1 / 29

pflegesymposium des drk am 8.5.2009 in sindelfingen

2. Agenda. Qualit

Olivia
Download Presentation

pflegesymposium des drk am 8.5.2009 in sindelfingen

An Image/Link below is provided (as is) to download presentation Download Policy: Content on the Website is provided to you AS IS for your information and personal use and may not be sold / licensed / shared on other websites without getting consent from its author. Content is provided to you AS IS for your information and personal use only. Download presentation by click this link. While downloading, if for some reason you are not able to download a presentation, the publisher may have deleted the file from their server. During download, if you can't get a presentation, the file might be deleted by the publisher.

E N D

Presentation Transcript


    1. 1 Pflegesymposium des DRK am 8.5.2009 in Sindelfingen Ethisches Wirtschaften -Herausforderungen an die Pflege Dr. Rolf Hoberg Vorstandsvorsitzender AOK Baden-Württemberg

    2. 2

    3. 3 Einleitende Vorbemerkungen Das Thema "Ethik" bzw. "Rationierung von Gesundheitsleistungen" ist ein emotionales: Äußerungen wie vom früheren Vorsitzenden der Jungen Union, Philipp Mißfelder, wonach bestimmte Leistungen ab einem definierten Alter nicht mehr gewährt werden sollen, rufen Empörung hervor. Sowohl der frühere Bundespräsident Johannes Rau als auch der Präsident der Bundesärztekammer, Herr Hoppe, beklagten wiederholt "die zunehmende Ökonomisierung der Medizin". Andererseits: Wirtschaftliches Handeln ist ethischesHandeln, Ressourcenverschwendung ist unethisch

    4. 4 Einleitende Vorbemerkungen Gesundheitsleistungen sind - wie alle anderen Güter (z. B. Zeit oder Geld) auch - von Natur aus knapp.Die Knappheit der Güter, hier die Leistungen in den Bereichen Krankheit und Pflege, steht im Spannungsverhältnis zur praktisch unbegrenzten Nachfrage danach. Ziel sowohl von Gesundheits- und Pflegepolitik im Allgemeinen als auch von Krankenkassen im Speziellen muss es daher sein, mit dem Einsatz vorhandener Ressourcen ein möglichst hohes Maß an Bedürfnisbefriedigung zu erreichen Rahmenbedingungen des Gesundheitsfonds

    5. 5 1. Qualitätsprüfungen durch den MDK Bisher wurden Ambulante Einrichtung innerhalb von 3 Jahren Stationäre Einrichtungen in der Regel anlassbezogen durch den MDK geprüft. Pflegeeinrichtungen sind bis 31.12. 2010 einmal durch den MDK zu prüfen Ab 2011 Regelprüfung im Abstand von höchstens 1 Jahr (Regelprüfung)

    6. 6 1. Qualitätsprüfung durch den MDK Umfang der Regelprüfung Pflegezustand, Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen Erstreckung auch auf Prozess- und Strukturqualität Weiterhin sind Anlassprüfungen oder Wiederholungsprüfungen möglich Die Anhebung der Beträge ist zu begrüßen. Dadurch kann der Versicherte die in der Vergangenheit erfolgten Preiserhöhungen etwas kompensieren.Die Anhebung der Beträge ist zu begrüßen. Dadurch kann der Versicherte die in der Vergangenheit erfolgten Preiserhöhungen etwas kompensieren.

    7. 7 1. Qualitätsprüfungen durch den MDK Kosten einer Wiederholungsprüfung können den Pflegeeinrichtungen in Rechnung gestellt werden, wenn zuvor eine Regelprüfung oder Anlassprüfung durchgeführt wurde und diese Prüfung dazu dient festzustellen, ob die festgestellten Qualitätsmängel beseitigt worden sind Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet.

