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Legal Update für Führungskräfte Kapitalmarktrecht

Legal Update für Führungskräfte Kapitalmarktrecht. 30. Januar 2009. Dr. Christoph Heiz, LL.M., Rechtsanwalt. Neuerungen bei Offenlegungspflichten. Änderungen im Börsengesetz (BEHG) Revision der Börsenverordnung (BEHV-FINMA) Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) in Kraft per 1.1.2009.

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Presentation Transcript


  1. Legal Update für Führungskräfte Kapitalmarktrecht 30. Januar 2009 Dr. Christoph Heiz, LL.M., Rechtsanwalt

  2. Neuerungen bei Offenlegungspflichten Änderungen im Börsengesetz (BEHG) Revision der Börsenverordnung (BEHV-FINMA) Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG) in Kraft per 1.1.2009

  3. Änderungen des Börsengesetzes / der Börsenverordnung • Grenzwerte liegen bei 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3, 50 und 66 2/3 % (Art. 20 Abs. 1 BEHG) • Ausdehnung der Meldepflicht bei Derivaten • Offenlegung von Erwerbspositionen und Veräusserungspositionen (Art. 12 Abs. 1 BEHV-FINMA) • Offenlegung von Finanzinstrumenten, die es wirtschaftlich ermöglichen, Beteiligungspapiere im Hinblick auf eine öffentliche Übernahme zu erwerben (Art. 20 Abs. 2bis BEHG, Art. 15 BEHV-FINMA)

  4. Berechnung der Grenzwerte:„Zwei-Positionen-Lösung“ • Erwerbspositionen: • Aktien und aktienähnliche Anteile • Wandel- und Erwerbsrechte (Art. 15 Abs. 1 Bst. b) • eingeräumte (geschriebene) Veräusserungsrechte (Art. 15 Abs. 1 Bst. c) • Finanzinstrumente, die wirtschaftlich einen Erwerb ermöglichen (Art. 15 Abs. 1 Bst. c) • Finanzinstrumente im Hinblick auf ein öffentliches Kaufangebot Art. 15 Abs. 2)

  5. Berechnung der Grenzwerte:„Zwei-Positionen-Lösung“ • Veräusserungspositionen: − Veräusserungsrechte (Art. 15 Abs. 1 Bst. a) − eingeräumte (geschriebene) Wandel- und Erwerbsrechte (Art. 15 Abs. 1 Bst. b) − Finanzinstrumente, die wirtschaftlich eine Veräusserung ermöglichen (Art. 15 Abs. 1 Bst. c)

  6. Grundsätze bei der Meldung der beiden Positionen • Meldepflicht pro Position • sobald in einer Position ein Schwellenwert erreicht ist, müssen beide Positionen mit aktuellem Bestand offengelegt werden • die jeweils andere Position ist auch dann offen zu legen, wenn der betreffende Stimmrechtsanteil unter 3 % liegt • keine Aufrechnung von Positionen (kein Netting) • Besonderheit betr. Stimmrechtsanteil der Aktien

  7. Ausgangslage Beispiel: Emission von Put-Optionen / Kapitalherabsetzung A B Rest 290 NA = 2,9 % 600 NA = 6 % 91,1 %

  8. Schritt 1: Emission von Put-Optionen Transparenz AG beabsichtigt eine Kapitalherabsetzung. Zu diesem Zweck emittiert sie Put-Optionen, die zur Veräus-serung von 10 % der Namenaktien und Stimmrechte berechtigen. Transparenz AG A B Rest Emission von Put-Optionen (Verkaufsrechte) über 1‘000 Namenaktien (= 10 % des Aktienkapitals)

  9. Offenlegungsmeldung: Transparenz AG meldet die geschriebenen Put-Optionen im Umfang von 10 % der Namenaktien im Erwerbstopf. Transparenz AG Erwerbspositionen Veräusserungspositionen 0 % 10 % (Put-Optionen)

