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Das Abendmahl

Das Abendmahl. Studiennachmittag zu Theologie und Praxis. Essen und Trinken mit Jesus. Einige Beispiele: Jesus feiert Hochzeit, macht Wasser zu Wein (Joh.2) Jesus macht 5000 Leute satt (Joh.6 und öfter) Jesus isst mit Zöllnern und Sünder (u.a. Lk.19 Zachäus). 1. Die Stiftung durch Jesus.

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Presentation Transcript


  1. Das Abendmahl Studiennachmittag zu Theologie und Praxis Abendmahl – Theologie und Praxis

  2. Essen und Trinken mit Jesus Einige Beispiele: Jesus feiert Hochzeit, macht Wasser zu Wein (Joh.2) Jesus macht 5000 Leute satt (Joh.6 und öfter) Jesus isst mit Zöllnern und Sünder (u.a. Lk.19 Zachäus) 1. Die Stiftung durch Jesus Abendmahl – Theologie und Praxis

  3. Passafest mit Jesus Mk.14 par Jesus kommt zum Fest nach Jerusalem Passafest feiert fröhlich die Befreiung aus Sklaverei Jesus lässt einen Raum herrichten Es gibt Fleisch – ein Lamm wird gegessen Jesus singt mit seinen Jüngern die Passa-Festpsalmen 1. Die Stiftung durch Jesus Joh.13 und 19 Jesus hält ein Mahl und wäscht seinen Jüngern die Füße Jesus wird zugleich mit den Passa-Lämmern geschlachtet Abendmahl – Theologie und Praxis

  4. Das letzte Mahl Jesu Mk.14 par Jesus weiß schon, dass er getötet werden muss Jesus feiert das letzte Mahl mit allen, auch dem Verräter Jesus hält inne und verbindet Brot und Wein mit seinem Tod Jesus sagt: Das tut zu meinem Gedächtnis Jesus sagt, dass er nun nicht mehr irdisch essen/trinken wird 1. Die Stiftung durch Jesus Abendmahl – Theologie und Praxis

  5. Bezug auf die Stiftung Jesu 1Kor.11,23ff Paulus gibt weiter, was er von Jesus Christus empfangen hat „Der Herr Jesus, in der Nacht, da er verraten ward …“ Es gibt ein besonderes „von diesem Brot essen“ und „aus diesem Kelch trinken“ Diese Feier „verkündigt den Tod des Herrn“ 2. Das Abendmahl bei Paulus Abendmahl – Theologie und Praxis

  6. Praktischer Regelungsbedarf 1Kor.11-12 Wer Hunger hat, soll daheim essen, damit es nicht in der Gemeinschaft der Gemeinde zu Streit ums Essen kommt. In der Gemeinschaft soll keiner vor andern seine extra Portion essen und andere hungrig lassen. Wehe, er betrinkt sich sogar! Wer unwürdig (betrunken oder ungerecht oder im Streit mit Geschwistern in der Gemeinde) vom gottesdienstlichen Brot und Kelch nimmt, missachtet den Leib des Herrn. Solche essen und trinken sich selbst zum Gericht. VIELMEHR: Das gemeinsame Mahl soll aufbauen. 2. Das Abendmahl bei Paulus Abendmahl – Theologie und Praxis

  7. Rückschluss auf Gottesdienst Man traf sich in den Häusern und hatte zunächst Gemeinschaft, auch mit Essen und Trinken. Dann gab es bewusst das Brot und den Kelch im ausdrücklichen Bezug auf den Christus, der für uns in den Tod gegangen ist – den für uns heilsamen Tod, den wir verkündigen. 2. Das Abendmahl bei Paulus Es bleibt nicht ausgeschlossen, dass die Feier vor dem gemein-schaftlichen Essen stand. Das würde besser erklären, warum für manche der Hunger ein Problem war. Oder Paulus hat die Absicht, das Sättigungsmahl ganz vom gottesdienstlichen Mahl zu trennen. Abendmahl – Theologie und Praxis