    8. 8 1. Qualitätsprüfung durch den MDK Auf Antrag und auf Kosten der Pflegeeinrichtung ist eine Wiederholungsprüfung zu veranlassen, wenn wesentliche Aspekte der Pflegequalität betroffen sind und ohne zeitnahe Nachprüfung der Pflegeeinrichtung unzumutbare Nachteile drohen Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet.

    9. 9 1. Qualitätsprüfung durch den MDK Die Qualitätsprüfungen erfolgen einheitlich nach den Richtlinien des Spitzenverbandes Bund. Richtlinien wurden unter Beteiligung der Spitzenverbände der Leistungserbringer, der kommunalen Spitzenverbänden, der Sozialhilfeträger und der Selbsthilfe verabschiedet. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet.

    10. 10 1. Qualitätsprüfung durch den MDK Konsequenzen aus der Qualitätsprüfung Maßnahmenbescheid an Träger mit Frist zur Beseitigung der Mängel Bei Nichteinhaltung der Verpflichtung zur qualitätsgerechten Leistungserbringung, Kürzung der Pflegevergütung Bei schwerwiegenden Fällen Kündigung des Versorgungsvertrages Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet.

    11. 11 2. Veröffentlichung der Prüfergebnisse Verpflichtung der Landesverbände der Pflegekassen zur Veröffentlichung der erbrachten Leistungen und deren Qualität verständlich übersichtlich und vergleichbar im Internet und in anderer geeigneter Form Die AOK BW wird in ihren Pflegenavigatoren die Veröffentlichung vornehmen Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet.

    12. 12 2. Veröffentlichung der Prüfergebnisse Die Kriterien der Veröffentlichung einschließlich der Bewertungssystematik wurde durch den Spitzenverband Bund unter Beteiligung der Spitzenverbände der Leistungserbringer, der kommunalen Spitzenverbänden, der Sozialhilfeträger und der Selbsthilfe vereinbart. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet.

    13. 13 2. Veröffentlichung der Prüfergebnisse Pflege-Transparenzvereinbarung stationär Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant Folgende Anlage umfassen die Vereinbarungen Kriterien der Veröffentlichung Bewertungssystematik Ausfüllanleitungen Darstellung der Prüfergebnisse Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet.

    14. 14 3. Pflegestützpunkte In jedem Stadt- und Landkreis 44 Stadt- und Landkreise, jedoch 50 Pflegestützpunkte Vorrangige Berücksichtigung von kommunalen Beratungs- und Betreuungsangeboten Träger sind beteiligte Kosten- und Leistungsträger Antrag bei und Entscheidung durch LAG Pflegestützpunkte Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet.

    15. 15 3. Pflegestützpunkte Aufgaben Beratung Koordinierung Vernetzung Keine Leistungsentscheidungen Dokumentation der Arbeit und regelmäßige Berichtspflicht gegenüber LAG Pflegestützpunkte Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet.

    16. 16 3. Pflegestützpunkte Umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozial-leistungen und sonstigen Hilfsangebote. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet.

    17. 17 3. Pflegestützpunkte Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet.

    18. 18 3. Pflegestützpunkte Errichtung Antrag bei der LAG Pflegestützpunkte Voraussetzungen Qualitätskriterien müssen erfüllt sein Präsenz von mindestens einer Fachkraft bei regelmäßigen Öffnungszeiten Gewährleistung von aufsuchender Beratung Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet.

    19. 19 3. Pflegestützpunkte Finanzierung Einigung zwischen den Beteiligten vor Ort Abstimmung mit der LAG Pflegestützpunkte Kalkulatorische Kosten von jährlich ca. 80.000 Euro Verteilung 1/3 Kranken-, 1/3 Pflegeversicherung, 1/3 Kommune Aufteilung Krankenversicherung nach KM6 Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet.

    20. 20 3. Pflegestützpunkte Landesarbeitsgemeinschaft Eingetragener Verein Gründungsmitglieder Kranken- und Pflegekassen bzw. Verbände Beratend SM PKV kann – ohne Stimmrecht – beitreten Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet.