  10. Schritt 2: Erwerb von Put-Optionen Aktionär A, der bisher mit 6 % Namenaktien gemeldet ist, erwirbt Put-Optionen, die ihn zum Verkauf von 3 % der Namenaktien und Stimmrechte der Transparenz AG berechtigen. A Put Option über 300 NA = 3 % 600 NA = 6 % Transparenz AG

  11. Offenlegungsmeldung: Aktionär A muss in Folge des Erwerbs von Put-Optionen im Umfang von 3 % eine Meldung einreichen. In dieser Meldung müssen 6 % Namenaktien (im Erwerbs-topf) sowie seine 3 % Put-Optionen (im Veräusserungstopf) angegeben werden. Aktionär A Erwerbspositionen Veräusserungspositionen 6 % (Namenaktien) 3 % (Put-Optionen)

  12. Schritt 3: Ausübung der Put-Optionen Aktionär A übt seine Put-Optionen im Umfang von 3 % aus und verkauft der Transparenz AG 300 Namenaktien (= 3 % des Aktienkapitals und der Stimmrechte der Transparenz AG). Die Transparenz AG (bisher mit 10 % geschriebenen Put-Optionen im Erwerbstopf gemeldet) erwirbt dadurch Namen-aktien und Stimmrechte im Umfang von 3 %, gleichzeitig verringert sich ihr Anteil an geschriebenen Put-Optionen auf 7 %.

  13. Zwei Offenlegungsmeldungen: • Aktionär A meldet das Unterschreiten des 3 %-Schwel-lenwerts bei den Veräusserungspositionen (vormals 3 % Put-Optionen, neu 0 %) sowie des 5 %-Schwellenwertes bei den Erwerbspositionen (vormals 6 % der Namen-aktien, neu 3 %). Aktionär A Erwerbspositionen Veräusserungspositionen 3 % (Namenaktien) 0 % (Put-Optionen)

  14. Transparenz AG meldet das Erreichen des Schwellen-wertes von 3 % durch den Erwerb von 300 eigenen Aktien und legt die verbleibenden 7 % geschriebener Put-Optionen offen. Der gesamte Stimmrechtsanteil bleibt bei 10 % (im Erwerbstopf). Transparenz AG Erwerbspositionen Veräusserungspositionen 7 % (Put-Optionen) 0 % 3 % (eigene Aktien)

  15. Schritt 4: Kapitalherabsetzung mittels Vernichtung von 10 % der eigenen Aktien / alle Put-Optionen ausgeübt Sämtliche Put-Optionen wurden ausgeübt und die Transpa-renz AG hat somit 10 % der eigenen Aktien erworben. Sie führt eine Kapitalherabsetzung durch und vernichtet die erworbenen eigenen Aktien (10 %). A B Rest 290 NA = neu: 3,22 % (vorher: 2,9 %) 93,45 % 300 NA = neu 3,33 % (vorher 3 %) Transparenz AG 9‘000 NA

  16. Zwei Offenlegungsmeldungen: • Aktionär B meldet das Überschreiten des 3 % Schwel-lenwertes von 2,9 % auf 3,22 % bei den Erwerbs-positionen. Aktionär B Erwerbspositionen Veräusserungspositionen 3,22 % (Namenaktien) 0 %

  17. Transparenz AG meldet das Unterschreiten des 3 %- Schwellenwertes bei den Erwerbspositionen (neu 0 %, bisher 10 %). Transparenz AG Erwerbspositionen Veräusserungspositionen 0 % 0 %

  18. Ergebnisse • Offenlegungsmeldungen und Meldepflichten sind • transparenter • detaillierter • massiv verschärfte Sanktionsbestimmungen • fahrlässige Verletzung: Busse bis zu CHF 1‘000‘000 • vorsätzliche Verletzung: Busse bis zur doppelten Höhe des Kaufs- oder Verkaufspreises (berechnet als Differenz zwischen dem Anteil, den der Meldepflichtige hält, und dem letzten gemeldeten Grenzwert)

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