  8. Einsetzungsworte 1.Kor.11 Der Herr Jesus, in der Nacht, da er verraten ward, nahm er das Brot, dankte und brach's und sprach:Das ist mein Leib, der für euch gegeben wird; das tut zu meinem Gedächtnis.Desgleichen nahm er auch den Kelch nach dem Mahl und sprach: Dieser Kelch ist der neue Bund in meinem Blut; das tut, sooft ihr daraus trinkt, zu meinem Gedächtnis. 3. Biblische Theologie Abendmahl – Theologie und Praxis

  9. Einsetzungsworte zusammen Agendarische Form aus 1.Kor.11 mit Mt.26, Lk.22 Der Herr Jesus, in der Nacht, da er verraten ward, und mit seinen Jüngern zu Tische saß,nahm er das Brot, sagte Dank und brach's und sprach:Nehmet hin und esset.Das ist mein Leib, der für euch gegeben wird; das tut zu meinem Gedächtnis.Desgleichen nach dem Mahl nahm er den Kelch, sagte Dank, gab ihnen den und sprach: Trinket alle daraus.Das ist mein Blut des neuen Bundes,das für euch und für viele vergossen wirdzur Vergebung der Sünden.das tut zu meinem Gedächtnis. kirchlich Matth. 3. Biblische Theologie Matth. Matth. Lukas Matth. Matth. Abendmahl – Theologie und Praxis

  10. Apostelgeschichte Apg.2 Jerusalem:„Brotbrechen“ als Bestandteil des christlichen LebensGottesdienst noch im Tempel Jud.12 „Liebesmahl“ (agape) [nur das Stattfinden erwähnt] 3. Urchristliche Gottesdienste Abendmahl – Theologie und Praxis

  11. Antike Mahl-Traditionen Jüdisches Passa Griechisches Deipnon - zu Tisch liegen- verschiedene Gänge- Essen und Trinken verbunden mit Sprüchen- Gespräch 3. Urchristliche Gottesdienste Abendmahl – Theologie und Praxis

  12. 2. Jahrhundert Iustin d.M. und andere Zweiteilung des Gottesdienstes:Wortteil und Sakramentsteil (noch) nicht Getaufte wurden am Ende des Wortteils mit einem Segenswort entlassen anschließende agape nicht deutlich 4. Entstehung der Messform Abendmahl – Theologie und Praxis

  13. 3. Jahrhundert Hieronymus u.a. Predigt hat Gewicht Liturgische Elemente werden geprägt(„Der Herr sei mit euch“, „Die Herzen in die Höhe“, …) 4. Entstehung der Messform Abendmahl – Theologie und Praxis

  14. 4/5. Jahrhundert Regional verschiedene Liturgieentwicklung,mehr liturgischer Reichtum,aber Zurücktreten der Predigt (vgl. besonders Ostkirche) Verständnis der Eucharistie als Opferhandlung wächst(Kommunion der Gemeinde verliert an Bedeutung) 4. Entstehung der Messform Abendmahl – Theologie und Praxis

  15. frühes Mittelalter Lateinische Messe wird fest, das Ordinarium entsteht: Kyrie Gloria Credo Sanctus Agnus Dei 1215 Laterankonzil: die Gläubigen sollen wenigstens 1 x jährlich Kommunion empfangen 4. Entstehung der Messform Abendmahl – Theologie und Praxis

  16. Erstkommunion Augustin (4.Jh.): Säuglinge erhalten Kommunion wegen Heilsnotwendigkeit Konzil 1215: Abendmahl regelmäßig ab 7 Jahren (Unterscheidungsalter), gleichzeitig Kelchverbot(man könnte ja unheilig trinken, Christus ist ganz auch im Brot) 4. Entstehung der Messform Abendmahl – Theologie und Praxis

  17. Messreform Luther: Messe in deutscher Sprache Messe ist nicht Opferhandlung Messe (als Gottesdienst mit integriertem Abendmahl) jeden Sonntag 5. Reformation Abendmahl – Theologie und Praxis