    21. 21 3. Pflegestützpunkte Der Pflegestützpunkt erleichtert durch Planung, Koordination und Vernetzung auf der strukturellen Ebene die Pflegeberatung: Erstellen und Führen von Verzeichnissen aller Hilfsangebote Verfahrensabsprachen zwischen den Anbietern und Trägern von Hilfen Planungskonferenzen Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet. Die Anhebung bei Pflegestufe III und bei Härtefall ist zu begrüßen. Die Festschreibung der Leistungsbeträge in den Pflegestufen I und II bedeutet für die Bewohner von Pflegeheimen, dass weitere Mehrkosten auf sie zukommen werden. Ggf. ist auch der Sozialhilfeträger mit Mehrkosten aus den Stufen I und II belastet.

    22. 22 4. Pflegeberatung Ziele Leistungsanspruch auf Beratung Hilfestellung bei Auswahl / Inanspruchnahme Sozialleistungen sowie sonstiger Hilfsangebote Zielgruppe Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf Menschen, die Leistungen nach SGB XI erhalten oder beantragen wollen Von seinem Grundgedanken, der rechtzeitigen und umfassenden Versorgung von alten Menschen, weist die Beschreibung des Personenkreises, der Pflegeberatung in Anspruch nehmen kann, über den Kreis der Leistungsempfänger nach dem 2. Kapitel des SGB XI hinaus. Dies geschieht übrigens auch in § 45 SGB XI. Auch Menschen der „Pflegestufe 0“ und ihre Angehörigen erhalten die Möglichkeit, Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Von seinem Grundgedanken, der rechtzeitigen und umfassenden Versorgung von alten Menschen, weist die Beschreibung des Personenkreises, der Pflegeberatung in Anspruch nehmen kann, über den Kreis der Leistungsempfänger nach dem 2. Kapitel des SGB XI hinaus. Dies geschieht übrigens auch in § 45 SGB XI. Auch Menschen der „Pflegestufe 0“ und ihre Angehörigen erhalten die Möglichkeit, Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.

    23. 23 4. Pflegeberatung Inhalte der Leistung (Case-Management) Hilfebedarf im konkreten Fall systematisch erfassen und analysieren Individuellen Versorgungsplan erstellen sektorenübergreifend Leistungsträger und Leistungserbringer übergreifend alle relevanten Lebensbereiche / Bedürfnisse berücksichtigend Einbezug von Ressourcen aus dem Umfeld Durchführung der Versorgung veranlassen Tatsächliche Durchführung der Versorgung überprüfen, sichern und ggf. anpassen

    24. 24 4. Pflegeberatung Organisation Ort der Leistungserbringung Häuslichkeit Einrichtung (z.B. Pflegeheim) Pflegestützpunkt AOK-Geschäftsräume Pflegeberater sind Angestellte der Pflegekasse Die AOK Baden-Württemberg stellt mit eigenen Sozialarbeitern die Pflegeberatung sicherstellen. Zur Vermeidung von Doppelstrukturen: Wo notwendig ist die AOK bereit gegen Entgelt für andere Pflegekassen diese Aufgabe wahrzunehmen. Mit bestehenden IAV-Stellen arbeiten wir kooperativ zusammen. „AOK-Geschäftsräume“ Der Soziale Dienst der AOK BW bietet heute schon die Möglichkeit, in den Beratungszimmern des Sozialen Dienstes entweder am Dienstsitz des CCs oder auch in den Gesundheitszentren und KCs, sofern sie über datenschutzrechtlich abgeschiedene Bereiche zur Beratung verfügen (z.B. Büro des KC-Leiters), Beratungen durchzuführen. Auch heute schon gibt es in den KCs Sprechstunden des Sozialen Dienstes. Hierfür ist sicher nicht jedes KC geeignet. Über jedes KC kann aber der Kontakt zum Sozialen Dienst hergestellt und ein Beratungstermin an einem anderen geeigneten Ort (z.B. zu Hause) vereinbart werden. „AOK-Geschäftsräume“ Der Soziale Dienst der AOK BW bietet heute schon die Möglichkeit, in den Beratungszimmern des Sozialen Dienstes entweder am Dienstsitz des CCs oder auch in den Gesundheitszentren und KCs, sofern sie über datenschutzrechtlich abgeschiedene Bereiche zur Beratung verfügen (z.B. Büro des KC-Leiters), Beratungen durchzuführen. Auch heute schon gibt es in den KCs Sprechstunden des Sozialen Dienstes. Hierfür ist sicher nicht jedes KC geeignet. Über jedes KC kann aber der Kontakt zum Sozialen Dienst hergestellt und ein Beratungstermin an einem anderen geeigneten Ort (z.B. zu Hause) vereinbart werden.

