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Milchsonderprogramm. 2009 bis 2011. Grünlandprämie. gemäß Milch-Sonderprogrammgesetz (MilchSoPrG) Grund (EU)- und Ergänzungsbetrag (national) im Flächenverzeichnis genannte (Dauer-) Grünlandschläge, Prämie ist auf drei Hektar Grünland je Kuh begrenzt. Prämienhöhe ca. 37 Euro je Kuh
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Milchsonderprogramm 2009 bis 2011
Grünlandprämie • gemäß Milch-Sonderprogrammgesetz (MilchSoPrG) Grund (EU)- und Ergänzungsbetrag (national) • im Flächenverzeichnis genannte (Dauer-) Grünlandschläge, • Prämie ist auf drei Hektar Grünland je Kuh begrenzt. • Prämienhöhe ca. 37 Euro je Kuh • Milcherzeugung und –vermarktung im April 2010 • Milchgeldabrechnung für April 2010 als Nachweis (bis zum 30.06.2010) • Analoge Nachweisverfahren für Direktverkäufer. • Die Nachweise (Milchgeld/Direktverkaufsquote) sind in Kopie einzureichen und verbleiben in der Antragsakte. • Härtefall aufgrund höherer Gewalt oder anderer außergewöhnlicher Umstände • De-minimis-Beihilfe
Zusätzliche Grünlandprämie • circa 20 Euro je Hektar Grünland - einmalige Zahlung aus EGFL • Basis Grünlandfläche des Sammelantrages 2009 • Milcherzeugernachweis für Dezember 2009 • Härtefälle möglich • Zahlung bis 30.06.2010 • Damit wird das EU-Sofortprogramm für den Milchsektor umgesetzt, aus dem Deutschland rund 61 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Kuhprämie • Höhe ca. 21 Euro je Kuh für Milcherzeugungsbetriebe • für die Jahre 2010 und 2011. • Dafür sind 2010: 85 Millionen Euro und 2011: 75 Millionen Euro vorgesehen. • Die Maßnahme wird als De-minimis-Beihilfe gewährt, so dass hier die Obergrenze für diese Beihilfen (7.500 Euro je Betrieb innerhalb von drei Jahren) Anwendung findet. • Nachweis wie bei Grünlandprämie