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Gefahren der Einsatzstelle

Gefahren der Einsatzstelle. Gefahren an der Einsatzstelle bestehen für:. Menschen. - Eigene Kräfte. - fremde Personen. Tiere. Sachwerte und Umwelt. Taktische Regeln der Gefahrenabwehr:. Gefahren für Menschen beseitigen ( z.B. Retten oder in Sicherheit bringen ).

sylvie
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Gefahren der Einsatzstelle

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Presentation Transcript


  1. Gefahren der Einsatzstelle

  2. Gefahrenan der Einsatzstelle bestehen für: Menschen - Eigene Kräfte - fremde Personen Tiere Sachwerte und Umwelt

  3. Taktische Regeln der Gefahrenabwehr: • Gefahren für Menschen beseitigen • ( z.B. Retten oder in Sicherheit bringen ) • Gefahren für Tiere beseitigen • ( z.B. Retten oder in Sicherheit bringen ) • Gefahren für Sachwerte und Umwelt beseitigen • ( z.B. Schützen oder Bergen )

  4. Gefahren im Feuerwehrdienst Gefahren im Feuerwehrdienst bestehen:  auf dem Weg zum Feuerwehrhaus  während der Fahrt zur Einsatzstelle  durch den fließenden Straßenverkehr  durch Fahrzeugbewegungen an der Einsatzstelle  durch Sichtbehinderung und Dunkelheit  durch Witterungseinflüsse

  5. Gefahren im Feuerwehrdienst Gefahren im Feuerwehrdienst bestehen:  bei der Handhabung feuerwehrtechnischer Geräte  durch Atemgifte  bei der Brandbekämpfung  durch Ein- und Absturz  durch Elektrizität im Verteidigungsfall durch nicht detonierte Kampfmittel 

  6. Gefahren auf dem Weg zum Feuerwehrhaus können abgewendet werden durch:  Ruhe bewahren Sonderrechte (§ 35 StVO), kein Wegerecht (§ 38 StVO), können in Anspruch genommen werden Inanspruchnahme der Sonderrechte nur unter Einhaltung des Gefährdungsverbotes gemäß § 1 StVO Auf die eigene Sicherheit achten.   

  7. Gefahren auf dem Weg zur Einsatzstelle können abgewendet werden durch:  Anschnallen während der Fahrt. Im Fahrzeug nur so viele Personen transportieren wie ordnungsgemäße Sitzplätze vorhanden sind. Bei angelegten Atemschutzgeräten die Verriegelung erst lösen wenn das Fahrzeug steht. Die Aufmerksamkeit des Fahrers nicht beeinträchtigen.   

  8. Absichern von liegengebliebenen Fahrzeugen Maßnahmen gemäß § 15 StVO  • Warnblinklicht einschalten • Weiteres auffällig warnendes Zeichengut sichtbar, in ausreichender Entfernung (ca. 100 m), aufstellen. • Warndreieck • Warnleuchten • Warnflaggen • Verkehrsleitkegel usw. 

  9. Gefahren durch den fließenden Straßenverkehr an Einsatzstellen können abgewendet werden durch:  • Tragen der Warnkleidung (Feuerwehrüberjacke „Hessen“ reicht) • Sicherungsmaßnahmen zu einer Abwendung der Gefährdung für • andere Verkehrsteilnehmer • die bereits Geschädigten und • die Einsatzkräfte 

  10. Gefahren durch den fließenden Straßenverkehr  Blaues Blinklicht und Warnblinkanlage einschalten. Absitzen vom Fahrzeug auf der der Fahrbahn abgewandten Seite Absicherung gemäß FwDV ½ Einsatzkräfte halten sich nur in dem Ihnen zugewiesenen Bereich auf. Bei Dunkelheit Einsatzstelle umfassend ausleuchten. An ungesicherten Einsatzstellen mit größter Vorsicht arbeiten. Durch Feuerwehr verursachte Verkehrshindernisse frühzeitig kenntlich machen. Fahrzeugbewegungen mit äußerster Umsicht durchführen. Rückwärtsfahren nur mit Einweiser.        

  11. Absicherung von Einsatzstellen ca.800 m Auf Autobahnen und Kraftstraßen ca.600 m ca.200 m

  12. Absicherung von Einsatzstellen Ca. 200 m Ca. 100 m Straße mit Zweirichtungsverkehr außerhalb geschlossener Ortschaften

  13. Absicherung von Einsatzstellen Absicherung im Kurvenbereich Ca. 200 m Ca. 200 m

  14. Gefahren durch Sichtbehinderung und Dunkelheit  • Erhöhung des Verletzungsrisikos für • eigene Mannschaft • andere Personen • Beschädigung von Geräten und der Ausrüstung  Einsatzstellen in Abhängigkeit von Art und Größe der Schadenslage und den zu Verfügung stehenden Mitteln ausleuchten.

