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BM ‚Politische Systeme‘

BM ‚Politische Systeme‘. Das Parlament: Struktur und Funktionen. Gliederung der Vorlesung. Was ist Politik? Was ist ein ‚politisches System‘? Warum und wie vergleicht man politische Systeme? Wie läßt sich politische Macht ausüben und bändigen? Welche Arten politischer Systeme gibt es?

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  1. BM ‚Politische Systeme‘ Das Parlament: Struktur und Funktionen TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  2. Gliederung der Vorlesung • Was ist Politik? • Was ist ein ‚politisches System‘? • Warum und wie vergleicht man politische Systeme? • Wie läßt sich politische Macht ausüben und bändigen? • Welche Arten politischer Systeme gibt es? • Wie wandeln sich politische Systeme? • Welche Strukturen und Funktionen besitzen die zentralen Elemente moderner politischer Systeme? TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  3. politische Kultur politische Sozialisation politische Eliten Interessengruppen Parteien Wahlsysteme, Wahlkämpfe, Wahlverhalten Parlament –heute: Strukturen und Funktionen Regierung und Verwaltung Massenmedien Föderalismus zentrale Elemente moderner politischer Systeme TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  4. Ein Parlament versteht (nur), wer folgendes begreift: • (Machtvolle) Parlamente sind sehr arbeitsteilige Organisationen, in denen man sich aufeinander verlassen muß. • Sacharbeit und Führungsarbeit im Parlament stehen unter scharfer Beobachtung und strenger Leistungskontrolle. • Im Parlament geht es um Wichtiges: um Sieg oder Niederlage, um Aufstieg oder Abstieg, um Einflußgewinn oder Machtverlust. • Parlamentarische Arbeit vollzieht sich unter dem Druck von Wahlterminen und gegebenenfalls von plebiszitären Elementen. • Parlamentarische Arbeit hängt von vielen Rahmenbedingungen ab, die man vom Parlament aus nicht kontrollieren kann.  Vor allem: Eigenlogik des Wirtschaftssystems, Funktionslogik des Mediensystems, Eigendynamik öffentlicher Meinung, Entwicklungen auf internationaler Ebene TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  5. Wie macht man ein Parlament funktionstüchtig? • Sicherung der Arbeitsfähigkeit durch Einsetzung von Ausschüssen, Unterausschüssen usw. • Sicherung des Zusammenwirkens der so entstandenen Einzelgremien durch übergreifende Steuerungs-strukturen, z.B. Ältestenrat • Sicherung der Handlungsfähigkeit der politischen Gruppierungen durch deren Zusammenschluß in ‚Clubs‘, Fraktionen usw. • Systematische Verschränkung innerfraktioneller mit innerparlamentarischer Willensbildung durch weitere Steuerungsstrukturen, z.B. Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  6. Der Aufbau eines Parlaments Steuerungsstrukturen steuern Arbeit Ausschüsse Fraktionen, unterteilt in Arbeitsgruppen prägen politisch Plenum TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  7. Parlamentarische Steuerungsstrukturen • Präsident und Stellvertreter • ‚Sitzungspräsident‘ (‚Präsident pro tempore‘) • Präsidium bzw. Ältestenrat • ‚Vorsitzendenkonferenz‘ bzw. Runde der (ersten) Parlamentarischen Geschäftsführer • Koalitionsrunden (formell und informell) • informelle Runden, vor allem innerhalb der Fraktionen • informelle Begegnungen aller Art TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  8. Das Plenum • Ort der gesamtstaatlich verbindlichen Abstimmungen und Wahlen • Arena der für die Öffentlichkeit bestimmten politischen Konfrontation • Stätte symbolischer Akte • Nur im Ausnahmefall einer nicht zuvor schon abgeschlossenen innerfraktionellen Entscheidungsfindung: Forum der politischen Willensbildung TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  9. Die Ausschüsse • Ort der parlamentarischen Arbeit am Gesetz • Forum der fachpolitischenAuseinandersetzung der Fraktionen • Stätte der