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Befreiungen von Gefahrgutvorschriften – Tool zur systematischen Prüfung

Befreiungen von Gefahrgutvorschriften – Tool zur systematischen Prüfung. Die korrekte Abwicklung eines Gefahrguttransportes ist oftmals sehr kompliziert. Wer kann, versucht die Beförderung gefährlicher Güter so einfach wie möglich durchzuführen.

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Befreiungen von Gefahrgutvorschriften – Tool zur systematischen Prüfung

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Presentation Transcript


  1. Befreiungen von Gefahrgutvorschriften – Tool zur systematischen Prüfung Die korrekte Abwicklung eines Gefahrguttransportes ist oftmals sehr kompliziert. Wer kann, versucht die Beförderung gefährlicher Güter so einfach wie möglich durchzuführen. Die folgende Präsentation soll einfach und schnell Klarheit bringen, ob es möglich ist, den Transport unter vereinfachten Bedingungen durchzuführen. Mit maximal 9 Fragen gelangen Sie schnell und einfach zum Ergebnis.

  2. Frage 1 Ist das zu befördernde Gut ein gefährliches Gut nach ADR ??? nein ja

  3. Frage 2 Finden die Befreiungen des Gefahrgut- beförderungsgesetzes Anwendung ??? nein ja

  4. Frage 3 Ist eine Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1möglich ??? nein ja

  5. Frage 4 Sind Freistellungen gemäß UA 1.1.3.2, 1.1.3.3 und 1.1.3.5möglich ??? nein ja

  6. Frage 5 Gibt es Möglichkeiten der Befreiung gemäß Sondervorschrift aus Spalte 6 ADR ??? nein ja

  7. Frage 6 Kann eine Ausnahme nach § 5 GGVSE beantragt werden ??? nein ja

  8. Frage 7: Können Ausnahmen nach GGAV oder ADR-Vereinbarungen angewandt werden ??? nein ja

  9. Frage 8 Kann das Material gemäß den Vorschriften Kapitel 3.4 versandt werden ??? nein ja

  10. Frage 9 Werden die Mengengrenzen gemäß UA 1.1.3.6 überschritten??? nein ja

  11. Die Vorschriften des ADR und GGVSE finden keine Anwendung. Wichtig ist aber, dass die in den Vorschriften definierten Voraussetzungen für die entsprechenden Befreiungen eingehalten werden.

  12. Teilweise Befreiungen Es sind Erleichterungen von den Vorschriften möglich, aber keine generelle Befreiung.

  13. Sämtliche Vorschriften des ADR sind zu beachten. In diesem Fall sind keine Befreiungen möglich. Der Transport ist „kennzeichnungspflichtig“.

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