    25. 25 4. Pflegeberatung Organisation Grundqualifikation: Pflegefachkraft oder Sozialarbeiter oder Sozialversicherungsfachangestellte; ab 06/2011: Zusatzweiterbildung 400-stündiges Curricullum mit den Modulen Pflegefachwissen (100 Std.), Case-Management (140 Std.) und Sozialrecht (160 Std.) Vollfinanzierung durch die Pflegekasse „weitere Anforderungen an die Qualifikation“ Der Spitzenverband Bund hat bis zum 31.08.2008 „Empfehlungen“ zur Qualifikation der o.g. Berufsgruppen in der Pflegeberatung zu definieren. Bis zum 30.06.2011 sind diese nach dem Gesetz zu erfüllen.„weitere Anforderungen an die Qualifikation“ Der Spitzenverband Bund hat bis zum 31.08.2008 „Empfehlungen“ zur Qualifikation der o.g. Berufsgruppen in der Pflegeberatung zu definieren. Bis zum 30.06.2011 sind diese nach dem Gesetz zu erfüllen.

    26. 26 4. Pflegeberatung Organisation Die AOK Baden-Württemberg realisiert die Pflegeberatung flächendeckend: Eine einfache Pflegeberatung, ist in jedem der über 300 AOK-KundenCenter erhältlich. Sie umfasst Antworten auf Fragen zu den Leistungen und der Leistungshöhe der AOK Baden-Württemberg Die Benennung von Pflegediensten und Pflegeheimen, deren Angebotspalette und die selbst zu finanzierenden Kosten nach den vom Ratsuchenden benannten Kriterien:Den Kundenberatern unterstützt hierbei ein elektronischer Pflegeführer mit Kalkulator zur Verfügung Die Vermittlung eines Kontaktes zu einem qualifizierten Pflegeberater Zur datenschutzgerechten Durchführung der Beratung bedarf es eines abgeschlossenen Raumes, der nur in ca. 200 Kundencentern zur Verfügung steht. Die AOK Baden-Württemberg hat zusammen mit der Sozial- und Arbeitsmedizinischen Akademie (SAMA; Tochter der DRV Land) ein dreitägiges Seminar entwickelt. Nach diesem Modul werden seit Jahren Sozialarbeiterinnen und Pflegefachkräfte für die Pflegeberatung fit gemacht. Die 56 Dipl.-Sozialarbeiterinnen mit staatlicher Anerkennung in diesem Beruf verfügen entweder über eine Ausbildung als Pflegefachkraft oder haben die o.g. Weiterbildung absolviert. Was haben wir vor? Stärkere Focussierung des SD auf die Pflegeberatung Ausbau der Pflegeberatung und Aufstockung des SD auf ca. 200 Sozialarbeiter. Pflegesprechstunden auf etwa der Hälfte der Kundencenter, abhängig von sozialräumlichen Gegebenheiten. Wo es sich anbietet Pflegesprechstunden in Einrichtungen und Arztpraxen. Engere Kooperation mit Hausärzten zur Vorbeugung von Verschlechterungen und rechtzeitige Stabilisierung von Gesamtversorgungssituationen Kooperation mit und Pflegeberatung in IAV-Stellen durch AOK-SozialarbeiterinnenZur datenschutzgerechten Durchführung der Beratung bedarf es eines abgeschlossenen Raumes, der nur in ca. 200 Kundencentern zur Verfügung steht. Die AOK Baden-Württemberg hat zusammen mit der Sozial- und Arbeitsmedizinischen Akademie (SAMA; Tochter der DRV Land) ein dreitägiges Seminar entwickelt. Nach diesem Modul werden seit Jahren Sozialarbeiterinnen und Pflegefachkräfte für die Pflegeberatung fit gemacht. Die 56 Dipl.-Sozialarbeiterinnen mit staatlicher Anerkennung in diesem Beruf verfügen entweder über eine Ausbildung als Pflegefachkraft oder haben die o.g. Weiterbildung absolviert. Was haben wir vor? Stärkere Focussierung des SD auf die Pflegeberatung Ausbau der Pflegeberatung und Aufstockung des SD auf ca. 200 Sozialarbeiter. Pflegesprechstunden auf etwa der Hälfte der Kundencenter, abhängig von sozialräumlichen Gegebenheiten. Wo es sich anbietet Pflegesprechstunden in Einrichtungen und Arztpraxen. Engere Kooperation mit Hausärzten zur Vorbeugung von Verschlechterungen und rechtzeitige Stabilisierung von Gesamtversorgungssituationen Kooperation mit und Pflegeberatung in IAV-Stellen durch AOK-Sozialarbeiterinnen

