1 / 22

Auf dem Weg zur Sekundarschule in NRW

Auf dem Weg zur Sekundarschule in NRW. SPD-Landtagsfraktion NRW Stand: 16.09.2011. Grundlagen : Schulkonsens in NRW vom 19. Juli 2011 Verfassungsänderung Schulrechtsänderung. 1.

Download Presentation

Auf dem Weg zur Sekundarschule in NRW

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


  1. Auf dem Weg zur Sekundarschulein NRW SPD-Landtagsfraktion NRW Stand: 16.09.2011

  2. Grundlagen: • Schulkonsens in NRW vom19. Juli 2011 • Verfassungsänderung • Schulrechtsänderung

  3. 1. • Ziel der Schulpolitik ist es, vor Ort ein vielfältiges Angebot an Bildungsgängen zu ermöglichen, umfassend und regional ausgewogen, und den Kommunen Gestaltungsfreiheit zu geben. • Im Vordergrund steht für uns, dass längeres gemeinsames Lernen in allen Kommunen verwirklicht werden kann.

  4. 2. • Kinder, nicht Strukturen stehen im Mittelpunkt • Soziale Herkunft darf keine Rolle spielen • Individuelle Förderung • kein Kind unterfordern • kein Kind überfordern • Gymnasiale Standards an allen Sekundarschulen gewährleisten

  5. 3. • Schülerrückgang (15 Prozent landesweit) und verändertes Elternwahlverhalten zwingen zu organisatorischen und inhaltlichen Veränderungen vor Ort • Hauptschule wird aus der Verfassung gestrichen und entfällt als Pflichtschule

  6. 4. Notwendig: - Änderung der Verfassung - Änderung des Schulgesetzes _______ Die beiden entsprechenden Anträge wurden Anfang September 2011 in den Landtag eingebracht

  7. Eckpunkte der Verfassungsänderung • Die institutionelle Garantie der Hauptschule wird aus der Verfassung gestrichen • Der Begriff der Volksschule wird aus der Verfassung entfernt

  8. Eckpunkte der Verfassungsänderung Artikel 10 neu: „Das Schulwesen des Landes baut sich auf einer für alle Kinder verbindlichen Grundschule auf. Das Schulwesen wird durch die Mannigfaltigkeit der Lebens- und Berufsaufgaben bestimmt. Das Land gewährleistet in allen Landesteilen ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Bildungs- und Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst.“

  9. Eckpunkte der Schulrechtsänderung Sekundarschule: • Alle Abschlüsse der Sek. I können erreicht werden • Gewährleistet gymnasiale Standards • Erwerb der Hochschulreife wird über eine verbindliche Kooperation sichergestellt

  10. Sekundarschule • Im Jahrgang 5 und 6 wird integriert und binnendifferenzierend im Klassenverband unterrichtet • Ab 7. Jahrgang integriert, teilintegriert oder kooperativ (mind. 2 Bildungsgänge) • Es werden im kooperativen Modell zwei Anforderungsebene gebildet:Grund- und Erweiterungsebene

  11. Sekundarschule • Klasse 5-6 integrativ • Ab Klasse 7 integrativ, teilintegrativ oder kooperativ • Grundebene orientiert sich an der Haupt- und Realschule • Erweiterungsebene orientiert sich an der Realschule und Gymnasium

  12. Sekundarschule • Vorbereitung auf berufliche Ausbildung und gymnasiale Standards • Einrichtungsgröße wird für Sekundar- und Gesamtschulen auf 25 gesenkt

  13. Sekundarschule • Eine Sekundarschule ist mind. dreizügig, zweizügige Teilstandorte sind möglich • Eine Sekundarschule, die eine eigene Oberstufe wünscht, wird als Gesamtschule gegründet • Ein Schulversuch für den gemeinsamen Unterricht von 1 bis 10 ist vereinbart

  14. Entstehung • Zusammenführung verschiedener Schulformen, auch benachbarter Schulträger • Einbindung der Schulkonferenzen sowie betroffener benachbarter Kommunen (Findung eines Konsenses im Moderationsverfahren) • Kommunale und private Schulträger informieren sich gegenseitig über ihre Planungen

  15. Sonderfälle • Die 12 Gemeinschaftsschulen im Modellversuch sind für den Zeitraum des Versuchs abgesichert und können auf Wunsch Sekundarschule werden • Verbundschulen werden bis 2017 zu Sekundarschulen umgewandelt

  16. Grundschulen • Sicherung von Grundschulstandorten zur Erhaltung kleiner wohnortnaher Einrichtungen • Intensivierung von Teilstandorten • Jahrgangsübergreifendes Lernen ermöglichen

  17. Klassengrößen • Stufenweise Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes: - für Realschule, Gymnasium und Gesamtschule von 28 auf 26, - für Grundschulen auf 22,5

  18. Weitere Konsequenzen aus dem Konsens Ungleiches ungleich behandeln • Neben der Grundstellenzuweisung zusätzlich - Sozialindex - Integrationsstellen - Zukünftig Inklusionsindex

  19. Außerdem … • Inklusion mit bedenken und zu einem späteren Zeitpunkt einbinden • Klassengrößen der weiteren Schulen wird in einem Stufenplan gesenkt

  20. Gültigkeit Bestand des Schulkonsens: bis 2023

  21. Ansprechpartner der Fraktion: • die stellv. FraktionsvorsitzendeRenate Hendricks, Telefon: 0211-884-2158 • der schulpolitische SprecherSören Link, Telefon: 0211-884-2661 • die stellv. Schulpolitische SprecherinMarlies Stotz, Telefon: 0211-884-2689 • und die Fraktion: 0211-884-2639

  22. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit

More Related