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Finanzierungsmöglichkeiten

Finanzierungsmöglichkeiten. Stand September 2014. Allgemeine Informationen. Wer ist die Thüringer Aufbaubank?. · Förderbank des Freistaates Thüringen · Gründung 1992, Sitz: Erfurt · Anteilseigner: 100% Freistaat Thüringen · Kundencenter: Erfurt, Gera, Nordhausen, Suhl, Eisenach.

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Presentation Transcript


  1. Finanzierungsmöglichkeiten Stand September 2014

  2. Allgemeine Informationen Wer ist die Thüringer Aufbaubank? · Förderbank des Freistaates Thüringen · Gründung 1992, Sitz: Erfurt · Anteilseigner: 100% Freistaat Thüringen · Kundencenter: Erfurt, Gera, Nordhausen, Suhl, Eisenach

  3. Allgemeine Informationen Was leistet die Thüringer Aufbaubank? · Wirtschafts-, Technologie- und Landwirtschaftsförderung · Wohnungs-, Städtebau-, Umwelt- und Infrastrukturförderung · Kommunalfinanzierung 3

  4. Förderungen in Thüringen Förderung in Thüringen 4

  5. Touristische Infrastruktur

  6. Touristische Infrastruktur Überarbeitung / Neufassung • Thüringer GRW-Richtlinie, Teil II – Wirtschaftsnahe Infrastruktur vom 24.02.2009, hier Tz 2.1.7 • Inhalt:· Förderung der Geländeerschließung für den Tourismus und Errichtung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus • u.a. Wander-, Rad- und Reitwege, unentgeltliche Park- / Rastplätze, öffentliche Toiletten, unentgeltliche Informationszentren und Häuser des Gastes, Promenaden, Skiloipen, Kurparks, unentgeltliche Bootsanlegestellen und Wasserwanderrastplätze, Schwimmsteganlagen, Gradierwerke, Wassertretanlagen 6

  7. Touristische Infrastruktur Überarbeitung / Neufassung • Thüringer GRW-Richtlinie, Teil II – Wirtschaftsnahe Infrastruktur vom 24.02.2009, hier Tz 2.1.7 • Inhalt:· Im Vorjahr geplanten Baus bis 30.08. formlose Förderanfrage stellen • · Fördersatz 60 % – in Ausnahmefällen bis zu 90 % (besonderes Landesinteresse, interkommunale Kooperation, besondere Einfügung in regionale Entwicklungsstrategie) 7

  8. Touristische Infrastruktur

  9. Touristische Infrastruktur Überarbeitung / Neufassung • Landesprogramm Tourismus (Richtlinie vom 07.08.2012) • Inhalt:· Förderung von Investitionen zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur (die in der GRW nicht ffg. sind) • · Förderung des Tourismusmarketings und Kooperationen in den Regionen • · Förderung des Marketings für Veranstaltungen mit besonderer touristischer Relevanz • · Fördersatz 70 %; in Ausnahmefällen bis zu 90 % (besonderes Landesinteresse) 9

  10. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen

  11. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen Überarbeitung / Neufassung • Richtlinie für die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen im Freistaat Thüringen vom 20.06.2008 • Inhalt:· Förderung der Errichtung von Abwasseranlagen für die öffentliche Entsorgung (Kläranlagen, Schmutzwasserkanäle, Bauwerke) • · Vorhaben ist Bestandteil des geprüften Abwasserbeseitigungskonzepts • · Im Vorjahr geplanten Baus zur Aufnahme in das Förderprogramm anmelden • · Fördersatz 65 % – künftig 55 % 11

  12. Förderung Gewässer II. Ordnung • Maßnahmen an Gewässer zweiter Ordnungsowie an Hochwasserschutzanlagen, die in der Unterhaltungslast der Gemeinden liegen Das sind im Einzelnen: • · Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen • · Rückbau von Deichen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes 12

  13. Förderung Gewässer II. Ordnung Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, um den ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer zu verbessern, z. B. durch · Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen,· Verbesserung der Durchgängigkeit,· Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft. Sowie die im Zusammenhang mit den vorgenannten Maßnahmen erforderlichen konzeptionellen Vorarbeiten und Erhebungen (z. B. Gewässerentwicklungspläne) Fördersatz: 70% Rechtsgrundlage: Richtlinie des TMLFUN als oberste Wasserbehörde zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung vom 16.06.2010 (ThürStAnz Nr. 26/2010) 13

