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Nachtragsvereinbarungen

Nachtragsvereinbarungen. Leitfaden für Nachtragsvereinbarungen nach Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB). Grundsatz:.

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Nachtragsvereinbarungen

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Presentation Transcript


  1. Nachtragsvereinbarungen • Leitfaden für Nachtragsvereinbarungen nach Vergabehandbuch für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB)

  2. Grundsatz: • Bei der Ermittlung der Vergütung ist von den Preisen bzw. Grundlagen der Preisermittlung des Vertrages (Hauptauftrag) auszugehen.

  3. Anwendungsbereich: • Mengenänderungen • Änderung von Leistungen • Zusätzliche Leistungen Woraus ergeben sich Nachträge? Wie sieht es beim Detail-Pauschalvertrag aus?

  4. Nachweis • Der Auftragnehmer hat nachzuweisen: - Grund und Höhe seiner Forderung - Der neue Preis wurde auf Grundlage der Preisermittlungen des Hauptauftrags gebildet - Sind im Hauptauftrag keine Angaben enthalten, kann der neue Preis hilfsweise durch entsprechende Ansätze aus anderen Aufträgen nachgewiesen werden.

  5. Prüfung des Nachtragsangebots - Ist Nachtrag vollständig und prüfbar? - Ist die Leistung des Nachtrags bereits in LV - auch in Vorbemerkungen - enthalten? - Nebenleistung? - Leistung ohne Auftrag? - Sind Nachlässe berücksichtigt? - Fristverlängerung?

  6. Beurteilung der Preisbestandteile Lohnkosten - Mittellohn ändert sich i.d.R. nicht; sonst Nachweis - Zuschlagssatz bleibt i.d.R. unverändert - Lohngleitklausel gilt auch für Nachträge - Zeitmengenansätze müssen denen des Hauptauftrags entsprechen

  7. Beurteilung der Preisbestandteile Stoffkosten und Gerätekosten - Grundlage Hauptauftrag Gemeinkosten der Baustelle - Feststellen, wo und wie berücksichtigt. I.d.R. in den Zuschlagssätzen!

  8. Beurteilung der Preisbestandteile Nachunternehmerleistungen - Zuschlagssätze aus Hauptauftrag AGK, W+G - Zuschlagssätze aus Hauptauftrag

  9. Beurteilung der Preisbestandteile Kalkulationsirrtum Ein Irrtum bleibt unerheblich. • Grundsatz: Schlechter Preis bleibt schlechter Preis! • Aber: Bei erheblicher Mehrmenge oder umfangreicher zusätzlicher Leistungen kann ein Festhalten nicht mehr zumutbar sein -> angemessenen Preis vereinbaren

  10. Fragen?

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