  18. Abendmahlsstreit Katholisch: Transsubstantation = substantielle WandlungGewandelte Gaben bleiben heilige Materie (Leib und Blut Christi) LutherischIdentifikation = dies ist mein Leib/Blut im Moment des Nehmens (nicht materiell) Hochschätzung des Abendmahls ReformiertSymbol = dies bedeutet meinen Leib/Blut Mäßige Schätzung des Abendmahls 5. Reformation Abendmahl – Theologie und Praxis

  19. Katechismus nach Luther/Brenz, EG S.1493 Was ist das Abendmahl?Das Abendmahl ist ein Sakrament und göttlich Wortzeichen, worin uns Christus wahrhaftig und gegenwärtig mit Brot und Wein seinen Leib und sein Blut schenkt und darreicht, und vergewissert uns damit, daß wir haben Verzeihung der Sünden und ein ewiges Leben. Katechismus CA 10, EG S. 1497: Vom heiligen Abendmahl Vom Abendmahl des Herrn wird so gelehrt, daß der wahre Leib und das wahre Blut Christi wirklich unter der Gestalt des Brotes und Weines im Abendmahl gegenwärtig ist und dort ausgeteilt und empfangen wird.Deshalb wird auch die Gegenlehre verworfen. 5. Reformation CA 13, EG S. 1498: Vom Gebrauch der Sakramente Vom Gebrauch der Sakramente wird gelehrt, daß die Sakramente nicht nur als Zeichen eingesetzt sind, an denen man die Christen äußerlich erkennen kann, sondern daß sie Zeichen und Zeugnis sind des göttlichen Willens gegen uns, um dadurch unseren Glauben zu erwecken und zu stärken. Darum fordern sie auch Glauben und werden dann richtig gebraucht, wenn man sie im Glauben empfängt und den Glauben durch sie stärkt. Abendmahl – Theologie und Praxis

  20. Moralisierung Aufklärung, Einfluss reformierter Kreise, auch Pietismus:Geringschätzung der ÄußerlichkeitenAntikatholisches bewusstes Absetzen vom Messzwang Gegenseite: Überschätzung des Abendmahls Gehen in SchwarzBüßenJe mehr Sündenbewusstsein, desto wahrhaftiger Ohne Vorbereitung keine Teilnahme 6. Neuzeit  Negativ-Image, Verlegung in den Anhang des Gottesdienstes, etwas für die „Frömmeren“ oder die, „die es nötiger haben“. Abendmahl – Theologie und Praxis

  21. Wiederentdeckung der Liturgie In Württemberg in der Kinderkirche:Psalmgebet Einführung des Psalmgebets im Hauptgottesdienst Gesungenes Amen zum Votum Schlussstrophe vor dem Segen (stehend) Responsorisches Amen der Gemeinde Kreuzzeichen zum Segen Friedensgruß beim Abendmahl Öfter mit Glaubensbekenntnis Eucharistische Gebete 7. Liturgische Bewegungen und Postmoderne Abendmahl – Theologie und Praxis

  22. Grundformen Abendmahl Gesangbuch 1996: Integriertes Abendmahl als Normalform des AbendmahlsAngehängtes Abendmahl nicht enthaltenEvangelische Messe als Angebot Allgemeiner Trend:Abendmahl 1 x im MonatAbschaffung der Abendmahlsfeiern im Anschluss 7. Liturgische Bewegungen und Postmoderne Gottesdienstbuch 2004Abendmahl im Anschluss strittig, aber erhalten geblieben:Die kurze Feier des Abendmahls im Anschluss an einen Predigtgottesdienst ist weiterhin möglich.Sie soll jedoch nicht länger die übliche landeskirchliche Form sein, sondern auf gelegentlicheFeiern und einzelne Gemeinden beschränkt werden. Abendmahl – Theologie und Praxis

  23. Grundformen Abendmahl Teil 1 bis zur Predigt 8. Württembergische Abendmahls-Gottesdienstformen Abendmahl – Theologie und Praxis

