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Slowenien Kleines Land (ca. 2 Mill. Ew., ca. 20.270km 2 )

Slowenien Kleines Land (ca. 2 Mill. Ew., ca. 20.270km 2 ) Bis 1918 Teil der Habsburgermonarchie, dann Teil des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen, 1929 umbenannt in Königreich Jugoslawien Ungelöste Nationalitätenproblematik seit Habsburgermonarchie

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Slowenien Kleines Land (ca. 2 Mill. Ew., ca. 20.270km 2 )

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Presentation Transcript


  1. Slowenien Kleines Land (ca. 2 Mill. Ew., ca. 20.270km2) Bis 1918 Teil der Habsburgermonarchie, dann Teil des Königreichs der Serben, Kroaten und Slowenen, 1929 umbenannt in Königreich Jugoslawien Ungelöste Nationalitätenproblematik seit Habsburgermonarchie Teilung im WW II in drei Zonen (deutsch, italienisch und ungarisch), Umsiedlungen vor allem in der deutschen Zone Nationaler Befreiungskampf unter Leitung der KP, aber auch militärische Einheiten, die mit den Nationalsozialisten kollaborierten 1945 Ausrufung der Föderativen Republik Jugoslawien (FLRJ), SLO als Teilstaat, slowenisches Küstengebiet, das bis dahin zu Italien gehörte, integriert bis 1947 Verstaatlichung des gesamten privaten Sektors, Industrialisierung der vormals stark agrarischen Gesellschaft, zentralistisches Modell nach sowjetischem Vorbild 1948 Bruch mit der UdSSR: Dezentralisierung, Entstaatlichung, Selbstverwaltung

  2. Slowenien seit 1963 Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien (SFRJ), in der Bundesverfassung von 1974 wurden die Teilrepubliken innenpolitisch und verfassungsrechtlich als Staaten definiert und den Völkern Souveränität zuerkannt Die Sozialistische Republik Slowenien war der am stärksten westlich orientierte Teil YU und ökonomisch am besten entwickelt Tod Titos 1980: Zuspitzung interner ökonomischer und politischer Konflikte, Krise v.a. auch wegen der großserbischen Hegemoniebestrebungen Friedlicher Systemwechsel: Demos-Bewegung (seit 1989, Zusammenschluss von Oppositionsparteien) gemeinsam mit Reformkommunisten Verfassungsänderungen bzw. -ergänzungen u.a. in Richtung demokratische Mehrparteienwahlen und gewerkschaftlichem Pluralismus, Streichung der Bezeichnung „Sozialistische“ Republik“ Erste freie Wahlen 1990: Bildung einer nichtkommunistischen Regierung

  3. Slowenien Referendum auf Vorschlag der Sozialistischen Partei: überwältigende Mehrheit (88,5%) für Unabhängigkeit (Beteiligung 93,2%), Proklamation durch Parlament 1991, 10 Tage später Angriff der jugoslawischen Volksarmee, Waffenstillstand nach 10 Tagen Krieg; EG vermittelte > Unabhängigkeit um 3 Monate verzögert Ende 1991 Verabschiedung der neuen Verfassung, 1992 Aufnahme in die UNO (schon vor Unabhängigkeit EG orientiert, auch als Ausdruck des Bruches mit Belgrad und dem Balkan) politisch und ökonomisch im Vgl. zu anderen Transformationsstaaten sehr fortgeschritten, Transformation als „success story“, Rückgriff auf Institutionen und Strukturen des Bundestaatssystem und lokale/ regionale Selbstverwaltung Privatisierungsgesetz 1993, StaatsbürgerInnen erhielten Zertifikate, die sie als Aktien in Unternehmen ihrer Wahl anlegen konnten Entstaatlichung: in natura zurück erstattet oder aus staatlichem Entschädigungsfonds;1995 Moratorium für Rückgabe von Großbesitz; Privatisierung von Banken, Versicherungen und des Telekommunikationssektors erst seit 2001; anfangs Vfg. Verbot für Kauf von Grundstücken durch AusländerInnen, später mgl. nach 3 Jahren Ansässigkeit

