fortgesetzt? In dem zitierten “Normalfall“ ist das Spiel dort mit indirektem Freistoß fortzusetzen, wo sich die Unsportlichkeit ereignete. Dies ist der Ort, an dem sich die Person zu jenem Zeitpunkt aufhielt, als sie die unsportliche Handlung beging. Regel 12 – Indirekter Freistoß – “Der indirekte Freistoß wird an der Stelle ausgeführt, wo sich der Verstoß ereignete“

  16. Wo wird das Spiel fortgesetzt? Eine Unterscheidung nach Kontakt- und Einleitungsvergehen findet hier nicht statt! Diese Unterscheidung ist ausschließlich auf Vergehen beschränkt die sich im Rahmen verbotenen Spiels gegen den Gegenspieler

  17. Daher ist zu beachten: Die wegen einer Unsportlichkeit auszusprechende Verwarnung, ist der Grund der Spielunterbrechung, weswegen das Spiel anschließend mit einem indirekten Freistoß fortzusetzen ist! Es kann daher keine Spielunterbrechung wegen Unsportlichkeit geben, ohne dass der fehlbare Spieler auch tatsächlich verwarnt wird. Die Spielstrafe “Indirekter Freistoß“ ist somit lediglich eine Nebenfolge der Spielunterbrechung!

  18. Und was ist noch zu beachten? Wie üblich ist die Spielstrafe “Indirekter Freistoß“ an einige Voraussetzungen gebunden: • Zum Zeitpunkt, in dem die Handlung geschieht, befindet sich der Ball im Spiel • Die handelnde Person befindet sich auf dem Spielfeld • Die handelnden Person gehört zur spielenden Mannschaft (keine “dritte Person“) • Es handelt sich dabei um ein willensgesteuertes Verhalten (absichtlich im Sinne der Regel)

  19. Konsequenz: Fehlt eine oder fehlen sogar mehrere dieser Voraussetzungen kann die Entscheidung jedenfalls nicht „Indirekter Freistoß“ wegen dieser Unsportlichkeit lauten! Das bedeutet jedoch nicht, dass das Spiel in diesem Fall nicht mit indirektem Freistoß fortgesetzt werden könnte. Diese Entscheidung muss jedoch auf einen anderen Umstand/Verstoß zurückzuführen sein! Beispiel: Deutliches und heftiges Abwinken nach einem Abseitspfiff. Verwarnung wegen Unsportlichkeit. Indirekter Freistoß aber wegen der Abseitsstellung.

  20. Was passiert wenn gleichzeitig ein weiterer Verstoß vorliegt? Sind alle Voraussetzungen erfüllt, begeht der Spieler jedoch gleichzeitig oder kurz danach einen weiteren Verstoß, der mit einem direkten Freistoß zu ahnden wäre, so ist anstelle der Unsportlichkeit spieltechnisch der schwerwiegendere Verstoß zu ahnden. Spielfortsetzung daher mit direktem Freistoß bzw. Strafstoß. Zu beachten ist: Der SR darf das Spiel nicht bereits wegen der vorangegangenen Unsportlichkeit unterbrochen haben!

  21. Fehlen einzelner Voraussetzungen: 1. Der Ball war nicht im Spiel? Nach persönlicher Bestrafung (Verwarnung oder Feldverweis) Spielfortsetzung gemäß Unterbrechung 2. Die handelnde Person befindet sich zum Zeitpunkt der Handlung (a. erlaubt / b. unerlaubt) außerhalb des Spielfelds? a. Nach Unterbrechung Spielfortsetzung mit SR-Ball b. Nach Unterbrechung Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß, wegen unerlaubten Verlassens des Spielfeldes, wo Ball bei Pfiff

  22. 3. Die handelnde Person ist nicht Spieler der spielenden Mannschaft? Nach Unterbrechung Spielfortsetzung mit SR-Ball 4. Das Verhalten ist nicht willensgesteuert, d.h. absichtlich im Sinne der Regel? Weiterspielen, nur im Notfall Unterbrechung und anschließend Spielfortsetzung mit SR-Ball Beispiel: Spieler hat krankheitsbedingte Ausfallerscheinungen (Epilepsie, Hörschaden etc.)

