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Economic Governance und Fiskalpakt: Neoliberale EU-Krisenpolitik durch Aushöhlung der Demokratie?

Economic Governance und Fiskalpakt: Neoliberale EU-Krisenpolitik durch Aushöhlung der Demokratie?. aktionskonferenz – eure schulden, unsere demokratie lukas oberndorfer. Die wesentlichen Säulen der EU-Krisenpolitik – Eine Übersicht.

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Economic Governance und Fiskalpakt: Neoliberale EU-Krisenpolitik durch Aushöhlung der Demokratie?

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  1. Economic Governance und Fiskalpakt: Neoliberale EU-Krisenpolitik durch Aushöhlung der Demokratie? aktionskonferenz – eure schulden, unsere demokratie lukas oberndorfer

  2. Die wesentlichen Säulen der EU-Krisenpolitik – Eine Übersicht • Economic Governance (beschlossen im Herbst 2011): Durch eine weitere Neoliberalisierung der europäischen Wirtschaftspolitik sollen die Restrukturierungsprogramme der „Problemstaaten“ auf alle EU-Staaten ausgedehnt werden. • Der Fiskalpakt (Ratifizierung im Laufe von 2012) ist ein völkerrechtlicher Vertrag außerhalb der „europäischen Verfassung“(EU-Verträge): Demokratische und rechtsstaatliche Garantien des Europarechts werden unterlaufen.

  3. Der Fiskalpakt – Fahrplan der Erarbeitung & Beschlussfassung • 9.12.2011: Einigung auf Erarbeitung • 16.12.2011: Erster Entwurf • 31.01.2012: Akkordierung der Endfassung • 2.03.2012: Unterzeichnung durch 25 Staats- und Regierungschefs • Ratifizierung im Laufe des Jahres 2012 • Beschlussfassung im NR Herbst 2013? Erarbeitung in 3 Monaten

  4. Neoliberales „Weiter wie bisher“ mittels der Durchbrechung formaler Demokratie? • Ausstrahlungskraft der neoliberalen Projekte im Rahmen der EU (WWU, Binnenmarkt,…) ist gesunken; Krisenkosten führen zu einem kleiner gewordenen Spielraum für „materielle Zugeständnisse“ (Sozialleistungen, Pensionen,…) -> Konsensfür neoliberale Integrationsweise der EU bröckelt. • Fortsetzung der herrschenden Wirtschaftspolitik zunehmend nur durch Zwang und die Durchbrechung formaler Demokratie. • Zentrale Bestandteile der Economic Governance, und des Fiskalpaktes sind europarechtswidrig.

  5. Die materielle Substanz des Fiskalpakts • Vertragsparteien verpflichten sich zur Einführung einer „Europäischen Schuldenbremse“, welch ein auf ein Nulldefizit vorsieht (Art. 3 Abs. 1 lit. a FP) • Diese Vorschrift soll noch als erfüllt gelten, wenn das mittelfristige Haushaltsziel im Sinne der Economic Governance eingehalten wird. • Allerdings definiert der Fiskalpakt einen wesentlich engeren Korridor für das mHZ: nicht mehr -1% sondern allein -0,5% des BIP sind zulässig (Art. 3 Abs. 1 lit. b FP).

  6. Automatischer Austeritätsmechanismus • Bei Nichteinhaltung der europäischen Schuldenbremse, wird automatisch (ohne Beteiligung der Parlamente) ein „Korrekturmechanismus“ ausgelöst. • Die genaue Gestalt des Austeritätsmechanismus bleibt im FP vollkommen unbestimmt (die VP sind verpflichtet „Maßnahmen zu ergreifen, um die Abweichungen innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zu korrigieren.“ Art. 3 Abs. 1 lit. e FP)

  7. Genehmigung von Strukturreformprogrammen durch Kommission und Rat: • Sobald eine Vertragspartei „Gegenstand eines Defizitverfahrens ist“ verpflichtet sie sich ein Haushaltsprogramm mit „detaillierten Strukturreformen“ vorzulegen. Diese Programme werden durch Rat und Kommission (Exekutive) genehmigt, wie ihre Umsetzung durch diese Organe überwacht wird (Art 5).

  8. Verpflichtung zur Verankerung in den nationalstaatlichen Rechtsordnungen • Neue Instrumente müssen in den nationalen Rechtsordnungen „durch verbindliche und dauerhafte – vorzugsweise verfassungsrechtliche – Bestimmungen“ verankert werden (Art. 3 Abs. 2). • Obwohl der Austeritätsmechanismus völlig unbestimmt ist, wird die Kommission zur Konkretisierung berufen: sie soll „insbesondere Art, Umfang und Zeitrahmen der zu ergreifenden Korrekturmaßnahmen“ und die „Rolle und die Unabhängigkeit der auf einzelstaatlicher Ebene für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zuständigen Institutionen“ festlegen (Art. 3. Abs 2 FP).

