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Herzlich Willkommen

Herzlich Willkommen. Zur Betriebsversammlung des allgemeinen Personals am 19.11.09. Tagesordnung:.

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Presentation Transcript


  1. Herzlich Willkommen Zur Betriebsversammlung des allgemeinen Personals am 19.11.09

  2. Tagesordnung: • Eröffnung, Feststellung der Beschlussfähigkeit (Ist bei Beginn der Betriebsversammlung weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Arbeitnehmer anwesend, so ist eine halbe Stunde zuzuwarten; nach Ablauf dieser Zeit ist die Betriebsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden stimmberechtigten Arbeitnehmer beschlussfähig.) • Bericht der Betriebsratsvorsitzenden • Kollektivvertrag • Betriebsvereinbarung – Gleitzeit • Allfälliges

  3. Bericht der Betriebsrats- Vorsitzenden

  4. KOLLEKTIVVERTRAG … mit 1.10.2009 trat der KV für die Universitäten in Kraft … • Automatisch übergeleitet wurden jene Personen, welche nach 31.12.2003 an der BOKU in den Dienststand eintraten / gehaltswirksame Veränderungen für befristete ProjektmitarbeiterInnen allerdings erst nach 3 Jahren • Er ist ein gemeinsames Regelwerk für Allgemeines, als auch Wissenschaftliches Personal – spezifische Punkte betreffen allerdings nur die jeweilige Bedienstetengruppe

  5. die BOKU hat bereits im Sommer die ersten Überleitungen vorbereitet, und entsprechende Mitteilungen an die betroffenen Bediensteten versandt … und dann ging‘s los …

  6. Die Mitteilung erfolgte über die Einstufung nach KV – herangezogen wurde die von allen Universitäten angewendete Umrechungstabelle (V-Schema – KV-Schema)

  7. VBG Verwendungsgruppe h2-5, v5, v4/1, v4/2 h1, v4/3, v3/1, v3/2 v3/3, v3/4 v3/5, v2/1, v2/2, ADV7 v2/3, v2/4, ADV5, ADV6 v2/5,v2/6,v1/1,ADV3,ADV4 v1/2, ADV 2 v1/3, ADV 1 v1/4 Kollektivvertrag I IIa IIb IIIa IIIb IVa IVb V mindestens V, sonst Einzelvertrag Überleitung des allg. Personals vom VBG zu den Verwendungsgruppen des KV

  8. Der Rücklauf aus der Belegschaft betraf in erster Linie das in Frage stellen der Einstufungen • Im Zuge der Umstellungen wurden spezifische Fragestellungen aufgeworfen: Beispiel: Anrechnung der Vordienstzeiten bzw. Vorerfahrungen; Kinderzulage, Aufsaugregelung……. • Nicht nur an der BOKU wurde der Kollektivvertrag aus Sicht des Arbeitgebers und Arbeitnehmervertretung unterschiedlich interpretiert

  9. Gewerkschaft und Dachverband – die Verhandlungspartner des Kollektivvertrages – wurden nun mit diesen Fragestellungen aus allen Universitäten konfrontiert und sahen sich veranlasst, „Klärungen“ herbeizuführen

  10. Themen, welche derzeit nach- verhandelt werden (Auszug): 1.Gehaltsordnung: Begrenzung des maximalen Aufsaugungszeitraumes 2. Anerkennung und Anrechung von Elternkarenzurlauben für dienstzeitabhängige Rechte 3. Anpassung des Fahrtkostenzuschusses an die Neuregelung im Bundesbereich 4. Klarstellung für ProjektmitarbeiterInnen

  11. ….zwischenzeitlich wurde seit September diesen Jahres an der BOKU seitens des Betriebsrates die Personalstruktur des Allgemeinen Personales in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung erhoben…. • …denn dies ist ein wichtiger Baustein für die (Neu)-Bewertung der Arbeitsplätze…. • …eine Neu-Bewertung der Arbeitsplätze im KV ist nur mit entsprechender Betriebsvereinbarung möglich….

