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8. April – 11. April 2014

8. April – 11. April 2014. Ackerbaustellenleiter-Tagung. Neue Naturschutzbeiträge Kt . Zürich. Ackerbaustellenleiter-Tagung 8. – 11. April 2014. Neue Naturschutzbeiträge Kt . Zürich. Martin Graf , Fachstelle Naturschutz. Grundsätze für Ueberarbeitung. basiert auf der AP 2014

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8. April – 11. April 2014

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Presentation Transcript


  1. 8. April – 11. April 2014 Ackerbaustellenleiter-Tagung

  2. Neue Naturschutzbeiträge Kt. Zürich Ackerbaustellenleiter-Tagung 8. – 11. April 2014 Neue Naturschutzbeiträge Kt. Zürich Martin Graf, Fachstelle Naturschutz

  3. Grundsätze für Ueberarbeitung • basiert auf der AP 2014 • möglichst grosse Kontinuität • möglichst einfach und möglichst zielführend • entschädigt Qualität und nicht Aufwand (Vorgabe AP 2014) • kann Entscheide der AP 2014 nicht korrigieren (z.B. Flächenbeitrag, VSB oder MTB etc.) • Zur Zeit noch Entwurf, Beschluss der Regierung ist noch ausstehend! (Mitte Mai)

  4. Beitragshöhen Zonen I und IR QI+QII+Z+VZ(+EA) • Z = Zuschlag von Fr. 2.- (ab 2016 in nationalen Objekten = QIII) • Beitragshöhe ist von landw. Zone und BFF-Typ abhängig • VZ wird in Zone I und IR auch ausserhalb von Vernetzungsprojekten ausbezahlt, wenn „der Schutz der überkommunalen Naturschutzgebiete einschliesslich Pufferzonen auf der Betriebsfläche umgesetzt ist“. • Wenn der Bewirtschafter nachweist, dass die Bewirtschaftung aller Naturschutzflächen auf dem Betrieb nicht kostendeckend erfolgen kann, wird der Beitrag erhöht. • Zone IR zusätzlich EA = Ertragsausfall (20 Jahre)

  5. Beitragshöhen Zonen II Zonen IIA und IID: QI+Z+VZ+EA • QII ist möglich wenn Bundesanforderungen erfüllt • VZ nur in Vernetzungsprojekten und wenn Anforderungen gemäss VP erfüllt • Beitragshöhe ist von landw. Zone und BFF-Typ abhängig • EA = Ertragsausfall 20.-/15.-/5 .- Zonen IIB und IIC: • Wie bisher Zone IIB: 10.- / 5.- / 0.- • Wie bisher Zone IIC: 10.- / 0.- / 0.-

  6. Anforderungen Zone I Die Beiträge für die Naturschutz- und die Regenerationszone werden unter folgenden Voraussetzungen ausgerichtet: • Der Einsatz von Maschinen darf nicht zu Land- oder Werkschäden führen. • Die Flächen sind gemäss Pflegeplan zu pflegen. Insbesondere ist die vorgeschriebene Anzahl Nutzungen durchzuführen. • In der Regel sind 5-10% jeder Fläche je Schnitt als Nutzungsbrache stehen zu lassen. • Beim ersten Schnitt ist das Schnittgut auf der Fläche zu trocknen. Bei der Streu und bei Regenerationsflächen sind Ausnahmen möglich. • Das Schnittgut ist in der Regel innert zwei Wochen sauber zusammenzunehmen. • Die Flächen dürfen nur von Hand oder mit Messerbalken gemäht werden. • Die Beiträge werden nur in jenen Jahren ausbezahlt, in welchen die geforderte Leistung erbracht wurde. • Es dürfen keine Laubbläser verwendet werden. • Es ist der übliche landwirtschaftliche Unterhalt vorzunehmen. Die dafür nötige Handarbeit ist im Beitrag enthalten.

  7. Kant. Beiträge für Obstgärten • Zuschlag für Pflanzenschutzverzicht fällt weg • Zuschlag für 150/300-bäumige Obstgärten neu Fr. 10.- • Analog zu AP2014: 8 jährige Verpflichtungsdauer • Grössere Neupflanzungen sind nur mit Zustimmung des ALN beitragsberechtigt • Pflegerichtlinien des ALN gelten • Bestehende Vereinbarungen bleiben bestehen, Anpassungen bei nächster Erneuerung

  8. Weitere Infos - Administratives • Nicht-Landwirte erhalten gleiche Beiträge ausser VZ • Versand (Brief und Broschüre) an alle Naturschutz-Bewirtschafter wenn Beschluss Regierungsrat vorliegt • QII-Anmeldung: Zonen II im agriportal • Erhebung durch Agrocontrol • QII in der Zone I und IR: keine Anmeldung nötig, • Erhebung durch FNS • VZ ausserhalb von Vernetzungsprojekten: Landwirt muss sich bei FNS melden.

  9. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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