  14. Förderung der Gründung von Gewässerunterhaltungsverbänden Anschubfinanzierung von Gewässerunterhaltungsverbänden Bei der Neugründung eines Gewässerunterhaltungsverbandes oder beim Beitritt weiterer Kommunen zu einem bestehenden Verband können im 1. und 2. Wirtschaftsjahr: · Investitionen am Gewässer zzgl. Planung (auch Unterhaltungsmaßnahmen!) · Personal- und Sachausgaben (im Falle der Neugründung)· Sachausgaben (im Falle des Beitritts) Rechtsgrundlage: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaates Thüringen zur Anschubfinanzierung von Gewässerunterhaltungsverbänden vom 31.07.2002, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 35/2002, Seite 2273

  15. Förderung der Gründung von Gewässerunterhaltungsverbänden Anschubfinanzierung von Gewässerunterhaltungsverbänden Höhe: Fördersatz bis zu 90 %, max. 1.000 EUR je km Gewässerlänge Zuwendungsempfänger: Gewässerunterhaltungsverbände und Wasser- und Bodenverbände Rechtsgrundlage: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaates Thüringen zur Anschubfinanzierung von Gewässerunterhaltungsverbänden vom 31.07.2002, Thüringer Staatsanzeiger Nr. 35/2002, Seite 2273

  16. 1000-Dächer-Solar-Programm Solarförderung 1000-Dächer-Solar-Programm (Richtlinie vom 19.12.2013) · Förderung der Errichtung von Photovoltaik-, Solarthermie und Hybrid- / Kombianlagen · Auf Gebäuden und baulichen Anlagen im Eigentum der Öffentlichkeit, Gemeinnütziger und Kirchen · Antragsteller können sein: o.g. sowie Träger von Bürgersolaranlagen · Fördersatz PV –20 %, alle anderen 30 % (aus Tz. I. (2) Satzung der TAB) 16

  17. Breitbandinfrastruktur

  18. Infrastrukturförderung Breitbandinfrastruktur Breitbandinfrastruktur Überarbeitung / Neufassung • Richtlinie Breitbandinfrastrukturausbau vom 17.03.2014 • · Förderung der verbleibenden Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Investition / Betrieb und Einnahmen zu 75 % (max. 90 %) • · Nachgewiesene Unterversorgung, nachgewiesener Bedarf, fehlende Ausbauabsicht von Netzbetreibern • · Ausbauziel: min 30 Mbit / s

  19. Breitbandinfrastruktur

  20. Firmenkunden und öffentliche Kunden

  21. Abteilung Kommunalkredite Kundensegment für Kommunaldarlehen Kommunalkunden Kommunalnahe Kunden Land Thüringen Landesgesellschaften Landkreise Kommunale Gesellschaften Kommunen Eigenbetriebe Voraussetzungen ·Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand ·100 %ige kommunale Besicherung Einheitsgemeinden Verwaltungsgemeinschaften Kommunale Zweckverbände 21

  22. Abteilung Kommunalkredite Produktportfolio Annuitätendarlehen Tilgungsdarlehen Endfällige- und Forward-Darlehen Zwischenfinanzierung von Fördermitteln Kassenkredit Roll Over Variabel Verzinsliche Darlehen Festverzinsliche Darlehen Bankenre- finanzierung und Konsortial-finanzierung Forderungs- kaufverträge Finanzierung von kommunalen Gesellschaften – falls keine 100%ige Absicherung durch die Kommune möglich ist* – Forfaitierung mit Einredeverzicht (z. B. bei ÖPP Projekten) Bereich Firmenkunden und Öffentliche Kunden * Mit Einbindung der Hausbank

  23. Programme: Bereich Wohnraumförderung und Landesentwicklung

  24. Thüringer Aufbaubank Monika Fulle Friedrich-Engels-Straße 707545 Gera 0365 / 4 37 07 12 monika.fulle@aufbaubank.dekundencenter-gera@aufbaubank.de 24

  25. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für meine Region 18. September, Schleiz „Mit gutem Beispiel voran: Gestaltungsspielräume im demografischen Wandel“