  23. Einzelne Fallbeispiele Ohne Anspruch auf Vollständigkeit!

  24. Regel 3 - Zahl der Spieler

  25. Wird in der Halbzeitpause ein Torwarttausch (keine Auswechslung!) vorgenommen, ohne den SR zu unterrichten, werden beide Spieler in der nächsten Spielunterbrechung verwarnt. Hier liegt ein Sonderfall vor, denn obwohl beide Spieler (wegen Unsportlichkeit) verwarnt werden, ist das Spiel nicht zu unterbrechen.

  26. Verläßt oder betritt ein Spieler ohne Erlaubnis des SR das Spielfeld (außer im Notfall, den der SR als solchen erkennt), so ist der Spieler zu verwarnen und das Spiel mit einem indirekten Freistoß fortzusetzen, wo sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand. Betritt ein Spieler ohne Erlaubnis des SR das Spielfeld und begeht ein weiteres verwarnungswürdiges Vergehen, so ist der Spieler zu verwarnen und anschließend mit Gelb/Rot des Feldes zu verweisen. (Unsportlichkeiten werden hier addiert!)

  27. Sieht der Schiedsrichter, dass ein Spieler aus Frust das Spielfeld verläßt, muss er sofort einschreiten und diesen Spieler über den Spielführer auffordern, sofort wieder am Spiel teilzunehmen. Nimmt er nach Aufforderung wieder am Spiel teil, ist er wegen Unsportlichkeit zu verwarnen. Weigert er sich, ggf. nach Aufforderung über den Spielführer, wieder am Spiel teilzunehmen, so gilt er als mit der Roten Karte des Feldes verwiesen, kann nicht ersetzt werden und ist im Spielbericht unter „Feldverweise“ einzutragen.

  28. Verlassen 2 Spieler unterschiedlicher Mannschaften das Spielfeld, ohne dass der SR sieht, wer als erster das Spielfeld verläßt, sind beide Spieler zu verwarnen. Das Spiel ist mit einem SR-Ball fortzusetzen. Verlassen des Spielfeldes aus taktischen Gründen (Ballholen, Zweikampf, Entziehen aus der Abseitsstellung) ist erlaubt!

  29. Auch von den nicht unmittelbar am Spiel beteiligten Personen (Trainer, Zuschauer, etc.) wird sowohl faires Verhalten gegenüber dem Schiedsrichterteam als auch gegenüber Spielern, Verantwortlichen und Zuschauern der gegnerischen Mannschaft erwartet. Verstöße werden evtl. mit Verweis aus dem Innenraum und Eintrag in den Spielbericht geahndet. Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler können daneben auch persönlich bestraft werden (Gelbe oder Rote Karte können gezeigt werden!)

  30. An sich ist das Spiel bei Verstößen nicht zu unterbrechen. Erforderliche Maßnahmen werden hier gewöhnlich in der nächsten Spielunterbrechung ergriffen. Nur bei direkte Einwirkung auf das Spiel, ist das Spiel sofort zu unterbrechen und die erforderliche Maßnahme unmittelbar zu treffen. Wurde das Spiel allein deswegen unterbrochen, ist das Spiel mit einem Schiedsrichterball an der Stelle fortzusetzen, wo sich der Ball bei der Unterbrechung befand.

  31. Regel 4 – Ausrüstung der Spieler

  32. Verliert ein Spieler ohne Einwirkung eines Gegners einen Schuh, so darf er erst wieder am Spiel teilnehmen, wenn er sich den Schuh wieder angezogen hat. Er braucht hierzu das Spielfeld nicht zu verlassen. Greift er vorher ins Spiel ein, ist er wegen unsportlichen Verhaltens zu verwarnen. Spielfortsetzung mit indirektem Freistoß dort, wo der Eingriff erfolgte.

  33. Regel 10 - Wie ein Tor erzielt wird

  34. Feiern eines Tores Spieler werden nicht verwarnt, wenn sie nach einem erzielten Tor aus Freude ihr Trikot ausziehen. Sie erhalten jedoch eine Verwarnung für unsportliches Verhalten, wenn ihr Feiern provokativ anmutet und sie beabsichtigen, ihre Gegner oder die gegnerischen Fans anzuheizen oder bloßzustellen. Spieler, die durch das Feiern ihres Tores der übermäßigen Zeitvergeudung beschuldigt werden, werden ebenfalls verwarnt.

