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Privatarchive – Begriffsklärung

Privatarchive – Begriffsklärung. Schatzkiste … … oder Rumpelkammer?. Privatarchive – Begriffsklärung. g o o g l e – auf gut Glück! Außergewöhnliche Geschenkideen und Geschenke www. privatarchiv .de/ Im Cache - Ähnliche Seiten

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Privatarchive – Begriffsklärung

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Presentation Transcript


  1. Privatarchive– Begriffsklärung • Schatzkiste … • … oder Rumpelkammer? Hy

  2. Privatarchive– Begriffsklärung • goo g le – auf gut Glück! • Außergewöhnliche Geschenkideen und Geschenke • www.privatarchiv.de/Im Cache - Ähnliche Seiten • Geschenke und Geschenkideen: originelle Geschenke, exklusive Geschenke, individuelle Geschenke und außergewöhnliche Geschenke für jeden Anlass. • Flaschenpost - Geschenke zum Dienstjubiläum - Geschenke zur Rubinhochzeit ... Hy

  3. Privatarchive– Begriffsklärung • 1. Definition • 2. Konstitutive Elemente • 3. Bedeutung und Probleme der Abgrenzung Hy

  4. Privatarchive– Begriffsklärung • 1. Definition • Von Adels- und Herrschaftsarchiven… • …zu modernen Privatarchiven • «…Amtliches Schriftgut dokumentiert die Geschichte und Entwicklung eines Gemeinwesens in wichtigen, aber doch nur beschränkten Teilen […] Die politische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Willensbildung ist jedoch auf eine breite Schicht von Parteien, Körperschaften, Verbänden, Interessengruppen, Vereinigungen und Personen verteilt. Um Grundlagen für den Nachvollzug von solch differenzierten Entscheidungsprozessen und Entwicklungen zu haben, ist deshalb die Überlieferung privater Quellen wesentlich…» Hy

  5. Privatarchive– Begriffsklärung • 1. Definition • Eine schwierige Begrifflichkeit – zwei konkrete Beispiele • «…Die Archive und Nachlässe der ETH-Bibliothek betreuen • Verwaltungsschriftgut der ETH Zürich, Nachlässe und Autographen, • Privatarchive von Institutionen sowie Dokumentationen. …» [ETH Zürich] • «Bei den Privatarchiven handelt es sich um Bestände, die nicht aufgrund der Verwaltungstätigkeit der Stadt entstanden sind, sondern als Schenkungen oder Deposita von Firmen, Gesellschaften, Vereinen, Familien, Einzelpersonen usw. ins Stadtarchiv gelangt sind.» [Stadtarchiv St. Gallen] Hy

  6. Privatarchive– Begriffsklärung • 1. Definition • Die nicht staatliche Provenienz und spezielle Überlieferungsbildung • Die Besonderheiten in Struktur und Inhalten • Die Art und Weise der Übernahme mit den entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen Hy

  7. Privatarchive– Begriffsklärung • 2. Konstitutive Elemente – Provenienz • Im Archivplan der • Burgerbibliothek Bern Hy

  8. Privatarchive– Begriffsklärung • 2. Konstitutive Elemente – Übernahme • Grundsätzliches • Schenkung oder Depositum • Kein Bestand ohne Vertrag • Datenschutz und Persönlichkeitsrechte Hy

  9. Privatarchive– Begriffsklärung • 2. Konstitutive Elemente – Rechtliches • Datenschutzproblematik • →Vertragsbestimmungen gehen vor • → Ansonsten gemäß Archivgesetz Kanton Bern • Benutzungsbeschränkungen nur in begründeten Fällen • Bei sensiblen Akten: Benutzererklärung Hy

  10. Privatarchive– Begriffsklärung • 2. Konstitutive Elemente – Rechtliches • Über Informationen betreffend Drittpersonen, welche bei der Einsicht in die Bestände erworben werden, ist Stillschweigen zu bewahren. • Der/die Benutzer/in nimmt zustimmend davon Kenntnis, dass sich die Burgerbibliothek Bern vorbehält, bereits die Einsicht in ihre Bestände als solche vom Einverständnis der betroffenen Drittpersonen oder, im Falle ihres Ablebens, deren Nachkommen und nächsten Anverwandten abhängig zu machen. • Der/die Benutzer/in nimmt Kenntnis von den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes des Kantons Bern vom 19. Februar 1986. • Hält sich der/die Benutzer/in nicht an die Grundsätze dieser Benutzererklärung und sollten daraus Verletzungen von Persönlichkeitsrechten irgendwelcher Art resultieren, so haftet der/die Benutzer/in für den entstandenen Schaden vollumfänglich. • Sollte die Burgerbibliothek Bern aus missbräuchlicher Benutzung ihrer Bestände durch betroffene Drittpersonen oder deren Nachkommen bzw. nächste Anverwandte eingeklagt werden, so anerkennt der/die Benutzer/in mit seiner/ihrer Unterschrift, gegenüber der Burgerbibliothek Bern vollumfänglich für den dieser erwachsenden Schaden (inkl. sämtliche Verfahrens- und Parteikosten sowie Genugtuungssummen) zu haften. • Sämtliche Streitigkeiten aus dieser Benutzererklärung sind vom sachlich, örtlich und funktionell zuständigen Gericht des Kantons Bern zu beurteilen. Ausserkantonale Benutzer/innen verzichten ausdrücklich auf den Wohnsitzgerichtsstand gemäss Art. 59 der Schweizerischen Bundesverfassung. Hy

  11. Privatarchive– Begriffsklärung • 3. Bedeutung und Probleme der Abgrenzung • Privatarchive versus staatliche Überlieferung – • Konkurrenz oder Komplement? • Drei Beispiele • FA von Fischer (17. Jh. ff.): Familienarchiv / Postakten • N Oskar Bätschmann (geb.1943): Gelehrtenvorlass • N Eduard von Steiger (1881-1962): Politikernachlass Hy

  12. Privatarchive– Begriffsklärung • 3. Bedeutung und Probleme der Abgrenzung • Privatarchive – wertvoll als • ergänzende • erweiternde • „korrigierende“ Überlieferung • zu staatlichen Archivbeständen! Hy

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