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Evaluation des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes „Lessons Learned“ und weiteres Vorgehen

Evaluation des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes „Lessons Learned“ und weiteres Vorgehen. Heinrich Plückelmann Leitstelle Bürokratieabbau. Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung - Arbeitskreis 1.3 „Bürokratieentlastung der öffentlichen Verwaltung“

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Evaluation des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes „Lessons Learned“ und weiteres Vorgehen

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  1. Evaluation des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes „Lessons Learned“ und weiteres Vorgehen Heinrich Plückelmann Leitstelle Bürokratieabbau Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung - Arbeitskreis 1.3 „Bürokratieentlastung der öffentlichen Verwaltung“ Berlin - 31. Mai 2011

  2. Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden. Hermann Hesse 1

  3. Kommunen in der Regel erste Anlaufstelle, wenn Bürger und Unternehmen Leistungen der öffentlichen Hand in Anspruch nehmen wollen. Vor Ort sehr pragmatische Lösungsansätze, wie beispielsweise Verwaltungsverfahren einfacher durchgeführt und Entscheidungen schneller getroffen werden können. Problem: Ideen stehen häufig Rechtsvorschriften entgegen. Ausgangslage 2

  4. Lösungsansatz Bürokratieabbau „von unten“ • Konfliktlösung: Kommunen erproben ihre Ideen für mehr Service und Bürgernähe vor Ort. • keine Begrenzung auf bestimmte Politikbereiche • lediglich Erprobungen zu einzelnen Zuständigkeitsverlagerungen müssen gesetzlich normiert werden (Landesverfassungsrecht) • Das Standarderprobungsgesetz wurde im August 2006 erlassen und auf fünf Jahre befristet. 3

  5. Neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau erproben Perspektiven der Kommunen bzw. von Bürgern und Wirtschaft sind ausschlaggebend Wirtschaftliche Entwicklung fördern Verwaltungsverfahren erleichtern, beschleunigen und berechenbarer machen Kosten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung senken Erfolgreiche Modelle landesweit zur Anwendung empfehlen Ziele des BbgStEG 4

  6. Generalklausel zur Abweichung von landesrechtlichen Standards Sachstandard Personalstandards Verfahrensstandards sofern weder EU- noch Bundesrecht dem entgegenstehen und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Gegenstand des BbgStEG 5

  7. Themen der Erprobungen • Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Straßenverkehrsrecht • vereinfachter Schulwechsel • Schulträger als stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz • Verfahren zur Wahlordnung des Landespersonalvertretungsrechts • Vereinfachung des Nachweisverfahrens im Zuwendungsrecht Überblick über die gestellten Anträge im Bericht der Landesregierung vom 14. Dezember 2010 http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w5/drs/ab_2600/2605.pdf 6

  8. Anträge 121 Anträge 61 Anträge wurden genehmigt bzw. landesweit umgesetzt 34 Anträge abgelehnt Gründe u. a.: höherrangiges Bundesrecht oder EU-Recht Verletzung Rechte Dritter 23 Anträge zurückgezogen / in sonstiger Weise erledigt Gründe u. a.: Aufklärung der Sach- und Rechtslage Zuständigkeitsklärung 3 neue Anträge befinden sich in Bearbeitung 7

  9. Wissenschaftliche Begleitung und Auswertung durch die Technische Fachhochschule Wildau Untersuchung der Erprobungen hinsichtlich der Auswirkungen auf Bürger, Unternehmen und Versuchs- bzw. Vergleichskommunen Erfolgsbewertung der Versuche Empfehlungen zur landesweiten Umsetzung Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem BbgStEG Evaluation - Hauptaufgaben 8

  10. 26 Versuche von 20 Versuchskommunen 8 evaluierte Erprobungsthemen Zuständigkeitsübertragung StVO (11 Versuche) Schulkonferenz (4 Versuche) Zuständigkeitsübertragung Schulwechsel (6 Versuche) Vereinfachter Verwendungsnachweis Aufenthaltsräume Reihenuntersuchung Erstuntersuchung Abfallbehälter Evaluation - Gegenstand 9

