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Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - Beispiele aus der Praxis - Schlichtungsverfahren

Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - Beispiele aus der Praxis - Schlichtungsverfahren. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Fall 1:

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Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - Beispiele aus der Praxis - Schlichtungsverfahren

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Presentation Transcript


  1. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - Beispiele aus der Praxis - Schlichtungsverfahren

  2. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Fall 1: Klient – Rollstuhlfahrer - Einkauf im Supermarkt - Obst- und Gemüsewaage zu hoch – zu enge Kassendurchgänge – nicht nutzbarer Bankomat - Behindertentoilette defekt  Barrieren  Zugang zu Gütern verwehrt

  3. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Fall 2: Blinder Bewerber - Telefonische Einladung zum Vorstellungsgespräch - Hinweis auf seine Behinderung - erscheint zum Termin mit der AASS - Vorstellungsgespräch mit Firmenchef plötzlich nicht möglich - nur Ausfüllen eines Vordruckes  Begründung des Dienstverhältnisses

  4. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Fall 3: Blinde Dienstnehmerin - seit mehreren Jahren beim Dienstgeber (DG) beschäftigt – Gehaltsabrechnungen, Stundenabrechnungen, Betriebsvereinbarungen für sie nicht lesbar - DG bereits mehrmals darauf hingewiesen – „Bitten-Müssen“  Barrieren

  5. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Fall 4: Radiologietechnologin – Diabetikerin - begünstigte Behinderte - zuerst Probearbeitstag - Probemonat vereinbart – Bewerbung - DG äußerst zufrieden - Dienstkleidung erhalten - Anmeldung zur Einstellungsuntersuchung - geplant Computerschulung - DG über ihre Behinderung informiert - Beendigung des Dienstverhältnisses innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen Kündigung  Beendigung des DV

  6. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Fall 5: DN bereits seit mehreren Jahren beim DG beschäftigt - lange Krankenstände aufgrund der Behinderung - Feststellungsantrag eingereicht, aber noch nicht abgeschlossen - wurde vom DG gekündigt.  Kündigung  Beendigung des DV

  7. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Fall 6: DN – KollegInnen - unerwünschte, unangebrachte oder anstößige Verhaltensweisen, die bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betroffenen Person verletzt und ein einschüchterndes, feindseliges, entwürdigendes, beleidigendes oder demütigendes Umfeld geschaffen wird  Belästigung

  8. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Diskriminierungsverbot Auf Grund einer Behinderung darf niemand unmittelbar oder mittelbardiskriminiert werden.

  9. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen • Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz/BGStG-Geltungsbereich • Verwaltung des Bundes • Bereich zwischen Privaten

  10. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen • Behinderteneinstellungsgesetz/BEinstG-Geltungsbereich • iZm Dienstverhältnissen • in der sonstigen Arbeitswelt

  11. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen • Geltendmachung von Ansprüchen BGStG/BEinstG • Schlichtungsverfahren • verpflichtend vor einem Gerichtsverfahren • zuständig Landesstellen des Bundessozialamtes

  12. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen • Schlichtungsverfahren • Beginn: Antragseinbringung Schlichtungsantrag • Fristenhemmung • Ziel: Ausgleich der Interessensgegensätze

  13. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen • Schlichtungsverfahren • Einigungsgespräch mit allen Beteiligten • Angebot von Mediation • Mehrfachdiskriminierung

  14. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen • Schlichtungsverfahren • Ende: - Einigung - Bestätigung des BSB, dass keine gütlicheEinigungerzielt werden konnte  Gericht • Zustellung der Bestätigung  Fristenlauf

  15. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen • Schlichtungsverfahren • Informationspflicht an den Behindertenanwalt • Übernahme der Schlichtungskosten durch den Bund

  16. Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Die Rolle der SchlichtungsreferentenInnen • Beratung • Schlichtung • Neutrale Rolle • Prozessbegleitung statt Ermittlung/Tatsachenfeststellungdigung

  17. SchlichtungsreferentInnen Fr. Elke Niederl 059988 – 6504 • Fr. Ursula Kopsch: 059988 – 6509 • Hr. Hannes Groß 059988 – 6500 Fax: 059988 – 6555 E-Mail: bundessozialamt.stmk.1@basb.gv.at SMS: 0664 857 49 17

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