  4. Slowenien Probleme mit Nachbarländern: • Avnoj-Bestimmungen, Mitte der 1990er Jahre trilaterale Erklärung über gute Beziehungen H/I/SLO, gemeinsame Historikerkommission SLO/A • „Kärnten wird einsprachig“-Kampagne, Ortstafelproblematik • Problem mit Kroatien wegen Grenzen (bis Mitte der 1990er Jahre Einigung über 90% des Grenzverlaufs auf dem Festland) Systemtyp: Parlamentarisches System, Teilung der Funktionen nicht in der Verfassung sondern durch Gesetze geregelt Verfassung: 1991 nach westlichem Vorbild, garantiert Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit, Menschen- und Bürgerrechte, Schutz nationaler Minderheiten; Präambel: Selbstbestimmungsrecht des slowenischen Volkes Verfassungsänderungen: • Initiative von mindestens 20 Abg. der ersten Kammer oder 30.000 WählerInnen, Verfahrenseinleitung: 2/3 der Anwesenden, Beschluss: 2/3 aller Abgeordneten, • 30 Abg. können Plebiszit zu Verfassungsänderung verlangen (Wahlbeteiligung > 50% und Mehrheit muss zustimmen)

  5. Slowenien Parlament: Bedingtes oder unvollständiges Zweikammernsystem seit 1992 Staatsversammlung/ Nationalversammlung:starke Kammer mit vielen Funktionen, 90 Abg. (je 1 Sitz italienische und ungarische Minderheit), 4 Jahre Abgeordnetenmandat und Regierungsamt sind nicht vereinbar • einziges Gesetzgebungsorgan, ratifiziert völkerrechtliche Verträge, schreibt Volksentscheide aus, bestimmt MinisterpräsidentIn, wählt Minister, Mitglieder des Vfg.-Gerichts und Ombudsmann, entscheidet über Vertrauensfrage bzw. Misstrauensvotum, kann parlamentarische Untersuchung über Angelegenheiten öffentlicher Bedeutung anordnen, wenn 1/3 der MPs zustimmt, Ausschüsse mit Ausnahme der Untersuchungsausschüsse sind in der Regel öffentlich • Auflösung durch Präsident, wenn keine Einigung über Ministerpräsident bzw. wenn dieser Vertrauensfrage stellt und nicht die Stimmen der Mehrheit der Abgeordneten erhält bzw. nicht binnen 30 Tagen neuer Ministerpräsident gewählt wird oder dem alten doch noch das Vertrauen ausgesprochen wird Staatsrat/ Nationalrat: 40 Mitglieder, bringt Korporatismus zum Ausdruck: institutionalisierte Vertretung funktionaler Interessen • hpts. beratende Funktion, aber auch Gesetzesinitiative und suspensives Veto gegen Gesetze, kann Referendum und Untersuchungsausschüsse beantragen

  6. Slowenien Wahlsystem: Wahlgesetzänderung braucht 2/3 Mehrheit (obwohl einfaches Gesetz) Staatsversammlung/ Nationalversammlung • Verhältniswahlsystem in Mehrpersonenwahlkreisen, Parteilisten mit Präferenzstimmen, seit 2000: 4%-Klausel • je ein ungarischer und ein italienischer Abgeordneter als Vertreter anerkannter autochthoner Minderheiten nach Mehrheitswahl von Minderheitenangehörigen gewählt, bei Gesetzen, die auschliesslich die Rechte der jeweiligen Minderheit betreffen, absolutes Vetorecht Staatsrat/ Nationalrat • 22 Wahlkreise unterschiedlicher Größe, mittelbare Wahl überWahlkörper

  7. Slowenien Gesetzgebung: • Initiativrecht: Regierung, MPs der Staatsversammlung,Staatsrat und 5.000 Wahlberechtigte (in der Regel meist Regierung) • Im regulären Verfahren drei Lesungen, aber auch beschleunigtes und abgekürztes Verfahren mgl. (in Ausnahmesituationen) • Veto des Staatsrates kann von Staatsversammlung mit absoluter Mehrheit überstimmt werden Plebiszit: • bundesweit, verpflichtend auf Antrag von 1/3 MPs der Staatsversammlung, des Staatsrats oder 40.000 BürgerInnen • bindend wenn Mehrheit der abgegebenen Stimmen dafür

  8. Slowenien Regierung: Laut Vfg. kann Staat nicht ohne Regierung, in Krisenzeiten kann Amtsdauer der Regierung verlängert werden Ministerpräsident wird von Staatsversammlung auf Vorschlag des Präsidenten mit absoluter Mehrheit aller MPs gewählt, er bestellt die Minister, Hearing vor zuständigem Ausschuss, dann Wahl durch Mehrheit der Anwesenden Konstruktives Misstrauensvotum (gegenüber Regierung oder einzelnem Minister mgll., erfolgreich 1992) auf Vorschlag von 10 Abgeordneten; Ministerpräsident kann Vertrauensfrage stellen (führte 2000 zum Sturz der Regierung); Nationalversammlung kann Regierung beim Verfassungsgerichtshof anklagen • 1990-1992 Lojze Peterle • 1992, 1996 und 2000 Janez Drnovšek, seit dieser 2002 Präsident wurde Tone Rop • seit 2004 Janez Jansa (liberal-konservative Slowenische Demokratische Partei, errang etwa 29% der Stimmen): Regierungskoalition aus SDS (Slowenische Demokratische Partei, ehem. Sozialdemokratische Partei Sloweniens), NSI (Christliche Volkspartei), SLS (Slowenische Volkspartei und DeSUS (Demokratische Partei der Rentner Sloweniens)