oppositionellen Regierungskontrolle • meist proportional zu den Fraktionen besetzt • mitunter Einrichtung von Unterausschüssen • Ausschußvorsitze entweder proportional zur Fraktionsstärke oder bei Mehrheitsfraktion • gemeinsame Präsenz von Parlamentariern, Ministerialbeamten und Regierungsmitgliedern TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  10. Die Fraktionen ‚Fraktionszwang‘? Führung (geschäftsführender) Fraktionsvorstand (erweiterter) Fraktionsvorstand Einfluß regionale, soziale und politische Gruppierungen Arbeitsgruppen, oft spiegel- bildlich zu den Ausschüssen Fraktionsvollversammlung Wahlen TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  11. Arbeitsgruppen / Arbeitskreise • zentrale Stätte parlamentarischerArbeit • arbeitsteilige innerfraktionelle Willensbildung • Vorbereitung aller Ausschußtätigkeit • Vorbereitung aller Beschlüsse der Fraktionsvollversammlung • Stätte wirksamer Regierungskontrolle, vor allem im Fall regierungstragender Fraktionen im parlamentarischen Regierungssystem • zentrale Ausbildungs- und Auslesestätte für den parlamentarischen Führungsnachwuchs TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  12. Fraktionszwang? • Was hält eine Fußballmannschaft oder ein Team von Profiradfahrern zusammen und sichert eine gemeinsame taktische Linie? • ‚Mannschaftszwang‘? • ‚Mannschaftsdisziplin‘? • ‚Mannschaftssolidarität‘? • Was hält im parlamentarischen Regierungssystem wohl eine Fraktion zusammen? • ‚Fraktionszwang‘? • ‚Fraktionsdisziplin‘? • ‚Fraktionssolidarität‘? TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  13. Arbeitsteilung mit immer wieder überprüftem Vertrauen in die Sachkompetenz und politische Urteilskraft der Kollegen jederzeitige Möglichkeit interner Einflußnahme und Kritik in Arbeitsgruppen und Fraktionsvollversammlung innerfraktionelles ‚Geben und Nehmen‘ führt meist zu Kompromissen üblicherweise Fortsetzung interner Diskussion, bis Konsens oder klareMehrheitsmeinung erreicht sind falls kein Konsens: Abstimmung in Fraktion samt Erwartung, daß die unterlegene Minderheit der Mehrheit folgt falls letzteres für Minderheit inakzeptabel: Befolgung der Spielregeln für schadlosen Dissens nur wenige Entscheidungen berühren ‚Gewissensfragen‘! Wie entsteht Fraktionsdisziplin? TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  14. Wichtigkeit von Fraktionen • großim parlamentarischen Regierungssystem: Wo einander Regierungsmehrheit und Opposition konkurrierend gegenüberstehen, ist Politik eine ‚Mannschaftssportart‘! • geringin den Legislativen des präsidentiellen Regierungssystems: Ohne Wettstreit von Regierungsmehrheit und Opposition, braucht es keine konkurrierenden ‚Mannschaften‘! • geringin Minimalparlamenten: Wo ein Parlament nichts zu sagen hat, gibt es für Parlamentarier ohnehin keinen Grund, sich nach politischen Gesichtspunkten zusammenzuschließen! TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  15. geschichtliche Entwicklung (1) – (4): strukturbildende Bedeutung Parlamentsfunktionen Erläuterungen gehen zunächst meist vom Fall des deutschen parlamentarischen Regierungssystems aus und verallgemeinern überwiegend erst im zweiten Schritt • Repräsentationsfunktion(4) • Vernetzungsfunktion • Responsivitätsfunktion • Darstellungsfunktion (‚Öffentlichkeitsfunktion‘) • kommunikative Führungsfunktion • Kontrollfunktion(2) • Gesetzgebungsfunktion(3) • Wahlfunktion(1) • im parlamentarischen Regierungssystem zentral und systemprägend: Regierungsbildungsfunktion TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  16. Die Wahlfunktionendes Parlaments • zentral im parlamentarischen Regierungssystem und umfassendprägend für diesen Systemtyp: die Wahl (bzw. die Bestätigung im Amt) des Regierungschefs • weitere Wahlfunktionen am deutschen Beispiel: Bundestag wählt Hälfte der Verfassungsrichter, den Wehrbeauftragten