  24. GrundformenAbendmahl Teil 2 ab Predigt 8. Württembergische Abendmahls-Gottesdienstformen Abendmahl – Theologie und Praxis

  25. Abendmahl im Kirchenrecht Feier des Abendmahls ist Teil der Kirchenordnung:Eines der beiden Sakramente der evangelischen Kirche Reformation:Sakramentsverwaltung ist der kirchlichen Obrigkeitund den durch sie öffentlich berufenen Amtsträgern anbefohlen (CA 5 und 14, EG S.1496 und 1499) Um diesen Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt, das Evangelium und die Sakramente gegeben, durch die er als durch Mittel den Heiligen Geist gibt, der den Glauben, wo und wann er will, in denen, die das Evangelium hören, wirkt, das da lehrt, daß wir durch Christi Verdienst, nicht durch unser Verdienst, einen gnädigen Gott haben, wenn wir das glauben. Vom Kirchenregiment (kirchlichen Amt) wird gelehrt, daß niemand in der Kirche öffentlich lehren oder predigen oder die Sakramente reichen soll ohne ordnungsgemäße Berufung. 9. Abendmahlsordnung Abendmahl – Theologie und Praxis

  26. Abendmahl im Kirchenrecht Württembergische Abendmahlsordnung: Gültige Fassung vom 10.3.1995, geändert am 8.4.2000 9. Abendmahlsordnung Abendmahl – Theologie und Praxis

  27. Abendmahlsordnung § 1 Das Sakrament des Abendmahls ( 1 ) Im Abendmahl schenkt sich der auferstandene Jesus Christus in seinem für alle dahingegebenen Leib und Blut durch sein verheißendes Wort mit Brot und Wein. Er gewährt uns dadurch Vergebung der Sünden und befreit uns zu einem neuen Leben aus Glauben. Er läßt uns neu erfahren, daß wir Glieder an seinem Leibe sind. Er stärkt uns zum Dienst an den Menschen (Leuenberger Konkordie Nr. 15). ( 2 ) Die Landeskirche ordnet die gottesdienstliche Gestalt ihrer Abendmahlsfeier im Bewußtsein der Vielgestaltigkeit der Abendmahlsfeier in der weltweiten Christenheit und in der Hoffnung auf wachsende Gemeinschaft am Tisch des Herrn. 9. Abendmahlsordnung Leuenberger Konkordie: gemeinsame Deklarationder reformatorischen Kirchen in Europa 1973 Abendmahl – Theologie und Praxis

  28. Abendmahlsordnung § 2 ( 1 ) Zum Abendmahl eingeladen sind die Glieder der Landeskirche sowie alle Glieder christlicher Kirchen, mit denen Kirchengemeinschaft festgestellt ist oder Vereinbarungen über das Abendmahl getroffen sind. ( 2 ) Glieder anderer christlicher Kirchen sind zum Abendmahl eingeladen, auch wenn zwischen den Kirchen keine Vereinbarung besteht. Sie prüfen selbst, ob ihnen die Bindung ihres Gewissens an Bekenntnis und Recht ihrer Kirche eine Teilnahme am Abendmahl der Landeskirche erlaubt. 9. Abendmahlsordnung Abendmahl – Theologie und Praxis

  29. Abendmahlsordnung § 3,1 Persönliche Voraussetzungen der Teilnahme ( 1 ) Weil Jesus Christus selbst zu seinem Mahl einlädt, sollen Christen diese Einladung regelmäßig annehmen. 3. Die Einladung zum Abendmahl soll in Predigt und Seelsorge regelmäßig weitergegeben werden. 9. Abendmahlsordnung Abendmahl – Theologie und Praxis