  9. Slowenien Präsident: Direkte Wahl, absolute Mehrheit im 1 Wahlgang, Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten im 2. Wahlgang, 5 Jahre, 1x Wiederwahl repräsentative Funktion, Oberbefehl Streitkräfte, schlägt nach Beratung mit Fraktionsvorsitzenden Ministerpräsident vor, Vorschlagsrecht für Vfg.-RichterInnen, in Ausnahmezuständen auf Antrag der Regierung Notverordnungen; Funktionen übernimmt bei längerer Verhinderung Präsident der Staatsversammlung kann aufgrund Verfassungsbruchs oder grober Gesetzesverstöße abgesetzt werden, wenn 30 Abgeordnete Anklage erheben und das Verfassungsgericht ihn mit 2/3 des Amtes enthebt, Staatsversammlung kann wegen politisch schädlichen Verhaltens Untersuchungsverfahren einleiten • 1992-2002 parteiunabhängiger Milan Kučan (bereits Präsidiumspräsident der Teilrepublik SLO im ehemaligen YU und 1986 bis 1989 Präsident des Bundes der Kommunisten sowie Anführer demokratischer Reformen), Garant für Stabilität und Kontinuität, Integrationsfigur • 2002-2007: Wunschnachfolger Janez Drnovšek (postkommunistisch) • seit 2007: parteiloser Kandidat der Sozialdemokraten und Mitte-Links-Parteien Danilo Türk

  10. Slowenien Parteiensystem: Erste Parteien bereits Ende 19.Jhdt.; Ära Tito: Prinzip der pluralistischen Selbstverwaltung (Interessenartikulation) als Alternative zum Parteiensystem; bereits vor Systemwechsel aktive Zivilgesellschaft 1989 Parteien/Verbände/Vereine wieder als Akteure aufgetaucht; Parteienszene fragmentiert, häufige Parteiwechsel Klerikal, liberal, sozialistisch als zentrale gesellschaftliche Konfliktlinie; starke lokale und regionale Bezüge; Parteinahmen täuschen oft; Spektrum von Miitte-Links über Mitte und Christlich-Konservativ bis lLberal-Populistisch zu Nationalistisch-Rechtsextrem Angehörige von Polizei und Streitkräften dürfen nicht Mitglieder in Parteien sein, Richter und Staatsanwälte kein Parteiamt übernehmen Wahlen 2004 • SDS (Slowenische Demokratische Partei, ehem. Sozialdemokratische Partei Sloweniens), liberalkonservativ: 29,1% • LDS (Liberaldemokratische Partei Sloweniens), liberal: 22,8% • SD (Sozialdemokraten), sozialdemokratisch: 10,2% • NSI (Neues Slowenien/ Christliche Volkspartei), christdemokratisch: 9,1% • SLS (Slowenische Volkspartei), agrarisch: 6,8% • SNS (Slowenische Nationalpartei), nationalistisch6,3% • DeSUS (Demokratische Partei der Rentner Sloweniens), 4,0% • Grüne scheiterten an der 4%-Hürde

  11. Slowenien EU-Annäherung: 1993 Kooperationsabkommen, 1996 Assoziierungsabkommen mit EU und Beitrittsantrag, Eröffnung der Beitrittsverhandlungen 1998, „Musterkandidat“ EU- und NATO-Abstimmung:2003, sehr große Mehrheit für Beitritt zu EU (89,61%) und Zweidrittelmehrheit für Beitritt zu NATO (66,02%); Beteiligung 60,29%, EU- und NATO-Beitritt 2004 EP-Wahlen:Wahlbeteiligung 28,34% Mitglied der Eurozone seit 2007 EU-Ratsvorsitz: erstes Halbjahr 2008 (als erster der 2004 beigetretenen Staaten): • rasche Ratifizierung des Reformvertrags um als Vorsitzland des Rates der Vorbildrolle gerecht zu werden (ratifizierte Reformvertrag als zweites Land nach Ungarn, Slowenische Nationalpartei wolle – erfolglos – Referendum) • Unterstützung für ukrainische Bemühungen um „europäische Perspektive“ und NATO-Mitgliedschaft

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