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Persönliches Budget

Persönliches Budget. Grundlageninformationen für Budgetberater. Überblick. Was ist ein Persönliches Budget? Rechtliche Grundlagen und Grundsätze Verwendungsmöglichkeiten des Budgets Erfahrungen in Deutschland Kleiner Blick nach Nordwesten. Was ist ein Persönliches Budget?.

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Presentation Transcript


  1. Persönliches Budget Grundlageninformationen für Budgetberater

  2. Überblick • Was ist ein Persönliches Budget? • Rechtliche Grundlagen und Grundsätze • Verwendungsmöglichkeiten des Budgets • Erfahrungen in Deutschland • Kleiner Blick nach Nordwesten

  3. Was ist ein Persönliches Budget? • Das Persönliche Budget ist eine Geldleistung, die ein behinderter Mensch erhält, um sich von dem Geld die Unterstützung, die er braucht, selbst auf einem Dienstleistungs-markteinzukaufen.

  4. Wie sieht die Alternative aus? Leistungen der Teilhabe (+Pflege) § 17 SGB IX Persönliches Budget Sachleistung

  5. 1. Merksatz Das Persönliche Budget ist keine neue – zusätzliche – Leistung, sondern nur eine neue Form, Leistungen, welche dem behinderten Menschen zustehen, in Anspruch zu nehmen.

  6. Was ist die Sachleistung? • Ein behinderter Mensch geht zu einer Einrichtung und sagt z.B. „Ich brauche einen Wohnheimplatz!“ • Das Sozialamt genehmigt auf Antrag die Aufnahme. (Es gibt eine Kostenzusage). • Das Sozialamt und die Einrichtung regeln alles weitere untereinander (welche Leistung für welches Geld). • Der behinderte Mensch bekommt dann genau das Leistungspaket, das Einrichtung und Sozialamt vereinbart haben.

  7. Was ist dagegen das Persönliche Budget? • Der behinderte Mensch geht z.B. zum Sozialamt und sagt: „Ich brauche Hilfe!“ • Das Sozialamt überprüft, wie viel Hilfe er braucht und bewilligt ihm ein Persönliches Budget. Das Budget wird dem behinderten Menschen monatlich ausgezahlt. • Der behinderte Mensch sucht sich nun eine Einrichtung oder auch (eine) Privatperson(en) aus und sagt dort, welche Hilfen er haben will.

  8. Sachleistung: Das Dreiecksverhältnis Verhandlung überLeistung und Vergütung Betreuung Antrag

  9. PB: Der Betroffene im Mittelpunkt Verhandlung überLeistung und Vergütung Verhandlung überHilfeziele und Höhe des Budgets

  10. 2. Merksatz Beim Persönlichen Budget gibt es keine Verhandlungen mehr zwischen Leistungserbringer (Einrichtung) und Leistungsträger (Kostenträger).

  11. Ein ganz normales Geschäft • Der behinderte Mensch und der Dienstleister handeln aus, welche Hilfen zu welchem Preis erbracht werden. Der behinderte Mensch sagt, wann und in welcher Form er die Hilfe möchte.

  12. König Kunde oder ...

  13. ... über den Tisch gezogener Kunde?

  14. Rechtsanspruch auf PB seit 01.01.08 • § 17 Absatz 2 Satz 1 SGB IXAuf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. • § 159 Absatz 5 SGB IX§ 17 Abs. 2 Satz 1 ist vom 1. Januar 2008 an mit der Maßgabe anzuwenden, dass auf Antrag Leistungen durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden.

  15. 3. Merksatz Seit 01.01.2008 haben Menschen mit Behinderung einen Rechtsanspruch, Leistungen, die ihnen zustehen, in der Form des Persönlichen Budgets zu erhalten.

  16. 4. Merksatz Das Persönliche Budget ist nur eine zusätzliche Wahlmöglichkeit für den behinderten Menschen – es löst die traditionelle Form der Sachleistung nicht ab.

  17. Welche Leistungen sind budgetfähig? • Alle Leistungen der Teilhabe • Folgende zusätzliche Leistungen, sofern sie sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen • Leistungen der Krankenkasse und der Pflegekasse • Hilfe zur Pflege nach SGB XII und durch den Träger der Unfallversicherung • Leistungen müssen als Geldleistungen oder in Form von Gutscheinen erbracht werden können.

  18. Trägerübergreifendes Persönliches Budget • Beteiligung der Rehabilitationsträger, Pflegekassen und Integrationsämter • Ein Leistungsträger koordiniert als „Beauftragter“ das Persönliche Budget als Komplexleistung. • Bedarfsfeststellungsverfahren unter Beteiligung aller Leistungsträger, des Antragstellers und ggf. einer Person seines Vertrauens • In der Praxis spielt das trägerübergreifende Persönliche Budget so gut wie keine Rolle.

  19. Höhe des Budgets nach Gesetz • BedarfsdeckungDasBudget wird so bemessen, „dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann.“ • DeckelungEs soll „die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das Persönliche Budget zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten.“

  20. Budget für Wohnen im Modellversuch BW

  21. 5. Merksatz Die Höhe des Persönlichen Budgets muss sich am individuellen Hilfebedarf des einzelnen behinderten Menschen ausrichten. Etwaige Pauschalen der Leistungsträger haben keine „Gesetzeskraft“.

