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Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner Österreichische Forschungsgemeinschaft Baden bei Wien

Spielräume der Universitätsentwicklung Können Leistungsvereinbarungen mehr leisten als eine Fortschreibung des status quo?. Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner Österreichische Forschungsgemeinschaft Baden bei Wien 17. Dezember 2005. Das Konzept der Leistungsvereinbarung 2007-2009.

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  1. Spielräume der UniversitätsentwicklungKönnen Leistungsvereinbarungen mehr leisten als eine Fortschreibung des status quo? Univ.-Prof. Dr. Manfried Gantner Österreichische Forschungsgemeinschaft Baden bei Wien 17. Dezember 2005

  2. Das Konzept der Leistungsvereinbarung 2007-2009 Neues Thema: „Das Konzept der Leistungvereinbarung 2007-2009“

  3. Inhalt der LV gemäß § 13 (2) UG 2002 – Leistungsbereiche der Universitäten insbesondere • Strategische Ziele, Profilbildung, Universitätsentwicklung • Personalentwicklung • Forschung sowie Entwicklung und Erschließung der Künste • Studien und Weiterbildung • Gesellschaftliche Zielsetzungen • Erhöhung der Internationalität und Mobilität • Interuniversitäre Kooperationen • …

  4. Die Umsetzung der 1. LV (2007-2009) = LV I soll • als gemeinsamer Lernprozess • mit Augenmaß • mit „Mut zur Lücke“ • mit Einfachheit und Bescheidenheit kurz: „pragmatisch“ erfolgen. Für LV II ff. können „schärfere“ Maßstäbe gelten

  5. Konkrete Umsetzung Pro Handlungsfeld ein strategisches Ziel • quantifizierbar • Qualitätssicherung • Evaluierung Weniger ist mehr Keine LV auf Basis operativer Vorgaben Beschränkung auf das Wesentliche: 25 Seiten Keine „Beschäftigungstherapie“ oder „leere Kilometer“

  6. Voraussetzungen für LV II schaffen z.B. Implementierung und standardisierte Auswertungen von • Wissensbilanzen • Rechnungsabschlüssen • Tätigkeits- bzw. Leistungsberichten • Entwicklungsplänen • Formelbudgets Vergleichbarkeit und Transparenz der Leistungsdaten von Universitäten als Basis für LV II

  7. Erfahrungen mit universitätsinternen Zielvereinbarungen der LFUI Sorgfältig verhandelter Vertrag mit jeder Fakultät über: • die Ziele von Rektorat und Fakultäten • gegenseitige Verpflichtungen • Vereinbarungen zu Personal-, Geld- und Raumressourcen Erfahrungen: • deutlich weniger Vereinbarungen, nur im „Kerngeschäft“ • realistische Terminsetzungen • Betrachtung von Meßkriterien, Verantwortlichkeiten und Erfüllbarkeit • bessere Datenbasis erforderlich • einheitliche Datenformate

  8. Basis der LV sind Entwicklungspläne Entwicklungspläne treffen Aussagen zu/zum/zur: • Handlungsfeldern der LV (z.B. Forschung, Lehre, gesellschaftliche Zielsetzungen, Internationalisierung) • Widmung künftiger Professuren • Optimierung der internen Verwaltung • Finanzierung und Finanzierbarkeit der Vorhaben und Maßnahmen (kein „Brief ans Christkind“) Entwicklungspläne sind durch das bm.bwk standardisiert auszuwerten

  9. Basis der Universitätsentwicklung sind Entwicklungspläne (EP) EP knüpfen in der Analyse am status quo an Sie sind keine Fortschreibung des status quo Bei den Ressourcen für den EP Fortschreibung des status quo?

  10. Das Beispiel des Entwicklungsplanes der LFU Innsbruck • Strategische Zielsetzungen • Schaffung und Nutzung von finanziellen Handlungsspielräumen • Stärkung der Forschung • Profilbildung in der Lehre • Öffnung der Universität • Qualifiziertes Personal und funktionale Infrastrukturen • Professionalisierung von Planung, Steuerung und Verwaltung

  11. Ziele (Leistungen) vs. Budget Der Bezug zwischen Zielen und Budgetierung ist naturgemäß sehr locker Längerfristig geben • Kosten-/Leistungsrechnungen • Geschäftspläne • interuniversitäre Vergleiche (z.B. Jusstudium in Österreich) Hilfestellung. Es können nur Maßnahmen, nicht aber Ziele budgetiert werden Leistungen haben einen „Wert“ für den Erbringer und den Besteller Ex ante -Transparenz über Kriterien der Zuteilung von Mitteln für LV an Universitäten?

