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Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung. Vortragsservice der Fördergemeinschaft Gutes Licht. Fördergemeinschaft Gutes Licht. Netzunabhängige Notbeleuchtung. Die netzunabhängige Notbeleuchtung für Rettungswege schafft eine Helligkeit, die mindestens doppelt so hoch ist wie die des
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Notbeleuchtung,Sicherheitsbeleuchtung Vortragsservice der Fördergemeinschaft Gutes Licht
Fördergemeinschaft Gutes Licht Netzunabhängige Notbeleuchtung Die netzunabhängige Notbeleuchtung für Rettungswege schafft eine Helligkeit, die mindestens doppelt so hoch ist wie die des Mondscheins bei sternenklarer Nacht. 02 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Arten der Notbeleuchtung I Notbeleuchtung (nach DIN EN 1838) Sicherheitsbeleuchtung Ersatzbeleuchtung Sicherheits- beleuchtung für Rettungs- wege Antipanik- beleuchtung Sicherheits- beleuchtung für Arbeits- plätze mit besonderer Gefährdung 03 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Arten der Notbeleuchtung II • Sicherheitsbeleuchtung: Teil der Notbeleuchtung, der Personen das sichere Verlassen eines Raumes/Gebäudes ermöglicht, oder der es Personen ermöglicht, einen potentiell gefährlichen Arbeitsablauf zu beenden. 04 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Arten der Notbeleuchtung III • Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der es ermöglicht, Rettungseinrichtungen eindeutig zu erkennen und sicher zu benutzen, sofern Personen anwesend sind. 05 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Arten der Notbeleuchtung IV • Antipanikbeleuchtung: Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der der Panik- vermeidung dienen soll, und es Personen erlaubt, eine Stelle zu erreichen, von der aus ein Rettungsweg eindeutig als solcher erkannt werden kann. 06 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Arten der Notbeleuchtung V • Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: Teil der Sicherheitsbeleuchtung, der der Sicherheit von Personen dienen soll, die sich in potenziell gefährlichen Arbeitsabläufen oder Situationen befinden und der es ermöglicht, angemessene Abschaltmaßnahmen zur Sicherheit des Bedienungspersonals und anderer in den Räumlichkeiten befindlicher Personen zu treffen. 07 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Arten der Notbeleuchtung VI • Ersatzbeleuchtung: Teil der Notbeleuchtung, der vorgesehen ist, damit notwendige Tätigkeiten im Wesentlichen unverändert fortgesetzt werden können. 08 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Gesetzliche Grundlagen • ARGEBAU Mustervorschriften der Arbeitsgemeinschaft für Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen • UVV Unfallverhütungsvorschriften • MLAR Muster-Richtlinien über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen • LBO Landesbauordnung • VO Verordnungen der Bundesländer • EltBauVO Verordnung über elektrische Betriebsräume • VwV-Ltg. Brand- und Schutzanforderungen an Leitungen • VstättVO Versammlungsstättenverordnung • GHVO Geschäftshausverordnung • GaVO Garagenverordnung 09 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Vorschriften für die Errichtung der Sicherheitsbeleuchtung • DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik: Notbeleuchtung • DIN VDE 0108 Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen • DIN VDE 0100 T560 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannung bis 1.000 V Elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke • DIN 4844 Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen 10 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Vorschriften / Gesetzliche Grundlagen • BGV A8 (früher VBG 125) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz • ArbStättV §7 Arbeitsstättenverordnung §7 • ASR 7/4 Arbeitsstättenrichtlinien 7/4 • BGR 216 