usw. • Wahlfunktionen im präsidentiellen Regierungssystem am amerikanischen Beispiel: Präsident kann Kabinettsmitglieder und Verfassungsrichter nur mit Zustimmung des Senats berufen TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  17. Parlamentarische Regierungsbildung:ein nicht endender Prozeß • vor dem Wahlkampf: Klärung grundsätzlicher Koalitionsmöglichkeiten • im Wahlkampf: Koalitionsmöglichkeiten werden dem Wähler vor Augen geführt; für oder gegen sie wird geworben • Palamentswahl: Bürger legen (ggf. unabsichtlich) fest, welche Regierungsmehrheiten überhaupt zustande kommen können • nach der Wahl: Grundentscheidung ist nötig, welche Partei die Initiative zur Regierungsbildung übernehmen kann bzw. muß • Koalitions- oder Tolerierungsverhandlungen, abgeschlossen ggfs. durch einen formalen Vertrag und dessen Billigung durch zentrale Parteigremien der künftigen Koalitions- oder Tolerierungspartner • formale Prozesse der Regierungsbildung – je nach Verfassungslage • Sicherung des Zusammenhalts der Regierungsmehrheit durch formelle Koalitionsgremien oder sonstige informelle Gremien Folge: ‚Mannschaftsbildung‘, Fraktionsdisziplin TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  18. Typische Inhalte eines Koalitionsvertrags • zentrale gemeinsame Gestaltungsabsichten, v.a. Gesetzesvorhaben, ggfs. mit Arbeits- und Zeitplan • Nennung jener Themen, bei denen unvereinbare Positionen bestehen, samt Vereinbarung, sie bei der Zusammenarbeit weitestgehend auszuklammern • Verfahrensregeln für die Sicherung der Zusammenarbeit und für die Beilegung von Streit (z.B. Vereinbarung über einen ‚Koalitionsausschuß‘) • wechselseitige Zusicherung, daß nicht mit wechselnden Mehrheiten abgestimmt wird • Aufteilung der Ministerien und sonstigen Regierungsämter TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  19. Grundmöglichkeiten formaler parlamentarischer Regierungsbildung • Parlament wählt alleRegierungsmitglieder • Parlament wählt Regierungschef, der die übrigen Regierungsmitglieder beruft bzw. ernennt • Regierungschef wird vom Staatsoberhaupt berufen / ernannt und muß sich im Parlament dann einer Vertrauensabstimmung stellen • Regierungschef wird vom Staatsoberhaupt berufen / ernannt, muß sich im Parlament aber keiner Vertrauensabstimmung stellen TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  20. Grundsätze für die Zusammenstellung einer parlamentarischen Regierung • Regierungschefs entstammen meist der größten Koalitionsfraktion. • Ein Großteil der machtpolitisch wichtigsten Parlamentarier wird ins Kabinett aufgenommen (‚eingebunden‘). • Die Koalitionspartner sind in der Regel frei, die ihnen zufallenden Kabinettspositionen mit Ministern ihrer Wahl zu besetzen. • Möglichst Berücksichtigung innerparteilich anerkannter Fachleute für die Aufgaben des jeweiligen Ministeriums. • Wichtig: Politische ‚Ausbalancierung‘ des Kabinetts nach politischer Grundhaltung (links/rechts, Reformer/Konservativer usw.), nach innerparteilicher Gefolgschaft, regionaler Herkunft, Geschlecht, ggf. auch nach ethnischer Gruppe und Religion. • Hilfreich zur Beilegung von Interessenkonflikten: Vergrößerung des Kabinetts um Parlamentarische Staatssekretäre o.ä. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  21. ‚Inkompatibilität‘ von Parlamentsmandat und Regierungsamt • oft gefordert, um – wie im Alten Dualismus von konstitutioneller Monarchie und präsidentiellem Regierungssystem – eine ‚wirkliche‘ Gewaltenteilung zwischen Parlament und Regierung herbeizuführen • dem parlamentarischen Regierungssytem, wie schon der Name sagt, ganz unangemessen • schwächt den Minister gegenüber dem Regierungschef: keine eigenständige Machtbasis im Parlament! • führt in der Regel zu Umgehungsstrategien (etwa: ein ‚Ersatzbewerber‘ übernimmt den frei gewordenen Parlamentssitz, tritt ‚im Bedarfsfall‘ zurück, und ‚Nachwahlen‘ bringen