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Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern

Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern Regierungen Prof. Dr. Andreas Ladner IDHEAP Lausanne Frühjahrssemester 2014.

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Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern

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Presentation Transcript


  1. Politisches System Schweiz Vorlesung am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bern Regierungen Prof. Dr. Andreas Ladner IDHEAP Lausanne Frühjahrssemester 2014

  2. Die GPK des Nationalrats äussert harte Kritik am scheidenden VBS-Chef Samuel Schmid. Bei der Wahl des Armeechefs habe er nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen. Zudem kritisiert die GPK, dass Roland Nef 400'000 Franken für seinen Abgang erhalten hat. Er trete seiner Gesundheit, seiner Familie, seinem Land und der Armee zuliebe zurück, erklärte Bundesrat Samuel Schmid gestern morgen. Von Karin Enzler, Bern. Aktualisiert am 12.11.2008 , TA-Newsnetz

  3. www.volkswahl.ch

  4. Dauerbrenner: Regierungsreform

  5. Fragen: Was bedeutet Konkordanz? Was bedeutet das Kollegialitätsprinzip? Was ist der Hauptunterschied zwischen den kantonalen Regierungen und der Bundesregierung? Wie viele Bundesräte hatte die CVP bis anhin? Regierung

  6. Regierung: Konzepte und internationale Verortung

  7. Im weitesten Sinne umfasst er die Verfassungsorgane eines Staates, die insgesamt das Regierungssystem bilden (Parlament und Regierung). –> vgl. „government“ Im engeren Sinne bezeichnet er jene Institution, der in Abgrenzung von anderen öffentlichen Gewalten (Gewaltenteilung) und politischen Funktionen (Opposition) das Regieren obliegt. Unterschiedliche Verwendung des Begriffs Vgl. Murswieck in Nohlen 2001: 427 ff.

  8. Die Regierung leitet die Politik (Herbeiführung politischer Entscheidungen) und die Öffentliche Verwaltung (Durchführung politischer Entscheidungen). Regierung = politisches Leitungszentrum Vgl. Murswieck in Nohlen 2001: 427 ff.

  9. Präsidentialsystem (USA) Parlamentarisches System (GB, D) Mischsystem, Direktorialsystem (CH) F: Semi-präsidentielles oder präsidentiell-parlamentarisches System, je nachdem ob die präsidentielle mit der parlamentarischen Mehrheit übereinstimmt (vgl. Shugart/Carey 1992, Sartori 1997) Unterschiedliche Systeme

  10. Parlamentarisches System Parlamentsmehrheit bestimmt die Regierung Verliert die Regierungsfraktion die Mehrheit wird eine Vertreter der neuen Mehrheit mit der Regierungsbildung beauftragt oder es finden Neuwahlen statt Die Kontinuität dieser Vorgänge wird durch ein unabhängiges Staatsoberhaupt gewährleistet Die Einheit von Regierung und Parlament erlauben hohe Machtkonzentration Mehrheit der Regierung setzt Fraktionsdisziplin voraus Kontrollfunktion liegt bei der Opposition Präsidentielles System Regierungschef ist gleichzeitig Staatsoberhaupt Regierungschef wird vom Volk gewählt Er kann vom Parlament nicht abgewählt werden Verhältnis von Parlament und Regierung ist geprägt durch gegenseitige Unabhängigkeit und Machthemmung (checks and balances) Präsident und Parlament müssen nicht gleicher Meinung sein Kontrollfunktion liegt beim Parlament Parlamentarische und Präsidentielle Systeme

  11. Regierungssystem und Stabilität • Empirisch gesehen zeigt sich, dass parlamentarische Regierungssysteme höhere Erfolgschancen für die Konsolidierung in jungen Demokratien haben, während präsidentielle Systeme eine solche Konsolidierung eher erschweren. • Zwischen 1946 und 1996 zerbrach jedes 23. präsidentielle aber nur jedes 58. parlamentarische System und wandelte sich von einem demokratischen zu einem autokratischen System (Cheibub/Limongi 2002 in Bernauer et al. 2009: 163)