  30. Abendmahlsordnung § 3,2 Persönliche Voraussetzungen der Teilnahme ( 2 ) Auch Kinder sind eingeladen, am Abendmahl teilzunehmen. Sie sollen ihrem Alter gemäß darauf vorbereitet sein. 4. Die Vorbereitung soll dazu beitragen, daß das Kind erkennen kann, daß Christus im Abendmahl zu ihm kommt. Dies kann durch die Verkündigung im Kindergottesdienst und im Familiengottesdienst, durch besonderen Unterricht, auf Familienfreizeiten und ähnlichen Veranstaltungen erfolgen, aber auch durch die Eltern und Paten selbst. 5. Die Pfarrämter sollen die Gemeindeglieder gründlich über die Einladung von Kindern zum Abendmahl informieren. 6. Es wird empfohlen, den Kindern beim Abendmahl Traubensaft zu reichen. ( 3 ) Die Taufe geht dem Abendmahl voraus. Wer als Nichtgetaufter am Abendmahl teilnimmt, soll darauf hingewiesen werden, daß zum Abendmahl das Taufbekenntnis gehört. 7. Der Hinweis soll vor, anderenfalls nach der Abendmahlsfeier, nicht jedoch während derselben erfolgen. Er soll, wenn die Umstände es rechtfertigen, mit der Einladung zur Taufe verbunden sein. 9. Abendmahlsordnung Abendmahl – Theologie und Praxis

  31. Abendmahlsordnung § 3,2 Persönliche Voraussetzungen der Teilnahme ( 2 ) Auch Kinder sind eingeladen, am Abendmahl teilzunehmen. Sie sollen ihrem Alter gemäß darauf vorbereitet sein. 4. Die Vorbereitung soll dazu beitragen, daß das Kind erkennen kann, daß Christus im Abendmahl zu ihm kommt. Dies kann durch die Verkündigung im Kindergottesdienst und im Familiengottesdienst, durch besonderen Unterricht, auf Familienfreizeiten und ähnlichen Veranstaltungen erfolgen, aber auch durch die Eltern und Paten selbst. 5. Die Pfarrämter sollen die Gemeindeglieder gründlich über die Einladung von Kindern zum Abendmahl informieren. 6. Es wird empfohlen, den Kindern beim Abendmahl Traubensaft zu reichen. ( 3 ) Die Taufe geht dem Abendmahl voraus. Wer als Nichtgetaufter am Abendmahl teilnimmt, soll darauf hingewiesen werden, daß zum Abendmahl das Taufbekenntnis gehört. 7. Der Hinweis soll vor, anderenfalls nach der Abendmahlsfeier, nicht jedoch während derselben erfolgen. Er soll, wenn die Umstände es rechtfertigen, mit der Einladung zur Taufe verbunden sein. 9. Abendmahlsordnung Abendmahl – Theologie und Praxis

  32. Abendmahlsordnung § 4,1-2 ( 1 ) Das Abendmahl soll regelmäßig gefeiert werden.11. Es ist anzustreben, daß in jeder Kirchengemeinde wenigstens einmal im Monat das Abendmahl angeboten wird. ( 2 ) Die Gemeinde feiert das Abendmahl im öffentlichen Gottesdienst, vor allem in Verbindung mit einem Predigtgottesdienst, oder als selbständigen Abendmahlsgottesdienst. 9. Abendmahlsordnung Abendmahl – Theologie und Praxis

  33. Abendmahlsordnung § 4,3-4 ( 3 ) Wird das Abendmahl in Gemeindegruppen oder bei besonderen Anlässen gefeiert, so muß sich auch diese Feier in den unverzichtbaren Stücken an die Agende halten und der ganzen Gemeinde gegenüber offen bleiben.12. Besondere Abendmahlsfeiern haben ihren Platz vor allem im Rahmen von Tagungen oder auf Freizeiten, innerhalb von Gemeindekreisen und Jugendgruppen. Sie bieten Gelegenheit zu freier Gestaltung. Jedoch dürfen die wesentlichen Elemente des Abendmahls nicht fehlen und sein besonderer Charakter nicht verwischt werden. Dazu gehört, daß die Einsetzungsworte den Feiernden zugesprochen und daß Brot und Wein mit einem Spendewort gereicht werden. Ort und Zeit solcher Feiern sollen nach Möglichkeit der örtlichen Gemeinde bekanntgemacht werden. ( 4 ) Schwachen und kranken Gliedern der Gemeinde kann das Abendmahl in der Wohnung oder im Krankenhaus gereicht werden. Zu dieser Feier können auch die Angehörigen, die Hausgemeinschaft und Nachbarn eingeladen werden. 9. Abendmahlsordnung Abendmahl – Theologie und Praxis

