1 / 11

Arbeitsfeld Forensische Psychiatrie J.P. Nieswandt Leitender Psychologe im

Arbeitsfeld Forensische Psychiatrie J.P. Nieswandt Leitender Psychologe im AMEOS Fachkrankenhaus für forensische Psychiatrie Ueckermünde. Forensische Psychiatrie Schnittstelle zwischen klinischer Psychiatrie/Psychotherapie und Justiz

kasie
Download Presentation

Arbeitsfeld Forensische Psychiatrie J.P. Nieswandt Leitender Psychologe im

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Arbeitsfeld Forensische Psychiatrie J.P. Nieswandt Leitender Psychologe im AMEOS Fachkrankenhaus für forensische Psychiatrie Ueckermünde

  2. Forensische Psychiatrie • Schnittstelle zwischen klinischer Psychiatrie/Psychotherapie und Justiz • Junge Disziplin, mit alten Wurzeln, welche sich mit Lehrstühlen beginnt zu emanzipieren • Das Tätigkeitsfeld umfasst Lehre/Forschung – Begutachtung - Behandlung • Bettenbau in den letzten 10 Jahren, circa 80 Spezialkliniken in Deutschland

  3. Die Begutachtung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit § 20. Schuldfähigkeit wegen seelischer Störungen. Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tief greifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. § 21. Verminderte Steuerungsfähigkeit. Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

  4. Strafgesetzbuch (StGB) § 63. Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. § 64. Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. (1) Hat jemand den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird er wegen einer rechtswidrigen Tat, die er im Rausch begangen hat oder die auf seinen Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, wenn die Gefahr besteht, dass er infolge seines Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. (2) Die Anordnung unterbleibt, wenn eine Entziehungskur von vornherein aussichtslos erscheint.

  5. Juristisch Psychiatrisch-psychologisch „krankhafte seelische Störung“ Exogene (organische, symptomatische) Psychosen oder Persönlichkeitsveränderungen bei: Hirnverletzungen, Hirninfektionen Progressiver Paralyse Hormonellen Störungen Stoffwechselkrankheiten Allgemeininfektionen Vergiftungen Alkohol- (Drogen) Rausch Hirnschwund Tumoren Arteriosklerose u. anderen Durchblutungsstörungen Wochenbettpsychosen Delirium tremens Alkohol. Korsakow-Syndrom Alkoholhalluzinose Eifersuchtswahn Epilepsie Endogene (endomorphe) Psychosen, schizophrene Störungen: Schizophrenia simplex Hebephrene Form Katatone Form Paranoide Form Residualzustände Paranoia Affektive Störungen Zyklothymie Manisch-depressive Störung Endogene Depression Involutionsdepression Manie Hypomanie Intellektuelle Behinderung Bekannter Genese Die Zuordnung psychiatrisch-psychologischer Diagnosen zu den psychischen Merkmalen der §§ 20, 21 StGB

  6. Juristisch Psychiatrisch-psychologisch Die Zuordnung psychiatrisch-psychologischer Diagnosen zu den psychischen Merkmalen der §§ 20, 21 StGB „tief greifende Bewusstseinsstörung“ Affekt Affektive Erregung Schreck Übermüdung Erschöpfung „Schwachsinn“ Intellektuelle Behinderung unbekannter Genese

  7. Juristisch Psychiatrisch-psychologisch Die Zuordnung psychiatrisch-psychologischer Diagnosen zu den psychischen Merkmalen der §§ 20, 21 StGB „Schwere andere seelische Abartigkeit“ Persönlichkeitsstörungen: Asthenische Aggressive Anankastische Dissoziale Borderline-Typus Histrionische Hysterische Multiple Paranoide Passiv-aggressive Querulatorische Schizoide Schizotype Selbstschädigende Unreife Zwanghafte Neurosen: Konversionsneurose Phobien Zwangsneurose Reaktive Depression (depr. Neurose, neurot. Depression) Hypochondrische Neurose Abnorme Erlebnisreaktion Psychopath, Persönlichkeitsentwicklung: Sexuelle Verhaltensabweichung: Störung der Geschlechtsidentität Störung der Sexualpräferenz (Paraphilie) Alkoholabhängigkeit Medikamentenabhängigkeit Dorgenabhängigkeit Störung der Impulskontrolle: Pathologisches Spielen Pathologische Brandstiftung Pathologisches Stehlen

  8. Allgemeines Bedingungsmodell ADHS B-PSS PTSD Sucht Soziale, emotionale, kognitive Resonanz gestört D-PSS Endogene Faktoren Hirnphysiologische Besonderheiten Genetik Exogene Faktoren

  9. Behandlungsprinzipien: • Einwirkung auf Kriminalitätsfaktoren: • Aufmerksamkeitslenkung • Selbstmanagement • Verbessertes Problemlöseverhalten • Emotionale Dysregulation ausgleichen • Substanzmißbrauch aufgeben • Dissoziale/Antisoziale Subkulturen meiden • Antisoziale Ansichten,Werte,Überzeugungen verändern • Pro-soziales Verhalten ausbilden!!!

  10. Kontakt: J_Nieswandt@yahoo.de

More Related