  12. Nachteile präsidentieller Systeme • Konkurrierender Legitimitätsanspruch von Exekutive und Legislative • Rigidität des politischen Systems aufgrund festgelegter Amtzeiten • „Alles-oder-nichts“-Charakter präsidentieller Systeme • Potentiell intoleranter Stil • Höhere Chancen für populistische Kandidaten In Bernauer et al. 2009: 164 nach Arbeiten von Juan Linz

  13. Elemente des parlamentarischen Systems sind: Wahl der Regierung durch das Parlament Elemente des präsidentiellen Systems: Unabhängigkeit des Bundesrates nach seiner Wahl Mischsystem Schweiz

  14. Regierungsorganisation Regierungsfunktionen Wahlverfahren Parteipolitische Zusammensetzung Stellung im politischen System Interessierende Fragestellungen

  15. 2. Regierungen in der Schweiz 2.1 Der Bundesrat

  16. Das Team 2003 - 2007 2007 2005 2006

  17. 2008

  18. 2009: Das Jahr der Krise

  19. 2010

  20. 2012 2011

  21. Wie das Bundesratsfoto entsteht Es ist soweit: Das Bundesratsfoto und die Bundesratskarte 2013 sind publiziert. Auf der Vorderseite der Karte das Gruppenbild, auf der Rückseite die Einzelporträts. Für die Fotografinnen oder Fotografen ist das Shooting jeweils eine Herausforderung, die Rahmenbedingungen sind speziell. Beim Bundesratsfoto wird nichts dem Zufall überlassen. Lange bevor das Bild publiziert ist, beginnen die Vorbereitungen. Im Sommer nimmt die Bundeskanzlei mit dem zukünftigen Präsidialdepartement Kontakt auf und koordiniert erste Schritte. Zuerst steht die Wahl der Location an: Wo wird das Bild genau aufgenommen? Oft wird im Umfeld des Sitzungszimmers des Bundesrats gearbeitet. Einerseits strahlt dieser Ort Würde aus, andererseits entsteht so am wenigsten Zeitverlust. Das Bild muss im Rahmen einer Bundesratssitzung realisiert werden, der Zeitbedarf darf inklusive der Einzelporträts 45 Minuten nicht übersteigen. Dann wird die Bildkomposition festgelegt, der zukünftige Bundespräsident oder die zukünftige Bundespräsidentin hat hier das letzte Wort. Sobald die Bildkomposition steht, werden Probeaufnahmen mit Statisten und Statistinnen organisiert. Die Probeaufnahmen müssen der späteren Realität möglichst nahe kommen. «<- Gute Stimmung am Set» 2013

  22. 2014

  23. Die 115 BundesrätInnen und ihre Parteizugehörigkeit 111: Ueli Maurer; 112: Didier Burkhalter; 113: Simonetta Sommaruga; 114: Johann Schneider-Ammann; 115: Alain Berset USA: Ronald Reagan 40; Barack Obama: 44

  24. Die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates ( * BDP

  25. Politische Zusammensetzung des Bundesrates (2)

  26. Zählt seit der Gründung des Bundesstaates 1848 sieben gleichberechtigte Mitglieder, wobei eines davon das jährlich wechselnde Präsidium übernimmt Nach Artikel 174 BV: „oberste leitende und vollziehende Behörde der Schweiz“ Bundesrat

  27. 1Der Bundesrat besteht aus sieben Mitgliedern. 2  Die Mitglieder des Bundesrates werden von der Bundesversammlung nach jeder Gesamterneuerung des Nationalrates gewählt. 3  Sie werden aus allen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern, welche als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind, auf die Dauer von vier Jahren gewählt. 4  Dabei ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sind. BV: Art. 175 Zusammensetzung und Wahl

  28. 17.12.1891: Joseph Zemp (CVP) 11.12.1919: Jean-Marie Musy (CVP) 13.12.1929: Rudolf Minger (SVP) als Ersatz für Scheurer im ersten Wahlgang mit 148 Stimmen 15.12.1943: Ernst Nobs (SP) 17.12.1959: Hans-Peter Tschudi (SP, BS, 129) und Willy Spühler (SP, ZH, 149) ? Etappen zur Zauberformel - Konkordanz