  22. Verwendungsnachweis • Steuerung über Zielvereinbarungen • Diese beinhalten auch Aussagen über Qualitätssicherung und die Form des Nachweises der Bedarfsdeckung. • PB soll Bürokratie verringern, nicht steigern! • Praxis ist leider eine andere!

  23. Und wenn ich nicht klarkomme? • Vereinbarung über Persönliches Budget für mindestens sechs Monate • Vorzeitiger Ausstieg „aus wichtigem Grund“ ist möglich • Rückkehr zur Sachleistung, aber z.B. keine Garantie auf den „alten Wohnheimplatz“

  24. Wofür kann das Persönliche Budget konkret verwendet werden? • Das Persönliche Budget ist kein „Zusatzbetrag“ zur Abdeckung des Lebensunterhaltes, sondern im wesentlichen zur Sicherstellung der Teilhabe (und Pflege) gedacht. • Leistungsträger akzeptieren aber teilweise auch unorthodoxe Verwendung.

  25. 6. Merksatz • Das Persönliche Budget wird nicht für die Abdeckung der Kosten des Lebensunterhalts gewährt. • Es besteht aber häufig parallel ein Anspruch auf Grundsicherung.

  26. Wohin mit dem Persönlichen Budget? • Hilfen im persönlichen Umfeld! • PB im Wohnheim? • PB im Bereich Arbeit? • PB für Berufsbildung • PB für Tagesstruktur Menschen mit hohem Hilfebedarf oder Senioren • PB im Bereich Integration behinderter Kinder?

  27. Hilfen im persönlichen Umfeld! • Ambulante Assistenz in der eigenen Wohnung • Pflege • Haushaltshilfe • Familienentlastung • Unterstützung zur sozialen Teilhabe (Freizeit) • Hilfen zum Verbleib am bisherigen Wohnort • Mobilität

  28. Persönliches Budget im Wohnheim? Kombination aus Sachleistung und PB im Modellversuch Bethel

  29. Persönliches Budget im Bereich Arbeit? • Probleme in der Anwendung des Persönlichen Budgets im Bereich Arbeit: • Die Werkstatt ist rechtlich nicht auf Wettbewerb angelegt. • Endende Zuständigkeit des Sozialhilfeträgers bei Wegen aus der WfbM • Problem: Sozialversicherungsstatus • Das Persönliche Budget wird sich über kurz oder lang dennoch auch im Bereich Arbeit entwickeln. (Modellversuche „Budget für Arbeit“) • Grundsätzliche Budgetfähigkeit der Berufsbildung

  30. PB für weitere Tagesangebote • Persönliches Budget zur Sicherstellung einer tagesstrukturierenden Betreuung von • Menschen mit sehr hohem oder spezifischem Hilfebedarf • Senioren mit Behinderung • Hier ist das PB besonders wichtig für Menschen, die mit ihren besonderen Bedürfnissen bislang „zwischen den Stühlen sitzen“ und im Sachleistungsbereich (noch) kein adäquates Angebot finden. • PB führt zum Teil zu Lösungen, die unserem bisherigen Denken eher fremd sind.

  31. 7. Merksatz Das Persönliche Budget ist nicht so sehr geeignet, „traditionelle Hilfeformen“ abzudecken. Es stellt eher eine Möglichkeit zur Erschließung neuer (unorthodoxer, individueller) Leistungen dar.

  32. Ergebnisse Bundesmodellversuch • 29% der dokumentierten Budgetnehmer hatten eine geistige Behinderung. • Der größte Teil der Budgetnehmer lebte bei Antragstellung nicht in Institutionen. • Bei fast allen bewilligten Budgets war der Sozialhilfeträger der Leistungsträger.

  33. Häufigste Leistungen im Modell

  34. Höhe der Budgets bundesweit

  35. Organisationsform der Unterstützung

  36. Kriterien zur Auswahl der LE

  37. Bewertung durch Budgetnehmer

  38. Beobachtungen in Holland • Etwas mehr als zehn Jahre nach gesetzlicher Einführung nahmen in den Niederlanden über 85.000 behinderte und pflegebedürftige Menschen das PB in Anspruch, davon über 20.000 Menschen mit geistiger Behinderung. • Auch in den Niederlanden ist das PB in der Regel niedriger als die Sachleistung. • Die Träger in den Niederlanden verändern ihr Angebot teilweise radikal. (Nachfrage!)

  39. Das Persönliche Budget aus Sicht der Lebenshilfe Als Selbsthilfeverband sieht die Lebenshilfe die Chancen auf mehr Selbstbestimmung und Wahlfreiheit positiv. Information der Betroffenen und ihrer Angehörigen ist unsere Aufgabe. Die Lebenshilfe muss sich um Beratung und Verbraucherschutz kümmern. Wir haben ein Wächteramt im Hinblick auf die sozialpolitische Entwicklung (z.B. kein Ausschluss von schwerer behinderten Menschen; kein Zwang zum Persönlichen Budget).

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