  35. Es steht im Ermessen des Schiedsrichters, wann ein Feiern des Tores in eine übermäßige Zeitvergeudung oder Provokation der Fans umschlägt. Die Schiedsrichter üben ihr Ermessen mit Bedacht aus und werden die betreffenden Spieler präventiv ansprechen.

  36. Regel 11 - Abseits

  37. Wenn sich ein Angreifer einer Abseitsstellung entzieht, indem er über die Torlinie das Spielfeld verlässt, so ist auf indirekten Freistoß zu entscheiden, wenn der Spieler das Spielfeld betritt und ins Spiel eingreift. Der Spieler wird wegen Unsportlichkeit verwarnt. Das Spiel wird an der Stelle mit ind. Freistoß fortgesetzt, wo der Spieler das Spielfeld betreten hat (Torraumbestimmung beachten).

  38. Regel 12 - Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen

  39. Erkennt der Schiedsrichter eine Schwalbe bzw. Simulation zum Vortäuschen eines Foulspiels, so hat er den Spieler zu verwarnen. Das Spiel ist mit einem indirekten Freistoß fortzusetzen. Jeglicher Zuruf, der zur Täuschung eines Gegenspielers dient, ist mit einer Verwarnung und einem indirekten Freistoß zu ahnden.

  40. Persönliche Strafen

  41. Hält ein Spieler seinen Gegenspieler von hinten am Trikot fest, so ist der Spieler zu verwarnen und das Spiel mit einem direkten Freistoß fortzusetzen. Hält der Spieler hingegen im Zweikampf, ist dies nicht als unsportliches Verhalten zu werten und zieht keine Verwarnung nach sich.

  42. Verhinderung einer Torchance

  43. Verhindert ein Spieler eine eindeutige Torchance durch ein mit einem direkten oder indirekten Freistoß zu ahndenden Vergehen, so ist der Spieler (wegen grob unsportlichen Verhaltens) des Feldes zu verweisen. Ist beim Torwart zu erkennen, dass er klar den Ball spielen möchte, er aber trotzdem seinen Gegenspieler zu Fall bringt, ist auf Verwarnung und Strafstoß bzw. direkten Freistoß zu entscheiden.

  44. Hält ein Abwehrspieler im eigenen Strafraum den Ball mit einem Schienbeinschoner auf, den er in der Hand hält (Handspiel!), so ist der Spieler des Feldes zu verweisen (wenn er damit eine offensichtliche Torchance verhindert). Hält der Torwart im eigenen Strafraum den Ball mit einem Schienbeinschoner auf, den er in der Hand hält, so ist der Torwart zu verwarnen und mit einem indirekten Freistoß zu bestrafen (auch wenn er hierdurch einen Torerfolg verhindert).

  45. Regel 13 - Freistöße

  46. Wird die Ausführung eines Freistoßes blockiert, der Spieler führt ihn aber dennoch aus, so ist auf Wiederholung zu entscheiden, auch wenn der Ball neben das Tor geht. Der Spieler ist zu verwarnen, wenn der SR den ausführenden Spieler erkannt hat. Grund hierfür ist das unsportliches Missachten einer Anweisung des Schiedsrichters.

  47. Regel 14 - Strafstoß

  48. Neue Anweisung des DFB! Der Schütze muss für Schiedsrichter und Torwart klar erkennbar sein. Läuft ein anderer Spieler zum Stoß an, ist sofort zu unterbrechen. Der Spieler ist zu verwarnen. Abweichend von System, Verstöße gegen die Ausführungsbestimmungen nicht persönlich zu bestrafen, wird hier ausnahmsweise eine Verwarnung angeordnet. Der Verstoß wird somit als Unsportlichkeit gewertet.

  49. Regelfragen

  50. Frage 1: Der SR sieht, dass ein Spieler in einer Spielunterbrechung aus Wut das Spielfeld verlässt. Er spricht den Spielführer an und lässt den Spieler auffordern, wieder am Spiel teilzunehmen. Dieser weigert sich jedoch und verschwindet in der Kabine . Entscheidungen? Antwort: Spieler wird über den Spielführer des Feldes verwiesen; Meldung im SB unter „Feldverweise“; Spielfortsetzung gem. Unterbrechung.

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