  15. Gefahren durch Witterungseinflüsse Durch hohe Umgebungstemperaturen Begünstigung des Brandverlaufes und Erschöpfung der Einsatzkräfte Bei Kälte größere Gefährdung für verletzte und eingeklemmte Personen. Eingeschränkte Sicht und Glätte bei Regen, Schnee und Nebel Glatteisbildung bei Kälte an Einstzstellen    

  16. Verlegen von Druckschläuchen  Stolpergefahr Gefährdung der Angriffstrupps 

  17. Gefahren bei der Handhabung feuerwehrtechnischer Geräte Handhabung von Trennschleifmaschinen  Nur von geübten Einsatzkräften bedienen lassen. Schutzbrille zusätzlich zur persönlichen Schutzausrüstung. Der Gesichtsschutz am Feuerwehrhelm reicht nicht aus. Auf geeignete Trennscheiben achten. Durch Funkenstrahl nicht in ex-Bereichen und bei brennbaren Stoffen einsetzen.   

  18. Gefahren bei der Handhabung feuerwehrtechnischer Geräte Handhabung von Motorkettensägen Nur von ausgebildeten (Motorkettensägen-Seminar) Einsatzkräften bedienen lassen. Erweiterte Schutzausrüstung für Motorkettensägenführer und die in der Nähe eingesetzten Kräfte. (Schnittschutz für die Beine, Kopf- und Gesichtsschutz, Gehörschutz)  

  19. Gefahren durch Atemgifte  Gesundheitsschäden schon bei geringen Mengen Auch bei Auräumungsarbeiten nach Bränden ist mit Atemgiften zu rechnen. In Bereichen in denen mit Atemgiften zu rechnen ist nur Atem-schutzgeräteträger einsetzen. Bei Verdacht auf Atemgift Inhalation Personen unbedingt ärztlicher Behandlung zuführen.   

  20. Gefahren durch Brandausbreitung  Bauliche Mängel  Betriebliche Mängel  Feuerbrücken Flugfeuer   Partikelfunken  Wärmeübertragung • Wärmestrahlung • Wärmeleitung • Wärmemitführung  Löschtechnische und -taktische Fehler • Überlaufen von Behältern • Fettexplosionen • Staubexplosionen • Zu wenig Einsatzkräfte/Material

  21. Brandausbreitung durch Wärmestrahlung: Einflussgrößen für X sind: • Temperatur • Größe / Stärke • Zeitdauer

  22. Brandausbreitung durch Wärmeleitung:

  23. Brandausbreitung durch Wärmemitführung ( Konvektion):

  24. Ausrüstung eines Angriffstrupps Feuerwehrüberjacke und Feuerwehrhose „Hessen“ Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhwerk Feuerwehrsicherheitsgurt mit Feuerwehrbeil Feuerwehrleine Umluftunabhängiges Atemschutzgerät Sprechfunkgerät im 2 m Wellenbereich Feuerwehraxt Strahlrohr Schlauchhalter

  25. Eindringen in Brandbereiche Sichern ausreichender Schlauchreserve. 

  26. Gefahren durch Chemikalien: Ätzende Stoffe entfalten eine direkte Reiz- und Ätzwirkung auf Augen, Haut und Gewebe von Menschen und Tieren. Säuren und Laugen (stark ätzende Stoffe) verursachen Verätzungen der Augen, der Haut und der Atemwege sowie Zerstörung der Bekleidung und der Geräte. Umweltgefährdende Stoffe schädigen je nach Art und Wirkung Pflanzen, Boden, Grundwasser und Gewässer. Giftige Stoffe bewirken die Schädigung von Blut, Nerven oder Zellen von Menschen und Tieren. Stickstoffdünger zersetzen sich bei Temperaturen über 130°C. Dabei entstehen nitrose Gase und Ammoniak-Gas. Mineralölprodukte sind grundwasserschädigend und können je nach Art Brand- und Explosionsgefahren hervorrufen.

  27. Wie können Gefährliche Stoffe in den Körper gelangen? • Speisen und Getränke, im Bereich der Einsatzstelle einnehmen. • Einatmen von Schadstoffen, die aus Schutzkleidungen ausdünsten. • Wenn Dämpfe oder Stäube des gefährlichen Stoffes eingeatmet werden. • Es gibt gefährliche Stoffe, die über die Haut oder über Wunden in den Körper gelangen können.