    27. 27 4. Pflegeberatung Organisation Das AOK-care-Telefon berät rund um die Uhr zu medizinischen und pflegerischen Fragen Eine qualifizierte Pflegeberatung mit Erstellen eines Versorgungsplanes und Organisation der Leistungen erfolgt derzeit ausschließlich auf aktive Anforderung durch Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Hausärzte In 306 Kundencenter kann die Pflegeberatung angefordert werden, in etwa 200 Kundencentern kann sie stattfinden. Zur datenschutzgerechten Durchführung der Beratung bedarf es eines abgeschlossenen Raumes, der nur in ca. 200 Kundencentern zur Verfügung steht. Die AOK Baden-Württemberg hat zusammen mit der Sozial- und Arbeitsmedizinischen Akademie (SAMA; Tochter der DRV Land) ein dreitägiges Seminar entwickelt. Nach diesem Modul werden seit Jahren Sozialarbeiterinnen und Pflegefachkräfte für die Pflegeberatung fit gemacht. Die 56 Dipl.-Sozialarbeiterinnen mit staatlicher Anerkennung in diesem Beruf verfügen entweder über eine Ausbildung als Pflegefachkraft oder haben die o.g. Weiterbildung absolviert. Was haben wir vor? Stärkere Focussierung des SD auf die Pflegeberatung Ausbau der Pflegeberatung und Aufstockung des SD auf ca. 200 Sozialarbeiter. Pflegesprechstunden auf etwa der Hälfte der Kundencenter, abhängig von sozialräumlichen Gegebenheiten. Wo es sich anbietet Pflegesprechstunden in Einrichtungen und Arztpraxen. Engere Kooperation mit Hausärzten zur Vorbeugung von Verschlechterungen und rechtzeitige Stabilisierung von Gesamtversorgungssituationen Kooperation mit und Pflegeberatung in IAV-Stellen durch AOK-SozialarbeiterinnenZur datenschutzgerechten Durchführung der Beratung bedarf es eines abgeschlossenen Raumes, der nur in ca. 200 Kundencentern zur Verfügung steht. Die AOK Baden-Württemberg hat zusammen mit der Sozial- und Arbeitsmedizinischen Akademie (SAMA; Tochter der DRV Land) ein dreitägiges Seminar entwickelt. Nach diesem Modul werden seit Jahren Sozialarbeiterinnen und Pflegefachkräfte für die Pflegeberatung fit gemacht. Die 56 Dipl.-Sozialarbeiterinnen mit staatlicher Anerkennung in diesem Beruf verfügen entweder über eine Ausbildung als Pflegefachkraft oder haben die o.g. Weiterbildung absolviert. Was haben wir vor? Stärkere Focussierung des SD auf die Pflegeberatung Ausbau der Pflegeberatung und Aufstockung des SD auf ca. 200 Sozialarbeiter. Pflegesprechstunden auf etwa der Hälfte der Kundencenter, abhängig von sozialräumlichen Gegebenheiten. Wo es sich anbietet Pflegesprechstunden in Einrichtungen und Arztpraxen. Engere Kooperation mit Hausärzten zur Vorbeugung von Verschlechterungen und rechtzeitige Stabilisierung von Gesamtversorgungssituationen Kooperation mit und Pflegeberatung in IAV-Stellen durch AOK-Sozialarbeiterinnen

