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Lärmsanierungsprojekte Region Flughafen FLH

Lärmsanierungsprojekte Region Flughafen FLH. Überschneidung Flug- und Strassenlärm. Lärmsanierung Staatsstrassen Region FLH. Lukas Ostermayr SNZ Ingenieure und Planer AG 22. April 2010 / Zürich. Überschneidung Sanierungspflicht.

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  1. LärmsanierungsprojekteRegion Flughafen FLH ÜberschneidungFlug- undStrassenlärm Lärmsanierung Staatsstrassen Region FLH Lukas OstermayrSNZ Ingenieure und Planer AG 22. April 2010 / Zürich

  2. Überschneidung Sanierungspflicht • Die Überschneidung der Sanierungspflicht betrifft nicht die Massnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg (nur Strassenlärm). • Betroffen von der Überschneidung sind aus der Optik Strassenlärm: • AW-Fenster (Pflicht) • Beitragsfenster zwischen IGW und AW (freiwillig) • Betroffen von der Überschneidung sind aus der Optik Flughafen: • AW- und IGW-Fenster (Pflicht)

  3. Überschneidung Flug- und Strassenlärm: Situation Grundlage: EMPA, Fluglärmbelastung 2008

  4. Unterschiede in der Sanierung • Vom Fluglärm sind i.d.R. alle Fassaden und allfällige Dachflächenfenster betroffen • Der Flughafenbetreiber muss alle Fenster von lärm-empfindlichen Räumen mit IGW-Überschreitungen sanieren • Vom Strassenlärm ist i.d.R. nur ein Teil der Fassaden betroffen • Der Strassenhalter muss alle Fenster von lärmempfindlichen Räumen mit AW-Überschreitungen sanieren • an Fenster mit IGW-Überschreitungen werden freiwilligeBeiträge entrichtet

  5. Unterschiede in der Bearbeitung • Der Flughafen bearbeitet bei Gebäuden mit möglichen IGW-Überschreitungen alle Fenster von lärmempfindlichen Räumen (und damit alle Wohnungsgrundrisse) und ermittelt die vollen Fensterkosten (bei Nachtlärm inkl. allfällig gewünschte Lüftern in Schlafräumen). • Die FALS muss nur diejenigen Fenster bearbeiten, die strassenseitige AW-/IGW-Überschreitungen aufweisen. • Die FALS muss nur bei Fassaden mit AW-Überschreitungen die vollen Fensterkosten (und allenfalls Lüfterkosten) ermitteln • Bei IGW-Fenster ermittelt die FALS nur die Anzahl Fenster und weist diesen einen fixen Beitrag zu

  6. Beabsichtigtes Vorgehen • Die Bearbeitung von Massnahmen (an der Quelle und) auf dem Ausbreitungsweg (LSW) erfolgt unabhängig vom Fluglärm • Gebäude, die in die Sanierungspflicht des Flug-hafens fallen, werden vollständig vom Flughafen Zürich bearbeitet • Die FALS wird der Flughafen Zürich AG 50 % der AW-Fenster-Kosten und die Hälfte des freiwilligen Beitrags an IGW-Fenster (aus Optik Strassenlärm) überweisen

  7. Schwierigkeiten der Abgrenzung • Da nach wie vor kein rechtsgültiger Schallschutz-Perimeter existiert, sind die Grenzen des IGW-Gebietes des Flughafens noch nicht klar • Damit kann auch noch nicht exakt festgelegt werden, welche Gebiete bezügl. SSF von der FALS bearbeitet werden müssen

  8. Sanierungsstand Flughafen

  9. Zeitplan Strassenlärmsanierung Region FLH • Die Arbeiten für allf. LSW schreiten unabhängig von der Abgrenzung zur Lärmsanierung Flughafen voran (Ämtervernehmlassung ab Mai) • Ab Mai 2010 werden als Pilotversuch einige Liegenschaften durchgerechnet und per zu erstellenden Liste dargestellt. Bis Ende 2010 sollten auch die Beträge “Sanierung und Rückerstattung“ einer Pilotgemeinde bearbeitet sein

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