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Prioritätendiskussion

Prioritätendiskussion. Ergebnisse der Arbeitsgruppe II (Dienst- und Arbeitsrecht). Die finanziellen Rahmenbedingungen der Evangelischen Kirche im Rheinland werden sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in grundlegender Weise verändern. These 1.

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Prioritätendiskussion

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Presentation Transcript


  1. Prioritätendiskussion Ergebnisse der Arbeitsgruppe II (Dienst- und Arbeitsrecht)

  2. Die finanziellen Rahmenbedingungen der Evangelischen Kirche im Rheinland werden sich in den nächsten Jahren und Jahrzehnten in grundlegender Weise verändern. These 1

  3. Entwicklung der Bevölkerung und der evangelischen Kirchenmitglieder von 2002 bis 2030 Deutschland insgesamt

  4. Kirchenmitglieder nach Altersgruppen 2002 bis 2030Mitgliedschaftsprognose 2002 bis 2030 - Deutschland insgesamt - Kirchenmitglieder in Millionen

  5. Im Jahr 2030 wird die evangelische Kirche ein Drittel weniger Mitglieder als im Jahr 2002 haben. Sie wird nur noch über die Hälfte ihrer Finanzkraft verfügen. Die Situation 2030

  6. Die Veränderung der finanziellen Rahmenbedingungen wird zu einer massiven Veränderung der Gestalt der Evangelischen Kirche im Rheinland führen. Dieser Veränderungsprozess ist bereits im Gange. These 2

  7. Unsere Kirche steht vor der Notwendigkeit, ein Bild der Kirche von morgen und übermorgen zu entwickeln. These 3

  8. Der kommende Veränderungsprozess stellt eine eminente Herausforderung für das gesamte Personalwesen unserer Kirche dar. Der größte Problemdruck besteht im Bereich des Pfarrdienstes. These 4

  9. 111 Pfr./Pfrinnen im Wartestand 126 Pfr./Pfrinnen in Freistellung x Pfr./Pfrinnen in nicht mehr finanzierbaren Stellen = 200 + x Menschen mehr als Stellen Derzeitiger Personalüberhangim Pfarrdienst

  10. Entwicklung des Pfarrdienstes in der EKiR

  11. Es ist schnellstmöglich die Lösung von 5 strategischen Schlüsselaufgaben anzugehen: Schaffung einer Übersicht über die Personalplanung der Anstellungsträger Neuregelung des Wartestandes Neuregelung des Zugangs zum Pfarrdienst Schaffung der Grundlagen für eine Personalplanung und –steuerung im Pfarrdienst Verlängerung der aktiven Dienstzeit im Pfarramt These 5

  12. Regelmäßige Abfrage der Planungen Schaffung eines mit Hilfe der EDV geführten landeskirchlichen Stellenplanes für sämtliche Pfarrstellen Verfügbarmachung zuverlässigen Zahlenmaterials für zukünftige Planungen Schaffung einer Übersicht über die Personalplanung der Anstellungsträger

  13. Maßnahmen zur Weiterqualifizierung Einführung von zbV-Stellen Personalauswahlverfahren Angliederung an vakante Pfarrstellen Anderweitiger Einsatz Erweitertes Vorschlagsrecht der Kirchenleitung Versetzung in den Ruhestand nach 5 Jahren Neuregelung des Wartestandes

  14. Schaffung eines zentralen Auswahlverfahrens für Neuzugänge Auswahlverfahren unter den derzeit Wahlfähigen Sofortige Beendigung des Sonderdienstes Entwicklung von Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Anregung von Reformüberlegungen auf EKD-Ebene Neuregelung des Zugangs zum Pfarrdienst

  15. Verbesserung und konsequente Anwendung des rechtlichen Instrumentariums Regionale Personalplanung auf Kirchenkreisebene – landeskirchlich koordiniert Einführung der Möglichkeit der Abordnung in der Evangelischen Kirche im Rheinland (§ 76 PfDG) Schaffung der Grundlagen für eine Personalplanung und –steuerung

  16. Möglichst frühzeitig ins Pfarramt hineinkommen Möglichst bis 65 Jahren im Pfarramt verbleiben Verlängerung der aktiven Dienstzeit im Pfarramt

  17. Jahre • Zyklus • Faktor • *100 Stellen • 100 • 34 • 2,9 • 290 • 100 • 25 • 4,0 • 400 • Mehrbedarf: • 110 Mehrbedarf durch kürzere Dienstzeit Folgen: • Höherer Personalbedarf • Größerer Ausbildungsbedarf • Höhere Folgekosten (+ 25% Versorgungskosten!) • Höherer Verwaltungsaufwand

  18. Die Herausforderungen, vor denen die Evangelische Kirche im Rheinland im Bereich der öffentlich rechtlichen Dienstverhältnisse steht, werden nur bewältigt werden können, wenn es zu einer Neuansiedlung dieser Dienstverhältnisse auf der Ebene der Kirchenkreise kommt. These 6

  19. Auf die generelle Befristung der Übertragung einer Pfarrstelle sollte verzichtet werden. Die Befristung der ersten Übertragung kann nur bei Verabschiedung des Maßnahmenpaketes „Strategische Schlüsselaufgaben“ bestehen bleiben. These 7

  20. Das Besoldungsrecht steht staatlicherseits vor einer Neuordnung. Derzeit erscheinen deshalb in diesem Bereich nur drei Maßnahmen als sinnvoll: Differenzierung der Pfarrstellen in A 13 und A 14 Stellen Neuordnung des gesamten Zulagenwesens Neuregelung der Richtlinien hinsichtlich Stellenkegel und Stellenbewertung These 8

  21. Die Überlegungen zu einer Neuordnung der Versorgungskasse sind zu begrüßen. Die verabredeten Steigerungen der Versorgungskassenbeiträge sind umzusetzen. Es sollten baldmöglichst weitere Maßnahmen zur Stärkung der Versorgungskasse ergriffen werden. (= Zusätzliche Einzahlungen in die Versorgungskasse). These 9

  22. Die Beihilfebearbeitung der Beihilfen für Kirchenbeamte/-beamtinnen ist beim bbz zu zentralisieren. Es ist ein solidarisches Finanzierungssystem für diese Beihilfen einzuführen. These 10

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