  11. Erfüllung mindestens eines Zieles des 1. BbgBAG Wirtschaftliche Entwicklung gefördert Verwaltungsverfahren beschleunigt Kosten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung gesenkt Keine Qualitätsverluste Ergebnisgüte, Zufriedenheit von Normadressaten und weiteren Betroffenen Verhältnismäßigkeit eventueller Folgewirkungen Folgewirkung aus der veränderten Gesetzeshandhabung (u. a. finanzielle Auswirkungen) Beratungs- und Schulungsaufwand Betreuungsaufwand durch die zuständigen Ressorts (Steuerung) Kriterien zur Erfolgsbewertung 10

  12. Allgemeine Bewertungskriterien Kriterien zur Erfolgsbewertung von Versuchen Kriterien zur Bewertung der Übertragbarkeit (landesweite Umsetzung) Gegenstandsspezifische Indikatoren zur Erfolgsbewertung Methodenmix zur Ermittlung der Ausprägung von Indikatoren Expertengespräche mit Beteiligten und Umfeldakteuren Schriftliche Befragungen (Bewertungs- / Berichtsbögen) Auswertung von Berichten an Ressorts, Protokolle Vergleichsanalyse auf Recherchebasis Mehrstufige Bewertungsmethodik 11

  13. 5 Erprobungen (26 Versuche, 20 Versuchskommunen) mit zweistufiger Bewertungsmethodik evaluiert: 2 erfolgreich 2 eingeschränkt erfolgreich 1 nicht erfolgreich Übertragbarkeitsempfehlungen in den 4 relevanten Fällen eingeschränkt auf Kommunentyp nur auf Antrag von Kommunen Zuständigkeitsübertragung nur für ausgewählte Inhalte Evaluation - Hauptergebnisse Im Einzelnen: www.buerokratieabbau.brandenburg.de/cms/media.php/4055/Abschlussbericht_Evaluierung_StEG_30._März_2011.pdf 12

  14. Was haben die Anträgeder Kommunen bewirkt? Fachressorts haben im Zuge des Antragsverfahrens oder der Erprobung das Regelungsbegehren landesweit umgesetzt bzw. eine entsprechende Gesetzesinitiative gestartet Beispiel: Beauftragung von Dritten mit der Durchführung von Reihenuntersuchungen bei schulpflichtigen Kindern durch Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes Gesetzgeber wurde auf das Problem aufmerksam und hat aus der Mitte des Landtags landesweite Regelungen getroffen Beispiel: Genehmigungsfreiheit von Wintergärten von 15 auf 20 qm Grundfläche durch Änderung der Bauordnung Landesregierung hat nach erfolgreicher Erprobung eine landesweite Regelung auf den Weg gebracht Beispiel: Änderung des Schulgesetzes, die dem Schulträger die stimmberechtigte Mitwirkung in der Schulkonferenz ermöglicht 13

  15. „Lessons Learned“ I Traditionelles Ministerialdenken muss aufgebrochen werden Problembewusstsein muss geschaffen werden Verwaltungskultur muss verändert werden Ressorts müssen eine inhaltliche Diskussion führen Erprobungsklauseln in die Fachgesetze 14

  16. „Lessons Learned“ II Durch verstärkten Dialog zwischen Ressorts, Fachverbänden und Kommunen Rechtsetzung in Brandenburg verbessern Kooperation mit der kommunalen Wirtschaft verstärken Gute Beispiele aufspüren und auf landesweit übertragbare Lösungen prüfen Integration von Veränderungsmentalität /-prozessen erfordert Stehvermögen! 15

  17. Fazit Die Bedeutung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes liegt in der Chance für die Kommunen, eigene Ideen für mehr Service und Bürgernähe vor Ort auszuprobieren (alternative Lösungsansätze) der Erhöhung der Qualität der Regulierung mit dem Ziel einer besseren Rechtsetzung dem Herbeiführen eines nachhaltigen Mentalitätswechsels bei den Beschäftigten (Bewusstsein für besseren Service schaffen und Sensibilität für Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erhöhen) 16

  18. Ausblick Verlängerung des BbgStEG bis zum 1. September 2016 Beratung im Parlament wird voraussichtlich Ende Juni 2011 abgeschlossen – alle Fraktionen begrüßen die Verlängerung Erweiterung um den Aspekt Demografie Herausforderungen des demografischen Wandels vor Ort mit flexiblen und örtlich angepassten Lösungen begegnen 17

  19. Haben Sie noch Fragen? www.buerokratieabbau.brandenburg.de Ministerium des Innern Leitstelle Bürokratieabbau Henning-von-Tresckow-Straße 9 - 13 14467 Potsdam 18

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