  12. Die Bedeutung von Entwicklungsplänen und Leistungszielen der Universitäten Das Budgetvolumen für die LV I wurde ohne Kenntnis der Entwicklungspläne und Leistungszeile der Universitäten für die einzelnen Handlungsfelder der LV fixiert Top-Down Budgetierung vs. Bottom-Up Budgetierung?

  13. Grundlast vs. „Innovationstopf“ Budget dient überwiegend der Abdeckung der Grundlast, vgl. Nachweis für 2005 und 2006 „Produktivitätsspielräume“ (z. B. Stellen, Investitionen) sind bis Ende 2006 weitgehend ausgeschöpft Universitäten • haben Fixkosten (z.B. Personal, Studien, Raum) • sind keine Unternehmen (z.B. Sortiment, Preispolitik) Zusätzliche Anforderungen (z.B. EP, Angestellte, Bologna, Preissteigerungen, Veränderungen im Mengengerüst) erfordern/binden Ressourcen

  14. „Innovationstopf“ Teile der Fixkosten sind mittelfristig variabel Aus Umschichtungen ergeben sich Handlungsspielräume Rest: Drittmittel? Formelbudget? Studienbeiträge? „Innovationstopf“ von ca. 2% des Budgets p.a. erwünscht/vorstellbar: rd. € 40 Mio. p.a. Gemeinsame Festlegung des Volumens Ex post-Transparenz der Verteilung

  15. „Notgroschen“ § 12 (5) UG 2002 1% für „unerwartete Situationen“ (€ 20 Mio. p.a.) als Reserve, insbesondere für 2008 und 2009 Beispiele: • positiv: Veränderung des Mengengerüsts (z.B. Studierendenzahlen) • negativ: Abdeckung von Unwirtschaftlichkeiten oder „pork barrel“

  16. Zusatzkosten für allfälligen Kollektivvertrag Wirkliche Strukturänderungen (z.B. Drehung der Einkommenskurve) als Beispiel für § 12 Abs. 5 – Finanzierungen

  17. „Ceterum Censeo“: Gebäudekosten • Mieten und Betriebskosten • Bauvorhaben • Generalsanierungen • mieterseitige Verpflichtungen • Maßnahmen des ArbeitnehmerInnenschutzes Für Universitäten sind Räume meist kostspieliger als gesamte (externe) Lehre Verhandlungen BIG – bm:bwk – Universitäten (€ 500 Mio. für Gebäudemodernisierung und –sanierung) offen Bauvorhaben i.w.S. sind Teile des Leistungsbereiches „Universitätsentwicklung“

  18. Die Leistungen des Bundes „Geld“ ist nur ein Input Weitere Beispiele: • Finanzierung der Umsetzung von Bologna, inkl. Doktoratsstudien • Bewirtschaftung von Studienplätzen vs. freier Hochschulzugang + gedeckeltes Budget + Qualitätsgarantie? • Hebung der Ersatzrate bei den Anlageinvestitionen (z.B. Laborausstattung) • Umgang mit abzuschaffenden/neuen Studienrichtungen? • Zusatzmittel bei ressourcenwirksamen Änderungen des Rahmens

  19. Berichterstattung und Sanktionen Berichte • Leistungsbericht • Wissensbilanz • Rechnungsabschlüsse • vertrauensvolles Gespräch über Umsetzung der LV Sanktionen • nicht in der LV-periode I, • wohl aber für LV II anwendbar und anzuwenden

  20. Alte ökonomische Weisheit Das Grundgeschäft muss auch ohne Subventionen oder Steuerbegünstigungen stimmen. „Quid quid it est, timeo ...“

  21. Grundvoraussetzung für das Gelingen von LV Vertrauensverhältnis zwischen „Vertragspartnern“ Ohne • Überforderung • Überfrachtung • Übereilung Bund in Mehrfach-Rolle: Zuständig für Regeln, Schiedsrichter und Mitspieler

  22. Können LV mehr leisten als eine Fortschreibung? Können: Ja! Jedenfalls mittelfristig. Basis EP Müssen: Ja! Internationaler Wettbewerb Wollen: Frage der Ziele (Universitäten, strategischer „Eigentümer“), der Transparenz und Fairness des Vorgehens bei Ressourcenzuteilung

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