  12. Was ist nun zu tun? • Seitens der ArbeitnehmerInnen: Meldung („Einspruch“) über Einstufung nach KV an Personalabteilung und Betriebsrat • Differenzierung: handelt es sich um einen „Umrechnungsfehler“ oder um einen Antrag auf Neubewertung? • Seitens des Betriebsrates und Rektorates: rascher Abschluss der entsprechenden Betriebsvereinbarung, parallel dazu: Fertigstellung Personalstrukturplan • Fortführung der Gespräche Arbeitsgruppe KV (Boku) zur weiteren Klärung der noch offenen Fragen (nächste Runde: 26.11.2009) • Seitens Dachverband und Gewerkschaft: endgültige Vereinbarung, beidseitige Unterzeichnung, zur Klärung offener Fragen

  13. Betriebsvereinbarung - GLEITZEIT • Geltungsbereich: gesamtes allg. Personal • Ausnahmen: PraktikantInnen, oder wenn die Tätigkeit keine Gleitzeit zulässt • Beginn: 01.01.2010 • Geltungsdauer: ein Jahr, automatische Verlängerung wenn keine neuen Verhandlungen stattfinden

  14. Gleitzeitrahmen • ArbeitsbeginnMo bis Fr zwischen 7.00 und 9.00 Uhr • ArbeitsendeMo bis Do zwischen 14.00 und 18.00 Uhr Fr zwischen 12.00 und 18.00 Uhr • KernzeitMo bis Do zwischen 9.00 und 14.00 UhrFr zwischen 9.00 und 12.00 Uhr

  15. Abrechnungseinheit • Minutengenau • Monatsende: Rundung auf volle Viertelstunden Beispiel: Am Monatsende bleiben 28,43 Stunden als Übertrag stehen. Diese werden auf 28 h und 30 min gerundet.

  16. Unaufschiebbare Termine • Arztbesuch während der Kernzeit • Sonstige Termine • Unverzügliche Meldung an den Vorgesetzten

  17. Gleitzeitperiode / Zeitguthaben - Zeitschuld / Mehrarbeitsstunden • Gleitzeitperiode: Kalenderjahr • Zeitguthaben/ -schuld:Guthaben – innerhalb einer Periode max. 72 h, Übertrag max. 24 h Schuld – innerhalb einer Periode max. 24 h, Übertrag max. 8 h • Mehrarbeitsstunden:Stunden innerhalb des Gleitzeitrahmens

  18. Überstunden • Jede Arbeitsleistung außerhalb des Gleitzeitrahmens • Jede Überschreitung der Grenzen der Normalarbeitszeit, die nicht selbst bestimmt im Rahmen des Gleitens geschieht, sondern vom Arbeitgeber angeordnet wurde oder zur Abwendung von drohenden Schäden dient • Die Arbeitszeitsumme, die am Ende der Gleitzeitperiode über die Übertragungsmöglichkeit von Zeitguthaben hinausgeht.

  19. Kontrolle/Missbrauch • Verantwortlich für die Richtigkeit der Daten ist der/die ArbeitnehmerIn • Die Kontrolle obliegt dem/der direkten Vorgesetzten • Verstöße gegen diese Betriebsvereinbarung können eine Ermahnung nach sich ziehen und einen Ausschluss aus der Gleitzeit zur Folge haben

  20. Zeiterfassung: Durch den Arbeitnehmer Tagesaktuell Abgabe bis zum 15. des Folgemonats Lage der Mittagspause: 30 Minuten Freiwählbar nach Maßgabe der dienstlichen Erfordernisse Zwischen 11:00 und 14.00 Uhr während der Arbeitszeit Zeiterfassung / Mittagspause

  21. Vorübergehende Abwesenheit vom Arbeitsplatz / Arbeitsbeginn - ende außerhalb der Betriebsstätte • Vorübergehende Abwesenheit vom Arbeitsplatz:Kenntnisnahme Vorgesetzter • Arbeitsbeginn/- ende außerhalb der Betriebsstätte:KenntnisnahmeVorgesetzterIn Aufzeichnung festhalten

  22. Auflösung / Unterbrechung des Dienstverhältnisses • Zeitschuld/-guthaben sind nach Möglichkeit vorher abzubauen • Unterbrechung: nicht abgebaute Stunden werden weitergeschrieben • Auflösung: Zeitschuld wird im Verhältnis 1:1 einbehalten, Zeitguthaben werden im Verhältnis 1:1,5 ausbezahlt / Teilzeitbeschäftigung: 1:1,25

  23. Übergangsbestimmungen • Bisherige Stunden bleiben unberührt • Abbau etwaiger schon vorhandener Überstunden empfohlen, bis spätestens März 2010

  24. Schlussbestimmungen • Differenzen sind unter Miteinbeziehung des Betriebsrates zu klären • Betriebsvereinbarung über die Lage der Mittagspause vom 15. März 2005 wird beendet

  25. Allfälliges • 14.12.2009 Blutspendeaktion/Festsaal • Persönliche Kontaktaufnahme durchdas Sekretariat des BetriebsratesTel.: 01/47654 Kl. 1200 (vormittags)oder Mail an br.aup@boku.ac.at www.boku.ac.at/braup.html

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