  26. zum Nachschlagen Förderlotse (Thüringer Aufbaubank): http://www.aufbaubank.de/?p=6 Förderfibel (TMWAT): http://www.thueringen.de/th6/tmwat/wirtschaft/themenstrategien/foerderfibel/ Das Förderbuch Thüringen (TIAW): http://www.tiaw.de/2012/10/vorankundigung-forderbuch-thuringen-20122013.html Übersicht über Online-Förderdatenbanken (Netzwerk Ländliche Räume): http://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/service/foerderung-wettbewerbe/online-foerderwegweiser/

  27. LEADER

  28. LEADER • Finanzierung aus dem ELER Fonds • LEADER ist ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der es lokalen Akteuren ermöglicht, regionale Prozesse mit zu gestalten. • Zentral in LEADER sind die sogenannten Regionalen Aktionsgruppen (RAGn) - in denen Akteure aus Vereinen und Verbänden, Unternehmen und Landwirtschaft, Politik und Bürgerschaft zusammenarbeiten. • In Thüringen: 15 LEADER-Regionen mit Regionalen Aktionsgruppen (RAG) • Grundlage und Richtschnur für die ländliche Entwicklung der Regionen bilden Regionale Entwicklungsstrategien, die die Vertreter der Regionen gemeinsam erarbeitet haben. Entsprechend der regionalen Besonderheiten benennen diese Strategien die Handlungsschwerpunkte sowie innovative Ansätze und Leitprojekte für eine zukunftsorientierte Entwicklung der jeweiligen Region.

  29. LEADER • Umsetzung: • Der Maßnahmenträger reicht seinen Projektantrag bei der Regionalen Aktionsgruppe ein. Ansprechpartner dort ist in der Regel die Geschäftsstelle in Gestalt des LEADER - Managements. • Innerhalb der Aktionsgruppe wird geprüft, ob das Vorhaben im Einklang mit den Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie steht. Die Entscheidung wird vermerkt und begründet. • Der vollständige Antrag wird an das zuständige Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung weitergeleitet, das die formellen Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit der Maßnahme prüft. • Nun folgt das reguläre Verwaltungsverfahren von der Bindung und Bereitstellung der Fördermittel, deren Auszahlung bis hin zur Nachweisprüfung und endgültigen Abrechnung.

  30. LEADER Umsetzung:

  31. Städtebauförderung

  32. Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien ThStBauFR • Der Förderbereich umfasst folgende Programme und Initiativen: • Bund-Länder-Programme (BL-Programme) • Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen (BL-SE) • Städtebaulicher Denkmalschutz (BL-SD) • Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Die soziale Stadt (BL-SoS) • Stadtumbau-Ost (BL-SU) • Förderung der Innenentwicklung der Städte und Gemeinden (BL-FI) • Sicherung der Daseinsvorsorge von kleineren Städten und Gemeinden im ländlichen Raum (BL-KISG) • Landeseigene Programme (TL-Programme) • Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (TL-S) • Landesprogramm zur Wohnumfeldverbesserung in Wohngebieten (TL-B/P-W) bis 2010 • Landesprogramm zur Anpassung an die besonders schwierigen Prozesse des demografischen Wandels im ländlichen Raum ab 2011  (TL-AdW) • Landesprogramm strukturwirksame städtebauliche Maßnahmen (TL-SSM) • Initiativen innerhalb der Städtebauförderungsprogramme • Thüringer Innenstadtinitiative (ISI) • Thüringer Förderinitiative „Genial zentral“ • Thüringer Förderinitiative Kirchen • Förderprogramme der Europäischen Union (2007–2013) • Operationelles Programm des Freistaates Thüringen für den Einsatz des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung – Schwerpunkt 3, Handlungsfeld Unterstützung nachhaltiger Stadtentwicklung in Städten mit mehr als 10.000 Einwohnern und Schwerpunkt 4, Handlungsfeld Entwicklung von Konversionsflächen. • Förderinitiative ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET) - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)-Dorferneuerung und -entwicklung – Städtebauförderung in kleinst- und kleinstädtisch geprägten ländlichen Gemeinden bis zu 10.000 Einwohner

  33. Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien ThStBauFR Wer? Antragsberechtigt sind Gemeinden. Die Gemeinden können die Fördermittel an Dritte weiterleiten. Was? Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen oder Darlehen. Voraussetzungen: Die Maßnahme muss in ein Städtebauförderungsprogramm aufgenommen worden sein (Jahresprogrammanmeldung siehe Punkt 32). Sie muss Teil eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sein. Laufzeit: 01.01.2013 bis 31.12.2015.

