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Die Kommanditgesellschaft. Gründung und Begriff. Pflichten der Gester. Rechte der Gester. Auflösung. Gesellschaft : d.h. mindestens zwei Personen Vertragsabschluss Handelsregister- eintragungen Handel Handelsbetrieb
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Die Kommanditgesellschaft Gründung und Begriff Pflichten der Gester Rechte der Gester Auflösung Gesellschaft : d.h. mindestens zwei Personen Vertragsabschluss Handelsregister- eintragungen Handel Handelsbetrieb Das Vermögen mindestens eines Gesters liegt für alle Gläubiger offen (Geschäfts- und Privatvermögen) Komplementär : Einlagepflicht / ( Geld- oder Sachwerte ) Haftung : unmittelbar unbeschränkt gesamtschuldnerisch Pflicht zur Geschäftsführung Vertretung Beachtung des Wettbewerbsverbots Komplementär : Gewinnanteil: 4% des Kapitalanteils Restgewinn in angemessenem Verhältnis Privatentnahmerecht Geschäftsführung Vertretung Kündigungsrecht : 6 Monate auf Geschäftsjahresschluß Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit Beschluß aller Gester Insolvenz Bei Tod eines Gesters Fortführung mit den Erben Kommanditist : Einlagepflicht ( Geld- oder Sachwerte ) Haftung : Auf die zugesagte Einlage beschränkt Ausschluss von Geschäftsführung und Vertretung Kommanditist : Gewinnanteil: 4% des Kapitalanteils Restgewinn in angemessenem Verhältnis Kontroll- Informationsrechte Widerspruchsrecht Kündigungsrecht : 6 Monate auf Geschäftsjahresschluß