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Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. „Privatschulen oder „Schulen in freier Trägerschaft“ – ein Unterschied!. Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO. Gliederung. Einführung Funktion, Geschichte und Bestand von Privatschulen in Deutschland

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Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

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  1. Schulstiftung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz „Privatschulen oder „Schulen in freier Trägerschaft“ – ein Unterschied! Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  2. Gliederung • Einführung • Funktion, Geschichte und Bestand von • Privatschulen in Deutschland • Recht und Finanzen von Schulen in freier Trägerschaft • Fazit Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  3. Begriffe • Privatschulbegriff / Schulen in freier Trägerschaft • Privatschule • Schule in freier Trägerschaft • Arten von Schulen in freier Trägerschaft • Ersatzschulen • Ergänzungsschulen • Abgrenzung zur staatlichen Schule / Staatsschule • Definition / Trägerorganisationen Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  4. Positive Assoziationen • individuelles Lernen / Akzeptanz der Persönlichkeit des Kindes • differenzierte pädagogisches Konzepte / inhaltliche Pluralität • Werteerziehung • Schlüsselqualifikationen • gutes Schulklima / hohe Identifikation der Schüler mit der Schule • Innovation / Zukunftsorientierung • Ganzheitlichkeit der Bildung • (echte) Ganztagsschule • Wahlschule • Schüler und Eltern als Kunden • Einbeziehung der Eltern in den Schulalltag • engagierte Lehrkräfte mit Gestaltungsfreiheit und hoher Identifikation Sonderungsverbot - Privatschulen sind grundsätzlich offen für jeden ! Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  5. Vorurteile • Eliteschulen / Privatschulen haben einen privatkapitalistischen Charakter • Schulen für Dumme • Schulen für reaktionäre Schwarze • Fluchtburgen vor Ausländern • Schulen für eine vernachlässigenswerte Minderheit Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  6. Stellenwert von Bildungsqualität im Schulwesen • PISA und PISA-E 2000,2003,2006 (OECD-Studien) • PISA 2003-Gewinner • Finnland, Korea, Niederlande • Gründe für das gute Abschneiden Finnlands, u.a. • Akzeptanz der Persönlichkeit des Kindes • Einbeziehung der Eltern in den Bildungs- und Erziehungsprozess der Schule • Konzept der Ganztagsschule • gemeinsamer Unterricht (Gesamtschulen) • Abschneiden der Schulen in freier Trägerschaft bei PISA-E 2003 Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  7. Funktion, Geschichte und Bestand von Privatschulen in Deutschland • Funktion von Privatschulen in Deutschland • Geschichte der Schulentwicklung in Deutschland • Aktueller Bestand an Privatschulen in Deutschland und Europa Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  8. Grundsätzliches- Grundgesetzliches Einheitliches Schulwesen stünde im Widerspruch zu unserer pluralistischen Gesellschaft • Schulzweck: Schüler haben unterschiedliche Anlagen, Neigungen und Berufswünsche • Staat kann die Vielfalt in der Gesellschaft und die erforderliche Innovation nicht alleine abbilden • Bereicherung und Intensivierung des staatlichen Schulwesens Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  9. Grundgesetzliches • Kein Staatsmonopol im Bildungsbereich - Privatschulgarantie des Art. 7 Absatz 4 Grundgesetz • Prinzip der Vielfalt in Gleichwertigkeit – nicht Gleichartigkeit • Aufsicht des Staates Art. 7 Absatz 1 Grundgesetz • Öffentliche Aufgabe: Gleichstellung von staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  10. Grundgesetzliches Starke Ausgestaltung der Privatschulgarantie – Gründe: • einmal die prinzipielle Auffassung, dass ein staatliches Schulmonopol mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar ist, • zum anderen die starke Ausgestaltung des Erziehungsrechts der Eltern in Artikel 6 Grundgesetz, welches die freie Schulwahl der Eltern für ihre Kinder gewährt.

