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Inhalt: Anforderungen der EKVO Hessen Vorschlag zur Messwertprotokollierung

Inhalt: Anforderungen der EKVO Hessen Vorschlag zur Messwertprotokollierung Grundlage: Praxisratgeber des LFU Bayern http://www.lfu.bayern.de/wasser/fachinformationen/abwassersammlung/. Karl- Wilhelm Frese Tel.: 05631 / 954 862 karl-wilhelm.frese@landkreis-waldeck-frankenberg.de.

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  1. Inhalt: • Anforderungen der EKVO Hessen • Vorschlag zur Messwertprotokollierung • Grundlage: Praxisratgeber des LFU Bayern • http://www.lfu.bayern.de/wasser/fachinformationen/abwassersammlung/ Karl- Wilhelm Frese Tel.: 05631 / 954 862 karl-wilhelm.frese@landkreis-waldeck-frankenberg.de FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  2. EKVO Hessen In Anhang 2 der EKVO wird gefordert, dass für zentrale Regenüberlaufbecken Messwerte über Füllstand, Anspringhäufigkeit und Entlastungsdauer zu erfassen sind. Es gibt allerdings in Hessen keine weitergehenden Erläuterungen zur Protokollierung der Messwerte. Gemessen werden Füllstände und Zeiträume. Ziel: Die Messgrößen sind so aufzubereiten, dass ein Vergleich mit den berechneten Bemessungsgrößen für die Regenentlastungsanlagen möglich ist. FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  3. Definitionen: Einstaudauer ist die Zeitdauer in Stunden, während der Wasserstand im Becken höher als der Minimalwasserstand ist. Der Minimalwasserstand wird für jedes Becken individuell festgelegt (wesentliche Teile des Beckenbodens sind geflutet). Die Einstauhäufigkeit wird als „Kalendertage mit Einstau“ definiert. Dazu ist die Anzahl an Tagen im Messzeitraum aufzuzeichnen, an denen mindestens einmal Einstau registriert wurde. Die Entlastungsdauer ist die Zeitdauer in Stunden, während das Becken in das Gewässer entlastet. Die Entlastungshäufigkeit ist die Anzahl der „Kalendertage mit Entlastung“ FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  4. FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  5. Einstau: Messtechnische Gründe erfordern für die Wasserstandsmessung eine Hysterese von z.B. 5 cm Höhe. Dieser Bereich wird auf den Minimalwasserstand aufgesetzt. Damit ein Einstauereignis erkannt wird, muss der Wasserspiegel um 5 cm höher liegen als der Minimalwasserstand. Ende des Einstauereignisses ist, wenn der Wasserstand wieder den Minimalwasserstand unterschreitet. Dauert ein Einstau über Mitternacht (00:00 Uhr) an, zählt es als zwei Ereignisse. Mehrfacher Beckeneinstau am selben Tag wird als ein Ereignis gewertet. FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  6. FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  7. Entlastung: Die Wasserspiegelschwankungen an der Wehrkrone erfordern auch eine Hyterese, z.B. von 5 cm unterhalb der Wehrkrone. Das Entlastungsereignis beginnt, wenn der Wasserstand die Wehrkrone überschreitet und endet erst, wenn der Wasserstand im Becken wieder eine Lage von 5 cm unter der Wehrkrone unterschritten hat. Die Entlastungshäufigkeit ist die Anzahl der Tage, an denen das Becken mindestens einmal übergelaufen ist. Ein nächtliches Regenereignis zwischen z.B. 22:00 Uhr und 03:00 Uhr wird mit der Häufigkeit 2 gewertet. FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

  8. Zusammenfassung: Festlegung eines Minimalwasserspiegels für jedes Becken Festlegung eines Hysteresebereiches von 5 cm auf den Minimalwasserspiegel und unterhalb der Wehrkrone Einstaubeginn ist, wenn der Wassersiegel oberhalb des Hysteresebereiches über dem Minimalwasserstand liegt. Einstauende ist, wenn der Wasserspiegel unterhalb des Minimalwasserstandes liegt. Entlastungsbeginn ist, wenn der Wasserspiegel oberhalb der Wehrkrone liegt. Entlastungsende ist, wenn der Wasserspiegel unterhalb des Hysteresebereiches unter der Wehrkrone liegt. Entlastungshäufigkeit ist die Anzahl der Kalendertage mit Entlastung FortbildungKläranlagennachbarschaft 102

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