den ehemaligen Minister wieder ins Parlament). • in einigen Staaten verlangt, in anderen hingegen unterbunden TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  22. Ursprünge der Forderung nach Unvereinbarkeit von Parlamentsmandat und Regierungsamt • Entstehung der neuzeitlichen Gewaltenteilungsvorstellungen während des noch unabgeschlossenen Machtaufstiegs der Parlamente: Popularisierung von Montesquieus Lehre, das im England des 18. Jhdts. erreichte Gleichgewichtsverhältnis von Parlament und Regierung solle für jedes politische System vorbildlich sein: ‚Exekutive gegen Legislative‘ • US-Regierungssystem, entstanden als republikanische Version der englischen Verfassung im späten 18. Jhdt., als Referenzmodell:  vorbildliche ‚Übereinstimmung von normativer Theorie und gelebter Praxis‘ im Fall des präsidentiellen Regierungssystems • Theorie und Prägewirkung des Deutschen Konstitutionalismus als monarchischer Form des präsidentiellen Regierungssystems: Pointe: Für Inkompatibilität waren die Monarchisten – um nämlich die Volksvertretungen von der realen Exekutivmacht fernzuhalten! • ‚Natürliche Plausibilität‘ der liberalen Repräsentationsvorstellung:  ‚Der‘ Regierung steht ‚die‘ Vertretung der Regierten gegenüber TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  23. ‚Verantwortlichkeit‘ • ist die Grundlage von politischer Kontrolle • besteht aus folgenden Wirkungszusammenhängen: • A muß B auf seine Fragen antworten; er ist ihm ‚verantwortlich‘. • B ist völlig frei, mit A‘s Antworten und damit, was er dabei hört, zufrieden zu sein – oder mit den Antworten bzw. mit dem unzufrieden zu sein, was er von A hört . • B kann als Reaktion auf A‘s Antworten Dinge tun, die A wünscht oder fürchtet. • Also wird A solche Reaktionen antizipieren und – wenn er schon B‘s Fragen nicht ausweichen kann – solche Dinge möglichst unterlassen, über die zu berichten sich für A nachteilig auswirken kann (‚Antizipationsschleife‘, ‚Vorauswirkung der Kontrolle‘) • Grundsatz: ‚Verantwortlichkeit darf nicht versickern!‘ TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  24. Grundzüge politischer Kontrolle • Kontrollmöglichkeiten werden geschaffen durch ... • Organisation von Verantwortlichkeit • Gewährleistung des Wirkens von Antizipationsschleifen (Schaffung von ‚Reaktionsstabilität‘ und ‚Erwartungssicherheit‘) durch Einrichtung entsprechender ‚institutioneller Mechanismen‘ • Kontrolle funktioniert im wesentlichen ... • über ‚Antizipationsschleifen‘, d.h. durch ‚Vorauswirkung‘ (also mittels ‚Vorzeigen der Folterinstrumente und Wissen um deren Folgen, wenn ...‘) • auf der Grundlage berechenbarer Interessen durch informelle Prozesse, deren Verläßlichkeit durch formale Regeln und Positionen sichergestellt wird (‚institutionelle Mechanismen‘) • unter demokratischen Bedingungen: durch Vorauswirkung der nächsten Wahl oder Abstimmung TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  25. Interessen Interessen Interessen ‚Institutioneller Mechanismus‘ Wirkungen der Handlungskette ausgelöste Handlungskette ? Position - beabsichtigte Regeln Position - unbeabsichtigte Ressourcen InteressenverwirklichungZielverwirklichung Ressourcen Macht Macht Regeln erzeugt durch Organisations-und Institutionenbildung Regeln formal oder informal persönlich definiert Grundlage:Erwartungssicherheit (‚Antizipationsschleifen‘) Position Ressourcen Macht TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  26. Institutionelle Mechanismen • sind verläßlich auslösbare und zielgerichtet einsetzbare Handlungsketten, die • angeleitet von Interessen • entlang von Regeln • beruhend auf Positionen und den mit diesen verbundenen Ressourcen • in und zwischen Sozialorganisationen zur Erreichung von Zielen genutzt werden können, • sofern Interessen-, Struktur- und Verhaltensstabilität für • Erwartungssicherheit • und verläßlich wirkende Antizipationsschleifen sorgen. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  27. Grundformen parlamentarischer Regierungskontrolle • öffentlich (meist) schlecht sichtbar (Regierungsmehrheit) Handeln derRegierung • unmittelbar effizient Regierungsmehrheit Formen von Kontrolle: Regierungsmehrheit Kontrolle durch Mitregieren ‚optische Täuschung‘ rechtliche Kontrolle Opposition Bürger Opposition Medien / Öffentlichkeit Leistungskontrolle • öffentlich gut sichtbar Richtungskontrolle Opposition Medien / Öffentlichkeit • effizient (nur) über Antizipation Aufsicht über fremde Amtsführung TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  28. Aufsicht über fremde Amtsführung besteht darin, • das Handeln eines anderen an selbstgewählten Maßstäben zu messen • anhand dieser Maßstäbe gegebenenfalls (intern oder öffentlich) Kritik zu üben • gegebenenfalls auf Korrekturen des kontrollierten Handelns zu drängen • möglicherweise angemessene ‚Bestrafungen‘ für Fehlverhalten zu verlangen (‚Sanktionen‘) • möglicherweise die Entfernung des Kontrollierten aus dem Amt zu verlangen oder zu bewirken. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  29. Kontrolle durch Mitregieren Funktionsweise: • Wenn A die Unterstützung oder das ‚Mitziehen‘ von B braucht, • wenn B aber solche Unterstützung oder ‚Mitziehen‘auch verweigern kann, • dann muß A ‚um B werben‘ • und B kontrolliert somit (mehr oder minder weitgehend) A! Einrichtung geeigneter ‚institutioneller Mechanismen‘ TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  30. Richtungskontrolle • Die politische Gesamtlinie der Regierung wird kontrolliert. • Verläuft unterschiedlich, je nach dem ob vorgenommen von ... • Regierungsmehrheit • Opposition • Öffentlichkeit TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  31. Richtungskontrolle durch die Regierungsmehrheit • Die regierungstragende Fraktionen bzw. die einzubeziehenden (Veto-) Gruppen überprüfen, ob der Kurs der Regierung auf dem jeweiligen Politikfeld so ist, wie man ihn für richtig oder wenigstens akzeptabel hält. • Falls nicht: In der Fraktion wird signalisiert, daß sich die erwünschte Geschlossenheit nichtherstellen lassen oder die nötige Mehrheit nichtfinden wird (freies Mandat). • Folge: • Richtungsänderung der – auf Mehrheitsbeschlüsse angewiesenen – Regierungspolitik, oder: • Regierungskrise (Rücktritte, Zerfall einer Koalition usw.) TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  32. Richtungskontrolle durch Opposition und / oder Öffentlichkeit • Kurs der Regierung wird verglichen mit ... • Absichtserklärungen und bekundeten Wertvorstellungen der Regierung • eigenen Vorstellungen vom politisch Richtigen • Ist besonders wirkungsvoll, wenn ... • die Regierung von ihren bekundeten Absichten und Wertvorstellungen abweicht, etwa weil ... • die Ziele unrealistisch waren • unzureichende Mittel zur Verfügung gestellt wurden • ohnehin die Mittel verfehlt waren TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  33. Leistungskontrolle • Die konkreten Auswirkungen der Regierungstätigkeit werden kontrolliert: • Erreicht die Regierung ihre Ziele wirklich? • Arbeitet der Regierungsapparat so zuverlässig und fehlerfrei, wie die Gesellschaft das erwartet? • Gibt es unerwünschte, doch unbedachte, Nebenwirkungen der getroffenen Maßnahmen? • Verläuft unterschiedlich, je nach dem ob vorgenommen von ... • Regierungsmehrheit • Opposition • Öffentlichkeit TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  34. Leistungskontrolle durch die Regierungsmehrheit • Modus: Intern werden die Schwierigkeiten, Probleme, Unzulänglichkeiten und Fehler der Regierungsarbeit erörtert mit dem Versuch, das alles zu verbessern. • Zentrales Anliegen: Mißstände abstellen, bevor die Opposition sie an die Öffentlichkeit bringt. • Stätten interner Leistungskontrolle: Arbeitsgruppen der Fraktionen, leitende