  11. Erfolge von Schulen in freier Trägerschaft • Entwicklung besonderer pädagogischer Profile durch Einzelpersonen (z.B. Montessori) • Schaffung eines freien berufsbildenden Schulwesens (Berufsfachschulen und Fachschulen) • Förderung der Mädchenbildung • Internatsschule / Ganztagsschule • Sonderpädagogik Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  12. Geschichte des „Privat“Schulwesens • Klosterschulen im 7. Jahrhundert • Kodifikationen – Edikt von 794 und Kapitularien von 802 Karls des Großen • Stadt-, Latein- oder Ratsschulen im 13. Jahrhundert • Erste städtische Schulordnungen (Hagenau 1430) • Deutsche Schreib- und Leseschulen • Winkelschulen und Mädchenschulen Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  13. Geschichte des „Privat“Schulwesens • zunehmende Verstaatlichung der Schule im Laufe der Renaissance • mit dem Aufkommen des Absolutismus zieht der Staat das gesamte Schulwesen an sich • Etatismus – Privatschule stets Fremdkörper und Gefährdung der Allzuständigkeit des Staates – gerade im Bildungswesen Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  14. Geschichte des „Privat“Schulwesens • 1919: in Bayern wird die anerkannte Privatschule mit öffentlichen Berechtigungen und Anspruch auf Finanzhilfe geschaffen • Drittes Reich: Verbot des Privatschulwesens und Verstaatlichung • Wie zahlreiche andere Institutionen ersteht das Privatschulwesen 1945 auf der Rechtsbasis, die bis 1932 erstanden war. • Kein nachhaltiger Wiederaufbau des Privatschulwesens bis heute Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  15. Schulen in freier Trägerschaft • 2700 allgemeinbildende Schulen in Deutschland, mit knapp 622.000 Schüler/Innen (Quote: 6,9 Prozent) • berufsbildende Schulen: 226.000 Schülern/innen (Quote: 8,2 Prozent) • Nachfrage: Bundesweit ist seit 1995 bis 2005 die Anzahl der Schüler an allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft um 24 Prozent gestiegen; an staatlichen Schulen ist im gleichen Zeitraum die Anzahl der Schüler um 3 Prozent gesunken Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  16. Vergleich mit europäischen Nachbarländern • Frankreich: Privatschulanteil bei knapp einem Fünftel. • Belgien: jedes zweite Kind besucht eine Privatschule • Spanien: 38 Prozent Privatschulanteil • Niederlanden: Nur jedes vierte Kind besucht dort eine staatliche Schule (77 Prozent Privatschulen). • Deutschland: nach aktuellen Umfragen würden rund ein Fünftel aller Eltern ihr Kind am liebsten an eine Schule in freier Trägerschaft beschulen lassen. Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  17. Finanzen von Schulen in freier Trägerschaft • Das Recht der Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft • Finanzen von Schulen in freier Trägerschaft • Kosten eines staatlichen Schülers Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  18. Finanzen von Schulen in freier Trägerschaft • Differenzierung Ersatzschulen / Ergänzungsschulen • Landeszuschuss für Ersatzschulen • Berechnungsgrundlage sehr verschieden • Eigenleistung des freien Trägers / Schulgeld / Sonderungsverbot • Schulen in freier Trägerschaft erhalten in Deutschland zu wenig finanzielle Unterstützung vom Staat (effektiv nur ca. 2/3) Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  19. Kosten eines staatlichen Schülers • Kosten eines staatlichen Schülers als Basis für die Finanzierung von Privatschulen • BVerfG und BVerwG: Berechnung eine Aufgabe des Landes • unabhängige Gutachten - Steinbeisakademie Heidenheim (Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und NRW) • In NRW sind etwa 30 Prozent der echten Kosten eines staatlichen Schülers nicht bekannt Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

  20. Fazit • Alle entscheidenden Impulse der Pädagogik sind von Einzelpersönlichkeiten ausgegangen ! • Freie Schulen mit Ihren differenzierten pädagogischen und an den Bedürfnissen Ihrer Schüler orientieren Profilen können ein besonders vielfältigen Angebot machen ! • Freie Schulen arbeiten eigenständig und effizient, sie können sich im Gegensatz zum Staat schnell an neue Entwicklungen anpassen ! • Die Geschichte der Pädagogik ist auch die Geschichte der Innovationskraft der freien Schulen. Von dieser Innovation profitiert selbstverständlich auch der Staat, welcher erfolgreiche Schulmodelle (kostenfrei) übernehmen kann.

  21. Fazit • Die Väter des Grundgesetzes haben im Artikel 7 Absatz 4 bewusst eine Errichtungsgarantie für Privatschulen formuliert, welche die Grundlage für die Gewährung einer angemessenen staatlichen Finanzhilfe ist ! • Schul- und Qualitätsentwicklung werden besonders wirksam durch Einzelschulen voran gebracht, weil sie im Rahmen ihrer Selbstgestaltungsmöglichkeiten eigene Wege gehen können. Schulen in freier Trägerschaft sollten daher vermehrt in einen fairen und qualitätsfördernden Wettbewerb mit staatlichen Schulen treten ! • Bildungspolitik muss gewährleisten, dass unterschiedlichen Konstellationen Raum gelassen wird, dass pluralistische Pädagogik und ein Wettbewerb verschiedener pädagogischer Konzepte möglich wird (Pluralität der Wege) ! Iris Stegmann Schulstiftung der EKBO

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