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Basiskrisenintervention Fortbildungsinhalte

Basiskrisenintervention Fortbildungsinhalte. Bedeutung der Akutbetreuung für Betroffene durch Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz Begriffserklärung Einführung in die Grundbegriffe der Psychotraumatologie Ablauf der Basiskrisenintervention.

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Basiskrisenintervention Fortbildungsinhalte

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Presentation Transcript


  1. BasiskriseninterventionFortbildungsinhalte • Bedeutung der Akutbetreuung für Betroffene durch Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz • Begriffserklärung • Einführung in die Grundbegriffe der Psychotraumatologie • Ablauf der Basiskrisenintervention

  2. BasiskriseninterventionAkutbetreuung in der Freiwilligen Feuerwehr • Kräfte der FF haben Kontakt mit Betroffenen an der Einsatzstelle – ob sie wollen oder nicht • Nur im Auftrag (oder in Rücksprache mit) der Einsatzleitung!Kräfte der FF können psychotraumatologischeKompetenzen entwickeln und an der Einsatzstelle umsetzen! • Von Basiskrisenintervention profitieren nicht nur Betroffene, sondern auch die Einsatzkräfte(weniger Hilflosigkeit und Unsicherheiten gegenüber Betroffenen)

  3. Basis-Krisenintervention kann von jeder Einsatzkraft - unabhängig vom Bestehen von KIT/KID oder Notfallseelsorge - als Akut-Betreuung im laufenden Einsatz durchgeführt werden Für Menschen, die Schaden erleiden anLeib und Leben, Hab und Gut z. B. Betroffene nach Zimmer-, Wohnungs- Hausbrand Betroffene und Ersthelfer nach (Verkehrs-) Unfällen Betreuungen bei Absperrungen oder Überbrückung bis zum Eintreffen von PSNV-Kräften BasiskriseninterventionBegriffserklärungen

  4. Notfallseelsorge und Krisenintervention im Rettungsdienst sind Bestandteil der psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) Notfallseelsorge bezeichnet das Engagement der Kirche für alle Menschen, die vom plötzlichen Tod betroffen sind Krisenintervention im Rettungsdienst (auch ‚KIT‘ oder ‚KID‘)ist immer da für Patienten, Klienten, Trauernde, Hinterbliebene, akut psychisch Traumatisierte... im Rahmen einer eigenen Struktur und Institution. (aber nie für die [eigenen] Einsatzkräfte!) BasiskriseninterventionBegriffserklärungen

  5. Situationen, in denen PSNV zu alarmieren ist: Betreuung Hinterbliebener (z. B. VU, Selbsttötung, Herzinfarkt, etc.) ‘Person droht zu springen’ Betreuung nach Gewalterfahrung Betreuung nach Tod eines Kindes Betreuung von Kindern Überbringen einer Todesnachricht Betreuung von Lokführern nach Personenunfällen im Gleisbereich BasiskriseninterventionArbeitsfelder der Notfallseelsorge und/oder Krisenintervention

  6. BasiskriseninterventionBegriffserklärungen • Streßbearbeitung nach belastenden Ereignissen (SBE/CISM)ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen, damit Einsatzkräfte mit einsatzspezifischen Belastungen psychotraumatologisch fundiert umgehen können. • Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdienst bezeichnet die kirchliche Arbeit für das Einsatzpersonal und ist keine Notfallseelsorge!

  7. ist die Wissenschaft davon, wie Menschen extreme Ereignisse verarbeiten und wie man sie dabei unterstützen kann muss unterschieden werden nach Zielgruppen:Einsatzkräfte (z.B. ‚SbE‘, CISM) und andere Betroffene Gesunder Menschenverstand wichtig,aber nicht ausreichend Sie liefert die Grundlage für eine verantwortete, strukturierte und effektive Betreuung BasiskriseninterventionPsychotraumatologie

