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Begrüßung

Begrüßung. Tagung Technik BWLV-LTB 25. März 2006 In Stuttgart in den Räumen des Aeroclub Stuttgart e.V. Heßbrühlstraße, Vaihingen. Übersicht 1. Begrüßung Vorträge unserer Redner:

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Begrüßung

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Presentation Transcript


  1. Begrüßung Tagung Technik BWLV-LTB 25. März 2006 In Stuttgart in den Räumen des Aeroclub Stuttgart e.V.Heßbrühlstraße, Vaihingen

  2. Übersicht 1 • Begrüßung • Vorträge unserer Redner: • EASA – ein endloses Thema, seine Auswirkungen, die Vorteile und Nachteile die der Luftsport zu erwarten hat, was tut sich in Köln?Christian Resag, LBA Stuttgart(Manfred Schweizer, LBA Stuttgart) • Aus der Praxis für die Praxis Nehmen Unfälle im Windenschlepp zu?Gerd Egger, Beauftragter für Winden im BWLVStellv. Vors. Fachausschuss Technik • Fallschirme, Neues und aktueller StandGottfried Wagner, Beauftragter f. Fallschirm im BWLV-LTB

  3. Übersicht 2 • Allgemeine Themen • Übersicht über die technischen Lehrgänge 2005/2006 • Technisches Personal in den VereinenVerlängerung der technischen Ausweise, Übergang zur EASATechnische Ausweise: Laufzeit 4 Jahre,rechtzeitig an den BWLV-LTB schicken und verlängern lassen mit unterschriebenem TätigkeitsnachweisAlle Ausweise aktualisieren !V.a. in Bezug auf EASA - Anerkennung bei Wartungspersonal f. Flugzeuge • Technisches Betriebshandbuch, Ein endloses Thema kommt zum Ende, BWLV - LBA Stuttgart

  4. Übersicht 3 • Prüfbericht elektronische Ausrüstung für Motorsegler ohne/mit Transponder, NfL II 24/04, NfL II 23/03 ELTs anmelden (Anmeldung, Gebühren, Folgekosten)Nachprüffristen Avionikausrüstung, CVFR- / NVFR Verwendung • FLARM: Einbau unter Berücksichtigung der offiziell geltenden Vorschriften (EASA) • Aktuelle LTAs und TMs • Checkliste Werkstattausstattung, Werkstattprüfbericht, Werkstatt - Auditierungen, Holz- und Gemischt, FVK – Zulassung • Formulare auf Homepage des BWLV • Vereine: Listen aktualisieren, Werkstatt, Personal, Luftfahrtgerät • Prüferweiterbildung für Prüfer Klasse 5, 29.04.06, Leverkusen (DAeC)

  5. Einfügen: Übersicht über die technischen Lehrgänge • Technische Lehrgänge auf dem Hornberg sind sehr unterschiedlich besucht • WL—Lehrgang Holz/Gemischt schon seit vielen Jahren wenig Teilnehmer • Zellenwartlehrgang im Januar 8 Teilnehmer, dafür im Februar 18 Teilnehmer und überbucht • Gleichmäßigere Verteilung der Teilnehmer anzustreben-> Deswegen machen wir eine Umfrage, wann denn die Termine unpassend sind • Anfang März hat der vorerst letzte Motorenwartlehrgang stattgefunden.Nach EASA können wir z.Zt. kein Personal für Flugzeuge ausbilden.Erst mit einem genehmigten Ausbildungsbetrieb nach PART147.

  6. Technisches Personal in den Vereinen 1/2 Zulassung als LTB abhängig von Genehmigung durch LBAJedes 2. Jahr erfolgt eine Auditierung des LTB durch das LBA. Dabei werden Stichproben unserer Arbeit (Ausbildung, Prüfung, Ablage, Verwaltung) gemacht und die korrekte Führung der Unterlagen kontrolliert.-> Appell an alle Werkstattleiter, Zellenwarte, Motorerwarte (Mose/UL) Motorenwarte (E-Klasse) Fallschirmwarte Tätigkeitsnachweise führen und rechtzeitig Verlängerungen beantragen

  7. Technisches Personal in den Vereinen 2/2 Alle Berechtigungen des Wartungspersonals für Flugzeugemüssen, wenn sie in eine Berechtigung nach EASA umgeschrieben werden sollen, bis Ende Juni/06 gültig sein -> verlängern, falls nicht der Fall. Dies gilt nicht für Werkstattpersonal, das an Ballonen, Segelflugzeugen ...arbeitet.Dann wird ein Umwandlungsbericht an die EASA geschickt,der alle umzuwandelnden Lizenzen aufführt.

