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Qualifizierung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen Schwerpunkt: psychisch behinderte Menschen Vortrag auf der 13. Sitzung des Sozialausschusses des LVR am 06.03.2012. Sonderpädagogische Zusatzausbildung gemäß Werkstättenverordnung §9.

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Presentation Transcript


  1. Qualifizierung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte MenschenSchwerpunkt: psychisch behinderte Menschen Vortrag auf der 13. Sitzung des Sozialausschusses des LVR am 06.03.2012 Friederike Steier-Mecklenburg

  2. Sonderpädagogische Zusatzausbildung gemäß Werkstättenverordnung §9 seit 1995 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ 2001 Friederike Steier-Mecklenburg

  3. 9 Bildungsträger im Rheinland: • Akademie Gesundheitswirtschaft und Senioren, Gummersbach • Akademie Sozial GmbH, Wuppertal • Berufsförderungwerk, Oberhausen • Berufskolleg der Ev. Stiftung Hephata, Mönchengladbach • BTZ / DGSP, Köln • Franz Sales Berufskolleg, Essen • Lebenshilfe gGmbH – Leben und Wohnen, Kleve • Lebenshilfe – Landesverband NW e.V., Hürth • Verein zur Förderung der Werkstätten am Niederrhein e.V., Neuss Friederike Steier-Mecklenburg

  4. Prüfung zum anerkannten Abschluss„Geprüfte Fachkraft zur Arbeits– und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“ Friederike Steier-Mecklenburg

  5. Zur Prüfung zugelassen werden kann, wer • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mind. zweijährige Berufspraxis oder • eine mind. 6jährige Berufspraxis nachweist. • Davon sollten mind. 6 Monate in einer WfbM stattgefunden haben. Friederike Steier-Mecklenburg

  6. Die Prüfung besteht aus: • einer Klausur, die mindestens 3 aber höchstens 5 Stunden dauern soll • einer praxisbezogenen Projektarbeit mit Präsentation und einem Fachgespräch Friederike Steier-Mecklenburg

  7. Beispielthemen: • Aufbau und Betreiben eines „Internetcafés“ • Aufbau und Einführung einer Lager-Logistikgruppe • Einrichten einer Hausmeisterstelle • Schulung zur Überprüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln nach BGV A3 • Sicherheit in der Schreinerei – Aufbau und Durchführung einer Sicherheitsunterweisung für psychisch behinderte Menschen Friederike Steier-Mecklenburg

  8. Inhaltlich umfasst die Prüfung die Handlungsbereiche: • Planung des Rehabilitationsverlaufes sowie der Förderung in der Werkstatt für behinderte Menschen • Berufs- und Persönlichkeitsförderung • Gestaltung der Arbeit unter rehabilitativen Aspekten • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den behinderten Menschen und Institutionen ihres Umfeldes • Rechtliche Rahmenbedingungen der Werkstatt für behinderte Menschen Friederike Steier-Mecklenburg

  9. Lehrgangsstruktur: Friederike Steier-Mecklenburg

  10. Was benötigen die Fachkräfte, um den Bedürfnissen der psychisch behinderten Menschen gerecht zu werden und die Anforderungen einer Werkstatt für psychisch behinderte Menschen zu erfüllen? Friederike Steier-Mecklenburg

  11. Die wesentlichen Elemente im Unterschied zu der Arbeit mit geistig behinderten Menschen liegen • in der Gestaltung der Arbeitsbeziehung. • in der Gestaltung der Kommunikation. • in der Gestaltung der Arbeit. Friederike Steier-Mecklenburg

  12. Die Werkstatt ist ein Ort, an dem psychisch behinderte Menschen die Funktion von Arbeit erleben und verwirklichen können. Friederike Steier-Mecklenburg

  13. Arbeit ermöglicht • Tagesstrukturierung • soziale Erfahrungen • das Gefühl der Zugehörigkeit. Friederike Steier-Mecklenburg

  14. Anforderungen an die Fachkraft: • die besondere Bedeutung von Arbeit für ihre Beschäftigten erkennen und wertschätzen • die bewusste Beziehungsgestaltung Friederike Steier-Mecklenburg

  15. Arbeitsfähigkeiten umfassen Sach- und Beziehungsaspekte Friederike Steier-Mecklenburg

  16. Anforderungen an die Fachkraft: • Besondere Berücksichtigung der sozialen Aspekte in der Arbeitsdiagnostik und • Förderplanung Friederike Steier-Mecklenburg

  17. Zielsetzungen der Weiterbildung: • Die Fachkräfte erwerben sich Kenntnisse zu den einzelnen Störungen, der Medikation und evtl. Nebenwirkungen. Friederike Steier-Mecklenburg

  18. 2. Die Fachkräfte wissen um die Prinzipien im Umgang mit psychisch behinderten Menschen und wenden diese an. Friederike Steier-Mecklenburg

  19. Prinzipien im Umgang mit psychischbehinderten Menschen • bewusster Umgang mit Nähe und Distanz • klare Kommunikation • Transparenz der Organisation und Arbeitsabläufe • Einbeziehung des sozialen Umfeldes • Erfassung des beruflichen Werdegangs / Biografiearbeit • Nutzung der vorhandenen Ressourcen Friederike Steier-Mecklenburg

  20. Sozialpsychiatrische Grundhaltung • Verhandeln statt Behandeln • Gemeindeintegrierte Angebote • Berücksichtigung der Lebensumwelt Friederike Steier-Mecklenburg

  21. Ziele der Weiterbildung • Das Erkennen und Festigen der beschriebenen sozialpsychiatrischen Grundhaltung • Die Umsetzung der Grundhaltung in den pädagogischen Auftrag • Der Erwerb des notwendigen psychiatrischen Fachwissens und • Der Kenntnisse über individuell gestaltete Förder- und Rehabilitationspläne und weiterer geeigneter Instrumente. Friederike Steier-Mecklenburg

  22. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Friederike Steier-Mecklenburg

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