  8. Akute Belastungsreaktion: normale und angemessene Reaktion auf unnormales Ereignis, beginnt mit dem Ereignis, dauert meist einige Stunden oder Tage, maximal bis zu vier Wochen. Trauerreaktion: vor der Trauer steht häufig das Trauma; Trauer ist eine normale und angemessene Reaktion auf das Erleben eines Verlustes; wer weint und trauert, ist nicht krank Posttraumatische Belastungsstörung: schwere Krankheit, die die Lebensgeschichte der Betroffenen zersetzt; tritt nach Monaten oder Jahren ein. BasiskriseninterventionPsychotraumatologie: Grundbegriffe

  9. Am Anfang stehende Verarbeitung der belastenden Situation mit wenig Aufwand positiv beeinflussen! Am Anfang stehende Trauer mit wenig Aufwand positiv beeinflussen! Denn im Zeitraum unmittelbar nach einem eventuell traumatischen Ereignis lässt sich die Verarbeitung wie zu keinem Zeitpunkt später mehr positiv unterstützen! Krisenintervention durch Kräfte der FF ist nie Therapie, sondern immer Prävention! BasiskriseninterventionChancen der Akutbetreuung

  10. BasiskriseninterventionSelbstverständnis • Ist kein ‚humanitärer Luxus‘,sondern Bestandteil von ‚Retten, Löschen, Bergen, Schützen‘ • Besteht aus psychotraumatologisch fundierten und gesicherten Handlungsempfehlungen für Einsatzkräfte(aus Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei) • nur während des laufenden Einsatzes,keinesfalls darüber hinaus

  11. Primäre Symptome (sofort): Gefühl der Empfindungslosigkeit Fehlen der Möglichkeit, Gefühle auszudrücken Wahrnehmungsstörungen, Gedächtnisverlust Gefühl, als sei alles ‚wie im Traum‘ und unwirklich Gefühl, als ‚stehe man neben sich‘ Hilflosigkeit, Orientierungsverlust (‘Chaos’) Totaler Kontrollverlust, Gefühl, ausgeliefert zu sein Starke Angst, Grauen, Verzweiflung Basiskrisenintervention Akute Belastungsreaktion

  12. BasiskriseninterventionAkute Belastungsreaktion • Sekundäre Symptome (Stunden bis Tage später): • Sich aufzwängende, sensorische Wiedererinnerung (Intrusionen) in Form von: • Bildern, Geräuschen, Gerüchen, taktilen Eindrücken • Appetitlosigkeit (Übelkeit, Erbrechen) • Schlafstörungen, Albträume • Konzentrationsschwierigkeiten, Gereiztheit, Schreckhaftigkeit,sozialer Rückzug

  13. BasiskriseninterventionAkute Belastungsreaktion • Die Folgen können sein: • Selbstisolation • Selbstzweifel • Schuldgefühle • Unfähigkeit, Freude zu erleben • Vermeidung • Hyperaktivität

  14. BasiskriseninterventionAkute Belastungsreaktion • Betroffene erleben die Symptome der Akuten Belastungsreaktion als quälend (‘da ist was mit mir los...’) und wissen nicht um die Normalität ihrer Gedanken und Gefühle.Dies kann zu starken Selbstwertzweifeln führen. • Eine sachliche Aufklärung über die Symptome der Akuten Belastungsreaktion wird als entlastend und befreiend erlebt. • Es besteht die Neigung zur Einnahme beruhigender Wirkstoffe (z.B. Alkohol, Valium) als Selbstmedikation

  15. BasiskriseninterventionPosttraumatische Belastungsstörung • Schleicht sich in die Biographie der Betroffenen ein und zersetzt sie • Verbirgt sich oft hinter einer Vielzahl unspezifischer, psycho-somatischer Symptome und ist daher schwer zu diagnostizieren • Führt zu deutlicher Verminderung der Leistungsfähigkeit (Wechsel der Arbeitsstellen, hohe Unzufriedenheit) • Führt zu deutlicher Verminderung der Beziehungsfähigkeit, soziale Isolation und Aufgabe von Hobbys und Freundeskreisen sind charakteristisch • Häufig begleitet von Alkoholismus •  Gefahr: Suizidalität

