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Die Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft. Gründung und Begriff. Pflichten der Gester. Rechte der Gester. Auflösung.  Gesellschaft : d.h. mindestens zwei Personen  Vertragsabschluss  Handelsregister- eintragungen  Handel Handelsbetrieb

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Die Kommanditgesellschaft

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  1. Die Kommanditgesellschaft Gründung und Begriff Pflichten der Gester Rechte der Gester Auflösung  Gesellschaft : d.h. mindestens zwei Personen  Vertragsabschluss  Handelsregister- eintragungen  Handel Handelsbetrieb  Das Vermögen mindestens eines Gesters liegt für alle Gläubiger offen (Geschäfts- und Privatvermögen) Komplementär :  Einlagepflicht / ( Geld- oder Sachwerte )  Haftung :  unmittelbar  unbeschränkt  gesamtschuldnerisch  Pflicht zur Geschäftsführung Vertretung  Beachtung des Wettbewerbsverbots Komplementär :  Gewinnanteil: 4% des Kapitalanteils Restgewinn in angemessenem Verhältnis  Privatentnahmerecht  Geschäftsführung  Vertretung  Kündigungsrecht : 6 Monate auf Geschäftsjahresschluß  Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit  Beschluß aller Gester  Insolvenz  Bei Tod eines Gesters Fortführung mit den Erben Kommanditist :  Einlagepflicht ( Geld- oder Sachwerte )  Haftung : Auf die zugesagte Einlage beschränkt  Ausschluss von Geschäftsführung und Vertretung Kommanditist :  Gewinnanteil: 4% des Kapitalanteils Restgewinn in angemessenem Verhältnis Kontroll- Informationsrechte  Widerspruchsrecht Kündigungsrecht : 6 Monate auf Geschäftsjahresschluß

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