Optische Sicherheitsleitsysteme 11 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Sicherheitsbeleuchtung Eine Sicherheitsbeleuchtung muss angebracht werden: an jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür an vorgeschriebenen Notausgängen und Sicherheitszeichen mindestens 2 Meter über dem Boden 12 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Sicherheitsbeleuchtung Eine Sicherheitsbeleuchtung muss angebracht werden: nahe (max. 2 m Abstand) Treppen, um jede Treppen- stufe direkt zu beleuchten nahe (max. 2 m Abstand) jeder Änderung des Beleuchtungsniveaus 13 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Sicherheit auf Rettungswegen Sicherheit auf Rettungswegen setzt ihre Beleuchtung und Kennzeichnung voraus. 14 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Gleichmäßigkeit 1 lx 40 lx 1 lx 40 lx 40 lx Die Trägheit des Auges beeinträchtigt die Erkennbarkeit von Hindernissen oder des Rettungswegeverlaufes bei zu hohen Hell-/Dunkel-Unterschieden. Gleichmäßigkeit Emax : Emin < 40:1 15 start vor zurück ende
1 m 2 m Fördergemeinschaft Gutes Licht Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Beleuchtungsstärke Fluchtwege mit zwei Metern Breite sind auf den Mittelachsen mit 1 lx und bis zu 50 Prozent der Breite auf 0,5 lx auszu- leuchten. (Messhöhe ca. 2 cm) 0,5 lx 1 lx 0,5 lx Beleuchtungsstärke 0,5 lx bis 1 lx 16 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Blendungsbegrenzung I Bei horizontalen Rettungswegen darf die Lichtstärke inner- halb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale für alle von Azimuthwinkeln be- stimmten Werte nicht überschreiten. 17 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Blendungsbegrenzung II Für alle anderen Rettungswege (z.B. Treppen) und Bereiche dürfen die Grenzwerte bei keinem Winkel überschritten werden. 18 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Grenzwerte der physiologischen Blendung Max. Lichtstärke für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung [cd] Max. Lichtstärke für Rettungswege und Antipanikbeleuchtung [cd] Lichtpunkthöhe über dem Boden [m] h 2,5 500 1.000 2,5 h 3,0 900 1.800 3,0 h 3,5 1.600 3.200 3,5 h 4,0 5.000 2.500 4,0 h 4,5 3.500 7.000 h 4,5 5.000 10.000 19 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege Farben entsprechend ISO 3864 Mindest-Leuchtdichte 2 cd/m2 Gleichmäßige Leuchtdichte Lmax : Lmin 10:1 innerhalb der jeweiligen Farbe 5:1 Leuchtdichte Weiß 15:1 Leuchtdichte Farbe 20 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: EN 1838 Emin = 1 lx, (minimale Beleuchtungsstärke horizontal auf dem Boden) Beleuchtungsstärke: Emax : Emin 40 : 1 lx Gleichmäßigkeit: Blendungsbegrenzung: 2,5 2,5 h 3 3,5 h 4 3 h 3,5 4 h 4,5 4,5 h/m 500 1.600 3.500 Lmin/cd 900 2.500 5.000 Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale dürfen für alle Azimuthwinkel nicht überschritten werden. Farbwiedergabe: Ra 40 Nennbetriebsdauer für Rettungswege: 1 Stunde Innerhalb fünf Sek. 50 %, innerhalb 60 Sek. 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke Einschaltverzögerung: 21 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Antipanikbeleuchtung Die horizontale Be- leuchtungsstärke darf 0,5 lx auf den freien Bodenflächen nicht unterschreiten. Die Randbereiche mit einer Breite von 0,5 m werden nicht berück- sichtigt. 22 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Antipanikbeleuchtung: EN 1838 E (horizontal auf dem Boden) 0,5 lx Randbereiche mit einer Breite von 0,5 m werden nicht berücksichtigt. Beleuchtungsstärke: Emax : Emin 40:1 Gleichmäßigkeit: Blendungsbegrenzung: 4,5 h/m < 2,5 2,5 h 3 3,5 h 4 3 h 3,5 4 h 4,5 500 1.600 3.500 Lmax/cd 900 2.500 5.000 Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale dürfen für alle Azimuthwinkel nicht überschritten werden. Farbwiedergabe: Ra 40 Nennbetriebsdauer für Rettungswege: 1 Stunde Innerhalb fünf Sek. 50 %, innerhalb 60 Sek. 