  28. Maßnahmen zur Einsatzhygiene:  Bei Einsätzen einschließlich Aufräumungsarbeiten entsprechende Schutzkleidung tragen! Nahrungsaufnahme an Einsatzstellen nur in „sauberen Bereichen“ und mit gesäuberten Händen! Verschmutzte Einsatzbekleidung wechseln und fachgerecht reinigen! Nach einer Kontamination mit Rauch, Ruß usw. gründlich duschen! In den Feuerwehrhäusern eine Trennung in „schwarze“ und „weiße“ Bereiche einhalten! Fachgerechte Reinigung und ggf. eine Desinfektion verunreinigter Einsatzmittel durchführen!     

  29. Feuerübersprung ( Flash / Over ):  thermische Aufbereitung von brennbaren Stoffen, Ausgasen der brennbaren Stoffe, Temperatur- und Druckan-stieg und Zutritt von Sauer-stoff durch das Öffnen von Türen oder Fenster zum Brandraum, schlagartige Verbrennung der entstandenen Gase 

  30. Flash / Over: Schutzmaßnahmen  Geeignete Schutzkleidung verwenden. Der Trupp muß sich in gebückter Haltung oder kriechend möglichst nah am Boden aufhalten und fortbewegen. Türen zu Brandräumen, sind vor dem Öffnen auf ihre Erwärmung hin zu überprüfen und dementsprechend zu öffnen. Grundsätzlich ist ein einsatzbereites Strahlrohr mitzuführen. Türen nur aus der Deckung heraus öffnen, der Truppmann sollte so positioniert sein, dass er stets den Raum oder Behälter einsehen und eine entstehende Stichflamme ablöschen bzw. zurückdrängen kann. Tritt Brandrauch aus einem Raum oder Behälter aus, kann durch Wassergabe (Sprühstrahl) in diesen Rauch an der Decke versucht werden, die Raumtemperatur zu senken.    

  31. Öffnen von Türen zu Brandräumen Gefahr der Stichflammenbildung

  32. Einsturz: Einsturzgefahren infolge von:  Abbrand Erwärmung mechanische Überlastung Einsatztaktische Maßnahmen  Löschwasserschäden vermeiden Knotenpunkte ablöschen Feuer direkt bekämpfen

  33. Gefährdung durch einstürzende Giebelwände: Gefahrenbereich Merke !! Sicherheitsabstand: min. 1,5 fache der Gebäudehöhe

  34. Sicherheitsabstand beim Fällen von Bäumen 2 - fache Baumlänge rundum

  35. Elektrizität: Wirkung des elektrischen Stromes auf den menschlichen Körper Strom-stärke-bereiche Gleichstrom 80 mA 80 mA ..3 A 3 A ..8 A Wechselstrom 25 mA 25 mA ..80 mA 80 mA ..3 A Irreversibles Herzkammer-flimmern (Tod) Muskelver-krampfungen Herzkammer-flimmern Wirkungen

  36. Mindestabstände zu spannungsführenden Anlagen:

  37. Strahlrohrabstände bei Verwendung eines CM-Strahlrohres und unbekannter Spannung: 10 m 5 m 1 m Niederspannung Bis 1000 Volt Hochspannung Über 1000 Volt

  38. Spannungstrichter: Sicherheitsradius20 m Fehlerstelle Abstand Schrittspannung 1 Schrittspannung 2 Bei Annäherung an die Fehlerstelle mit gleichbleibender Schrittlänge wächst die Spannung. Erdoberflächenspannung

  39. Gefahren durch nichtdetonierte Kampfmittel   Splitterwirkung Sprengwirkung Auslösen von Bränden   Sicherheitsmaßnahmen beim Auffinden von Kampfmitteln  Kampfmittel nicht berühren Kampfmittel nicht bewegen Fundort von Personen räumen Fundstelle kennzeichnen und großräumig absichern Fachbehörde (Kampfmittelräumdienst) verständigen Munition beschreiben     

  40. Kontrolle des Lernerfolges: • Wie können gefährliche Stoffe in den Körper gelangen? • Speisen und Getränke an Einsatzstellen • Einatmen von Schadstoffen, evtl. aus Schutzkleidung • Dämpfe und Stäube des gefährlichen Stoffes einatmen • Über Haut oder durch Wunden • Was müssen Sie bei der Absicherung gegen den fließenden Verkehr an einer Einsatzstelle beachten? • Auf der fahrbahnabgewanndten Seite absitzen • Warnkleidung tragen • Richtiges Absichern mit Warndreiecken usw.

  41. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !Auf wiedersehen und viel Erfolg !

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