  16. BasiskriseninterventionDie traumatische Situation • Ereignis, das außerhalb der üblichen menschlichen Erfahrung liegt • Person erlebt intensiv Angst, Hilflosigkeit und Entsetzen • Direktes, persönliches Erleben einer Situation, die mit Tod oder Androhung des Todes, schweren Verletzung oder anderen Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit zu tun hat, oder Verlust der vertrauten Umgebung • Zum Beispiel: Gewalterfahrungen, Natur- oder durch Menschen verursachte Katastrophen, schwere Autounfälle, Miterleben des Todes oder schweren Verletzung einer anderen Person, materielle Schäden

  17. Basiskrisenintervention6 Grundsätze 1. Betroffene NICHT sich selbst überlassen 2. Kontinuierliche Betreuung 3. Floskeln vermeiden, eindeutige Ausdrucksweise 4. Abschiednehmen ermöglichen 5. Soziales Netz mobilisieren 6. Hinweis auf weitere Beratungsangebote

  18. Basiskrisenintervention6 Grundsätze • 1. Betroffene nicht sich selbst überlassen! • Betroffene aus Gefährdungsbereich bringen,jedoch keinesfalls sich selbst überlassen, sondern betreuen!Für geeignete Rahmenbedingungen sorgen • Dennoch: Einsatztaktik vor Betreuung • „Alles Menschenmögliche ist versucht worden!“- Wahrnehmung vieler Betroffener • Eventuell Angehörige in einfache Maßnahmen mit einbinden jedoch nicht im Gefährdungsbereich!

  19. Basiskrisenintervention6 Grundsätze • 2. Kontinuierliche Betreuung • Keine langen, unverständlichen Erklärungen • Einfache Worte wählen • Dem Informationsbedürfnis nachkommen • Erklären, was abläuft, Orientierung vermitteln • Betreuungsbedürfnis von außen erkennbar bzw. abfragbar? • Wiedergewinnung der Handlungsfähigkeit unterstützen

  20. Basiskrisenintervention6 Grundsätze • 3. Floskeln vermeiden, eindeutige Ausdrucksweise • Floskeln sind Ausdruck eigener Unsicherheit… und oft falsch, z. B. ‚Zeit heilt alle Wunden‘ • Klare Formulierungen • Keine falschen und vergeblichen Hoffnungen erzeugen • Eventuell auch eigene Gefühle ausdrücken (‘es tut uns leid, wir haben ihrem Verwandten nicht mehr helfen können’)

  21. Basiskrisenintervention6 Grundsätze • 4. Bei Todesfällen: Abschiednehmen ermöglichen • Abschiednehmen ist das Grundrecht Hinterbliebener • Auf würdigen Zustand des/ der Toten achten • Ort der Abschiednahme nicht öffentlich einsehbar • Abschiednehmen vom Toten ist immer nur ein Angebot! • Abschied vom Toten ist die wichtigste Maßnahme für den Verlauf der Trauer • Falsch: ‘Behalten Sie den Toten so in Erinnerung, wie er lebend war’

  22. Basiskrisenintervention6 Grundsätze • 5. Soziales Netz mobilisieren • ‘Wen möchten Sie jetzt/in dieser Situation bei sich haben?’ • Wenn keine nahen Verwandten greifbar, auch an Nachbarn und Freunde denken • Den Betroffenen selbst wählen lassen: Wiedergewinnung der Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit  Gefahr der späteren sozialen Isolation

  23. Basiskrisenintervention6 Grundsätze • 6. Erweiterte Psychosoziale Notfallversorgung einbeziehen • Frühzeitig PSNV verständigen • Übergabe möglichst nicht in Anwesenheit der Betroffenen • Die eigenen Möglichkeitennicht unterschätzen! (‚besser als keine Betreuung!‘) und zugleich nicht überschätzen!

  24. BasiskriseninterventionBesondere Betreuungssituationen Basiskrisenintervention ist wichtiges Glied in PSNV-Kette, auf Chancen und Grenzen achten Aufbauende, motivierende Formulierung zum Abschluss, Motto! z. B. „Deine Betreuung ist besser als keine Betreuung“

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