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Das Recht auf Privatkopie

Das Recht auf Privatkopie. Urheberrecht, 5. Semester Recht, Bachelor Professor Dr. Klewitz-Hommelsen Stefan Topka Stephan Blaschy. Inhalt. Einleitung Gesetzgebungsverfahren Neuerungen, Auswirkungen Ausblick Korb 2 Fazit mit ersten Resultaten und bestehenden Problemen. Einleitung (1).

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Das Recht auf Privatkopie

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  1. Das Recht auf Privatkopie Urheberrecht, 5. Semester Recht, Bachelor Professor Dr. Klewitz-Hommelsen Stefan Topka Stephan Blaschy Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  2. Inhalt • Einleitung • Gesetzgebungsverfahren • Neuerungen, Auswirkungen • Ausblick Korb 2 • Fazit mit ersten Resultaten und bestehenden Problemen Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  3. Einleitung (1) • Multimediale Gesellschaft • Bedeutung der Privatkopie gewachsen • Kopierwerkzeuge sind Massenware • Möglichkeit Kopien jeglichen Inhalts zu erstellen bzw. zu bekommen quer durch alle Bevölkerungsschichten • Günstige, immer leistungsfähigere und leicht zu bedienende Hardware Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  4. Einleitung (2) • Preiswerte beschreibbare Medien • Verkaufszahlen sog. “Rohlinge“ inzwischen höher als die fertiger Unterhaltungsprodukte • 2001 in den USA erstmalig Rückgang der Verkaufszahlen von Musik-CD‘s seit Einführung des Mediums (Qelle: BBC, Januar 2002) • Mögliche Ursachen der Problematik: • Preisgestaltung d. Originale • schnelle Verbreitungsmöglichkeiten • Allgemeine wirtschaftliche Lage Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  5. Einleitung (3) • Unberechtigte Kopie = „Kavaliersdelikt“ ? • Fehlendes Unrechtsbewusstsein • Unwissen über rechtliche Konsequenzen • Neue Fassung des Urheberrechts • seit dem 13.09.2003 in Kraft • Einschneidende Änderungen im Bereich der Privatkopie Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  6. Gesetzgebungsverfahren (1) • 1. Regierungsentwurf vom 16. August 2002 • Keine inhaltlichen Änderungen in § 53 UrhG • Stellungnahme des Bundesrates vom 27. September 2002 • Kopien nur zulässig, wenn Nutzer auf das Original bzw. zulässige Kopie berechtigten Zugriff hat • Unzulässigkeit digitaler Vervielfältigung durch Dritte • Gegenäußerung der Bundesregierung vom 6. November 2002 • Rechtmäßigkeit einer Kopiervorlage schwer zu beurteilen • Erfordernis einer legalen Quelleführt zu Verbot der Privatkopie • Kopie durch Dritte nicht nachweisbar Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  7. Gesetzgebungsverfahren (2) • Einberufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat am 23. Mai 2003 • Ergänzung des §53 Abs. 1 um die Wörter „und zur Vervielfältigung eine rechtmäßig hergestellte Vorlage verwendet wird“ • Keine Erstellung digitaler Vervielfältigungsstücke durch Dritte • Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom 2. Juli 2003 • In § 53 Abs. 1 wird die folgende Änderung eingebracht: „soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.“ Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  8. § 53 UrhG (1) • Vervielfältigung zum Privatgebrauch weitgehend zulässig • Ausgenommen: elektronisch zugängliche Datenbanken mit Einzelzugriff, Software • Kompensation des Urhebers durch Anspruch auf Vergütung (Geräte- und Leermedienabgabe), §§ 54 ff. UrhG • Nicht auszuschließen durch Kauf- / Lizenzverträge oder AGB Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  9. § 53 UrhG (2) • Voraussetzungen: • Vervielfältigung zum privaten Gebrauch • Nur durch natürliche Personen • Eigenhändige Herstellung/unentgeltliche Herstellung durch Dritte (Ausnahme: Fotokopien) • beliebiger Träger (analog/digital) Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  10. Vor UrhG-Reform: Strittig:Privatkopie nur von rechtmäßiger Vorlage zulässig? Nach UrhG-Reform: Privatkopie von offensichtlich rechtswidrig hergestellter Vorlage unzulässig,§ 53 Abs.1 S.1 UrhG § 53 UrhG (3) • Problem:Wann ist eine Vorlage offensichtlich rechtswidrig? • § 52 Abs.3 UrhG = Zugänglichmachung rechtswidrig • § 53 Abs.1 UrhG = Herstellung rechtswidrig Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  11. File-Sharing (1) • Recht der öffentlichen Wiedergabe betroffen, § 15 Abs.2 UrhG • Problem bis zur UrhG-Reform: • Öffentliche Wiedergabe umfasste nicht öffentliche Zugänglichmachung • Angebot zum Datei-Download als Wiedergabe gegenüber Mehrzahl von Personen? Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  12. File-Sharing (2) • Nach der UrhG-Reform: • Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung betroffen,§ 15 Abs.2 Nr.2, 19a UrhG • Anbieten einer Datei zum Download steht allein dem Rechteinhaber zu Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  13. Upload/Anbieten von Dateien: Rechtswidrig, Verstoß gegen § 52 Abs.3 UrhG Problem: Angebote im Intranet Download von Dateien: Problem: Offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage,§ 53 Abs.1 S.1 UrhG? Frage der Erkennbarkeit (Legalität jedweder Privatkopie in anderen Ländern, Werbemaßnahme) File-Sharing (3) Offene Frage: Ist privates File-Sharingvom Recht auf Privatkopie gedeckt? Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  14. § 95a Abs. 1 • Verbot der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen, § 95a Abs.1 UrhG • Schutzmaßnahme vorhanden= Recht auf Privatkopie nicht durchsetzbar= Möglichkeit zur Aushöhlung der Privatkopie • Ziel der Industrie: Durchbruch deselektronischen Handels mit digitalen Inhalten Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  15. § 95a Abs. 2 • Problem: Wirksamkeit • Voraussetzung ist gemäß § 95a Abs.2 S.2 UrhG Sicherstellung der Erreichung des Schutzziels • Wirksamkeit zielt auf Ernsthaftigkeit des technischen Schutzes ab • Durchschnittsbenutzer wird von unerwünschten Nutzungsvorgängen abgehalten • Schutzmechanismus, der im normalen Betrieb zur Unterbindung von Umgehungshandlungen bestimmt ist • Nicht derart ineffektiv, dass Nutzer das Vorhandensein einer Schutzmaßnahme überhaupt nicht bemerkt Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  16. § 95a Abs. 3 (1) • Verbot von Erzeugnissen/Dienstleistungen mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen, § 95a Abs.3 UrhG • Voraussetzungen: • Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung • Hauptzweck ist Umgehung • Neben der Umgehung nur begrenzter wirtschaftlicher Zweck Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  17. § 95a Abs. 3 (2) • Beispiele: • CD/DVD-Kopierprogramme (mit Kopierschutzumgehung) • Betriebssystem Windows • Hintergrund: Kopierschutzverfahren MediaMax CD-3 • Spiegel 22.10.2002: „Windows [entspricht] der Definition eines illegalen Tools [...] und müsste vom Markt genommen werden.“ • Videostabilisator Macro 2000 Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  18. § 95a Abs. 3 (3) • Beispiele: • DVD Regional-Code • Nicht erfasst sind Schutzmechanismen zum Zweck der Marktzugangsbeschränkung • Anfertigung analoger Kopien geschützter digitaler Medien (strittig) • Überspielung DVD -> VHS / CD -> Audio-Kassette • Umgehung nur, wenn Einschränkung aufgehoben wird, die Berechtigter zur Vermeidung einer bestimmten Kopiertechnik vorgenommen hat Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  19. Reaktionen der Kopiersoftwarehersteller • Gutachten der Firma S.A.D. • Produkte der Firma S.A.D. und Engelmann Media in ursprünglicher Formweiterhin legal • CopyCount-Patch veröffentlicht • Flucht ins Ausland der Firma Elaborate Bytes • Aufsplittung ihrer Software in zwei Teile • Legaler Teil: Wird weiterhin in Deutschland