    28. 28 4. Pflegeberatung Organisation Von 158 Sozialarbeiter(innen) im Sozialen Dienst verfügen 46 über eine zusätzliche Qualifikation für die Pflegeberatung. Für die Intensivierung der Pflegeberatung wurden 10 weitere Stellen geschaffen. Die AOK bietet derzeit jährlich 20 Praxisplätze für BA-Studierende an Zur datenschutzgerechten Durchführung der Beratung bedarf es eines abgeschlossenen Raumes, der nur in ca. 200 Kundencentern zur Verfügung steht. Die AOK Baden-Württemberg hat zusammen mit der Sozial- und Arbeitsmedizinischen Akademie (SAMA; Tochter der DRV Land) ein dreitägiges Seminar entwickelt. Nach diesem Modul werden seit Jahren Sozialarbeiterinnen und Pflegefachkräfte für die Pflegeberatung fit gemacht. Die 56 Dipl.-Sozialarbeiterinnen mit staatlicher Anerkennung in diesem Beruf verfügen entweder über eine Ausbildung als Pflegefachkraft oder haben die o.g. Weiterbildung absolviert. Was haben wir vor? Stärkere Focussierung des SD auf die Pflegeberatung Ausbau der Pflegeberatung und Aufstockung des SD auf ca. 200 Sozialarbeiter. Pflegesprechstunden auf etwa der Hälfte der Kundencenter, abhängig von sozialräumlichen Gegebenheiten. Wo es sich anbietet Pflegesprechstunden in Einrichtungen und Arztpraxen. Engere Kooperation mit Hausärzten zur Vorbeugung von Verschlechterungen und rechtzeitige Stabilisierung von Gesamtversorgungssituationen Kooperation mit und Pflegeberatung in IAV-Stellen durch AOK-SozialarbeiterinnenZur datenschutzgerechten Durchführung der Beratung bedarf es eines abgeschlossenen Raumes, der nur in ca. 200 Kundencentern zur Verfügung steht. Die AOK Baden-Württemberg hat zusammen mit der Sozial- und Arbeitsmedizinischen Akademie (SAMA; Tochter der DRV Land) ein dreitägiges Seminar entwickelt. Nach diesem Modul werden seit Jahren Sozialarbeiterinnen und Pflegefachkräfte für die Pflegeberatung fit gemacht. Die 56 Dipl.-Sozialarbeiterinnen mit staatlicher Anerkennung in diesem Beruf verfügen entweder über eine Ausbildung als Pflegefachkraft oder haben die o.g. Weiterbildung absolviert. Was haben wir vor? Stärkere Focussierung des SD auf die Pflegeberatung Ausbau der Pflegeberatung und Aufstockung des SD auf ca. 200 Sozialarbeiter. Pflegesprechstunden auf etwa der Hälfte der Kundencenter, abhängig von sozialräumlichen Gegebenheiten. Wo es sich anbietet Pflegesprechstunden in Einrichtungen und Arztpraxen. Engere Kooperation mit Hausärzten zur Vorbeugung von Verschlechterungen und rechtzeitige Stabilisierung von Gesamtversorgungssituationen Kooperation mit und Pflegeberatung in IAV-Stellen durch AOK-Sozialarbeiterinnen

