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Fachbereich SIS ( Sozialarbeit in Schulen )

Fachbereich SIS ( Sozialarbeit in Schulen ). Z entrum für K inder-, J ugend- und F amilienhilfe Main-Kinzig e.V. ZKJF. Das SiS -Team des ZKJF. Anhand der folgenden Präsentation möchten wir Ihnen unser Angebot am Beispiel „Einzelfallbezogene Arbeit“ ein wenig näherbringen!.

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Fachbereich SIS ( Sozialarbeit in Schulen )

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Presentation Transcript


  1. Fachbereich SIS ( Sozialarbeit in Schulen ) Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig e.V. ZKJF

  2. Das SiS-Team des ZKJF Anhand der folgenden Präsentation möchten wir Ihnen unser Angebot am Beispiel „Einzelfallbezogene Arbeit“ ein wenig näherbringen!

  3. SIS „Einzelfallbezogene Arbeit“ ZKJF

  4. Einzelfallbezogene Arbeit bedeutet: Die Fachkraft arbeitet einzeln mit einer Schülerin / einem Schüler Der Focus liegt immer auf der Schülerin / dem Schüler mit den jeweiligen Problemlagen und Bedarfen Man unterscheidet zwischen: Kurzberatung (bis zu 3 Termine) Langfristige Beratung (mehr als 3 Termine) Krisenintervention Einschließlich Hausbesuche,Begleitung zu anderen Institutionen und Kooperationspartnern sowie Unterstützungsleistungen außerhalb der Schule ZKJF

  5. Hilfeanlass Anlass zur Hilfe ist für uns immer eine persönliche Problemlage der Schülerin / des Schülers • in und mit der Schule (z.B. mit schulischen Leistungen, Lehrkräften, Mitschülerinnen/Mitschülern) • in der Familie • im oder mit dem sozialen Umfeld • bei Berufsorientierung/Ausbildung ZKJF

  6. ein von der Schülerin / dem Schüler selbst geäußerter Bedarfein absehbares Problem (ein absehbarer Bedarf)eine VerhaltensauffälligkeitDritte Personen, wie ( Eltern, Lehrkräfte, Fachdienste etc. )können mit Einverständnis der Schülerin / des Schülers beteiligt werden ZKJF

  7. Zugang • Die Schülerin / der Schüler sucht die Fachkraft SiS auf • Die Schülerin / der Schüler wird von Dritten an die Fachkraft SiS vermittelt • Die Fachkraft wird selbst initiativ ZKJF

  8. Ziele Die Schülerin / der Schüler erkennt Probleme und ist in der Lage, diese zu reflektieren Eigene Ressourcen der Schülerin / des Schülers sollen aktiviert werden Orientierungsmöglichkeiten sollen aufgezeigt werden Die Persönlichkeit der Schülerin / des Schülers soll stabilisiert werden Die weitere geordnete Teilnahme am Unterricht und ein Schulabschluss sind möglich ZKJF

  9. Inhaltliche Kriterien bei der Durchführung • Hinweis auf die Verschwiegenheitspflicht • Klärung des Auftrags und der Zuständigkeit • Vereinbarung eines zeitlichen Rahmens • Nach Durchführung der Erstberatung Festlegung der nächsten Schritte / Ziele • Überprüfung des Erreichens der Ziele bzw. Teilziele ZKJF

  10. Vorzeitige BeendigungDie Schülerin / der Schüler verweigert im Verlaufe des Prozesses die Mitarbeit bzw. die Erziehungsberechtigten verlangen einen AbbruchDie weitere Arbeit ist von einer anderen Stelle fachlich geeigneter (Weitervermittlung z.B. an Beratungsstellen, das Jugendamt MKK oder eine therapeutische Fachstelle)Ein Schulwechsel ist erfolgtDie Schülerin / der Schüler verlässt die SchuleBeendigungAbschlussreflexion mit der Schülerin / dem Schüler mit der Feststellung des Erreichens der Ziele ZKJF

  11. Qualitätsziele der „Einzelfallorientierten Arbeit“ • Beziehungsorientiert • Orientiert sich an der jeweiligen Problemlage und dem Bedarf der Schülerin / des Schülers • Vorhandensein der fachlichen Kompetenz • Professionelles Zuhören und Wahrnehmen, Empathie und Verständnis, Vertrauen und Transparenz • Mit Informationen wird vertraulich umgegangen (Schweigepflicht) • Fachkraft begreift die eigene Tätigkeit als anwaltliche Tätigkeit für die Schülerin / den Schüler • Es gilt der Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstbestimmung der Schülerin / des Schülers ZKJF

  12. Sonderregelungen • §8a „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ • „Schulverweigerung“ ZKJF

  13. §8a „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe Formen der Kindesmisshandlung Körperliche und seelische Vernachlässigung Körperliche Misshandlung Seelische Misshandlung Sexuelle Gewalt Ggf. Hinzuziehen von weiteren Institutionen (EB, JA) Ziel ist die Abwendung der Kindeswohlgefährdung ZKJF

  14. Der §8b SGB VIII richtet sich u.a. an Lehrkräfte -> Anspruch auf fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen durch iseF ZKJF

  15. „Schulverweigerung“ Mitunter arbeiten zwei Systeme (Schule/SiS) am gleichen Einzelfall - Kooperation / Abstimmung erforderlich Formen der Schulverweigerung Passive Schulverweigerung Aktive Schulverweigerung - Schulschwänzen - Schulangst/-phobie - Zurückhalten Ggf. Hinzuziehen von dritten Institutionen Ziel ist immer die Re-Integration in den Schulalltag ZKJF

  16. Wir hoffen, dass wir Ihnen einen kleinen Überblicküber unsere Arbeit an den Schulen im Main-Kinzig-Kreis geben konnten und stehen IhnenJetzt für weitere Detailfragen zur Verfügung! ZKJF Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Main-Kinzig e. V. Fachbereich SIS

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