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Informationstag für Abiturienten 9. 9. 2010

Informationstag für Abiturienten 9. 9. 2010. Rechtswissenschaft/ Internationale Rechtsstudien. Abi-Tag 11.09.2008. Abi '11. Was ist Recht?. Verhaltensregeln, die sich eine Gemeinschaft von Menschen gibt, um in bindender Weise ihr Zusammenleben von Menschen zu ordnen und zu regeln.

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Informationstag für Abiturienten 9. 9. 2010

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Presentation Transcript


  1. Informationstag für Abiturienten9. 9. 2010 Rechtswissenschaft/Internationale Rechtsstudien Prof. Dr. Thomas Raab

  2. Abi-Tag 11.09.2008 Abi '11 Prof. Dr. Thomas Raab

  3. Was ist Recht? • Verhaltensregeln, die sich eine Gemeinschaft von Menschen gibt, um in bindender Weise ihr Zusammenleben von Menschen zu ordnen und zu regeln. • Durchsetzung der Regeln mit den Mitteln staatlichen Zwanges Prof. Dr. Thomas Raab

  4. Rechtsgebiete Privatrecht Öffentliches Recht(Verfassungs- und Verwaltungsrecht) Strafrecht Prof. Dr. Thomas Raab

  5. Ziele der Ausbildung Vermittlung der Fähigkeit • zur methodischen Rechtsanwendung • zur Einarbeitung in alle Bereiche der Rechtspraxis Prof. Dr. Thomas Raab

  6. Jurastudium – Vorurteile und Wirklichkeit • Nicht • Auswendiglernen von Vorschriften • „graue Theorie“, „trockener“ Stoff • Sondern • Systemverständnis • Lernen anhand konkreter praktischer Fälle Prof. Dr. Thomas Raab

  7. Wichtige Voraussetzungen • Fähigkeit zu und Freude an • Arbeiten mit Texten, vor allem Textanalyse • Logischem Denken • Sprachlichem Ausdruck (mündlich und schriftlich) • Hilfreich: Interesse an Geschichte, aktueller Politik und gesellschaftlichen Entwicklungen Prof. Dr. Thomas Raab

  8. Fall: BundesgerichtshofUrteil vom 11.7.2007 Az VIII ZR 110/06 Nachzulesen unter http://www.bundesgerichtshof.de/ Prof. Dr. Thomas Raab

  9. Sachverhalt: • 11. August: K kauft bei Tierhändler V eine Katze zum Preis von 600 € • 6. Oktober: Katze wird von V an K übergeben • 26. Oktober: Diagnose einer Hautpilzerkrankung bei der Katze. Behandlungskosten: 187 € Frage: Kann K von V Erstattung der Kosten für die tierärztliche Behandlung verlangen? Prof. Dr. Thomas Raab

  10. § 437 BGB Ist die Sachemangelhaft, kann der Käufer … nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz ….verlangen • Voraussetzungen: • Kaufvertrag • Kaufvertrag über eine Sache • Mangel der Kaufsache Prof. Dr. Thomas Raab

  11. Definition des Kaufvertrages § 433 BGB: • Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. • Hier wollte sich offenbar der Händler V durch den Vertrag verpflichten, Eigentum zu verschaffen Prof. Dr. Thomas Raab

  12. Problem: Tier = Sache? § 90a BGB: • Tiere sind keine Sachen. • Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Prof. Dr. Thomas Raab

  13. War die Katze „mangelhaft“? § 434 BGB Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, ……wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Prof. Dr. Thomas Raab

  14. Krankheit als „Mangel“? Grundsatz • Der Käufer eines Haustiers kann erwarten, dass das Tier nicht an Krankheiten leidet. • Üblicherweise werden erkrankte Tiere nicht zum Verkauf angeboten. • Folge: Krankheit = Mangel des Tieres Prof. Dr. Thomas Raab

  15. Zeitpunkt des Mangels § 434 BGB Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, ……wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen gleicher Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Prof. Dr. Thomas Raab

  16. Problem: Mangel bei Gefahrübergang? § 446 BGB Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.  Gefahrübergang = Zeitpunkt der Übergabe Aber: Lag die Erkrankung denn bereits bei Übergabe vor?  Beweisproblem (oder: Recht haben und Recht bekommen können zweierlei sein) Prof. Dr. Thomas Raab

  17. Problem: Beweislast Grundsatz:Käufer muss alle Voraussetzungen des Anspruchs beweisen, also auch den Mangel bei Übergang. Aber: § 476 BGB Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Prof. Dr. Thomas Raab

  18. Voraussetzungen des § 476 BGB • Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) • Problem: Anwendbar auf den Tierkauf Unvereinbarkeit mit der Art der Sache? • Geltung bei Erkrankungen des Tieres  Unvereinbarkeit mit der Art des Mangels? • Geltung nur bei Erkennbarkeit der Krankheit für den Verkäufer? BGH: Vermutung greift hier ein; es wird unterstellt, dass die Krankheit bereits bei Übergabe vorlag. Prof. Dr. Thomas Raab

  19. § 437 BGB Ist die Sachemangelhaft, kann der Käufer … nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz ….verlangen  Was steht in den anderen §§??? Das lernen Sie, wenn Sie sich für ein Jurastudium entscheiden. Prof. Dr. Thomas Raab

  20. Berufsfelder für Juristen I. Klassische juristische Berufe • Richter • Staatsanwalt • Rechtsanwalt • Notar II. Verwaltung (im weiteren Sinne) • Parlamente (wiss. Dienste, wiss. Mitarbeiter) • Ministerien • Behörden • Europäische und internationale Organisationen III. Privatwirtschaft • Unternehmen • Verbände Prof. Dr. Thomas Raab

  21. Der Weg zum berufsqualifizierenden Abschluss Zweite juristische Staatsprüfung Assessorexamen („Volljurist“) Juristischer Vorbereitungsdienst (Referendariat) 2 Jahre • Erste juristische Prüfung • Staatliche Prüfung • Universitätsprüfung (Schwerpunktfach) Studium (ca. 7 – 10 Sem.) Prof. Dr. Thomas Raab

  22. Verlauf des Studiums Prof. Dr. Thomas Raab

  23. Auswahl des Studienortes Mögliche Kriterien: • Studienbedingungen (Bibliothek, Betreuungsrelationen) • Zusätzliche Studien-/Prüfungsangebote (FFA, Bachelor, Master) • Auslandskontakte (Erasmus, LL. M.) • Kosten (Studiengebühren, Miete etc.) • „Rankings“ (nur sehr bedingt aussagekräftig) Prof. Dr. Thomas Raab

  24. Bewertung von Prüfungsleistungen Prof. Dr. Thomas Raab

  25. Ergebnisse der Ersten juristischen Staatsprüfung Frühjahr 2009 – I F 09 Kandidaten insgesamt: 248 Prof. Dr. Thomas Raab

  26. Zum Nachlesen: http://www.arbeitsrecht.uni-trier.de Prof. Dr. Thomas Raab

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