vertrieben • Illegaler Teil: Verkauft an Firma in Antigua Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  20. Rechtsfolgen bei Verstößen (1) • Verschuldensunabhängiger Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung und Unterlassung, § 97 Abs.1 S.1 UrhG • Verschuldensabhängiger Anspruch auf Schadensersatz oder Herausgabe des Gewinns, § 97 Abs.1 UrhG • Auch Nichtvermögensschäden, § 97 Abs.2 UrhG • Verschuldensunabhängiger Anspruch auf Vernichtung oder Überlassung der Vervielfältigungsstücke, § 98 Abs.1,2 UrhG Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  21. Rechtsfolgen bei Verstößen (2) • § 106 UrhG: • Strafbarkeit bei unerlaubter Verwertung • § 108b Abs.1 UrhG: • Strafbarkeit der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen • Ausnahme: Keine Strafbarkeit der Umgehung zum privaten Gebrauch • § 111a UrhG: • Bußgeld bei Verstoß gegen § 95a Abs. 3 Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  22. Ausblick Korb 2 (1) • „Der zweite Korb dient der Allgemeinheit“ (Dr. Volker Grassmuck, Medienforscher der Humboldt-Universität Berlin) • Fragebogen des Bundesministeriums der Justiz • „Sollte die Privatkopie beim Einsatz technischer Schutzmaßnahmen durchsetzungsstark gestaltet, d.h. § 53 Abs. 1 UrhG in den Katalog des § 95b Abs. 1 UrhG aufgenommen werden?“ Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  23. Ausblick Korb 2 (2) • Betrachtung aus Nutzersicht • Positionspapier des Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (IfROSS) • Fehlende Durchsetzungskraft des §53 Abs.1 UrhG • Aufnahme in §95b Abs.1 UrhG „Durchsetzung von Schrankenbestimmungen“ Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  24. Ausblick Korb 2 (3) • Weitere Einschränkungen in §53 Abs.1 UrhG dürfen nicht vorgenommen werden • Möglicher Kompromiss: Durchsetzbarkeit des §53 Abs.1 UrhG gegenüber Schutzmassnahmen mit gleichzeitiger Beschränkung der möglichen Kopien auf eine begrenzte Anzahl Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  25. Ausblick Korb 2 (4) • Bedeutung der Privatkopie für Wissenschaft, Lehre und Fortschritt • “Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities” (22. Oktober 2003 ): • führende deutsche Forschungsinstitute rufen dazu auf, Forschungsergebnisse nur dann zu veröffentlichen, wenn die Bedingungen auch die Erstellung von Privatkopien ermöglichen. Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  26. Fazit (1) • Viel Aufsehen • Starke Einschränkung der Privatkopie • Möglichkeiten der Strafverfolgung • Probleme der Industrie, Unrechtsbewusstsein der Bevölkerung zu wecken • Medienkampagne der Filmindustrie Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  27. Fazit (2) "Raubkopierer sind Verbrecher - Initiative zum Schutz des Originals“ • Harsche Kritik an dieser Kampagne • Virtueller Ortsverein der SPD: • „menschenverachtendes Weltbild“, • „gravierende Werbeentgleisung“ Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  28. Fazit (3) • Kurzfristige Auswirkungen: • Nutzerzahlen in Tauschbörsen sinken • Abschreckung vor allem bei Jugendlichen • Forderungen der Filmwirtschaft nach weiteren Einschränkungen im §53 Abs. 1 UrhG für den 2.Korb Aus: Stern, 2003, Heft 52 Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  29. Fazit (4) • „Pseudo“-Privatkopie • Nutzerrechte müssen stärker berücksichtigt werden • Fraglich, welche Interessen sich im 2. Korb durchsetzen Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  30. Weitere Informationen und die entsprechenden Quellen zu diesem Vortrag erhalten sie in der zugehörigen Ausarbeitung in dem Kapitel „Das Recht auf Privatkopie“ Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

  31. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Das Recht auf Privatkopie - Stefan Topka, Stephan Blaschy

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