Fraktions- und Parteigremien, Koalitionsausschuß usw. • Nach außen: • Zurückweisung der Kritik; Bestreiten oder Relativieren der Schwierigkeiten und Mißstände • Verweis auf ‚Sündenböcke‘ – idealerweise die frühere, von der Opposition gestellte Regierung TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  35. Leistungskontrolle durch die Opposition / Öffentlichkeit • Modus: Möglichst viele (echte und vorgebliche) Schwierigkeiten, Probleme, Unzulänglichkeiten und Fehler der Regierung werden möglichst aufsehenerregend an die Öffentlichkeit gebracht. • Doppeltes Anliegen: • der Öffentlichkeit und Wählerschaft vor Augen führen, was alles die Regierung falsch macht – weswegen deren Abwahl ratsam wäre; • die Regierung zum Unterlassen von für falsch gehaltener Politik zu drängen. • Stätte externer Leistungskontrolle: Die Öffentlichkeit – erreicht über Massenmedien, Plenarreden, Wahlkreisarbeit TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  36. rechtliche Kontrolle • Leitgedanke: Das Handeln der Regierung ist nicht einfach nur – nach eigener Ansicht – in der Sache falsch, sondern widerspricht auch den zu beachtenden Rechtsvorschriften. • Stätten der Kontrolle: Verwaltungsgerichte, Verfassungsgericht • Formen: • altertümlich: Ministeranklage (‚impeachment‘) • heute üblich: ‚abstrakte Normenkontrolle‘ • ‚Stimmt ein von der Regierungsmehrheit durchgesetztes Gesetz mit der Verfassung überein?‘ • Nutzung: • für Opposition nicht selten: Fortsetzung des verlorenen parlamentarischen Kampfes in einer anderen Arena • für Regierungsmehrheit mitunter: Abwälzung der Verantwortung für eine (unpopuläre) Entscheidung auf das Verfassungsgericht, indem man eine politische Frage in eine Rechtsfrage umwandelt. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  37. konkrete parlamentarische Kontrollinstrumente Im Detail durch Studium der Hyperlinks kennenzulernen! • Haushaltsrecht • Nutzung des ‚innerparlamentarischen Pressionspotentials‘ • Einforderung von Verantwortung durch ‚Gang an die Öffentlichkeit‘ • rechtliche Kontrolle Wichtig: • Die Rechte 3 und 4 müssen als Minderheitenrechte (‚Oppositionsrechte‘) ausgestaltet sein! TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  38. Haushaltsrecht • Ältestes parlamentarisches Kontrollmittel, aus dem alle Macht moderner Parlamente entstand. • Funktionsweise: • Regierung braucht für ihre Politik Geld. • An dieses Geld kommt sie nicht ohne Zustimmung Parlaments in Gestalt von ... • Gesetzen über Steuern und Abgaben (‚Steuergesetze‘) • jährlichen oder für mehrere Jahre geltenden Haushaltsgesetzen. • Alles für ihre Arbeit nötige Geld muß die Regierung darum vom Parlament in Gestalt eines detaillierten Haushaltsplans erbitten, in dem sich somit ihre Politik ‚in Zahlen ausdrückt‘. • Folglich besitzt das Parlament einen starken Hebel, um die Regierung verantwortlich zu halten und zu kontrollieren. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  39. innerparlamentarisches Pressions-potential: Voraussetzungen Institutioneller Mechanismus mit folgenden Komponenten: • Regel: Es braucht in den Gremien des Parlaments (Arbeitsgruppe und Fraktion, Ausschuß und Plenum) für alle Wahlen und Abstimmungen eine Mehrheit. • Position: Jeder Abgeordnete hat ein freies Mandat, das heißt: Seine Stimme kann ihm nicht abgezwungen werden – erst recht nicht bei geheimen Wahlen oder Abstimmungen! • Interessen: • Individuelle Abgeordnete wollen zumindest die Achtung ihrer Kollegen, in der Regel die Wiederwahl und oft innerfraktionellen Aufstieg. • Gruppen von Abgeordneten (etwa: Fraktionen) wollen in der Konkurrenz mit anderen Gruppen lieber gewinnen als verlieren. • Parteien – und Abgeordnete als Parteiführer – wollen die nächste Wahl lieber gewinnen als verlieren. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  40. Das ‚freie Mandat‘ ... • ermöglicht es dem Abgeordneten, gegenüber Bürgern, Parteien, Verbänden und auch Kollegenjederzeit ‚nein‘ zu sagen • zwingt andere dazu, um seine Stimme zu werben • gibt ihm dadurch persönliches Gewicht – insbesondere dann, wenn es bei knapper Mehrheit gerade auf seine Stimme ankommt • stellt den Abgeordneten nicht von den Folgen seiner eigenverantwortlich unternommenen Handlungen frei • wirkt sich in der Regel so aus, daß der Abgeordnete in seinem rechtlich gesicherten Freiraum genau das tut, was er – als Mitglied oder regionaler Führer seiner Partei – ohnehintun will, erschließt ihm aber jederzeit Konfliktpotential. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  41. Mehrheitsanforderungen und Pressionspotential • einfache Mehrheit der Abstimmenden (=Normalfall) • privilegiert gut organisierte Gruppen • erzeugt Mannschaftsgeist • absolute Mehrheit der Abstimmungsberechtigten • sehr wichtig im parl. Reg.System: ‚Kanzlermehrheit‘! • zwingt eine behauptete Mehrheit zum ‚Offenbarungseid‘ • Zwei-Drittel-Mehrheit der Abstimmungsberechtigten (Drei-Viertel Mehrheit, Vier-Fünftel-Mehrheit ...) • privilegiert in wachsendem Maße Minderheiten und gibt ihnenleicht nutzbare Veto-Macht • Einstimmigkeit (in abgeschwächter Form: ‚geschlossenes Abstimmungsverhalten‘ einer Fraktion oder Koalition) • führt bis zur Herrschaft von Minderheiten über die Mehrheit TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  42. Der ‚Gang an die Öffentlichkeit‘ • Nirgendwo wird der Kern von ‚Verantwortlichkeit‘ deutlicher: Man braucht auf unangenehme Fragen ‚gute Antworten‘ – oder man verliert an Ansehen und Macht. • Formen: • ‚Kleine Anfragen‘, sonstige mündliche und schriftliche Fragen an die Regierung • Herbeiführung öffentlichkeitswirksamer Plenardebatten (Große Anfragen, Aktuelle Stunden) • (skandalisierende Einsetzung von) Untersuchungsausschüssen • Öffentlichkeitsarbeit von Abgeordneten, Fraktionen und Parteien: Pressekonferenzen, Presseerklärungen, Auftritte in den Massenmedien • medial aufsehenerregende (symbolische) Aktionen TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  43. Verantwortlichkeit • ist die Grundlage von politischer Kontrolle • besteht aus folgenden Wirkungszusammenhängen: • A muß B auf seine Fragen antworten; er ist ihm ‚verantwortlich‘. • B ist völlig frei, mit A‘s Antworten und damit, was er dabei hört, zufrieden zu sein – oder mit den Antworten bzw. mit dem unzufrieden zu sein, was er von A hört . • B kann als Reaktion auf A‘s Antworten Dinge tun, die A wünscht oder fürchtet. • Also wird A solche Reaktionen antizipieren und – wenn er schon B‘s Fragen nicht ausweichen kann – solche Dinge möglichst unterlassen, über die zu berichten sich für A nachteilig auswirken kann (‚Antizipationsschleife‘, ‚Vorauswirkung der Kontrolle‘) • Grundsatz: ‚Verantwortlichkeit darf nicht versickern!‘ TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  44. rechtliche Kontrolle • Leitgedanke: Das Handeln der Regierung ist nicht einfach nur – nach eigener Ansicht – in der Sache falsch, sondern widerspricht auch den zu beachtenden Rechtsvorschriften. • Stätten der Kontrolle: Verwaltungsgerichte, Verfassungsgericht • Formen: • altertümlich: Ministeranklage (‚impeachment‘) • heute üblich: ‚abstrakte Normenkontrolle‘ (‚Stimmt ein von der Regierungsmehrheit durchgesetztes Gesetz mit der Verfassung überein?‘) • Nutzung: • für Opposition nicht selten: Fortsetzung des verlorenen parlamentarischen Kampfes in einer anderen Arena • für Regierungsmehrheit mitunter: Abwälzung der Verantwortung für eine (unpopuläre) Entscheidung auf das Verfassungsgericht, indem man eine politische Frage in eine Rechtsfrage umwandelt. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  45. Die Gesetzgebung • Die faktische Gesetzesinitiativeliegt meist bei der Regierung, vor allem im parlamentarischen (!) Regierungssystem. • Das Recht zur Gesetzesinitiative liegt stets auch, im präsidentiellen (!) Regierungssystem bisweilen sogar ausschließlich, beim Parlament. • Gesetzgebung vollzieht sich in mehrerenPhasen, unter denen die ‚parlamentarische Phase‘ keineswegs die einzige wichtige ist! TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  46. Warum liegt die faktische Gesetzes-initiative meist bei der Regierung? • Der Regierung obliegt stets die Gesamtleitung aller staatlichen Tätigkeiten, keineswegs nur die ‚Ausführung‘ der von einer anderen Institution beschlossenen Gesetze. Regierung  Exekutive! • Im parlamentarischen Regierungssystem besteht die Regierung aus den wichtigsten Führern der Parlamentsmehrheit. Darum geht die Gesetzesinitiative nur formal von der Regierung aus, praktisch aber von der parlamentarischen Regierungsmehrheit. • Die Regierung arbeitet mit ihrer fachkundigen Ministerialbürokratie das bei der parlamentarischen Regierungsbildung im Koalitionsvertrag festgelegte Gesetzgebungsprogramm ab. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  47. In welchen Fällen gehen Gesetze auch im parlamentarischen Regierungssystem formal vom Parlament aus? Im Detail durch Studium der Hyperlinks kennenzulernen! • Einzelne Abgeordnete oder Gruppen von Abgeordneten wollen sich profilieren.  seltenes, meist aussichtsloses symbolisches Handeln • eine Oppositionsfraktion will sich profilieren. • regierungstragende und oppositionelle Fraktionen bringen einen gemeinsamen Gesetzentwurf ein (‚Gruppenantrag‘). • Teile von regierungstragenden und oppositionellen Fraktionen bringen gemeinsame, wechselseitig konkurrierende Gruppenanträge ein. • Regierungstragende Fraktion bringt nach Absprache mit der Regierung einen Gesetzentwurf ein, um die von der Verfassung verlangten Beratungsfristen zu verkürzen. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  48. Warum legen Oppositionsfraktionen selten Gesetzentwürfe vor? • Sie legen sie nur selten vor, weil ... • die Opposition ihren Gesetzentwurf ohnehin nicht durchsetzen kann, die Niederlage also absehbar ist; • gerade ein Gesetzentwurf, welcher der Regierungsmehrheit sinnvoll erscheinende Regelungen enthält, • zunächst einmal in den Ausschüssen solange angehalten wird, bis die Regierungsmehrheit alles ihr gut Erscheinende in einen eigenen Gesetzentwurf übernommen hat, • den sie nach einiger Zeit ihrerseits einbringt, • und zu welchem sie dann auch noch öffentlichkeitswirksam die Zustimmung der Opposition einfordert (‚Eigentor‘); • ein sorgfältig erarbeiteter Gesetzentwurf sehr viel Arbeitskraft bindet. • Sie legen mitunter dennoch Gesetzentwürfe vor, um die eigenen Anliegen konkret und positiv zu formulieren. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  49. Wann kommt es zu unumstrittenen Gruppenanträgen? • bei stark symbolisch aufgeladenen Gesetzesmaterien, bei welchen der parteipolitisch unumstrittene Charakter der zu treffenden Regelung zum Ausdruck gebracht werden soll; • bei gesetzlichen Regelungen, die das Parlament als ganzes betreffen, so daß es ein mißliches Symbol wäre, legte ausgerechnet die Regierung einen solchen Gesetzentwurf vor. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

  50. Wann kommt es zu konkurrierenden Gruppenanträgen? • Sie kommen vor, wenn ... • ein Problem gesetzlich zu regeln ist, dessen Lösungsvorschläge quer zu den von den Parteien / Fraktionen repräsentierten Spannungslinien liegen, • es darum nicht möglich ist, in den regierungs-tragenden Fraktionen eine verläßliche Mehrheit zu schaffen, • es aber die Chance gibt, quer über die Fraktionen eine Parlamentsmehrheit zu erzielen, • sich die gesetzliche Regelung nicht aufschieben läßt. • Sie führen stets zu spannenden Debatten und Abstimmungen im Plenarsaal. TU Dresden - Institut für Politikwissenschaft - Prof. Dr. Werner J. Patzelt

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