  34. Abendmahlsordnung § 5 Darreichungsform des Abendmahls Das Abendmahl wird in beiderlei Gestalt gereicht. 13. Nehmen nichtevangelische Christen an der Abendmahlsfeier teil (z. B. bei der Konfirmandenabendmahlsfeier), so haben sie die Freiheit, auf den Kelch zu verzichten. Zu Beginn der Austeilung kann darauf ausdrücklich hingewiesen werden. Gleiches gilt auch für Personen, die auf den Genuß von Alkohol verzichten müssen oder die das Abendmahl nicht in beiderlei Gestalt empfangen können (z. B. beim Krankenabendmahl). 14.ff (nächste Seite) 9. Abendmahlsordnung Abendmahl – Theologie und Praxis

  35. Abendmahlsordnung § 5 Darreichungsform des Abendmahls Das Abendmahl wird in beiderlei Gestalt gereicht. 14. Regelform der Austeilung ist nach kirchlichem Herkommen die Hostie und der mit Wein gefüllte Gemeinschaftskelch. In ihm kommt die gemeinschaftschenkende Kraft des Abendmahls sinnenfällig zum Ausdruck. Seine Verwendung erfordert die sorgfältige Beachtung der hierfür empfohlenen Maßnahmen der Hygiene (Erlaß vom 28. 11. 1985, AZ 51.40 Nr. 145). Aus Gründen der Hygiene nicht zu empfehlen ist insbesondere der Brauch, den Kelch von Hand zu Hand weiterzureichen. 15. Hinsichtlich der örtlichen Gottesdienstordnung gelten die Bestimmungen des § 17 der Kirchengemeindeordnung. Bei der Einführung weiterer Formen (z. B. Einzelkelche) soll darauf geachtet werden, daß das Abendmahl in regelmäßigen Abständen in der herkömmlichen Form angeboten wird. 16. Als weitere Formen der Darreichung des Sakraments kommen in Betracht: Anstelle des Gemeinschaftskelchs der Einzelkelch, anstelle des Weins der Traubensaft und anstelle der Hostie das Brot. Ein Nacheinander verschiedener Formen innerhalb einer Abendmahlsfeier soll vermieden werden. 17. Die Intinktion eignet sich nur in besonderen Fällen, wie beim ökumenischen Gottesdienst oder beim Krankenabendmahl. Sie setzt eine entsprechende Größe der Hostie voraus. 9. Abendmahlsordnung Abendmahl – Theologie und Praxis