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke Einschaltverzögerung: 23 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: EN 1838 Emin = 10 % des für die Aufgabe erforderlichen Wartungswertes > 15 lx Beleuchtungsstärke: Emax : Emin 10:1 Gleichmäßigkeit: Blendungsbegrenzung: 4,5 h/m < 2,5 2,5 h 3 3,5 h 4 3 h 3,5 4 h 4,5 1.000 3.200 7.000 Lmax/cd 1.800 5.000 10.000 Die Werte dieser Tabelle innerhalb der Zone von 60° bis 90° gegen die Vertikale dürfen für alle Azimuthwinkel nicht überschritten werden. Farbwiedergabe: Ra 40 Nennbetriebsdauer für Rettungswege: solange eine Gefährdung besteht Einschaltverzögerung: 0,5 Sek. 24 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Rettungszeichen für Rettungswege 25 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Rettungszeichen EN 1838 Einschaltverzögerung: Innerhalb 5 Sek. 50 %, innerhalb 60 Sek. 100 % der geforderten Beleuchtungsstärke, in Arbeitsstätten 15 Sekunden. müssen ISO 3864 entsprechen Farben: Leuchtdichte für Sicherheitsfarben: 2 cd/m2 26 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Rettungszeichen: Die Qualität entscheidet • Farben entsprechend ISO 3864 • Leuchtdichte der Sicherheitsfarbe min. 2 cd/m2 • Größte/kleinste Leuchtdichte max. 10:1 (weiße Fläche und Sicherheitsfarbe) • Leuchtdichte LWeiß : LFarbe min. 5:1 27 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege:Hinterleuchtetes Zeichen d = 200 x p Ein hinterleuchtetes Zeichen ist auch aus größerer Entfernung besser zu erkennen als ein beleuchtetes Zeichen. 28 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege:Beleuchtetes Zeichen d = 100 x p Aufgrund verminderter Erkennungsweite muss ein beleuchtetes Zeichen doppelt so groß sein wie ein hinter- leuchtetes Zeichen. 29 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Sicherheitsbeleuchtung / Rettungszeichen 30 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Ersatzbeleuchtung • Anforderungen an die geforderte minimale Lichtstärke aus Arbeitsstättenrichtlinie • Wenn die Ersatzbeleuchtung die Mindestwerte unterschreitet, ist die Tätigkeit zu beenden oder der Arbeitsprozess herunter zu fahren. Wenn Ersatzbeleuchtung als Notbeleuchtung verwendet wird, sind alle Bestimmungen der EN 1838 einzuhalten. 31 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Batteriestromversorgung: Anforderungen an die Gerätefunktion • Zentralbatterie: Batteriespannungen beliebig, vorzugsweise 220 V geschlossene oder verschlossene, wartungsfreie Ausführung Blei: 2,0Zelle NiCd: 1, V/Zelle Lebensdauer > 10 Jahre • Gruppenbatterie: Blei 2,0 V/Zellen wartungsfrei, max. 20 Sicherheitsleuchten max. 300 W für 3 Stunden max. 900 W für 1 Stunde • Einzelbatterie: NiCd: 1,2 V/Zellen Blei: 2,0 V/Zellen wartungsfrei Leuchte , Versorgungsgerät 32 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Programmier- und Überwachungseinheit: Anforderungen an die Gerätefunktion Werden automatische Prüfeinrichtungen eingesetzt, genügt eine jährliche manuelle Prüfung der Gerätefunktion. 33 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Rettungszeichen statt nachleuchtender Schilder In Dauerschaltung Unter Anregungsbeleuchtung 10 Minuten nach Netzausfall 10 Minuten nach Netzausfall 34 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Rettungszeichen statt nachleuchtender Schilder Nachteile von Schildern: • Die nachleuchtenden Pigmente wirken nach dem Netzausfall fort. • Der Helligkeitseindruck nimmt rapide ab. • Nach zehn Minuten sinkt die Erkennungsweite auf fünf Meter. • Für die erforderliche dauerhafte Anregungs- beleuchtung können nur Lampen mit geringem Rotlichtanteil eingesetzt werden. 35 start vor zurück ende
Fördergemeinschaft Gutes Licht Weiterführende Informationen Bestellung: • Fax: (069) 98955-198 • Brief: FGL Stresemannallee 19 60596 Frankfurt am Main • E-Mail: fgl@atos-teleservices.de • Internet: www.licht.de 36 start vor zurück ende