30 likes | 137 Views
Neuordnung der Verordnung über berufsbildende Schulen zum 01.08.2008. Hauptschulabschluss. Ø > 3,5. keine Abgangskl. bzw. Migrationshintergrund. Sek I RS. HS - Abschluss. Abgangskl. ohne HS-A (9.Kl.). Sek II. Berufliche Fördermaß- nahmen. Berufliche Bildung. Berufsausbildung.
E N D
Neuordnung der Verordnung über berufsbildende Schulen zum 01.08.2008
Hauptschulabschluss Ø > 3,5 keine Abgangskl. bzw. Migrationshintergrund Sek I RS HS - Abschluss Abgangskl. ohne HS-A (9.Kl.) Sek II BeruflicheFördermaß- nahmen Berufliche Bildung Berufsausbildung Berufsbildungsphase Berufsfachschulen mit Eingangsvoraussetzung HS / (RS) Berufseinstiegsklasse BEK Berufsvorbereitungsjahr BVJ Berufseinstiegsphase Sonderpäd.Förderbedarf
+ Berufsausbildung + + + Praktikum S 960 h Quali-phase + Dual kooperative Berufsausbildung2 bzw. 2 ½ Jahre Duale Berufsausbildung2 bzw. 2 ½ Jahre BFS IIfür HS Quali-phase Klasse II Fachgymnasium „Assistentenberufe“ Ø< 3,0 FOSKl 11 Klasse I Einstieg-phase oder Sek I RS Sek I RS erw. Hauptschule Berufsoberschule - Fachgebundene Hochschulreife Allgemeine Hochschulreife Fachoberschule Klasse 12 - Fachhochschulreife [FHR) Duale Berufsausbildung 3 bzw. 3 ½ Jahre Berufsfachschulen [BFS] mit Eingangsvorrausetzung HS / (RS) -Inhalte nach Bundesrahmenlehrplan-- Prüfung in Theorie und Praxis - + Ang. Keine E-Bedg, Ang. im übergeordneten Lernbereich erhöhtes Niveau