  36. Abendmahlsordnung § 6 Leitung der Abendmahlsfeier ( 1 ) Niemand soll die Abendmahlsfeier leiten, der nicht von der Landeskirche hierzu ermächtigt ist. Die Ermächtigung erfolgt mit der Ordination.18. Als von der Landeskirche ermächtigt gelten auch in anderen Kirchen Ordinierte, deren Ordination von der Landeskirche anerkannt ist. ( 2 ) Nichtordinierte, die in das Pfarrerdienstverhältnis aufgenommen sind, können durch den Oberkirchenrat oder durch von ihm Beauftragte vorläufig zur Leitung der Abendmahlsfeier ermächtigt werden.19. Bei Vikaren im Vorbereitungsdienst steht die Wahrnehmung dieses Auftrags unter der Anleitung und Verantwortung des Ausbildungspfarrers. ( 3 ) Andere Personen kann der Oberkirchenrat zur selbständigen Leitung von Abendmahlsfeiern ermächtigen, wenn sie hierzu ausgebildet sind. Die Beauftragung erfolgt durch das zuständige Dekanatamt; sie kann auch generell erteilt werden.20. Diese Bestimmung findet vor allem auf Lektoren und andere kirchliche Mitarbeiter Anwendung, die eine entsprechende Ausbildung (z. B. landeskirchlicher Einführungskurs) erhalten haben. Auf die Richtlinien für den Lektorendienst wird verwiesen. ( 4 ) Soweit landeskirchliche Gemeinschaften eigene Abendmahlsgottesdienste halten, kann der Oberkirchenrat mit den Leitungen dieser Gemeinschaften hierzu Vereinbarungen treffen. Der Abschluß einer solchen Vereinbarung setzt voraus, daß die Leitung der jeweiligen Gemeinschaft sich der Kirchenleitung gegenüber dafür verantwortlich erklärt, daß solche Abendmahlsfeiern durch entsprechend zugerüstete und beauftragte Mitarbeiter stiftungsgemäß und geordnet gehalten werden. Der Oberkirchenrat soll in der Vereinbarung darauf hinwirken, daß das Abendmahl anhand der landeskirchlichen Agende gehalten wird und daß die Verantwortlichen der Landeskirche bekannt gemacht werden.21. Vgl. die Übereinkunft mit den landeskirchlichen Gemeinschaften über die Durchführung von Abendmahlsfeiern von 1987. 9. Abendmahlsordnung Abendmahl – Theologie und Praxis

  37. Abendmahlsordnung § 7 Mithilfe beim Abendmahl Bei der Austeilung kann der Leiter der Abendmahlsfeier Kirchengemeinderäte oder andere Gemeindeglieder um Mithilfe bitten. 22. Hier ist in erster Linie an Kirchengemeinderäte, Mesner und andere kirchliche Mitarbeiter zu denken. 23. Die Achtung vor der besonderen Verwendung von Brot und Wein im Abendmahl erfordert einen angemessenen Umgang mit den übriggebliebenen Elementen. 9. Abendmahlsordnung Abendmahl – Theologie und Praxis

  38. Kinderabendmahl: Ökumene Orthodox: Ab der Taufe üblich Katholisch: Erstkommunion mit 6 – 12 Jahren Reformierte Schweiz: für Kinder offen evangelisch-methodistisch: für Kinder offen 10. Themen Abendmahl – Theologie und Praxis

  39. Kinderabendmahl: Württemberg Reformation: Keine Bestimmung zum Alter für Abendmahl aber: starker Ernst und Betonung der Vorbereitung Aufklärungszeit: Abendmahl erst mit Konfirmation 1977 Handreichung der VELKD: grundsätzliches Ja 1979 Württemberg: Kinder können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden – Teilnahme als Ausnahme Württemberg durch Änderung der Abendmahlsordnung 2000: Kinder sind eingeladen 10. Themen Abendmahl – Theologie und Praxis

  40. Kinderabendmahl: Aspekte Taufe und Glaube machen einen ganzen Christen In jedem Alter sind wir Gerechte und Sünder zugleich Abendmahl ist Sakrament der Einheit und nicht Spaltung Was hätte Jesus getan? Jesus stellt den Glauben der Kinder, der empfangen kann,als vorbildlich hin unwürdig empfängt, wer praktisch der Liebe zuwider handelt (kein Verstehenszusammenhang)es ist nirgends die Bedingung einer kognitiven Erfassung des Geschehens im Abendmahl erkennbar ALLE, die teilnehmen, sollen die Erwartung mitbringen,dass Christi Gabe ihnen Heil bringt 10. Themen Abendmahl – Theologie und Praxis

  41. Wein oder Saft vermutlich in 70er-Jahren erstmals alkoholfrei-Regelungen,begründet mit wachsender Zahl Alkoholkranker 10. Themen Abendmahl – Theologie und Praxis

  42. Gemeinschaftskelchoder Einzelkelche . 10. Themen Abendmahl – Theologie und Praxis

  43. Brot oder Hostie . 10. Themen Abendmahl – Theologie und Praxis

  44. Mit Beichte oder ohne . 10. Themen Abendmahl – Theologie und Praxis

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