  9. Scharfe gerichtliche Kontrolle der Umsetzung der neuen Instrumente • Die Umsetzung der neuen Austeritätsinstrumente in nationalstaatliches Recht wird der Kontrolle des EuGH unterworfen. • Wenn die Umsetzung nicht ordnungsgemäß erfolgt, kann das Gericht Geldbußen idH von 0,1% des BIP verhängen.

  10. Europarechtliche und demokratiepolitische Kritik des Fiskalpaktes: Umgehung • Eine große Bandbreite der neuen Instrumente verfügt über keinerlei Rechtsgrundlage in der Europäischen Verfassung. • Ihre europarechtsfonforme Einführung hätte ein ordentliches Änderungsverfahren der „Europäischen Verfassung“ (Art. 48 EUV) zur Voraussetzung gehabt, welches die Beteiligung und Zustimmung der nationalen Parlamente und des europäischen Parlaments garantiert. • Aufgrund der Tatsache, dass der FP als völkerrechtlicher Vertrag vorgelegt wird, wird dieses Verfahren und damit die parlamentarische Arena umgangen.

  11. Europarechtliche und demokratiepolitische Kritik des Fiskalpaktes: Flucht aus der europäischen Verfassung • Aufgrund seines völkerrechtlichen Charakters umgeht der FP demokratischen und rechtsstaatlichen Garantien Europäische Verfassung: • Parlamentarische Kontrolle • Unabhängige gerichtliche Kontrolle • Kompetenzordnung • Achtung von Grund- und Menschenrechte Austeritäts- Instrumente Fiskalpakt als völkerrechtlicher Vertrag Berufung von Organen dzrch den Fiskalpakt

  12. Europarechtliche und demokratiepolitische Kritik des Fiskalpaktes: Bruch des Europarechts • Mit der Unterzeichnung und der Ratifizierung des Fiskalpakts verletzten die Mitgliedstaaten die Europäische Verfassung. • Das Europarecht verpflichtet die EU und die Mitgliedstaaten zur Achtung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (Art. 2 EUV). • Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle Maßnahmen, welche die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden könnten, zu unterlassen (Art. 4 Abs. 2 EUV).

  13. Austerität leichter durch völkerrechtlichen Vertrag durchsetzbar? • Die Beschlussfassung des FP unter Vermeidung des eigentlich notwendigen ordentlichen Vertragsänderungsverfahrens, legt nahe, dass die Fortsetzung der neoliberalen Krisenbearbeitung nur durch eine Durchbrechung formaler Demokratie möglich ist. • Ein Hinweis für diese Annahme findet sich durch einen Vergleich der Ratifizierungsverfahren: Die Anforderungen an einen völkerrechtlichen Vertrag sind geringer: z. B. Irish Supreme Court 1987: „amendment to European Treaties“ nur durch zwingende Volksabstimmung; Österreichische Bundesverfassung.

  14. Divide et Impere! • Der Fiskalpakt folgt der Strategie von „teile und herrsche“. Im Gegensatz zum ordentlichen Vertragsänderungsverfahren reichen schon 12 Vertragsparteien aus, dass der FP zwischen diesen in Kraft tritt (Art 14 Abs. 2 FP). • Weiterer Anreiz zur Ratifizierung des Vertrages gegen demokratische Mehrheiten: Ratifizierung und Einhaltung des Vertrages ist Voraussetzung, um aus dem ESM Mittel zu erhalten (Erwg. 25 FP).

  15. Versteinerung durch internationales Recht – Austerität und Neoliberalismus für immer? • Der Fiskalpakt enthält keine Bestimmungen über seine Beendigung “a Treaty which contains no provision regarding its termination and which does not provide for denunciation or withdrawal is not subject to denunciation” (Art. 56, para. 1 Vienna Convention of the Law of Treaties). • Deutsche Kanzlerin Angela Merkel: “It is about inserting debt brakes permanently in the national legal systems. They shall possess a binding and eternal validity!”

  16. Euroraum Æ 2012/2016Simulation von Stephan Schulmeister Fiskalpakt Eurobonds 1) Absolut

  17. Neoliberale Sparprogramme = EU der Wenigen statt Europa der Vielen… 2009-2011 Quelle: Paul Krugman (http://krugman.blogs.nytimes.com/2012/04/24/austerity-and-growth-again-wonkish/).

  18. Lesetipp: EU-Infobriefhttp://wien.arbeiterkammer.at/infobrief-bestellen

  19. Legal Development of the Economic and Monetary Union Preventive Part of the SP Corrective Part of the SP Caption:Maastricht Treaty 1993Stability Pact 1997Lisbon-Treaty 2009Proposal for Economic Governance Abbreviation: Reg -> Regulation COM -> Commission SP -> Stability Pact TFEU -> Treaty on the Functioning of the European Union lukas.oberndorfer@akwien.at; department for eu and international affairs

  20. The Substance of the Fiscal Pact: Harsher rules for debt reduction • Contracting Parties whose deficit exceeds 60% GDP have to reduce their whole debt by a rate of one-twentieth a year until they have fallen below benchmark (Art. 4 FP) GDP GDP 1/20 a year 60 % 60 % 1/20 a year Economic Governance Fiscal Pact

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