  8. Technisches Betriebshandbuch des BWLV-LTB, Teil 1 Neues TBH des BWLV LTB:Das neue TBH des BWLVist fertig. Alle Änderungen sind invom LBA – Stuttgartgenehmigt. Das unterschriebene TBHwird vorr. kurz vor Osternverteilt und elektronischauf der Homepage zur Verfügung stehen. E n t w u r f E n t w u r f

  9. Nachprüfung, Prüfbericht elektronische Ausrüstung Motorsegler, NfL II-23/03 (Wiederholung aus 2005) 1/2 Bei allen Motorsegelern (auch Segelflugzeuge mit Hilfstriebwerk)muss jährlich ein elektronischer Prüfbericht erstellt werden.Nr. des Prüfscheins ist gleich Prüfschein des Luftfahrtgerätes,wenn nur Funkgerät an Bord das vom Prüfer Klasse 3 geprüft wird.Ausnahme: Ein Transponder kann nur von einem Avionik-LTB geprüft werden.Dann gilt die Prüfscheinnummer des Avionik-LTB. Nachprüfung Transponder Mode C alle 12 Monate.Restliche elektronische Ausrüstung alle 24 Monate umfassende Nachprüfung. Bei Nutzung unter CVFR oder NVFR-Bedingungen muss die kompletteelektronische Ausrüstung alle 12 Monate umfassend geprüft werden.

  10. Nachprüfung, Prüfbericht elektronische Ausrüstung Motorsegler, NfL II-23/03 (Wiederholung aus 2005) 2/2 LBA-zugelassene Avionik-Betriebe im Raum Baden-Württemberg - AeroTechnik Baden-Baden- Fa. Gehring Flugfunk, Aichelberg- Fa. Tröbst, Mannheim- AirPlus, Friedrichshafen Nicht zugelassen für Segelflugzeuge und Motorsegler sind Avionik-LTBs, die nur eine Berechtigung für Flugzeuge besitzen. Diese dürfen nur, abhängig von der Zulassung, E-, G-, I-, A-, B-, C- Flugzeuge prüfen!

  11. Anmeldung elektronische Ausrüstung NfL II-24/04 Auszug aus NfL II-24/04: RegTP heißt seit 2005 Bundesnetzagentur

  12. Avionik und FLARM – Vorschriften zum Einbau Allgemein: Werden Geräte in Luftfahrzeuge eingebaut, die eine festeVerbindung zum Bordnetz des Luftfahrtzeugs besitzen, so ist dies seitEASA ein zulassungspflichtiger Vorgang. Für den nachträglichen Einbau eines Mode S Transponders (LBA-Rundschreiben RS 12-03/05-2) muss nach EASA ein STC eines Entwicklungsbetriebes vorliegen. Der Einbau bei der Herstellung ist nicht zulassungspflichtig. Bei Herstellung ist der Einbau in der Zulassung des Luftfahrzeugs mit enthalten.Beim Einbau der FLARM hat sich das LBA noch nicht auf einen abschließenden Modus festgelegt. Im Moment ist der Einbau noch zulassungspflichtig.

  13. Werkstatt - Auditierungen Die Zulassung unserer Werkstätten im Landesverbanddes BWLV-LTB ist in der Zulassung unseres LTB mit enthalten.Wir sind selber für die Einhaltung der sachgerechten sowie sicheren Einrichtung verantwortlich. (Verein/Vorstand) Zu diesem Zweck auditieren wir unsere Werkstätten undüberprüfen den Zustand. Auch bei Beantragung der Zulassung für FVK-Arbeiten muss die Werkstatt auditiert und einmalig genehmigt werden. Von Zeit zu Zeit nimmt die LBA - Außenstelle an Auditierungen undNachprüfungen teil.

