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Psychiatrisch auffällige Schüler: Gefahren und mögliche Interventionen

Psychiatrisch auffällige Schüler: Gefahren und mögliche Interventionen. Beitrag um Seminar der BAG Polizei der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen in Reinhausen. 6. November 2008 Bernhard Prankel.

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Psychiatrisch auffällige Schüler: Gefahren und mögliche Interventionen

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  1. Psychiatrisch auffällige Schüler: Gefahren und mögliche Interventionen Beitrag um Seminar der BAG Polizei der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen in Reinhausen 6. November 2008 Bernhard Prankel

  2. Schnittstellen zwischen Polizei, Schule, Jugendamt und Kinder- und Jugendpsychiatrie • Häufig:EigentumsdelikteSachbeschädigungGewalttatenSchulvermeidungSucht • Selten:IntensivtäterSexueller MissbrauchAmokläufer

  3. ÜBERSICHT Am Beispiel eines jugendlichen Intensivtäters (Marc, 15 Jahre) soll dargestellt werden, welche Bedeutung psychische Störungen für die Planung und Durchführung von Interventionsstrategien im Verbund der Helfer (Schule, Polizei, Jugendamt, Klinik) haben kann.

  4. Marc: Vorstellungsgrund Telefonische Anmeldung durch das Jugendamt und Vorstellung durch die Polizei: • Intensivtäter  Fremdgefährdung • Schulvermeidung  Kindeswohl gefährdet • Jugendhilfe, Verurteilungen und schulische Sanktionen waren erfolglos. Straftaten: Sachbeschädigung, Fahren ohne Füh-rerschein, gefährlicher Eingriff in den Straßenver-kehr, schwerer Diebstahl, gefährliche Körperverlet-zung, Freiheitsberaubung, Falschgeld, Waffende-likte, Betrug, räuberische Erpressung, BtM-Delikte einschl. Heroin. Die sorgeberechtigte Mutter ist erst mit der Behandlung einverstanden, als ihr der Entzug des Sorgerechtes droht.

  5. Marc: Frühe Entwicklung • Nikotin und Alkohol in der Schwangerschaft. • Bei Geburt untergewichtig. • Vorsorgeuntersuchungen fehlen. • Die Mutter kann zur frühkindlichen Entwicklung nichts mehr sagen. • Dokumente (Zeugnisse und Krankenkassenunterlagen) sind verloren.

  6. Marcs Familie • Psychosozial beeinträchtigte und lernbehinderte Mutter, Analphabetin. • Drei jüngere Geschwister mit ähnlicher Symptomatik (Schulvermeidung, Straftaten). • Erhebliche Straftaten des derzeit inhaftierten Vaters und auch im näheren Umfeld. • Vielfache Umzüge wegen Beschwerden aus dem Umfeld, vermutlich auch um staatlichen Eingriffen zu entgehen.

  7. Marcs Helfersystem Das Gericht hat ein halbes Jahr zuvor eine geschützte Behandlung nach §1631b BGB genehmigt. Die Polizei ist bereit, den Jungen vorzustellen. Im Jugendamt sind wegen der Umzüge der Familie drei Mitarbeiter mit der Familie befasst. Klinik 1 hat Marc zwei Jahre zuvor drei Monate lang stationär behandelt und eine stationäre Jugendhilfe empfohlen. Eine neuerliche Behandlung lehnt sie ab. Klinik 2 schätzt den Fall ähnlich ein, bietet aber eine vorläufige stationäre Akutintervention an.

  8. Marc: Risikofaktoren • Mangelnde Ressourcen: Sozialhilfe, Schulden; Wohnung in einem sozialen Brennpunkt; Sprachdefizite, Analphabetismus; erhebliche psychosoziale Schwächen der Mutter. • Beeinträchtigte Bindungen: Inhaftierung des Vaters; vielfache Umzüge. • Mangelnde Verantwortlichkeit: Straftaten und Drogenmissbrauch in der Familie.

  9. Marc: Ressourcenstatus • Individuelle Funktionen:Marcs Haltung, Gestik und Mimik sind undifferenziert, er spricht verwaschen und dysgrammatisch, kann nicht lesen oder schreiben. Er denkt undifferenziert, kreist im Denken, ist (zumindest) lernbehindert. Er orientiert sich an seinen unmittelbaren Bedürfnissen. • Kontaktfunktionen:Abhängig vom Gegenüber wirkt Marc wehleidig-weinerlich bis dominant (gegenüber der Mutter), unterwürfig bis fordernd (Stärkere) oder aggressiv bis gewalttätig (Schwächere). Seine Mutter ist scheinbar hilflos, agiert aber zusammen mit der Familie im Hintergrund. • Gesellschaftliche Funktionen:Marc scheint sich überall anzupassen und Lücken und Nischen zu finden, um seinen Bedürfnissen und Interessen nachzugehen. Er ist erheblich verleitbar.