    29. 29 4. Vergleich Pflegeberatung - Pflegestützpunkte Pflichtaufgabe der Pflegekasse Leistungsanspruch des Versicherten Fokus: Der Einzelne und seine Lebenslage = Casemanagement auf der Mikroebene Gemeinsame Einrichtung von Pflegekassen und Kommunen Fokus: Strukturplanung Strukturelle Vernetzung von Angeboten = Casemanagement auf der Makroebene Ein Ort von Pflegeberatung Die Pflegeberatung ist eine selbständige Aufgabe der Pflegekasse, welche die AOK Baden-Württemberg für ihre Versicherten selbst wahrnimmt und weiterhin wahrnehmen wird. Im Gegensatz zum Status präsens ist sie zu intensivieren und offensiver anzubieten. Pflegeberatung ist unabhängig von den Pflegestützpunkten zu sehen. An den Pflegestützpunkten können Menschen Pflegeberatung erhalten. Dabei sind Pflegestützpunkte nicht zwingend eigenständige, mit Sach- und Personalmitteln ausgestattete, physikalisch vorhandene Einrichtungen. Pflegeberatung kann auch z.B. in besonders gekennzeichneten Räumen von Partnern eines virtuellen Netzwerkes von Pflegestützpunkten erbracht werden. Pflegestützpunkte dienen der Verzahnung der verschiedenen Dienste und Angebote und damit der strukturellen Vernetzung und der sozialräumlichen Strukturplanung. Das Land bestimmt, ob es Pflegestützpunkte gibt oder nicht. Das Land bestimmt auch, wer an den Pflegestützpunkten zu beteiligen ist. Das Land hat aber bei weiteren Schritten, insbesondere der Ausgestaltung kein Recht und ist nicht beteiligt. Die strukturelle und damit planerische, sowie die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung liegt allein bei den Pflegekassen. Geplant ist zunächst ein virtuelles Netzwerk der zu Beteiligenden. In einer zweiten Stufe erfolgt die Einbindung (noch) existierender und agiler IAV-Stellen (Informations-Anlauf- und Vermittlungsstellen für ältere Menschen). Die Finanzierung der Pflegestützpunkte erfolgt gemeinsam durch die Träger des Stützpunktes. Dabei gehen wir davon aus, dass wir unseren Anteil ausschließlich durch das Einbringen von eigenem Personal und eigenen Räumen leisten. Die Pflegeberatung ist eine selbständige Aufgabe der Pflegekasse, welche die AOK Baden-Württemberg für ihre Versicherten selbst wahrnimmt und weiterhin wahrnehmen wird. Im Gegensatz zum Status präsens ist sie zu intensivieren und offensiver anzubieten. Pflegeberatung ist unabhängig von den Pflegestützpunkten zu sehen. An den Pflegestützpunkten können Menschen Pflegeberatung erhalten. Dabei sind Pflegestützpunkte nicht zwingend eigenständige, mit Sach- und Personalmitteln ausgestattete, physikalisch vorhandene Einrichtungen. Pflegeberatung kann auch z.B. in besonders gekennzeichneten Räumen von Partnern eines virtuellen Netzwerkes von Pflegestützpunkten erbracht werden. Pflegestützpunkte dienen der Verzahnung der verschiedenen Dienste und Angebote und damit der strukturellen Vernetzung und der sozialräumlichen Strukturplanung. Das Land bestimmt, ob es Pflegestützpunkte gibt oder nicht. Das Land bestimmt auch, wer an den Pflegestützpunkten zu beteiligen ist. Das Land hat aber bei weiteren Schritten, insbesondere der Ausgestaltung kein Recht und ist nicht beteiligt. Die strukturelle und damit planerische, sowie die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung liegt allein bei den Pflegekassen. Geplant ist zunächst ein virtuelles Netzwerk der zu Beteiligenden. In einer zweiten Stufe erfolgt die Einbindung (noch) existierender und agiler IAV-Stellen (Informations-Anlauf- und Vermittlungsstellen für ältere Menschen). Die Finanzierung der Pflegestützpunkte erfolgt gemeinsam durch die Träger des Stützpunktes. Dabei gehen wir davon aus, dass wir unseren Anteil ausschließlich durch das Einbringen von eigenem Personal und eigenen Räumen leisten.

