1 / 37

Immobilienbesteuerung

Wichtige Details für die Hauptwohnsitzbefreiung. Immobilienbesteuerung . Allgemeine Voraussetzungen. Allgemeine Voraussetzungen Veräußerung (entgeltlich; z.B. Verkauf, Tausch...) e ines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung Aufgabe des Hauptwohnsitzes.

quinta
Download Presentation

Immobilienbesteuerung

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Wichtige Details für die Hauptwohnsitzbefreiung Immobilienbesteuerung

  2. Allgemeine Voraussetzungen Allgemeine Voraussetzungen • Veräußerung (entgeltlich; z.B. Verkauf, Tausch...) • eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung • Aufgabe des Hauptwohnsitzes

  3. Spezielle Voraussetzungen 1. Tatbestand Hauptwohnsitz Veräußerer • ab Anschaffung (entgeltlich) • durchgehend zivilrechtliches Eigentum • bis zur Veräußerung (entgeltlich) • für mindestens 2 Jahre • Toleranzfristen für Einzug, Auszug und Veräußerung

  4. Spezielle Voraussetzungen 2. Tatbestand Hauptwohnsitz Veräußerer • für mindestens 5 Jahre durchgehend • innerhalb der letzten 10 Jahre vor Veräußerung • entgeltlicher oder unentgeltlicher Erwerb • zivilrechtliches Eigentum nur bei Veräußerung erforderlich • Toleranzfrist für Auszug

  5. Zeitpunkt der Anschaffung • Regelfall: Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts (insb. Kauf- oder Tauschvertrag) • Ausnahme:wirtschaftliches Eigentum wurde vorher übertragen (z.B. Vorvertrag oder Anwartschaftsvertrag)

  6. Begriff des Eigenheims Anlehnung an § 18 EStG: • Eigenheim: Wohnhaus mit nicht mehr als 2 Wohnungen • Eigentumswohnung: Wohnung i.S.d. WEG • mind. 2/3 der Gesamtnutzfläche müssen Wohnzwecken dienen

  7. Eigenheim - Arbeitszimmer Maßgebliche Regeln: • 2/3 Regelungbestimmt, ob Eigenheim vorliegt • 80/20 RegelungBeurteilung Betriebs- oder Privatvermögen

  8. Toleranzfristen beim 2-Jahrestatbestand • Einzugstoleranz – 1 JahrAnschaffung bis Begründung Hauptwohnsitz • Veräußerungstoleranz – 1 JahrAufgabe Hauptwohnsitz bis Veräußerung • Auszugstoleranz – 1 JahrVeräußerung bis Aufgabe Hauptwohnsitz

  9. Toleranzfristenbeim 5-Jahrestatbestand • Keine Einzugs- oder Veräußerungstoleranz • Auszugstoleranz – 1 JahrHauptwohnsitz muss spätestens 1 Jahr ab Veräußerung aufgegeben werden

  10. Fruchtgenussrecht unter nahen Angehörigen

  11. Fruchtgenuss • Recht, eine fremde Sache, mit Schonung der Substanz, ohne alle Einschränkungen zu nutzen(§ 509 ABGB) • Recht auf vollen gewöhnlichen wie ungewöhnlichen Ertrag (§ 511 ABGB)

  12. Fruchtgenuss – Einkünftezurechnung an Berechtigten • Einflussnahme des Berechtigten auf die Einkünfteerzielung • Tragung der Aufwendungen durch den Berechtigten • mindestens 10 Jahre bei rechtlich abgesicherter Position

  13. Fruchtgenuss - Arten Zuwendungsfruchtgenuss: • zivilrechtliches Eigentum bleibt erhalten • Nutzung der Früchte wird übertragen Vorbehaltsfruchtgenuss: • zivilrechtliches Eigentum wird übertragen • Nutzung der Früchte wird zurückbehalten

  14. Zuwendungsfruchtgenuss - Arten Nettozuwendungsfruchtgenuss • Fruchtnießer erzielt Einnahmen und trägt Ausgaben • entgeltlich oder unentgeltlich Bruttozuwendungsfruchtgenuss • Fruchtnießer erzielt Einnahmen • Fruchtgenussgeber trägt Ausgaben

  15. Nettozuwendungsfruchtgenussentgeltlich vs unentgeltlich Unterschiede beim Fruchtnießer • AfA Fruchtgenussrecht absetzbar bei Entgeltlichkeit Unterschiede beim Fruchtgenussbesteller • Entgeltlich: Einkünfte aus VuV, AfA Gebäude absetzbar, USt: Leistungsaustausch • Unentgeltlich: keine Einkünfte, AfA Gebäude geht verloren, USt: kein Leistungsaustausch, ggf. Eigenverbrauch

  16. Vorbehaltsfruchtgenuss - Arten Nettovorbehaltsfruchtgenuss • Fruchtnießer (Exeigentümer) erzielt Einnahmen und trägt Ausgaben • mit/ohne Belastungs- u. Veräußerungsverbot Bruttovorbehaltsfruchtgenuss • Fruchtnießer erzielt Einnahmen • Neueigentümer trägt Ausgaben

  17. Nettovorbehaltsfruchtgenussmit/ohne Bel.- u. VÄ-Verbot Unterschiede Fruchtnießer • AfA Gebäude:wirtschaftliches Eigentum: AfA abzugsfähigkein wirtschaftliches Eigentum: keine AfA zulässig; Abgeltung ist abzugsfähig Unterschiede Neueigentümer • Keine Unterschiede