  10. Diagnosen: Marc • Reaktive Bindungsstörung ihm Rahmen einer chronischen Vernachlässigung mit unregelmäßigem Schulbesuch, chronischer Schulvermeidung, Kriminalität • Globale Entwicklungsstörung mit Lernbehinderung (kein Lesen und Schreiben), Sprech- und Sprachstörung • Cannabis- und Heroinmissbrauch

  11. Diagnosen: Familie Marcs Mutter hat die vitale Notwendigkeit von Zuwendung (Versorgung und Aufmerksamkeit) selbst nie erfahren. Mangels eines eigenständigen Bewusstseins ist sie suggestibel und der Großfamilie ausgeliefert. Ihre Kinder leiden alle unter ähnlichen Symptomen; sie können von ihrer Mutter auf absehbare Zeit Versorgung und Aufsicht, Kontrolle und Lenkung, Sicherheit und Orientierung oder eine Vorbildfunktion nicht erwarten.

  12. Exkurs Bindungsstörung (1) Der Einfluss fehlender Bindung: "Neben dem Bad und der Milchküche standen Arbeitstische. Auf dem ersten trocknete die erste Betreuerin das vom Bad herausgereichte Kind ab, reichte es weiter auf den nächsten Tisch. Dort wurde gepudert. Am dritten Tisch wurde gewogen. Am vierten Tisch gab es frische Schlafkleider. Sogar eine fünfte, wieder von einer anderen Person durchgeführte Handhabung war zu beobachten: das Ins-Bett-Legen selbst." (MEHRINGER 1985, S.20-21, zit. nach UNZNER 1999, über Heime der fünfziger Jahre in Deutschland).

  13. Exkurs Bindungsstörung (2) Die innere Welt, wenn keine Bindung angeboten wurde: „Stellen Sie sich vor, wie irritierend und erschreckend eine Welt wäre, wenn Sie andere Menschen nicht als geistvolle Menschen, sondern als fremdartige Hautsäcke wahrnähmen, die sich zufällig und unvorhersehbar bewegen.“ (Gopnik et al. 1999, S. 54; Übers. B.P.).

  14. Exkurs Bindungsstörung (3) Symptome einer Bindungsstörung: • Soziale Enthemmung • Stereotyper Ausdruck (Kommunikation und Gefühle) • Fehlende Einfühlung • Geringes Zeitgefühl (kaum Reflexion, kaum Planung, mangelnde Konzentration)

  15. Exkurs Bindungsstörung (4) Prognose einer Bindungsstörung: • Unreifes Bewusstsein mit eingeschränkter Verantwortlichkeit • Leistungsschwächen • Dissozialität und Verwahrlosung • Straffälligkeit, Drogenabhängigkeit • Soziale Promiskuität, frühe Elternschaft  Umfangreicher Hilfe- und Schutzbedarf

  16. Behandlungsziele Marc: • Elementare Entwicklungsstrukturen: Bindung, Ressourcen, Bewusstsein und Verantwortlichkeit. • Prosoziale „Schneisen“: Interessenbildung, Schule, Ausbildung, Arbeit und prosoziale Freunde statt Abhängen im Milieu. • Basale Kulturtechniken: Hygiene, Mahlzeiten, Sprache, Lesen und Schreiben. Familie: • Versuch der Einführung familiärer Versorgungs-strukturen. • Behandlung der Geschwister.

  17. Behandlungsmethoden • Individuelle hoch-strukturierende und gestufte Tages- und Wochenpläne mit Aufgaben zu den Behandlungszielen: Hygiene, Mahlzeiten, Schule, Haushalt, Interessenbildung, Freizeit, prosoziale Kontakte. • Permanente offene Reflexion, Rollenspiele. • Klare positive und negative Verstärker, empfindliche Konsequenzen, etwa rigide Kontaktsperren, streng abgestufte Regelung des Ausgangs. • Familienarbeit. • Kooperation innerhalb des Helfersystems.

