1 / 12

Bildungssystem der DDR und BRD

Bildungssystem der DDR und BRD. Kindergarten der DDR. Ab 4 Jahren Förderung bis zur Schulreife Die Erzieherinnen hatten einen eindeutigen Bildungsauftrag und waren konsequenterweise dem Ministerium für Volksbildung unterstellt Rechnen Malen Singen

kura
Download Presentation

Bildungssystem der DDR und BRD

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Bildungssystem der DDR und BRD

  2. Kindergarten der DDR • Ab 4 Jahren • Förderung bis zur Schulreife • Die Erzieherinnen hatten einen eindeutigen Bildungsauftrag und waren konsequenterweise dem Ministerium für Volksbildung unterstellt • Rechnen • Malen • Singen • Die Bildung im Kindergarten enthielt aber auch bereits staatsbürgerliche Elemente und begann bereits mit einer politischen Erziehung im Sinne des Sozialismus. Vereinzelt gab es jedoch auch konfessionelle Kindergärten.

  3. Kindergarten der BRD • Die Kinder sind mit dem 3. Lebensjahr in den Kindergarten gekommen • Die Betreuer im Kindergarten hatten die Aufgabe die Kinder zu erziehen, bilden und auf ihr späteres Schulleben vorzubereiten

  4. Polytechnische Oberschule (POS)DDR • Einschulung mit sechs Jahren nach einer Schultauglichkeitsprüfung • Unterstufe: 1.-4. Klasse • Oberstufe: 5.-10. Klasse • Abschlussprüfungen in der POS: • Russisch • Mathematik • Deutsch • Beliebige Naturwissenschaft • Das Abschlusszeugnis der POS entsprach etwa dem heutigen Realschulabschluss

  5. Primarstufe und Sekundarstufe I BRD Primarstufe • Ab dem vollendetem 6. Lebensjahr • 1.-4. Klasse • Während der Jahrgangsstufe 1 und 2 eine ziffernfreie, nur verbale Zeugnisbeurteilung Sekundarstufe I • Die Sekundarstufe I umfasst alle Schulformen von der 5.-10. Klasse • Nach Abschluss der 9. Klasse hatte man einen Hauptschulabschluss • Nach Abschluss der 10. Klasse hatte man einen Realschulabschluss • Die Abschlüsse berechtigten zum Beginn einer Ausbildung oder zum Übergang in die Sekundarstufe II

  6. Erweiterte Oberschule DDR • Voraussetzung: Abschluss der POS • An dieser Schule konnten man sein Abitur ablegen • Klassen: 11. (bzw. 9.) -12. • Für eine Zulassung waren neben den Leistungen auch der Berufswunsch, eine gewisse politische „Zuverlässigkeit“ und die Tätigkeit der Eltern maßgebend. • Mit Abschluss des Abiturs konnte man ein Studium beginnen

  7. Sekundarstufe II BRD • Voraussetzung: • Abschluss der Sekundarstufe I • Die Sekundarstufe II umfasst die Klassen 11 und 12 und schließt mit einer allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ab • Wenn man sein Abitur hatte konnte man mit einem Studium beginnen

  8. In der DDR gab es Noten von 1-5 1 = Sehr gut 2 = gut 3 = befriedigend 4 = genügend 5 = ungenügend Auf den Zeugnis standen neben den Zensuren in den einzelnen Fächern außerdem sie so genannten Kopfnoten (Ordnung, Fleiß, Mitarbeit und Gesamtverhalten) Zeugnisse gab es am Ende des Halbjahres und am Schuljahresende Zeugnisse, Noten und Ferien in der DDR Hier eine Zeugnisma-ppe die jeder Schüler be-kam Ferien - Winterferien: 3 Wochen im Februar - Frühlingsferien: 1 Woche im Mai - Sommerferien: 8 Wochen Juli, August, September - Herbstferien: 2 Wochen Oktober - Tage von Weihnachten bis Neujahr

  9. Zeugnisse und Noten der BRD In der BRD gab es sechs Noten von 1-6 1 = sehr gut 2 = gut 3 = befriedigend 4 = ausreichend 5 = genügend 6 = ungenügend Zeugnisse hat man zum Halbjahr und zum Jahresende ausgeteilt bekommen • Ferien • Es gab in Bayern im Jahr 1970 folgende Ferien: • Osterferien: 2 Wochen • Pfingstferien: 1 Woche • Sommerferien: 7 Wochen • Herbstferien gab es nicht • Winterferien: 2 Wochen

  10. NVA • Die Nationale Volksarmee war von 1956 bis 1990 die Armee der DDR • Das Allgemeine Wehrpflichtgesetz vom 24. Januar 1962 legte ein Grundwehrdienst von 18 Monaten fest. • Es wurde jeder Mann vom 18. bis zum 26. Lebensjahr eingezogen. • 1990 wurde die NVA aufgelöst und die Waffen und Ausrüstung der Bundeswehr übergeben.

  11. FDJ Allgemein • Jugendliche wurden auf Antrag ab dem 14. Lebensjahr in die FDJ aufgenommen • Mitgliedschaft war freiwillig, jedoch Nichtmitglieder hatten große Nachteile bei der weiteren Schulen-, Studien- und Berufswahl • 1985 waren ca. 2,3 Millionen aller Jugendlichen zwischen 14 und 25 Jahren Mitglied was etwa 80% entsprach

  12. Von Daniel Meuser Marco Liebe, Lee-Roy Sparmann

More Related