  18. Rechnungsmerkmale und Sonderfall Kleinbetragsrechnungen Ausstellung von Rechnungen

  19. Neuerungen • Gutschriftenab 1.1.2013 ausdrückliche Bezeichnung • KleinbetragsrechnungenGrenze ab 1.3.2014 EUR 400,- statt bisher EUR 150,-

  20. RechnungsmerkmaleUID Leistungsempfänger • Gesamtbetrag übersteigt EUR 10.000,- und • Leistender hat im Inland Sitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Betriebsstätte und • Umsatz wird an Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt • NEU Rz 1539 UStR durch Wartungserlass 2013Empfänger muss UID des Ausstellers überprüfen

  21. RechnungsmerkmaleUID Leistender • nicht erforderlich bei Kleinbetragsrechnungen • Überprüfung auf Richtigkeit durch Empfänger • Bei Feststellung des Fehlens durch FA -> Frist zur Behebung -> rückwirkende Anerkennung • Aussteller ist pauschaliert gem. § 22 (1) UStG:besitzt i.d.R. keine UID Nummer-> VSt-Abzug dennoch möglich, wenn Hinweis auf Durchschnittssteuersatz

  22. RechnungsmerkmaleAnzahlungsrechnungen • Leistungszeitpunkt: voraussichtlicher Leistungstermin oder -zeitraum ist anzugeben • Entstehung der Steuerschuld:Steuerschuld entsteht erst mit Ablauf des Zeitraumes, in dem Entgelt vereinnahmt wurde

  23. Rechnungsmerkmale§ 14 UGB • Pflichtangaben für Unternehmer, die im Firmenbuch eingetragen sind • Firma/Rechtsform • Sitz • Firmenbuchgericht • Firmenbuchnummer

  24. Gemischt genutzte Gebäude Vorsteuerabzug

  25. § 12 Abs. 2 Z 1 UStG Grundregeln • 10%-Regel: Leistung ≥ 10 % für unternehmerische Zwecke -> für Unternehmen ausgeführt->voller Vorsteuerabzug -> Verwendungseigenverbrauch für nicht unternehmerische Nutzung • Zuordnungswahlrecht: Unternehmer kann den tatsächlich unternehmerisch genutzten Teil dem Unternehmen zuordnen

  26. § 12 Abs. 2 Z 1 UStGGebäude • Vorsteuerabzug nach Intention des Gesetzgebers auf unternehmerische Nutzung eingeschränkt (§ 12 Abs. 3 Z 4 i.V.m. § 3a Abs. 1a letzter Satz UStG) • Ab 1.1.2011: Vorsteuerabzug gemäß Art. 168a MwStSyst-RL nur im Ausmaß der unternehmerischen Verwendung

  27. § 12 Abs. 2 Z 2 UStGGebäude • VwGH: Einschränkung des VSt-Abzuges auf Basis von § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG -> Ausschluss des Vorsteuerabzuges für überwiegend nicht abzugsfähige Ausgaben nach § 20 Abs. 1 Z 1 und Z 2 lit. a EStG -> u.a. Aufwendungen für private Wohnzwecke

  28. Gemischte Nutzung von GebäudenZuordnung nach VwGH • Überwiegen der Nutzung pro Raum-> Einteilung in betriebliche/private Räume • Aufteilung: Verhältnis Nutzfläche betriebl. Räume zu Nutzfläche private Räume • 10%-Grenze ist nicht relevant • Vorsteuerabzug im Ausmaß der unternehmerischen Nutzung (Ausnahme: voller VSt-Abzug bei untergeordneter Privatnutzung

  29. Kinderbetreuungskosten, Arbeitgeberdarlehen, Ausbildung/Fortbildung/Umschulung, KFZ und Pendlerpauschale etc. Betriebsausgaben, Werbungskosten, Lohnsteuer

  30. Neuerungen • Zuschüsse des AG zur Kinderbetreuung:Rückwirkende Erhöhung ab 1.1.2013 auf 1.000,- Euro pro Kind • Arbeitgeberdarlehen:Zinssatz ab 1.1.2014: 1,5% p.a. • KfZ-Sachbezug:Anhebung des monatlichen Höchstbetrags auf EUR 720,- ab 1.3.2014

  31. Absetzbarkeit von Bildungsmaßnahmen NEU abzugsfähig sind: • Aufwendungen, die private Veranlassung nahe legen, aber für die Einkünfteerzielung notwendig sind • Persönlichkeitsbildung, sofern berufliche Schulung erforderlich • Bildungsmaßnahmen zur Verbesserung bestimmter Schlüsselqualifikationen

  32. Absetzbarkeit von Bildungsmaßnahmen NEU nicht abzugsfähig sind: • Outplacement Programme

  33. Pendlerpauschale Kleines/großes Pendlerpauschale abhängig von • Zumutbarkeit, ein Massenbeförderungsmittel zu benutzen und • Entfernung zwischen Wohnung und Arbeits-stätte • Rechtssicherheit durch Pendlerrechner

  34. Pendlerrechner • Benutzung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels • Kombination zwischen Massen- und Individualverkehrsmitteln • Zumutbarkeit der Benutzung eines Massenverkehrsmittels, wenn zumindest für halbe Strecke verfügbar

  35. Pendlerrechner Entfernungsabhängige Höchstdauer • Vergleichsmaßstab bei Entfernungen zwischen 60 und 120 Minuten • Berechnung: 60 min + 1 min pro km • Diese wird der tatsächlichen Dauer gegenübergestellt • Tatsächliche Dauer > entfernungsabh. Höchstdauer -> Unzumutbarkeit öff. VKM

  36. Zumutbarkeit Benutzung Massenverkehrsmittel

  37. Strecke unter 60 min Zumutbarkeit Benutzung Massenverkehrsmittel -> Kleines Pendlerpauschale

More Related