  34. Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien ThStBauFR Das EFRE-Förderverfahren ab 2014

  35. … und sonst so?

  36. KommZ-Förderung Richtlinie zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit in Thüringen Gefördert wird die freiwillige kommunale Zusammenarbeit der Gemeinden/Landkreise in allen Aufgabenbereichen, in denen diese zusammenarbeiten dürfen. Voraussetzung: Durch die kommunale Zusammenarbeit wird künftig eine Einsparung erzielt, die mindestens im Verhältnis 5:1 zu der gewährten Zuwendung unter Berücksichtigung eines Zeitraums von fünf Jahren steht und mindestens 50.000 Euro betragen muss (Effizienzgewinn). Wer? Gemeinden und Landkreise Was? Zuschuss (Der Zuschuss beträgt ein Fünftel des geplanten Effizienzgewinns und beläuft sich im Einzelfall auf mindestens 10.000 Euro und maximal 75.000 Euro) Link: http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tim/abteilung3/richtlinie_th__zik.pdf - Zeitraum von Mai 2013 bis zum 31.12.2015

  37. Regionalentwicklung Thüringer Richtlinie zur Förderung der Regionalentwicklung Der Freistaat Thüringen unterstützt seit 1994 die Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung von Regionalen Entwicklungskonzepten (REK). Ziel der Förderung ist die Erarbeitung und Umsetzung von interkommunal oder interregional abgestimmten Planungs- und Handlungskonzepten. Wer? Landkreise und Gemeinden, VG (ggf. auch Zweckverbände, Regionale Planungsgemeinschaften, Planungsverbände) Was? Zuschuss (bis zu 70 % der Ausgaben, mindestens € 7.500, maximal € 80.000) Link: http://www.thueringen.de/th9/tmblv/landesentwicklung/rolp/regentw/ - derzeit gültig bis zum 31.12.2014

  38. Aktionsprogramm Kindertagespflege Förderung von Festanstellungsmodellen in der Kindertagespflege Mit dem „Aktionsprogramm Kindertagespflege – Personalausgaben für festangestellte Kindertagespflegepersonen“ werden Arbeitgeber gefördert, die Kindertagespflegepersonen sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Es werden ausschließlich neu begründete Arbeitsverhältnisse gefördert. Das Arbeitsverhältnis muss für mindestens 24 Monate geschlossen werden. Fördergegenstand ist die reguläre Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch die festangestellte Kindertagespflegeperson. Wer? Antragsberechtigt sind örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, sowie Personengesellschaften Was? Zuschuss (maximal 50 Prozent der Gesamtausgaben für die Dauer von bis zu 12 Monaten in Form der Fehlbedarfsfinanzierung) Link: http://www.esf-regiestelle.eu/aktionsprogramm_kindertagespflege/festanstellung - Zeitraum vom 01.06.2012 bis zum 31.12.2015

  39. Revitalisierung von Brachflächen Förderfähig ist die Durchführung von Vorhaben, die durch Rückgewinnung von brachliegenden Flächen Renaturierungspotenziale und neue Möglichkeiten für Nachnutzungen eröffnen und dadurch zur Aufwertung von Altstandorten in ländlichen Gemeinden führen. Wer? Kommunale Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüsse sowie natürliche Personen und Personengesellschaften Was? Zuschüsse in Höhe von bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Vorhaben > 7.500 €) Achtung: seit 2013 sind die Mittel in diesem Fonds ausgeschöpft! zukünftig vergleichbare Maßnahmen unter ELER, siehe auch „Sanierungsbonus“ Link: http://www.thueringen.de/th8/foerderprogramme/brachflaechen/ - Diese Richtlinie ist bis 31.12.2015 befristet.

  40. Brandschutz Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe. Gefördert werden können Neubau/Umbau von Feuerwehrhäusern, Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen, Beschaffung von funktechnischen Anlagen, Maßnahmen zur Unterstützung von Jugendfeuerwehren. Wer? Kommunale Gebietskörperschaften Was? Zuschuss bis zu 50% oder 70% der Ausgaben (Vorhaben > 7.500 €) Link: http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVTH-213170-TIM-20080923-SF&psml=bsthueprod.psml&max=true - Diese Richtlinie ist bis 11.03.2016 befristet.

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