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Die Hilfeplankonferenz Verzichtbarer Bestandteil der Individuellen Hilfeplanung!? Joachim Speicher, Mainz Köln 09.03.20

Die Hilfeplankonferenz Verzichtbarer Bestandteil der Individuellen Hilfeplanung!? Joachim Speicher, Mainz Köln 09.03.2005 . Prozessebenen einer Individuellen Hilfeplanung. Arbeit mit Klienten Bedarfsermittlung * Hilfeplanung * Leistungserbringung. Organisation Hilfeplankonferenz *

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Die Hilfeplankonferenz Verzichtbarer Bestandteil der Individuellen Hilfeplanung!? Joachim Speicher, Mainz Köln 09.03.20

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Presentation Transcript


  1. Die Hilfeplankonferenz Verzichtbarer Bestandteil der Individuellen Hilfeplanung!? Joachim Speicher, Mainz Köln 09.03.2005

  2. Prozessebenen einer Individuellen Hilfeplanung Arbeit mit Klienten Bedarfsermittlung * Hilfeplanung * Leistungserbringung Organisation Hilfeplankonferenz * Bedarfsfeststellungsverfahren * Zielvereinbarung Institution Leistungsbeschreibung * Vernetzung * Einrichtungsbegriff * Kooperation * Vergütung Sozialrecht SGB IX * SGB V * SGB VI * SGB XI * SGB XII * Budget VO * SGB II * SGB III

  3. Hilfeplanung als zirkulärer Prozess Grundsatzziele Bewertung von Ergebnissen und Anpassung des Prozesses Aktuelle Problemlage Ziele des/der Hilfesuchenden Durchführung Festlegung der Durchführungs-Verantwortung Fähigkeiten einschätzen HPK Beeinträchtigungen einschätzen Zuordnung fachlicherund nicht-fachlicher Hilfen Konkrete und realistische Ziele für eine vereinbarte Zeit verhandeln Quelle: Speicher (nach Gromann)

  4. Hilfeplankonferenz Kein Zweck und Wert an sich Bestandteil eines dialogisch ausgerichteten Hilfeplanverfahrens im Gegensatz zur Logik eines (bspw.) MDK Verfahrens oder eines geschlossenen Meldeverfahrens (bspw.) beim Leistungserbringer HPK ist Ort und Zeitpunkt des abgestimmten, transparenten und qualitätsgesicherten Dialogs aller am Hilfeplanprozess Beteiligten Ähnliche Formen: Fachausschuss WfbM, Hilfeplankonferenz Jugendhilfe, Gesamtplankonferenz SGB IX, BudgetVO

  5. Hilfeplankonferenz

  6. Hilfeplankonferenz Die „Konterrevolution“ der Politik Erster Versuch: SGB XII § 75 ff Vergütung nur nach Kassenlage! Zweiter Versuch: Kommunales Entlastungsgesetz Initiative von Bayern und Baden-Wü. Entwurf ging glatt durch den Bundesrat, scheiterte allerdings im Bundestag

  7. Hilfeplankonferenz • Nicht ohne vereinbarte Geschäftsordnung! • Empfehlungen an den Leistungsträger • Versorgungsverpflichtung • Die HPK ist keine Fallkonferenz! • Nur die ungelösten Bedarfe und WV • Aufträge nur an Mitglieder (Qualität)! • Regionaler Bezug! • Prüfung der Plausibilität der IHP Klient/in oder Bevollmächtigte/r Koordination und Moderation Fachdienste • Leistungserbringer • Mandatiert • einzeln oder als • Trägerverbund Leistungsträger

  8. Hilfeplankonferenz Klient/in oder Bevollmächtigte/r • Treffen alle drei Wochen; halber Tag • Endet erst, wenn alle Bedarfe adäquate Angebote zur Deckung erhalten haben • Verbessert die Kommunikation • Transparenz der Leistung • Sozialplanung durch Leistungs- und Bedarfsdaten Koordination und Moderation Fachdienste • Leistungserbringer • Mandatiert • einzeln oder als • Trägerverbund Leistungsträger

  9. Hilfeplankonferenz Klient/in oder Bevollmächtigte/r • Risiken und Nebenwirkungen? • Bei richtiger Dosierung: keine • Ohne GO : Gefahr der Zeit- und Ressourcenverschwendung • Ohne Versorgungsverpflichtung: Gefahr der Kartellbildung und Pfründesicherung • Ohne Qualitätsabsprache: Preisdumping • Und: wer eher von den alten Feindbildern profitiert hat, muss einkalkulieren, dass es in gut funktionierenden HPK zu spontanen und unvorhersehbaren gelingenden Kooperationen kommen kann …… Koordination und Moderation Fachdienste • Leistungserbringer • Mandatiert • einzeln oder als • Trägerverbund Leistungsträger

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