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Eine geschlechtergerechte Welt! Ist da noch was zu tun?

Eine geschlechtergerechte Welt! Ist da noch was zu tun?. Geschlechterhierarchie im europäischen Kontext. Weltweit sind 17% aller Parlamentarier weiblich. Mitgliedsstaaten der EU 2008: 24% der Parlarmentsmitglieder sind Frauen 1997: 16%.

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Eine geschlechtergerechte Welt! Ist da noch was zu tun?

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Presentation Transcript


  1. Eine geschlechtergerechte Welt!Ist da noch was zu tun? Erna Appelt, 2. März 2011

  2. Geschlechterhierarchie im europäischen Kontext • Weltweit sind 17% aller Parlamentarier weiblich. • Mitgliedsstaaten der EU • 2008: 24% der Parlarmentsmitglieder sind Frauen • 1997: 16%. • Weltweit gibt es in nur 20 Ländern einen Frauenanteil von über 30% in nationalen Parlamenten. • Schweden: 47% • Finnland: 42% • Niederlande: 39% • Dänemark: 37%. Erna Appelt, 2. März 2011

  3. Geschlechterhierarchie im euroäischen Kontext Frauenanteil in den europäischen Regierungen (2008/09; Auswahl) • Schweiz: 14% • Frankreich: 18% • Großbritannien 29% • Österreich: 36% • Niederlande: 36% • Norwegen: 44% • Deutschland: 46% • Finnland: 47% • Schweden: 52% Erna Appelt, 2. März 2011

  4. Ein globales Dorf? Kindersterblichkeit auf 1.000 Lebendgeburten 1 Angola 180,21 2 Sierra Leone 154,43 3 Afghanistan 151,95 4 Liberia 138,24 5 Niger 116,66 20 Äthiopien 80,80 203 Österreich 4,42 217 Finnland 3,47 218 Frankreich 3,33 223 Schweden 2,75 Erna Appelt, 2. März 2011

  5. Müttersterblichkeit pro 100.000 von Müttern Erna Appelt, 2. März 2011

  6. Österreich: Hausaufgaben erledigt? • 1867: des Staatsgrundgesetz • Art. 2. Vor dem Gesetz sind alle Staatsbürger gleich - betrifft männliche Staatsbürger. • 1920: Bundes-Verfassungsgesetz • Art.7 „Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.“ • 1998: Neufassung des Bundes-Verfassungsgesetzes • Art. 7 (2): „Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.“ • (3) „Amtsbezeichnungen können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringt. Gleiches gilt für Titel, akademische Grade und Berufsbezeichnungen.“ Erna Appelt, 2. März 2011

  7. Österreich verpflichtet sich! • ILO-Übereinkommen Nr. 100: Über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit; 1953 ratifiziert. • ILO-Übereinkommen 111: Über Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf; 1973 ratifiziert. • Europäische Sozialcharta des Europarates; 1969 ratifiziert. • Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; 1973 ratifiziert. • UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW); 1982 ratifiziert: • Vorübergehende Sondermaßnahmen zur Herbeiführung einer De-facto-Gleichberechtigung von Mann und Frau sind zulässig. • CEDAW-Fakultativ-Protokoll: Individualbeschwerderecht nach Ausschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges; 2000 ratifiziert. Erna Appelt, 2. März 2011

  8. Meilensteine der österreichischen Gleichstellungspolitik Gesellschaftliche und politische Modernisierung Österreichs in den 70er Jahren: • Neue Frauenbewegung seit Ende der 60er Jahre: • „Das Private ist politisch!“ • Gründung von Frauenzentren, Frauenbibliotheken, und -archive, autonome Frauenhäuser, Frauensommeruniversitäten. • Bildungsreform: Schulorganisationsgesetz • Freier Hochschulzugang • Modernisierung des Ehe- und Familienrechts. • Umstellung auf Individualbesteuerung • Einführung der Fristenlösung im Jahr 1974 Erna Appelt, 2. März 2011

  9. Meilensteine der Gleichstellungspolitik in Österreich • 1979 Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft: • Einrichtung der Gleichbehandlungskommission • SPÖ-Regierung unter Bruno Kreisky richtet 1979 vier Staatssekretärinnen ein, darunter: • Staatssekretariat für allgemeine Frauenfragen: Johanna Dohnal. • 1981: Frauenförderprogramm für den Bundesdienst • 1990: Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes: • Ausweitung auf Begründung, Verlauf und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Schadensersatzregelung; • Einrichtung der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen. Erna Appelt, 2. März 2011

  10. Weitere Institutionalisierung • 1989: Aufnahme des Vergewaltigungstatbestands als Antragsdelikt bei Begehung in Ehe oder Lebensgemeinschaft in das Strafrecht; • seit 2004 in Österreich, Deutschland und der Schweiz: Offizialdelikt. • 1993: Bundesgleichbehandlungsgesetz für den Bundesdienst mit einem explizitem Frauenfördergebot. • 1997: Novelle des Gewaltschutzgesetzes: • gewalttätige Personen können aus Wohnungen weggewiesen werden • 2009: 2. Gewaltschutzgesetz • 2004: Ministerratsbeschluss zur Umsetzung von Gender Budgeting • 2010: Gender Budgeting verfassungsrechtlich verankert. Erna Appelt, 2. März 2011

  11. Bildungsniveau von Männern und Frauen im Alter zwischen 25 und 65 Jahren Erna Appelt, 2. März 2011

  12. Entwicklung der mittleren Bruttojahreseinkommen derunselbständig Erwerbstätigen Erna Appelt, 2. März 2011

  13. Und heute? Erna Appelt, 2. März 2011

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