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Überarbeitung des EU- Beihilfenrechts für F&E&I. 27. Juni 2013 EFF Martin SCHMID BMWF, EU-Forschungspolitik. Primärrechtliche Grundlagen. Artikel 107-109 AEUV Artikel 107
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Überarbeitung des EU-Beihilfenrechtsfür F&E&I 27. Juni 2013 EFF Martin SCHMID BMWF, EU-Forschungspolitik
Primärrechtliche Grundlagen • Artikel 107-109 AEUV • Artikel 107 • Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. • (3) Als mit dem Binnenmarkt vereinbar können angesehen werden: • … • b) Beihilfen zur Förderung wichtiger Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse … • c) Beihilfen zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete, soweit sie die Handelsbedingungen nicht in einer Weise verändern, die dem gemeinsamen Interesse zuwiderläuft;
Sekundärrecht und Rechtsakte der Kommission • „Verfahrensverordnung“ VO des Rates 659/1999 • „Ermächtigungsverordnung“ VO des Rates 994/1998 • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EK Nr. 800/2008 (ABl.d.EU L 214 vom 9.8.2008). Geltungsdauer: 29.8.2008 – 31.12.2013 • Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (ABl.d.EU C 323 vom 30.12.2006). Geltungsdauer: vom 1.1.2007 -31.12.2013.
Die allg. Gruppenfreistellungsverordnung • ZuletzterlassenimJahr 2008 alsVerordnung der Kommission • In Geltungbis 31.12.2013 • RegeltimWesentlichen: • Die FreistellungbestimmterGruppen von Beihilfen von der Ex-ante-Prüfung der Vereinbarkeit von BeihilfenmitdemgemeinsamenMarkt gem. Art. 108 Abs 3 AEUV
Der F&E&I Beihilfenrahmen • ZuletzterlassenimJahr 2006 alsMitteilung der Kommission • In Geltungbis 31.12.2013 • RegeltimWesentlichen • inwieweitFörderungenfür F&E&I alsstaatlicheBeihilfegelten • in welchemAusmaßstaatlicheBeihilfenfür F&E&I zulässigsind
Revision des Beihilfenrechts für F&E&I • Veröffentlichung der Halbzeitevaluierung der Anwendung des Beihilfenrahmens im August 2011 • Öffentliche Konsultation von Dezember 2011 bis Februar 2012 • „ISSUES PAPER“ der EK vom 12.12.2012 • Diskussionen mit MS und Stakeholdern • Vorlage eines Entwurfs für die Gruppenfreistellungsverordnung im Mai 2013 • Vorlage eines Entwurfs für den F&E&I Beihilfenrahmen demnächst zu erwarten • Beschluss des EU-Beihilfenrechtspakets im Herbst 2013
Die wesentlichen Themen der Revision • Einfache, verständliche Regeln und Definitionen • Kontinuität vs. Präzision • Spezifische Regeln für Forschungsinfrastrukturen Art. 23 GVO • Verschärfung der Regeln bzgl. „Additionalität“ Art. 6 GVO • Veröffentlichung Art. 10 GVO