  18. Marc: Behandlungsergebnisse Individuelle Funktionen:Zunächst starkes Interesse und Engagement für Stationsangebote, Haushalt, Sport, Klinikschule, Lese- und Schreibübungen. Deutlich verlängerte Aufmerksamkeit und Konzentration. Kontaktfunktionen:Denunzierung von Mitpatienten, Stehlen, Promiskuität. Widerstand in der Familie. Zunächst Entlastung im Helfersystem, später latente Unsicherheit. Gesellschaftliche Funktionen: Zunächst gut lenkbar. Zeigte Überwachungslücken auf, ohne sie zu nutzen.  Der Einfluss der Bezugspersonen gewinnt, Marc wird entlassen, die Familie zieht um.

  19. Fazit: Marc Marc ist extrem anpassungsfähig. Ein Veränderungspotential eröffnet sich nur durch erhebliche Eingriffe: Individuelle Funktionen:Primär keine Verhand-lung; stattdessen Konfrontation und „Provokation“. Kontaktfunktionen:Keine primäre Bindungs-arbeit; Unterbrechen negativer Bindungen, Anleitung zum Aufbau positiver Beziehungen. Parallel Intensivarbeit in der Familie. Gesellschaftliche Funktionen:Ständiges unmit-telbares Feedback (1) über die Beteiligung von Marc an dem Geschehen um ihn herum, (2) über seine Erfolge und Fehler, (3) über das Miteinander.

  20. Fazit: Helfer Verfügen wir über entsprechende Strukturen? • „Individuelle Funktionen“ der Professionellen:Konsequentes Ausschöpfen der fachlichen Kompetenz aller Beteiligter, um Spielräume zu schließen. • „Kontaktfunktionen“ der Professionellen:Fallbezogene Kooperationsvereinbarung, z.B.: • Einigung auf einen übergreifenden Fallmoderator. • Aufgaben und Rollen der Partner werden festgelegt. • Erfolge und Fehler werden sachlich rückgemeldet. • „Gesellschaftliche Funktionen“ der Professionellen:Polizei und Justiz, Schule, Jugendamt und Therapeuten etablieren eine partnerschaftliche und entwicklungs-orientierte Versorgung.

  21. Exkurs: Die Wirkung institutioneller Faktoren auf die kindliche Entwicklung „Bei Kindern, diekeine guten Schulenbesuchen, verdoppelt sich die Wahrscheinlichkeit unregelmäßigen Schulbesuchs; dadurch verlassen wiederum doppelt so viele Kinder die Schule ohne Abschluss. Bei diesen verdoppelt sich die Wahrscheinlichkeit für unqualifizierte Arbeitsplätze undunregelmäßige berufliche Lebensläufe.“ (RUTTER 1993 S. 33-34). Gut sind diejenigen Schulen, in denen sich die Lehrer untereinander gut verstehen: Jeder weiß um seine Beteiligung am Ganzen, Erfolge wie Fehler werden gleichermaßen genutzt, und es geht allen um ein sinnvolles professionelles Miteinander. Dies gilt auch für komplexere Organisationen.

  22. Ein künftiges Behandlungskonzept für Marc? Gericht: Bewährungsurteil als Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung (Strafrecht; ggf. Sorgerecht, Betreuungsrecht) mit der Festlegung von Erfolgskriterien und ergebnisabhängigen Konsequenzen. Jugendamt, Schule und Therapeuten: Eine Helferkonfe-renz konkretisiert die Erfolgskriterien und Konsequenzen. Sie arbeitet einen Entwicklungsplan mit Zielen und Stufenplänen für das Kind und die Familie aus. Sie legt die Methoden fest (z.B. sechs Monate stationäre Behandlung, anschließend für zwei Jahre stationäre Erziehungshilfe; tägliche aufsuchende Familienhilfe). Rückmeldung: Helferkonferenzen im Abstand von 6-8 Wochen dokumentieren die Fortschritte und passen ggf. die Entwicklungspläne an. Ein Protokoll ergeht an das Gericht.

  23. Vorläufige Ergebnisse • Wir (Polizei und Justiz, Jugendhilfe, Bildung und Behandlung) haben nicht für alle gesellschaftlichen Schicksale gute Ad-hoc-Lösungen. • Diagnosen und Prognosen können die Gefährlichkeit und den Interventionsbedarf einschätzen helfen. • Wir erreichen die Betroffenen besser, wenn wir unsere jeweils hohen Kompetenzen flexibel ein-setzen, und wenn wir konkrete Maßnahmen für eine verlässliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit vereinbaren. • Für die Behandlung ist ein Vertrauensverhältnis oder die Freiwilligkeit der Behandlung primär nicht notwendig bzw. indiziert, solange die Betroffenen ihre gesellschaftliche Verantwortlichkeit nicht bewusst und wirksam übernehmen. Die Erfolgswahrscheinlichkeit sinkt dadurch nicht (z.B. HENGGELER 2005).

  24. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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