  14. Checkliste Werkstattausstattung, Werkstattprüfbericht, Holz- und Gemischt, FVK - Zulassung Checkliste für die Zulassung/Überprüfung einer Werkstatt für Holz- und/oder GfK-Arbeiten.

  15. Formulare auf Homepage des BWLV, 1/2 Alle im BWLV-LTB verwendeten Formulare und das TBH, sind auf der Homepage der Technik des BWLV als PDF - Formulare verfügbar. Einige (die meisten) Formulare sind als ausfüllbare PDF-Dateien abgelegt.Leider jedoch noch nicht alle. Ist in Arbeit.Übersichten für Werkstatt, Personal, Luftfahrtgerät: Alle Vereine müssen überprüfen, ob die Übersichtenfür Werkstatt, Personal und Luftfahrtgerätaktuell sind, evtl. aktualisieren und an den BWLV schicken.Oft wurden die Übersichten seit mehr als 5 Jahren nicht mehr gepflegt!

  16. Formulare auf Homepage des BWLV, 2/2Beispielausdruck (alles PDF-Formulare)

  17. Nachprüfungen für ULs Der BWLV bietet, durch eine Vereinbarung mit dem Luftsportgerätbüro des DAeC, mittlerweile auch Nachprüfungenvon ULs an. Im Moment haben wir 6 Prüfer Klasse 5, die für den BWLVULs prüfen. Bei Interesse können Klasse 3 Prüfer für Motorsegler eine Prüflizenz Klasse 5 bekommen (Rücksprache mit BWLV LTB). Die Prüfgebühren für ULs sind vergleichbar mit Motorsegler-Prüfgebühren.

  18. Prüferweiterbildung für Prüfer Klasse 5, 29.04.06, Leverkusen (DAeC) Der DAeC fordert für die Verlängerung der Prüflizenzendie Teilnahme an einer Prüferweiterbildung. Für UL – Prüfer (Klasse 5) findet am 28. 5. 2005, veranstaltet vom Luftsportgerätebüro des DAeC eine Prüfertagung in Leverkusen statt.Diese ist gleichzeitig Prüferweiterbildung für Prüfer Klasse 5

  19. Aktuelle LTAs und TMs Schleicher:TM Nr. 2-2005: Anerkannte Reparaturverfahren nach EU-VO 1702/2003, Teil 21, Abschnitt M Schempp-Hirth:Nachrüstung von Winglets am Standard Cirrus. Noch keine LTA:Bei einem Nimbus 4DM ist die Spindelaufhängung aus ihrer Befestigung durch Vibrationen und Lastwechsel herausgerissenworden. Danach ist das Triebwerknach dem Abstellen in den Rumpf gefallen und hat Schaden angerichtet.. DG:Lösen bzw. Bruch des Spindeltriebs vom Elektromotor. Triebwerk ist zweimal eingefahren. Änderung der betroffenen Teile.

  20. Luftfahrzeuge und Schulung Im Ausbildungshandbuch des BWLV-LTB e.V.sind die Kriterien festgehalten, nach denen ein Flugzeug für die Schulung im Rahmen der Globalausbildungsgenehmigung des BWLVeingesetzt werden kann. Dies bezieht sich v.a. auf Wartung, Instandhaltung und Prüfung. Flugzeuge, Motorsegler und Segelflugzeuge dürfen nur dann zur Schulungim Rahmen der Globalausbildungserlaubnis eingesetzt werden, wenn sie beim BWLV-LTB geprüft werden. Wenn dies nicht der Fall ist, muss ein Wartungsvertrag mit einem LTB vorhanden sein und dem Ausbildungsbetrieb des BWLV vorliegen.

  21. Verschiedenes - Befundberichte, die von den Vereinen ausgefüllt werden sollen unterschrieben werden, damit nachvollzogen werden kann, wer Arbeiten durchgeführt hat.Bei vielen Befundberichten ist dies nicht ersichtlich. - Unfallverhütung in Vereinswerkstätten aus den Augen der VBG. - Versicherungsbedingungen durch VBG für technisches Personal - Zulassung zur Prüfung von Flugzeugen bis 750kg beim LBA beantragt.

  22. Ende Gute Fahrt nach Hause

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