    30. 5. PflegekursePflegeschulungen Gesetzliche Grundlagen, Ziele und Ausgestaltung bei der AOK Baden-Württemberg

    31. 31 Gesetzesgrundlagen Pflegekurse als kostenfreie Pflichtleistung für pflegende Angehörige und an der Pflege interessierte Personen (seit 01.01.1995; § 45 SGB XI) Individuelle Pflegeschulung im häuslichen Bereich des Pflegebedürftigen als "Soll-Leistung" für pflegende Angehörige (seit 09.09.2001; § 45 (1) S3 SGB XI

    32. 32 Intention des Gesetzgebers Erleichterung der Pflege und Betreuung zu Hause Förderung des sozialen Engagements im Bereich der (ambulanten) Pflege Verringerung der pflegebedingten Belastungen Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur eigenständigen Durchführung der Pflege

    33. 33 Pflegekurse Grundkurs in Häuslicher Kranken- und Altenpflege Anbieter sind flächendeckend Pflegedienste auch in Kooperation mit der AOK Pflegekasse Abrechnung über Gebühr des Teilnehmers oder Honorar des Kursleiters an den Träger Gesprächskreise Pflegende Angehörige unterschiedliche Träger (Pflegedienste, Kirchen, Krankenpflegevereine, Pflegekassen, etc. Spezialkurse z. B. Kinästhetik in der Pflege werden nicht landesweit angeboten

    34. 34 Landesweite Rahmenvereinbarungen - Pflegekurs LAG Hospiz Palliative Versorgung zu Hause Kursangebot modular 11 Einheiten à 90 min. mind. 6, max. 12 TN Inhalte: Kommunikation mit dem Sterbenden Palliativ Care Sterben zu Hause Kompetenzen der Kursleiter: Pflege und päd./psych. mit Zusatzausbildung in Palliativ Care

    35. 35 Landesweite Rahmenvereinbarung -individuelle Pflegeschulung

    36. 36 Partner und Inhalte LIGA bpa VDAP individuelle, gezielte Schulung im Wohnumfeld spezifische Pflegesituation zielgerichtete, rasche Unterstützung im Einzelfall

    37. 37 Individuelle Pflegeschulung Pflegekurse Durchführung der Sturzprävention in eigenen Pflegeheimen Niederschwellige Betreuungsangebote durch eigene Pflegedienste Zusammenarbeit bei begleitenden Gesundheitsangeboten der AOK AOK begrüßt das flächendeckende Angebot von Seniorengymnastik durch das DRK

    38. 38 Fazit Die Begrenztheit von Ressourcen ist ein grundsätzliches Phänomen – nicht nur im Bereich des Gesundheitswesens und der Pflege. Die Verschwendung von Ressourcen ist unethisch. Nicht alles, was medizinisch machbar ist – und gelegentlich auch gemacht wird – ist ethisch vertretbar, wünschenswert, zweckmäßig oder notwendig. Alter und sozialer Status dürfen auch zukünftig keine Kriterien für die Zuteilung von medizinisch notwendigen Gesundheitsleistungen sein. Der Grundsatz "Rationalisierung vor Rationierung" muss weiterhin gültig sein.

    39. 39 Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit

More Related