  29. Inhaltliche Konkordanz Arithmetische Konkordanz Dauerbrenner: Kondordanz

  30. 09.05.2005 -- Tages-Anzeiger OnlineSchmid und Deiss konternNachdem Bundesrat Christoph Blocher sich implizit gegen Schengen ausgesprochen und den Bundesrat kritisiert hat, bekräftigen Bundespräsident Samuel Schmid und Bundesrat Joseph Deiss die Geltung des Kollegialitätsprinzips. 11.05.2005 -- Tages-Anzeiger Online Für mehr Transparenz im BundesratDie Präsidenten von SVP und FDP sind der Ansicht, Bundesräte sollen öffentlich ihre Meinung äussern dürfen. Damit würde die Diskussion um Kollegialitätsprinzip und Indiskretionen entschärft. Dauerbrenner Kollegialitätsprinzip:

  31. Gleichberechtigung Ohne Zuschreibung für ein bestimmtes Departement gewählt Kein herausgehobener Regierungschef Gleiche Rechte und Pflichten an Diskussionen und Entscheidungen Prinzip der Nichtöffentlichkeit Gemeinsame Vertretung der Entscheide nach aussen -> Der Bundesrat als Kollegialbehörde:

  32. Art. 12 Kollegialprinzip 1 Der Bundesrat trifft seine Entscheide als Kollegium. 2 Die Mitglieder des Bundesrates vertreten die Entscheide des Kollegiums. Stand am 25. April 2006 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG)vom 21. März 1997

  33. Jedes Mitglied des BR steht einem Departement vor. Hier besitzt es Kompetenzen, die es unabhängig vom Kollegium ausübt. Zwei unterschiedliche Rollen: Mitglied der Kollegialbehörde und Vorsteher eines Departements. Die Mitglieder einer Kollegialregierung können selbst in Angelegenheiten ihres eigenen Departementes überstimmt werden. Departementalprinzip

  34. Das Kollegialitätsprinzip beinhaltet zwei unterschiedliche Aspekte: Machtteilung gegen innen und gemeinsame Verantwortung gegen aussen. Problembereich 1: Gemeinsame Entscheidungsfindung in der Kollegialbehörde. Problembereich 2: Vertretung der Entscheidungen im Parlament und in Abstimmungskämpfen. Kollegialitätsprinzip – zwei Probleme

  35. Die Umschreibung der grundlegenden Ziele und Mittel staatlichen Handelns. Die laufende Beurteilung der Entwicklung im In- und Ausland. Die Aufstellung und Umsetzung von Richtlinien der Regierungstätigkeit. Die Leitung der Aussenpolitik. Zentrale Regierungstätigkeiten sind:

  36. An erster Stelle stehen nicht die Vollzugsaufgaben sondern die Regierungsobliegenheiten. Der Bundesrat nimmt diese Aufgaben vorrangig war indem er: - die Ziele und Mittel seiner Regierungspolitik bestimmt, - alle Massnahmen trifft, um die Regierungstätigkeit sicherzustellen, - auf staatliche Einheit und Zusammenhalt des Landes hinwirkt, - die föderalistische Einheit wahrt, - seinen Beitrag leistet, damit andere Staatsorgane ihre Aufgaben nach Verfassung und Gesetz zweckmässig und zeitgerecht erfüllen können. Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVGO) konkretisiert: Vgl. Klöti 2002: 161

  37. In zweiter Linie: Rechtssetzung Drittens: Führung der Bundesverwaltung Viertens: Vollzug Und schliesslich: Information und Kommunikation mit der Öffentlichkeit und weiter im RVGO

  38. Das Bundesratszimmer

  39. Sitzungen

  40. Politisierung: agenda setting, gate-keeper Vorparlamentarisches Verfahren: BR organisiert Vernehmlassung, liefert Entwurf und Botschaft Parlament: BR ist Mitglied und durch Verwaltungsvertreter präsent in den vorberatenden Kommissionen, Rederecht im Parlament, Informationsvorsprung Direkte Demokratie: Festlegung der Abstimmungstermine, Verfassen der Abstimmungsbroschüre, eigene Kampagnen (!) Konkretisierung: weitgehend freie Hand bei der Verfassung von Gesetzesnormen, abschliessender Entscheid bei Verordnungen Vollzug: Sache des Bundesrats, allerdings eingeschränkt durch die Kantone. Einflussnahme des BR, in den verschiedenen Phasen des Politikprozesses

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